SP-Politiker wegen Rassendiskrimierung angezeigt!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Dezember 2013 | 4.101 mal gesehen

Medienberichten zufolge wurde ein bekannter SP-Politiker, Jurist und ehemaliger Gerichtspräsident wegen Rassendiskriminierung angezeigt. Er hatte öffentlich Witze über Italiener gemacht und dabei das Klischee bedient, dass diese arbeitsscheu seien.

Rassendiskriminierung

Für den klagenden Anwalt hat der SP-Politiker damit öffentlich die Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe verletzt.

Zitat aus dem Zeitungsartikel:

(…) für Anwalt Bisceglia ist das Rassismus. Es handle sich «um öffentliche Herabsetzungen – Diskriminierungen der Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe».

Auch aus Italien kommen empörte Wortmeldungen!

«La Repubblica», die grösste Tageszeitung Italiens, warf dem linken Berner Stadtpräsidenten vor den «Rassismus aus der Mottenkiste» zu holen indem er die so genannten Tschinggen-Witze aus den Zeiten der Gastarbeiter wiederbelebt habe.

Übersetzung: Der sozialistische Bürgermeister Alexander Tschäppät hat während einer Theatertournée Italiener angegriffen . Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.
Übersetzung des Zeitungsartikels: Alexander Tschäppät, der sozialistische Bürgermeister von Bern, hat während einer Theatertournée Italiener attackiert. Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.

Der beschuldigte SP-Politiker, Jurist und Berner Stadtpräsident, liess über die Medienstelle der Stadt Bern dazu folgendes verlauten:

«Ich habe nicht die Absicht, einzelne Witze meines Comedy-Auftrittes zu kommentieren. Sollte ich die Gefühle einzelner Personen verletzt haben, dann bedaure ich das.»

Ich gehe davon aus, dass der beschuldigte SP-Politiker das Amt als Stadtpräsident von Bern trotz Strafverfahren behalten darf. Als linker Politiker darf er in der Schweiz Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Andere verurteilte linke Politiker wurden in den Nationalrat gewählt oder kandidieren im Februar 2014 für den Stadtzürcher Gemeinderat. Die Staatsanwaltschaft wird, wenn sie das möchte, sicher eine Ausrede finden um das Strafverfahren gegen den SP-Politiker einzustellen.

Rate this post

7 Gedanken zu „SP-Politiker wegen Rassendiskrimierung angezeigt!“

  1. Die Boulevard-Zeitung 20min zitiert den Berner Rechtsanwalt Daniel Kettiger, der nicht mit einer Verurteilung des SP-Politikers rechnet.Er argumentiert wie folgt:

    «Grundsätzlich sind solche Aussagen zwar geeignet, um die Menschenwürde herabzusetzen. Wichtig ist jedoch der Kontext: Alexander Tschäppät trat als Komiker auf.»

    Hier wird also, anders als in anderen Fällen, plötzlich Wert auf den Kontext gelegt. Interessant ist auch die sonderbare Ansicht, dass das mutmassliche Herabsetzen der Menschenwürde zur allgemeinen Belustigung erlaubt sein soll.

    Ob der von 20min als „Rassismus-Experte“ bezeichnete Kettiger wie die anderen sogenannten „Rassismus-Experten“ zum politisch linken Spektrum gehört, wurde von 20min verschwiegen. Wenn ich mir das Foto von Kettiger auf dessen Homepage anschaue, kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass er dem politisch linken Lager angehört. Warum ist das bedeutend? Nun, der Beschuldigte gehört eindeutig dem linken politischen Lager an, darum.

    1. @Müller: Die Einschätzung der Gesinnung von Personen anhand ihres Aussehens gehört zum Repetoire der Nazis (sog. Physionomik). Ganz Bern weiss zudem, dass ich nicht gerade ein grosser Freund von Herrn Tschäppät bin. Im Übrigen ist der Strafrechtsprofessor Dr. Alexander Niggli der gleichen Auffassung.

      1. Herr Kettiger, was Sie da erzählen stimmt einfach nicht. Mit dieser Nazikeule schlagen Sie bei mir ins Leere.

        Es war nie ein Privileg der Nazis Menschen nach ihrem Äusseren zu beurteilen! Sie kennen ja vielleicht den auch heute noch verbreiteten Spruch “Kleider machen Leute”. Dieser Spruch ist sicher kein Nazi-Spruch. Bereits der dänische Schriftsteller Hans Christian Andersen erzählte im 19. Jahrhundert ein Märchen mit dem Titel: “Des Kaisers neue Kleider”. Auch Friedrich Wilhelm Voigt, der im Jahr 1906 als Hauptmann verkleidet mit einem Trupp echter Soldaten das Ratshaus von Cöpenick überfiel, war wohl kein Nazi. Er starb 1922.

