Die Schweiz blieb während des Zweiten Weltkriegs offiziell neutral, traf jedoch geheime militärische Absprachen mit Frankreich. Ab 1940 finanzierte der Bund Einkäufe des Dritten Reichs in Milliardenhöhe vor – darunter Waffen, Maschinen und andere kriegswichtige Güter. Die nationalsozialistische Kriegswirtschaft profitierte von Schweizer Krediten, ohne die entsprechenden Einkäufe vollständig durch eigene Lieferungen oder Zahlungen zu decken.
Bis Kriegsende summierten sich die Vorschüsse der Schweiz auf rund 1,12 Milliarden Franken. In der Schweiz wurde diese Summe mit dem technischen Begriff «Clearingmilliarde» bezeichnet. Die Alliierten verwendeten nach Kriegsende den wesentlich belastenderen Begriff «Kollaborationsmilliarde», mit dem sie die Finanzierung der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft durch die Schweiz kritisierten.
Warum gewährte die Schweiz dem Dritten Reich Kredite in Milliardenhöhe? Welche wirtschaftlichen und politischen Interessen standen dahinter, und wer waren die treibenden Kräfte?
Was war die Kollaborationsmilliarde?
Bereits 1934 hatten die Schweiz und das Dritte Reich ein Clearingabkommen geschlossen. Clearing bezeichnet die bargeldlose Verrechnung gegenseitiger Forderungen. Damit konnten beide Länder trotz Devisenknappheit Handel treiben. Lieferte beispielsweise ein Schweizer Maschinenhersteller Waren ins Dritte Reich, erhielt er sein Geld über die Schweizer Clearingstelle. Der Käufer musste dafür nicht unmittelbar Schweizer Franken überweisen. Stattdessen wurden die Zahlungen mit den Forderungen aus Lieferungen des Dritten Reichs an die Schweiz verrechnet.
Das funktionierte, solange die gegenseitigen Lieferungen ungefähr ausgeglichen waren. Während des Zweiten Weltkriegs kaufte das Dritte Reich jedoch wesentlich mehr Schweizer Waren, als es durch eigene Lieferungen bezahlen konnte. Deshalb gewährte der Bund dem Dritten Reich Kredite, damit Schweizer Exporteure ihr Geld erhielten. Das NS-Regime sollte seine Schulden später durch Lieferungen oder Zahlungen begleichen. Das finanzielle Ausfallrisiko trug der Bund.
Im Sommer 1940 bewilligte der Bundesrat zunächst 150 Millionen Franken für das Dritte Reich. Gleichzeitig erhielt Italien einen ersten Kredit von 75 Millionen Franken. Im Juli 1941 erhöhte die Schweiz den zinslosen Kreditrahmen für das Dritte Reich von 150 auf 850 Millionen Franken. Doch selbst diese Summe reichte nicht aus. Das NS-Regime überschritt die vereinbarte Kreditlimite. Nach 1943 kamen weitere Bundesvorschüsse von insgesamt 271 Millionen Franken hinzu. Damit erreichten die Clearingkredite und zusätzlichen Vorschüsse bis Kriegsende 1,121 Milliarden Franken.
Die Kredite ermöglichten den Achsenmächten den Erwerb von Kriegsmaterial, Maschinen und anderen militärisch wichtigen Gütern. Ohne die staatliche Finanzierung hätten die Rüstungskäufe des Dritten Reichs nach 1940 nicht im damaligen Umfang stattfinden können.
Warum gewährte die Schweiz diese Kredite?
Im Juni 1940 besiegte die Wehrmacht Frankreich. Die Schweiz war danach weitgehend vom Dritten Reich, Italien und den von ihnen kontrollierten Gebieten umgeben. Die militärische Bedrohung war real. Das NS-Regime hatte mit dem Unternehmen Tannenbaum sogar Pläne für einen Angriff auf die Schweiz ausarbeiten lassen.
Zugleich war die Schweizer Wirtschaft stark von Lieferungen aus dem Machtbereich der Achsenmächte abhängig. Besonders wichtig waren Kohle, Roheisen, andere Metalle, Textilrohstoffe und industrielle Vorprodukte. Ohne diese Einfuhren drohten Produktionsausfälle und Versorgungsprobleme. Das Dritte Reich konnte diese Abhängigkeit als Druckmittel einsetzen. Die Schweiz wollte deshalb ihre Handelsbeziehungen aufrechterhalten.
Die Kredite dienten jedoch nicht ausschliesslich der Landesversorgung. Schweizer Industrieunternehmen profitierten von umfangreichen Bestellungen aus dem Dritten Reich. Die staatliche Finanzierung sicherte ihre Zahlungen und half, Fabriken auszulasten sowie Arbeitsplätze zu erhalten. Die damalige Politik zielte auch darauf ab, die Schweizer Exportindustrie für die Zeit nach dem Krieg konkurrenzfähig zu halten. Auch die Gewerkschaften unterstützten die Sicherung von Arbeitsplätzen und Produktion. Die Schweiz wollte somit ihre Versorgung sichern und gleichzeitig ihre Industrie stärken.
Die Kredite waren zugleich ein politisches Zugeständnis an das Dritte Reich. Der Bundesrat wollte den nationalsozialistischen Machthabern signalisieren, dass die Schweiz bereit war, sich den neuen Machtverhältnissen in Europa wirtschaftlich anzupassen. Damit ging die Schweizer Politik über die Sicherung der Landesversorgung hinaus: Der Bund finanzierte die Kriegseinkäufe des Dritten Reichs und nahm dafür bewusst erhebliche finanzielle Risiken in Kauf.
