Über Kosovaren und Schweizer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2015 | 2.489 mal gesehen

Über die Gesinnungspolitische Rechtssprechung in der Schweiz

Wenn Kosovaren eine Ethnie sind, dann sind es Schweizer auch! Denn als Kosovaren bezeichnet man die Bewohner des Kosovo. Im Kosovo leben hauptsächlich Albaner (auch Kosovo-Albaner genannt), Serben und Roma. So wie in der Schweiz eben Schweizer leben. Insofern ist es überhaupt nicht einzusehen, weshalb Schweizer nicht ebenfalls wie “Kosovaren” als Ethnie angesehen werden. Die Unterscheidung in der Rechtssprechung der Schweizer Gesinnungsjustiz ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Die Schweizer Gesinnungsjustiz agiert durch und durch politisch.

Aus der Praxis:

Kürzlich wurden der SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es ging dabei um ein Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Das anlässlich der Masseneinwanderungsinitiative der SVP lancierte Inserat thematisierte den Angriff zweier Kosovaren auf einen Schweizer.

Rechtsprofessor Gehard Fiolka von der Universität Freiburg äusserte sich zum Urteil in einem NZZ-Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Aus dem Artikel ging hervor, dass er über das Urteil nicht überrascht sei. Er begründete dies damit, dass Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden und im Inserat gleichzeitig dazu aufgerufen werde, diese Gruppe nicht mehr ins Land zu lassen. Damit werde Kosovaren das Recht abgesprochen in der Schweiz gleichberechtigt zu leben.

Aufgrund dieses Artikels habe ich Herrn Professor Fiolka am 4. Mai 2015 eine Email mit dem folgenden Wortlaut geschickt:

Sehr geehrter Herr Fiolka

Am vergangenen Samstag erschien in der NZZ  ein Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Im Artikel wird erwähnt, dass Sie sich über das Urteil nicht überrascht zeigen würden, da die Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden.

Diesbezüglich möchte ich Sie auf einen Fall in St. Gallen aufmerksam machen, bei dem ein Vermieter seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Gegenüber den Medien sagte der Mann als Begründung:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»

«Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind ruhig und bezahlen regelmässig.»

Bei der polizeilichen Befragung sagte er dann, dass er mit drei Sozialhilfeempfängern Probleme hatte. Das verleitete ihn dazu seine Wohnung nicht mehr an Schweizer vermieten zu wollen und die entsprechenden eben zitierten Aussagen in den Medien zu machen.

Hier finden Sie die Details über den Fall:

http://www.dailytalk.ch/rassendiskriminierung-im-rheintaler-boten/

Es wurde in diesem Fall trotz zweier Strafanzeigen nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und einem Schweizer Privatkläger, welcher den Fall bis vors Bundesgericht gebracht hatte, wurde das Beschwerderecht abgesprochen obwohl dieses ihm von den Vorinstanzen ausdrücklich eingeräumt worden war und er von diesen als Privatkläger anerkannt wurde. Ich sende Ihnen im Anhang die Details dazu.

Bundesgerichtsentscheid BGE 6B_260/2015

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150326_6B_260-2015.html

Was halten Sie davon? Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich freuen.

Ich bin zur Auffassung gelangt, dass auch bei diesem Fall zumindest ein Strafverfahren hätte eröffnet werden müssen um den Sachverhalt abzuklären. Leider ist dies nicht geschehen.

Freundliche Grüsse

Alexander Müller

Herr Fiolka antwortete mir am 14. Mai 2015 wie folgt:

Gerhard-Fiolka

Ich habe Herrn Fiolka heute wie folgt geantwortet:

Gerhard-Fiolka2

Auch von der Universität Zürich hätte ich gerne eine Stellungnahme zu dieser Sache erhalten, doch ich wurde abgewimmelt. Es gibt eben in der Schweiz offensichtlich immer noch Lehrstuhlinhaber, die sich lieber im Elfenbeinturm verstecken als öffentlich Position zu beziehen. Auch wenn ich die Ansichten von Herrn Fiolka nicht teile, rechne ich es ihm hoch an, dass er mir geantwortet hat.

