Rassismus im Schweizer Waffenrecht 2

Vor ein paar Tagen berichtete ich über Rassismus im Schweizer Waffenrecht. Es geht um eine Verordnung des Bundesrats, die seit Jahrzehnten Menschen pauschal aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert und damit nach Schweizer Antirassismusgesetz als rassistisch angesehen werden müsste. Selbstverständlich wollte ich auch von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus wissen, wie diese dazu steht. Die Antwort der … Weiterlesen

Rassismus im Schweizer Waffenrecht

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet. Ich sehe … Weiterlesen

SP-Politiker wegen Rassendiskrimierung angezeigt!

Medienberichten zufolge wurde ein bekannter SP-Politiker, Jurist und ehemaliger Gerichtspräsident wegen Rassendiskriminierung angezeigt. Er hatte öffentlich Witze über Italiener gemacht und dabei das Klischee bedient, dass diese arbeitsscheu seien. Für den klagenden Anwalt hat der SP-Politiker damit öffentlich die Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe verletzt. Zitat aus dem Zeitungsartikel: (…) für Anwalt Bisceglia ist … Weiterlesen

Eidg. Kommission gegen Rassismus verbreitet Unwahrheiten!

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ist eine ausserparlamentarische Kommission, die vom Bundesrat zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung eingesetzt wurde.

Im Oktober 2008 gab diese Kommission eine Stellungnahme zur Minarett-Initiative heraus. Darin gibt sie einseitige, eindeutig links positionierte Empfehlungen heraus und verbreitet Unwahrheiten (Lügen).

In der Stellungnahme der EKR steht:

Die Initiative verletzt die menschenrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit sowie die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV). Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben.

Die Wahrheit ist, dass die Initiative „gegen den Bau von Minaretten“ weder die Religionsfreiheit noch die in der Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit einschränkt. Muslime würden durch ein Bauverbot für Minarette in keinster Weise daran gehindert bzw. eingeschränkt ihre Religion in Gemeinschaft mit anderen auszuüben. Muslime versammeln sich zum Beten in Gebetshäusern, also Moscheen und nicht in Minaretten. Minarette (Türme) werden für Versammlungen zum gemeinsamen Gebet weder benötigt noch sind sie Ausdruck der Religionsfreiheit.

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