        Die von Ihnen angesprochene Psysiognomik hat ihre Wurzeln in der Antike. Es sind Quellen von Aristoteles, Cicero, Quintilian, Plinius, Seneca und Galenus zur Physiognomik erhalten. Sie hielt sich auch im Mittelalter und der Renaissance. In den Schriften von Albertus Magnus, Agrippa von Nettesheim, Girolamo Savonarola, Alexander Achillini, Tommaso Campanella, Rudolf Goclenius finden sich physiognomische Überlegungen. Während der Aufklärung erlebte sie eine neue Blüte. Der reformierte Schweizer Pfarrer Johann Caspar Lavater hat ja im 18. Jht. sogar physiognomische Schriften verfasst, auch er war ganz gewiss kein Nazi.

        Bei der Physiognomik geht es darum Menschen aufgrund ihres Aussehens Charakterzüge zuzuordnen. Etwas was heutzutage, was den Charakter angeht, weitgehend überholt ist. Der Charakter von Menschen wird meiner Auffassung nach hauptsächlich durch ihre Sozialisierung, ihre Bildung und ihre Lebenserfahrungen geprägt. Es gibt natürlich noch weitere Faktoren wie z.B. Krankheiten und Drogen, die einen Einfluss auf den Charakter eines Menschen haben. Ebenfalls ist es Fakt, dass Menschen sich je nach politischer Ausrichtung und Sozialisierung verschieden kleiden. Das ist zwar nicht in Stein gemeisselt aber es zeigt sich eben immer wieder. Sehen Sie sich das folgende Bild an. Meinen Sie ernsthaft, dass es mit Physiognomik zu tun hat, wenn ich sage, dass ich davon ausgehe, dass diese beiden Männer verschiedene politische Ansichten haben? Die verschiedenartige Kleidung und Haartracht hat mit der Sozialisierung zu tun!

        Kohl von der CDU und Walter Schwenninger, Bündnis90/DieGrünen
        Helmuth Kohl von der CDU und Walter Schwenninger, Bündnis90/DieGrünen

        Beim folgenden Satz geht es nicht darum Ihnen eine Charaktereigenschaft zuzuordnen, folglich hat es auch nichts mit Physiognomik zu tun:

        Wenn ich mir das Foto von Kettiger auf dessen Homepage anschaue, kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass er dem politisch linken Lager angehört.

        Oder wie ist das Herr Kettiger? Lässt die Parteizugehörigkeit eines Menschen Ihrer Ansicht nach etwa Rückschlüsse auf den Charakter eines Menschen zu??? Meiner Meinung nach hat die Parteizugehörigkeit mit den Ansichten und Meinungen eines Menschen und mit seinen Interessen zu tun und nicht mit seinem Charakter. Einfach damit Sie das wissen.

        Zur Auffassung von Herrn Niggli kann ich mich nicht äussern, da ich sie diesen Punkt betreffend nicht kenne. Ich wiederhole deshalb was ich im vorangegangenen Kommentar geschrieben habe:

        Interessant ist auch die sonderbare Ansicht, dass das mutmassliche Herabsetzen der Menschenwürde zur allgemeinen Belustigung erlaubt sein soll.

        Wenn die eben zitierte Ansicht tatsächlich vorherrschend ist, dann zeigt mir das, wie absurd die Antirassismusstrafnorm ist. Da beisst sich die sogenannte „politische Korrektheit“ in den Schwanz!

  2. Jetzt versuchen linke PR- und Kommunikationsprofis Tschäppät reinzuwaschen. Ihre Masche ist altbekannt. Siehe Fall SVP-Widen. Bei Linken ist es Spass und bei Rechten ist es Rassismus, so lautet ihre Devise.

  3. Herr Müller:
    nur ganz kurz: die Zeichnungen/Karikaturen die die SVP Widen verwendete und die auf der satirischen und ironischen Web-Site Stupedia vorkommen

    sind geklaut worden von der deutschen Satire-Zeitschrift Titanic
    Ursprünglich stand das SVP Logo nicht drin. Das weiss ich weil ich die Zeitschrift seit Jahrzehnten abonniere.