Für mich ist klar, dass die Antirassismusstrafnorm ein gesinnungspolitischer Gummiparagraph ist, der beliebig interpretiert und ausgelegt werden kann. Entsprechend unseriös, unfair und ungerecht wird dieser unklare und missverständliche Paragraph in der Praxis ausgelegt und eingesetzt. Das heimliche Ziel der Antirassismusstrafnorm ist wohl die Unterwanderung der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit. Die Antirassismusstrafnorm ist nichts weiter als ein gesinnungspolitisches Instrument um Menschen mit exemplarischen Strafen zu stigmatisieren, einzuschüchtern, abzuschrecken und zum Schweigen zu bringen. Die Antirassismusstrafnorm ist somit nichts anderes als ein menschenverachtendes Unterdrückungsgesetz. So wie die Inquisition im Mittelalter einst versuchte die katholische Glaubenslehre mit Folter und Hinrichtungen zu verteidigen, so versuchen die Befürworter der Gesinnungsjustiz mit der Antirassismusstrafnorm ihre gesinnungspolitischen Ansichten durchzusetzen. Es endet damit, dass letztlich nur noch die Befürworter der Gesinnungsjustiz ihre Meinung sagen dürfen und die anderen aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung schweigen müssen. Dies zumindest sofern sie nicht gerade ihren Anwalt an der Seite haben, den sie fragen können ob sie das, was sie sagen wollen, sagen dürfen oder nicht.

Mussten die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. November 2014 | 2.195 mal gesehen

Wenn Schweizer diskriminiert werden und sich dagegen wehren, verlangen Schweizer Gerichte eine Prozesskaution von mindestens CHF 1’000.00. So geschehen in einem Verfahren wegen Rassendiskriminierung im Kanton St. Gallen. Die St. Galler Anklagekammer verlangt von beiden Schweizer Klägern eine Prozesskaution von CHF 1’000.00. Sie will also für das Verfahren insgesamt CHF 2000.00.

Justiz kassiert Schweizer Privatkläger ab
Justiz nimmt Schweizer Privatkläger, die meist bereits hohe Steuern zahlen, wie eine Weihnachtsgans aus.

Ob auch die Kosovaren eine Kaution bezahlen mussten, die wegen des Kosovaren-Inserats gegen die Schweizerische Volkspartei geklagt haben, ist unklar. Die Justiz verweigert diesbezüglich die nötige Transparenz.

Justiz verweigert die Auskunft darüber ob die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen mussten
Justiz verweigert die Auskunft darüber ob die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen mussten

Aufgrund der unverständlichen Geheimniskrämerei der Justiz, nehme ich jedoch an, dass die Kosovaren keine Prozesskaution bezahlen mussten. In einem anderen Fall im Kanton Zürich mussten die türkisch-stämmigen Kläger, welche vom gleichen Anwalt gegen einen Schweizer vertreten werden, jedenfalls keine Prozesskaution zahlen.

Mir zeigt das, dass die Justizbeamten den Artikel 383 StPO willkürlich und ungerecht auslegen. Wahrscheinlich kassieren sie vor allem dort ab, wo sie sich Geld erhoffen. Oder aber sie versuchen mit solchen Kautionen Beschwerden loszuwerden, auf die sie keine Lust haben oder die ihnen nicht ins persönliche politische Konzept passen.

Ich finde die Willkür beim Einkassieren von Prozesskautionen unerträglich. Dass vor allem von den Klägern, also den Opfern von Straftaten, eine Prozesskaution verlangt wird, offenbart die Tätern gegenüber freundliche Mentalität von vielen Justizbeamten. Der Artikel 383 der Strafprozessordnung ist eines Rechtsstaats unwürdig und gehört ersatzlos gestrichen. Ein solcher Artikel hat in der Strafprozessordnung eines Rechtsstaats nichts verloren. Dass die Schweizerische Anwaltskammer nichts gegen diesen ungerechten Willkür-Artikel unternimmt, ist mir völlig unverständlich. Anwälte, die sich Recht und Gesetz verpflichtet fühlen, sollten ein Interesse an gerechten Gesetzen haben!

PS: Gemäss der Website des Kantonsgerichts St. Gallen ist Ivo Kuster der Präsident der Abteilung Schuldbetreibung, Konkurs und Handelsregister und nicht etwa der Strafkammer. Ich finde das noch bemerkenswert. Man sollte doch erwarten können, dass ein Strafverfahren von einem auf das Strafrecht spezialisierten Richter beurteilt wird. Herr Kuster scheint aber für Schuldbetreibung, Konkurs und das Handelsregister zuständig zu sein. Aber wer weiss, vielleicht lassen sie ja im Kantonsspital St. Gallen auch Anästhesisten anstelle von Chirurgen komplizierte Operationen durchführen.

