Keine unentgeltliche Rechtspflege obwohl überschuldet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juli 2016 | 1.638 mal gesehen

Mir wurde in der Schweiz ein Prozess wegen eines Tweets mit dem folgenden Wortlaut gemacht: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Der Tweet gleicht sinngemäss der folgenden Aussage von Slavoj Zizek: „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Zizek, darf seine Aussage machen, meine Aussage wurde von linken Richtern als strafbar eingestuft. Der Prozess über den Tweet wurde von den verantwortlichen Justizbehörden und dem Vertreter der Nebenkläger unnötig in die Länge gezogen und dauerte fast vier Jahre. Mir sind dadurch Kosten in der Höhe des Werts eines Schweizer Einfamilienhauses entstanden. Deshalb bin ich überschuldet und befinde mich in einer Schuldensanierung.

Klagen von mir gegen den Kanton Zürich und Medien, die meine Persönlichkeitsrechte verletzt haben, werden von der Justiz mit hohen Prozesskostenforderungen abgeblockt. Obwohl die Schweizer Justizbehörden wissen, dass ich kein Geld mehr habe und mich in einer Schuldensanierung befinde, verweigern sie mir konsequent die unentgeltliche Rechtspflege und treten damit Artikel 8 und Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung mit Füssen. Laut Artikel 8 BV sollte vor dem Gesetz eigentlich jeder gleich sein. Mir wird aber im Gegensatz zu Asylbewerbern die unentgeltliche Rechtspflege verweigert. Einzig deshalb, weil ich Schweizer bin. Vielleicht wird mir die unentgeltliche Rechtspflege ja gewährt, wenn ich einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung einreiche. Laut Artikel 29 BV hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wer nicht über die erforderlichen Mittel für die Verfahrenskosten verfügt. Ich verfüge nachweislich nicht über die erforderlichen Mittel. Dennoch verweigern mir linke Richter die unentgeltliche Rechtspflege.

Ich kann mich leider nicht dagegen wehren, da die Schweiz ein Pseudorechtsstaat ist, in welchem linke Richter tun und lassen können was sie wollen. Da es in der Schweiz kein Verfassungsgericht gibt, gibt es niemanden, der den Richtern auf die Finger schaut und ihre Arbeit kontrolliert. Die Medien versagen in dieser Sache hinsichtlich Gewährleistung der öffentlichen Kontrolle komplett, da sie selber an der Geschichte über meinen Tweet als Täter beteiligt und somit befangen sind.

Aussage von Slavoj Zizek, Quelle
Aussage von Slavoj Zizek, Quelle

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