    Die Zeichnungen sind also satirisch. Warum das in Widen zu einer Verurteilung führte versteh ich nicht. So ein PLÖTZINN

  4. Herr Kremser, vielen Dank für den interessanten Hinweis mit der Zeitschrift Titanic. Wenn das so ist, dann ist es doch interessant, dass diese Plakate noch nicht einmal in Deutschland zu Verurteilungen geführt haben. Die Schweiz entwickelt sich offenbar immer mehr zu einem Staat, der die freie Meinungsäusserung unterdrückt.

    Wie das mit der SVP-Widen war, kann ich Ihnen sagen. Anwalt David Gibor, der auch schon wegen dem Kosovaren-Inserat gegen die SVP geklagt hat und der auch gegen mich als Nebenkläger ins Feld zieht, hatte eine Anzeige gegen die SVP-Widen eingereicht. Dasselbe tat der türkischstämmige Anwalt Yetkin Geçer. Einige Massenmedien haben daraufhin eine Anti-SVP-Kampagne im grossen Stil inszeniert. Einige linke Journalisten und Journalistinnen, unter anderem vom Tagi und von der Zeitung Schweiz am Sonntag, haben dabei ihre vorgefasste Meinung einschlägig auf Twitter geäussert.

    Michelle Binswanger vom Tagi über SVP-Widen

    Peter Burkhardt - Schweiz am Sonntag

    Die Staatsanwaltschaft im Kanton Aargau hat dann einfach einen Strafbefehl vorgeschlagen. Dies meiner Überzeugung nach ohne die Sache gross zu überprüfen. Da die öffentliche Meinung durch die linken Massenmedien gemacht war, war es sicherlich bequemer der von den Medien gemachten öffentlichen Meinung zu entsprechen. Zudem dürften die Nebenkläger mit ihren Nebenklagen auch noch einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft gehabt haben. David Gibor wurde in den Medien ja mehrfach zur Sache als „Experte“ (in Wahrheit war er Parteivertreter) zitiert.

    Die Beschuldigten von der SVP-Widen, haben das dann einfach akzeptiert um den hohen Verteidigungsaufwand zu meiden und um so schnell wie möglich wieder aus den Medien zu kommen. Es ging darum einen Strafbefehl von ein paar hundert Fränkli zu akzeptieren oder aber ein Strafverfahren mit Verteidigungskosten von mehreren zehntausend Franken zu riskieren. Die SVP-Widen-Leute haben sich für den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft entschieden und wurden dann ohne faires Gerichtsverfahren aufgrund des Strafbefehls verurteilt. Ein Strafbefehl enthält im Grunde genommen einfach die Meinung eines Staatsanwalts. Der Staatsanwalt ist, anders als ein Richter, Ankläger und somit Partei. Das Schweizer Strafrecht lässt eine Verurteilung mit einem Strafbefehl für geringfügige Vergehen zu, sofern die Beschuldigten damit einverstanden sind. Man setze „geringfügiges Vergehen“ einmal in Relation zur intensiven Medienberichterstattung!

    Einige Medien haben das Detail, dass das Urteil auf einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft beruht, dann einfach unterschlagen. Diese Medien haben mehr Wert darauf gelegt in Grossbuchstaben zu schreiben, dass die SVP-Widen-Leute rechtskräftig verurteilt worden seien. So manipulieren Medien die Massen!

    20min über SVP-Widen

    Die Boulevard-Zeitung 20min gehört übrigens wie der Tagi zum Medienhaus Tamedia.

  5. Man vergleiche bitte den Lead zu einem Artikel über die Verurteilung eines grünen Politikers mit dem Lead von 20min über die Verurteilung der SVP-Widen (siehe Bild im vorangegangenen Kommentar). In beiden Fällen beruht das Urteil auf einem Strafbefehl. Bei der SVP-Widen wurde es unterschlagen beim grünen Politker wird es erwähnt.

    Hinter dem Strafbefehl des grünen Politikers steht allerdings ein Urteil des Zürcher Obergerichts, also des höchsten Gerichts des Kantons Zürich. Diesbezüglich muss man eben wissen, dass der Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat gegen den Strafantrag eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen hatte. Das Zürcher Obergericht hatte dann eine Beschwerde dagegen gut geheissen worauf dem Staatsanwalt nichts mehr anderes übrig blieb als den grünen Politiker zu verurteilen. Das wurde aber in den Medien natürlich nicht mehr erwähnt. Es ist übrigens falsch was die NZZ da im Titel geschrieben hat, er wurde nicht wegen einem Nazi-Vergleich verurteilt.

    Grüner Politiker verurteilt

Kommentare sind geschlossen.