Die Forderung nach umfangreichen Krediten kam von den nationalsozialistischen Wirtschaftsbehörden. Sie wollten kriegswichtige Güter aus der Schweiz beziehen, ohne dafür ihre knappen Devisenbestände einsetzen zu müssen. Zugleich wollten sie die Schweizer Wirtschaft stärker in den vom Dritten Reich beherrschten europäischen Wirtschaftsraum einbinden.
Auf Schweizer Seite waren der Bundesrat, die Handelsabteilung des Bundes und die organisierte Wirtschaft massgebend. Der Bundesrat bewilligte die Kredite und übernahm die politische Verantwortung. Volkswirtschaftsminister Walther Stampfli spielte bei ihrer Umsetzung eine wichtige Rolle. Jean Hotz, Direktor der Handelsabteilung, führte die wirtschaftlichen Verhandlungen. Der Schweizerische Handels- und Industrieverein (Vorort) vertrat unter seinem Direktor Heinrich Homberger die Interessen der Exportindustrie. Hotz und Homberger setzten sich mit Unterstützung von Wirtschaftskreisen und Gewerkschaften für eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Dritten Reich ein.
Diese Politik war innerhalb der Schweiz umstritten. Die Schweizerische Nationalbank befürchtete inflationäre Auswirkungen. Der Finanzminister sorgte sich um die Belastung der Bundeskasse. Im Parlament äusserten die beiden Nationalräte Hans Oprecht (SP) und Walter Muschg (LdU) Bedenken hinsichtlich der Neutralität.
Hinzu kam ein demokratisches Problem: Das Clearingverfahren war für die Öffentlichkeit kaum durchschaubar, Teile der Abkommen wurden nicht veröffentlicht. Als der Bund den Kredit 1941 massiv erhöhte, wurde die Öffentlichkeit über das volle Ausmass der Finanzierung nicht informiert. Die staatliche Finanzierung der Kriegseinkäufe wurde damit beschlossen, ohne dass ihre Tragweite öffentlich umfassend diskutiert wurde.
Wer profitierte und wer bezahlte?
Die Schweizer Exportwirtschaft profitierte von den Geschäften mit dem Dritten Reich. Dank staatlicher Kredite konnten Unternehmen ihre Waren verkaufen, ohne das Zahlungsrisiko selbst tragen zu müssen. Der Bund und damit die Schweizer Steuerzahler blieben dagegen auf einem Teil der Forderungen sitzen. Die Gewinne wurden privatisiert, die Verluste sozialisiert.
Die staatlichen Kredite warfen auch eine Frage des Neutralitätsrechts auf. Gewöhnlicher Handel mit Kriegsparteien verstösst nicht gegen das Neutralitätsrecht. Die staatliche Finanzierung von Rüstungskäufen ist jedoch etwas anderes. Der Bund gewährte Kredite, mit denen das Dritte Reich und Italien Kriegsmaterial und andere militärisch wichtige Güter beschaffen konnten. Diese Kredite verstiessen gegen das Neutralitätsrecht. Die Schweiz stand unter erheblichem wirtschaftlichem und militärischem Druck, doch die Höhe, die Bedingungen und die Fortführung der Kredite waren politische Entscheidungen.
Mit der Niederlage des Dritten Reichs im Mai 1945 blieben die Schweizer Clearingforderungen zunächst offen. Das NS-Regime war zusammengebrochen, das Gebiet des ehemaligen Dritten Reichs stand unter alliierter Besatzung und die Auslandsschulden mussten neu geregelt werden. Die Alliierten standen den Schweizer Forderungen kritisch gegenüber, weil die Kredite während des Krieges auch die nationalsozialistische Rüstungsproduktion ermöglicht hatten.
Erst 1952 kam eine vertragliche Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zustande. Sie verpflichtete sich zur Zahlung von 650 Millionen Franken zur Abgeltung der Clearingmilliarde und weiterer Schweizer Forderungen. Gegenüber den ursprünglichen Vorschüssen von 1,121 Milliarden Franken ergibt sich eine Differenz von rund 471 Millionen Franken. Das Abkommen umfasste allerdings auch weitere Forderungen und die Regelung deutscher Vermögenswerte. Die Differenz entspricht deshalb nicht unmittelbar dem endgültigen Verlust aus den Clearingkrediten. Die Rückzahlung erfolgte in Raten; spätere Vereinbarungen verkürzten den ursprünglichen Tilgungsplan. Die letzte Zahlung der offenen Forderungen erfolgte 1971.
Warum der Begriff Kollaborationsmilliarde?
Die beiden Begriffe «Clearingmilliarde» und «Kollaborationsmilliarde» beschreiben denselben historischen Vorgang, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Der bereits vor dem Krieg gebräuchliche Begriff «Clearing» bezeichnet das finanztechnische Verfahren, mit dem die Zahlungen abgewickelt wurden.
Die Alliierten verwendeten nach dem Krieg dagegen den Begriff «Kollaborationsmilliarde», um die wirtschaftliche Unterstützung des Dritten Reichs durch die Schweiz zu kritisieren. Die Bezeichnung bringt ihre politische Bewertung der Kredite zum Ausdruck. Während die Schweizer Behörden die Kredite als Bestandteil ihrer Wirtschafts- und Überlebenspolitik betrachteten, sahen die Alliierten darin eine Unterstützung der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft.
Quellen und weiterführende Literatur
- Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission): Clearing. Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten, Band 3, Stefan Frech.
- Bergier-Kommission: Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik 1930–1948, Band 10, Martin Meier, Stefan Frech, Thomas Gees und Blaise Kropf.
- Bergier-Kommission: Schlussbericht, insbesondere die Abschnitte über Clearingkredite und die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Achsenmächten.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Clearing.
- Bundesrepublik Deutschland: Abkommen vom 26. August 1952 über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich.
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