Alfred Heer darf sich hinter Immunität verstecken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. November 2012 | 5.990 mal gesehen

SVP-Nationalrat Alfred Heer darf sich dank seiner parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen.

Der wegen Ras­sis­mus­ver­dacht ins Vi­sier der Staats­an­walt­schaft ge­ra­tene SV­P-Na­tio­nal­rat Al­fred Heer kann sich auf­grund sei­ner par­la­men­ta­ri­schen Immunität der Straf­ver­fol­gung ent­zie­hen. Dies ent­schied die Immunitätskommission des Na­tio­nal­rats, deren Präsident ein SV­P-­Mit­glied ist. Bri­sant, auch Al­fred Heer ist Mit­glied der Immunitätskommission. Ich erachte es als bedenklich, wenn jene, die Strafverschärfungen und härtere Gesetze fordern sich selber unter dem Vorwand der parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen können.

Alfred Heer sagte am 16. September 2012 in einer Sendung von Tele Züri: «Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden.» Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete deswegen gegen Alfred Heer ein Strafverfahren wegen Rassendiskrimierung.

Nun hat die Immunitätskommission des Nationalrats einstimmig entschieden, dass die parlamentarische Immunität von Alfred Heer nicht aufgehoben wird. Die Immunitätskommission begründete ihren Entscheid damit, dass die Aussage von Alfred Heer nicht so gravierend sei, dass das Interesse einer Strafverfolgung überwiegen würde. Die Kommission stufte das Interesse einer ungehinderten Ausübung des politischen Mandats von Alfred Heer als höher ein. SVP-Nationalrat Alfred Heer darf sich somit dank seiner parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen.

Bei dieser Begründung werde ich den Verdacht nicht los, dass hier Nationalräte einen ihrer Kollegen gedeckt haben. Bei normalen Bürgern wäre das Strafverfahren fortgesetzt worden. Alfred Heer darf sich als Parlamentarier der Strafverfolgung entziehen. Dies obwohl die im Fernsehen ausgestrahlte Aussage eines Nationalrats mehr Gewicht hat als die eines einfachen Bürgers. Offensichtlich ist vor dem Gesetz nicht jeder gleich. Die Mächtigen decken sich gegenseitig.

Ob sich Alfred Heer der Rassendiskriminerung schuldig gemacht hat, bleibt somit juristisch ungeklärt. Offen bleibt auch, ob es zur Ausübung eines politischen Mandats gehört im Fernsehen Ausländer zu verunglimpfen.

Brisant ist, zwei von den neun Mitgliedern der Immunitätskommission sind Parteikollegen von Alfred Heer, eines davon ist sogar der Präsident der Immunitätskommission. Doch damit nicht genug! Alfred Heer ist sogar selbst Mitglied der Immunitätskommission! Ich hoffe, dass er wenigstens beim Fällen der Entscheidung in den Ausstand getreten ist. Doch selbst dann könnte er einen Einfluss auf die Kollegen in der Kommission ausgeübt haben. Fakt ist, Alfred Heer kennt die Kollegen der Immunitätskommission und wird weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten. Er dürfte ihnen nun eine Gefälligkeit schuldig sein. Der Entscheid der Immunitätskommission wirft kein gutes Licht auf die Schweizer Politik.

Für jedes Kommissionsmitglied hat es einen Stellvertreter der eigenen Partei. Ein Stellvertreter ist unter anderem SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli.