Asylmissbrauch bei Hans Fehr?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Dezember 2013 | 2.102 mal gesehen

Sollen Asylbewerber arbeiten dürfen oder ist das Förderung von Wirtschaftsflüchtlingen? Diese Frage scheint der SVP-Hardliner Hans Fehr für sich privat bereits beantwortet zu haben. Er hat offenbar eine Asylbewerberin aus Serbien in seinem Haushalt beschäftigt, so zumindest der Vorwurf in den Medien. Als wäre das nicht schon peinlich genug, haben die Fehrs offenbar dazu noch vergessen die Haushaltshilfe bei der Sozialversicherung anzumelden. Haushaltshilfen sind laut Gesetz unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes bei der Sozialversicherung anzumelden. Fehr nimmt dazu auf seiner Website wie folgt Stellung:

Hans-Fehr_SVP

Die Fehrs geben zur Verteidigung an, einem Irrtum unterlegen zu sein. Für SVP-Mitläufer und die Kameraden von Hans Fehr scheint die Welt damit wieder in Ordnung zu sein. Wahrscheinlich klopfen sie sich jetzt gegenseitig auf die Schulter. Ob das auch so wäre, wenn ein SP-Mitglied so gehandelt hätte, ist wieder eine andere Frage.

Mich erstaunt es, dass ausgerechnet Hans Fehr eine Asylbewerberin bei sich zuhause beschäftigt hat und noch dazu vergas abzuklären ob die Pflicht einer Anmeldung bei der Sozialversicherung besteht. Immerhin ist Hans Fehr Nationalrat und seine Frau Gemeindepräsidentin von Eglisau sowie Bezirksrichterin beim Bezirksgericht Bülach. Ich frage mich ob es noch andere SVPler und Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative gibt, die bei sich zuhause Asylbewerber beschäftigen. Wenn ja, könnte das Wort Asylmissbrauch möglicherweise eine neue Bedeutung erhalten und zwar im Sinne von Missbrauch von Asylbewerbern durch ausnützen ihrer Notlage.

Mich erinnert dieser Fall etwas an den Fall Mörgeli. Mörgelis Anwalt hat sich ja auf das Völkerrecht und die EMRK berufen. Dies wenige Monate nachdem Toni Brunner, der Präsident von Mörgelis Partei, sich für die Kündigung der EMRK ausgesprochen hat. Das erinnert etwas an Wasser predigende Weintrinker.

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2 Gedanken zu „Asylmissbrauch bei Hans Fehr?“

  1. Ich persönlich finde es nicht ideal, wenn eine Gemeindepräsidentin auch noch Bezirksrichterin ist. Die Gewalten sollte über alle Ebenen (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Bund) hinweg eingehalten werden. Schlimmer finde ich jedoch, dass es Laienrichter gibt. Das sind Nichtjuristen, die als Richter amten. Was würdet ihr denken, wenn ihr beim Bezirksgericht einem Richter begegnet, der kein Jurist ist und ihr womöglich das Gesetz noch besser kennt als dieser?

    Meiner Meinung nach sollte es keine Laienrichter geben. Alle Richter, inklusive die Friedensrichter, sollten mindestens einen lic. iur. oder einen Mlaw Abschluss haben. Ab Stufe Bezirksgericht sollten Richter zusätzlich noch zwingend das Anwaltspatent und 5 Jahre Berufserfahrung als Anwälte haben. Ansonsten mache ich mir über unser Rechtssystem langsam aber sicher ernsthafte Sorgen.

  2. Heute waren die Fehrs in der Sendung Talk Täglich von Tele Züri. Dabei sagte Hans Fehr, dass er nicht gewusst habe, dass Haushaltshilfen unabhängig vom Einkommen sozialversicherungspflichtig sind. Dem fügte er hinzu, dass das in Bern auch andere Parlamentarier nicht gewusst hätte. Als ich das hörte, habe ich zuerst gedacht, dass er einen Scherz macht. Wenn Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt die Gesetze nicht mehr kennen, dann ist es um unseren Rechtsstaat schlecht bestellt.

    Gerade SVP-Parlamentarier, die schon mehrfach gegen einen angeblichen Richterstaat gewettert haben, machen sich besonders lächerlich, wenn sie noch nicht einmal die Gesetze kennen. Richter sagen wollen was sie zu tun haben, aber die selber die Gesetze nicht kennen, das ist ja wohl ein schlechter Witz.

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