Ivo-Kuster_SG

Wenn​ den beiden Schweizer Klägern schon je CHF 1000.00 also insgesamt CHF 2000.00 abgeknöpft wird, so darf doch wenigstens erwartet werden, dass das Verfahren von Fachpersonen durchgeführt wird und nicht von Richtern, die für andere Ressorts zuständig sind. Sollte der Richter nicht Strafrecht sondern Wirtschaftsrecht studiert haben, so ist es eine weitere Zumutung! Aber was will man anderes von einem Kanton erwarten, indem Beschuldigte vom Staatsanwalt „schriftlich“ als „Auskunftsperson“ befragt werden? Als Werdenberger kann ich über die bedenklichen Zustände in St. Gallen nur noch den Kopf schütteln.

Urteil der Politschickeria über Alexander Tschäppät

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Januar 2014 | 2.300 mal gesehen

Vor einigen Tagen berichteten die Medien über den Berner SP-Spitzenpolitiker Alexander Tschäppät.

Rassendiskriminierung

Tschäppät wurde wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil er laut Medienberichten Sätze wie den folgenden über Italiener geäussert haben soll:

«Könnt ihr euch das vorstellen? Ein Süditaliener, der zu viel arbeitet.»

Jetzt sind sich die Politschickeria und von den Massenmedien ausgesuchte Anwälte darin einig, dass sich Tschäppät mit diesen Äusserungen nicht des Rassismus strafbar gemacht haben soll. Ich lasse das einmal so stehen, da es jetzt an der Justiz liegt diesen Sachverhalt zu klären. Bemerkenswert ist jedoch wie verschieden einzelne Sachverhalte wahrgenommen werden. Beim berühmten Kosovaren-Inserat der SVP waren sich die Juristen noch nicht einig. Erinnert ihr euch noch?

Die SVP machte mit diesem Inserat Stimmung für die Masseneinwanderungsinitiative. Dabei nutzte sie einen tragischen Vorfall für ihre Zwecke. Ein Schwinger wurde von zwei Kosovaren angegriffen. Dabei wurde ihm die Kehle aufgeschlitzt. Es ist die Geschichte von Kari Zingrich. In ihrem Inserat erwähnte die SVP diese Geschichte und versah diese mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Aus meiner Sicht ist das nicht rassistisch, denn es waren ja laut Medienberichten „zwei Kosovaren“ die Zingrich angegriffen haben, worauf er anschliessend lebensgefährlich am Hals verletzt worden ist. Es waren also nicht Kosovaren insgesamt gemeint sondern eben jene, die an der tragischen Verletzung von Zingrich beteiligt waren. Der Kontext ist im Fall des Inserats eben von grosser Bedeutung, da ja im Inserat sogar unmittelbar auf die Geschichte von Zingrich Bezug genommen wird.

Trotzdem reichte Rechtsanwalt Dr. iur. David Gibor eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die SVP ein. Sogar die Schweizer Bischofskonferenz meinte damals, sie müsste dieses Inserat zum Anlass nehmen um ihren Senf dazu zu geben.

Communiqué der Schweizer Bischofskonferenz
Communiqué der Schweizer Bischofskonferenz

Die Berner Staatsanwaltschaft war dann offensichtlich wie ich der Auffassung, dass das Inserat nicht rassistisch ist und wollte das Strafverfahren gegen die SVP einstellen. Das Berner Obergericht, also das höchste Gericht des Kantons Bern, entschied dann aber aufgrund einer Beschwerde von David Gibor, dass sie es durchführen muss.

KosovarenAlso halten wir fest, wenn ein SP-Politiker sich mutmasslich herabwürdigend über Italiener äussert, so soll das nach Ansicht der von den Massenmedien zitierten Juristen nicht rassistisch sein. Hingegen soll es rassistisch sein, wenn in einem SVP-Plakat erwähnt wird, was sich tatsächlich ereignet hat. Es ist eine Tatsache, das Kari Zingrich von Kosovaren angegriffen wurde. Er wurde konkret von zwei Kosovaren angegriffen. Dabei wurde ihm am Hals eine lebensbedrohliche Schnittwunde zugefügt.

