Alterslimite für Parlamentarier ist verfassungswidrig!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. November 2013 | 2.065 mal gesehen

Der Sozialist Andy Tschümperlin will eine Alterslimite für Parlamentarier. Er will, dass Parlamentarier mit 65 Jahren in Pension gehen. Parlamentarier sind allerdings keine Angestellte sondern Menschen, die sich in unserem demokratischen System freiwillig zur Wahl für ein Amt zur Verfügung gestellt haben. Eine Alterslimite für Parlamentarier ist überdies verfassungswidrig.

Andy-Tschümperlin

In Artikel 8, Absatz 2 der Schweizerischen Bundesverfassung steht klipp und klar für jeden, der lesen kann, folgendes:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Ich hoffe, dass auch Sozialisten wie Andy Tschümperlin unsere Bundesverfassung respektieren! Es kann nicht angehen, dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Auch ältere Menschen haben Bedürfnisse und sind Teil unserer Gesellschaft. Sie haben das Recht ihre politischen Interessen zu vertreten und sich zu diesem Zweck in Ämter wählen zu lassen.