Karl Dall wegen Vergewaltigungsvorwurf in Haft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. November 2013 | 2.524 mal gesehen

Eine Schweizer Journalistin behauptet, sie sei vom deutschen Komiker Karl Dall vergewaltigt worden. Prompt wird Karl Dall von der Zürcher Staatsanwaltschaft verhaftet und für 4 Tage weggesperrt. Dies obwohl er beteuert, dass am Vorwurf der Schweizerin nichts dran ist. Mich erinnert diese Geschichte an den Fall Kachelmann und an die Frau, welche sich vor Jahren in Dübendorf „SVP“ in den Leib geritzt hat um einen Angriff von „Rechtsextremen“ vorzutäuschen.

Kachelmann Freispruch

Der Vorwurf einer Straftat wiegt schwer, insbesondere wenn es sich um ein solch gravierendes und schlimmes Verbrechen wie eine Vergewaltigung handelt. Umso wichtiger ist es, dass Staatsanwälte bei solchen Vorwürfen die Grundsätze unseres Rechtsstaats einhalten sorgfältig und korrekt ermitteln. Sie sollten sich bei ihren Ermittlungen nicht von Karrieregelüsten, Eitelkeit und öffentlichem Druck leiten lassen, denn sie haben die Pflicht dem Recht genüge zu tun!

Vergewaltigungsvorwurf

In Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung steht, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. In Absatz 3 desselben Artikels steht, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind und dass das Gesetz für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung sorgt. Laut Artikel 3 der Strafprozessordnung haben Strafermittlungsbehörden das Fairnessgebot zu befolgen und alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln. Im weiteren haben sie laut Artikel 6 der Strafprozessordnung einen Untersuchungsgrundsatz zu befolgen, der Strafermittlungsbehörden dazu verpflichtet bei ihren Ermittlungen die belastenden und entlastenden Sachverhalte mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen.

Vergewaltigungsvorwurf

Es ist ungerecht, wenn ein Mann einzig aufgrund der Behauptung einer Frau einfach so verhaftet wird und dann gleich 4 Tage weggesperrt wird. Strafermittlungsbehörden die voreilig und einseitig handeln, sollten sich für ein solches Vorgehen verantworten müssen. Sie sollten im Falle eines Freispruchs für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist bekannt, dass es Frauen gibt, die Männer aus Rache, Eifersucht oder einem schlechten Gewissen und weiteren Gründen der Vergewaltigung beschuldigen.

Mir als Aussenstehendem stellen sich folgende Fragen:

  • Was ist gemäss der Frau genau geschehen?
  • Was hatte die Frau im Hotelzimmer von Karl Dall zu suchen?
  • Gibt es Beweise, die auf einen Geschlechtsverkehr hindeuten?
  • Gibt es Beweise, die auf einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr hindeuten?
  • Was sagt Karl Dall zu den Vorwürfen?
  • Was ergibt die Spurensicherung?
  • Hat sich die Frau im Spital untersuchen lassen? Konnten Spuren von Karl Dall an der Frau gesichert werden?

Diese Fragen müssen zunächst einmal sauber abgeklärt werden bevor einfach jemand verhaftet wird. Davon ausgenommen ist natürlich ein Täter, der in flagranti erwischt wird.

Denkbar ist, dass Karl Dall auch einfach deshalb verhaftet wurde, weil er ausländischer Staatsbürger ist. Dies nicht etwa aus rassistischen Gründen sondern um zu verhindern, dass er nach Deutschland flieht, ehe feststeht was an den Vorwürfen dran ist. Deutschland muss ja keine eigenen Staatsbürger an die Schweiz ausliefern. Dieser Schlussfolgerung steht jedoch ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland entgegen. Deutschland würde zwar keinen deutschen Staatsangehörigen an die Schweiz ausliefern, doch es bestünde die Möglichkeit einer stellvertretenden Strafverfolgung in Deutschland. Das Bundesamt für Justiz müsste dann einfach auf Antrag des Kantons Zürich ein Gesuch um Übernahme der Strafverfolgung an Deutschland stellen. Ob die Zürcher Ermittlungsbehörden das nicht wissen oder aber ob sie den Arbeitsauwand scheuen, weiss ich nicht. Vielleicht wollte sich die Staatsanwaltschaft auch einfach mit einem Verfahren gegen Karl Dall schmücken, aber das ist Spekulation. Ich persönlich halte aus eigener Erfahrung nicht besonders viel von der Zürcher Staatsanwaltschaft.