Meiner Meinung nach haben einige Leute in diesem Land eine selektive bzw. eine befangene Sichtweise. Ich bin sogar der Meinung, dass es einigen am Sinn für Gerechtigkeit und Recht mangelt. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen darüber ob etwas rassistisch ist oder nicht. Wahrscheinlich hat auch die Parteizugehörigkeit des Beschuldigten einen Einfluss darauf ob etwas als Rassismus empfunden wird oder nicht. Konkret habe ich den Verdacht, dass bei einem SPler oder Grünen eher zugunsten des Beschuldigten entschieden wird und bei einem SVPler eher zulasten des Beschuldigten.

Mich würde ja interessieren wie Rechtsanwalt Dr. iur David Gibor den Sachverhalt einschätzt, der Alexander Tschäppät zur Last gelegt wird. Vielleicht kommt es dem Tagi oder 20min ja noch in den Sinn ihn zum Sachverhalt zu befragen. Er wurde ja von diesen Zeitungen zu Sachverhalten, die SVP betreffend, auch schon befragt.

Neues von der Staatsanwaltschaft St. Gallen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Dezember 2013 | 2.556 mal gesehen

Am 20. Dezember 2013 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Schreiben betreffend meiner Strafanzeige vom 11.09.2013. Der zuständige St. Galler Staatsanwalt teilt mir darin mit, dass er mir die Parteistellung verweigern will. Im zweiten Absatz seines Schreibens lässt er durchblicken wie er das begründet. Er ist der Ansicht, dass ich kein unmittelbar Betroffener sei.

Staatsanwaltschaft Altstätten
Anmerkung zum Bild: Ich erhielt einen schiefen Druck, es liegt also nicht am Screenshot! Was solls, es passt zum schrägen Inhalt des Schreibens.

Ich bin über die Absicht des Staatsanwalts erstaunt. Denn im Verfahren gegen das Kosovaren-Inserat der SVP wurden Kosovaren als Privatkläger zugelassen.

Kosovaren

Dies obwohl unter dem Sammelbegriff Kosovaren eigentlich einfach die Bewohner bzw. die Staatsbürger des Kosovo gemeint sind. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Albaner, Serben und Roma. Wenn in der Schweiz Kosovaren aufgrund eines Inserats über Kosovaren als Privatkläger zugelassen werden, dann müssten das eigentlich auch Schweizer. Denn immerhin gilt laut Artikel 8 der Bundesverfassung Rechtsgleichheit! Niemand darf in der Schweiz aufgrund seiner Herkunft, also z.B. weil er Schweizer ist, von Gesetzes wegen diskriminiert werden. Ich habe dem Staatsanwalt in Altstätten daher wie folgt geantwortet:

Meine Antwort an den Staatsanwalt
Meine Antwort an den Staatsanwalt

Sobald ich die beschwerdefähige Verfügung erhalten habe, werde ich über das weitere Vorgehen befinden.

SVP-Plakate eine Gotteslästerung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. August 2011 | 3.536 mal gesehen

Die Schweizer Bischofskonferenz hält das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» für ein Hetzinserat und eine gotteslästerliche Menschenverachtung. Deshalb fordert sie in ihrem Communiqué die Medien auf, es nicht mehr zu veröffentlichen. Die Tat der zwei Kosovaren, welche einem Schweizer die Kehle aufschlitzten, verurteilten die Bischöfe hingegen nicht.

Was ist bloss mit der katholischen Kirche los? Hochrangige Vertreter dieser Kirche spielen sich als Moralapostel auf. Dies obwohl ihre Organisation, seit ihrer Existenz, eine menschenverachtende Gotteslästerung nach der anderen zu verantworten hat. Die Untaten der katholischen Kirche begannen mit  Hetzjagten auf Christen, die nicht der katholischen Kirche angehörten. Mehrere Päpste riefen zu Kreuzzügen gegen Ketzer und Ungläubige auf, angebliche Hexen wurden verbrannt und ganze Völker wurden von Jesuiten und der Inquisition gepeinigt. Die katholische Kirche hat Blut an ihren Händen. Es ist eine Organisation, die mit Gewalt gegen vermeintliche Gotteslästerer und Ketzer vorgegangen ist. Nun versucht die katholische Kirche erneut mit dem Killerargument „Gotteslästerung“ gegen Ideen vorzugehen, die den Kirchenoberen nicht passen.

Meiner Meinung nach sollten die Bischöfe  ihrem Gott danken, dass es die katholische Kirche überhaupt noch gibt. Denn dies ist nach all den Gräueltaten und all dem Leid, welches diese Kirche zu verantworten hat, ein wahres Wunder.

Die katholische Kirche ein Unschuldslamm? Katholische Priester heben rechten Arm zum Hitlergruss