Rechtsstaat Schweiz – Quo vadis?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2013 | 2.732 mal gesehen

Der Fall SVP-Widen zeigt, dass in unserem Land etwas schief läuft. Bei Bildern, die sich seit Jahren im Internet befanden, wurde die Justiz erst aktiv nachdem diese von einer SVP-Ortspartei auf die eigene Website gestellt wurde. Dies obwohl die Bilder ursprünglich von Linken ins Internet gestellt wurden.

Plötzlich war die Sache für die mehrheitlich linken Massenmedien, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und obskure Organisationen ein riesen Thema. Die Medien boten linksextremen Figuren willig eine Plattform um als selbsternannte Rechtsextremismus-Experten gegen die von ihnen verhasste SVP zu hetzen. Dabei  verschwiegen die Medien bewusst die politischen Hintergründe dieser angeblichen Experten. Für die zuständige Staatsanwaltschaft bot sich in diesem Trubel eine gute Gelegenheit um sich in Szene zu setzen. Möglicherweise wurde sie aber auch mit Anzeigen oder Anfragen der Medien dazu gedrängt.

Leider kam es zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverfahren. Dies weil die in die Mangel genommenen Verantwortlichen der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands wählten und einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptierten. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das bedenklich und es führt dazu, dass wichtige Fragen unbeantwortet bleiben.

Offen bleibt zum Beispiel die Frage, weshalb die Massenmedien, die EKR, die Privatkläger und die Staatsanwaltschaft nichts gegen die Urheber der Bilder unternommen haben.  Fraglich ist auch, wieso nur die SVP-Ortspartei für die Publikation der Bilder büssen musste. Wieso dürfen die Medien, Google und die Urheber der Bilder, diese weiterhin auf ihren Websites zeigen? Was ist das für ein Rechtsempfinden? Wenn die Bilder rechtswidrig sind, dann dürfen sie doch auf keinen Websites mehr erscheinen! Man kann in solchen Fällen nicht einfach nur die Betreiber der Websites von SVP-Ortsparteien büssen. Das ist ein klarer Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Schweizerischen Bundesverfassung. Hier werden nach meiner Ansicht eindeutig Leute aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft diskriminiert.

Das einseitige Vorgehen gegen die SVP-Widen wirft ein schlechtes Licht auf den Schweizer Rechtsstaat. Es hat nichts mehr mit Rechtsprechung zu tun, sondern es ist reine Politik, die gegen die SVP gerichtet ist. Diese Politik erinnert an stalinistische Schauprozesse in der ehemaligen Sowjetunion. Politische Gegner werden zu Verbrechern gemacht und aus dem Verkehr gezogen. Gerade Bürgerrechtler, Menschenrechtler und Demokraten sollten hier hellhörig werden.

Bedenklich ist auch, dass sich führende SVP-Exponenten nicht hinter ihre eigenen Leute stellen. Loyalität gegenüber Parteikollegen sieht anders aus. Leider ist es offenbar auch so, dass sich Staatsanwälte zusehends für solche politischen Spielchen instrumentalisieren lassen. Es hat den Anschein, dass der politische Filz auch in der Justiz vorhanden ist.

Staatsanwälte haben die Möglichkeit, die Rechtspflege zu behindern und zu  verunmöglichen. Sie können Anzeigen mit absurden Begründungen von sich weisen. Zum Beispiel indem sie einem Kläger etwas vorwerfen, was sie aufgrund der Unschuldsvermutung gar nicht dürften. Trotz Beschleunigungsgebot wie es z.B. in der Strafprozessordnung vorgegeben ist, können Staatsanwälte Verfahren absichtlich in die Länge ziehen. Dies indem Sie erst einmal ein paar Monate warten bis sie mit den Ermittlungen beginnen. Das kann insbesondere dann ein Problem sein, wenn es Zeugen zu befragen gilt. Wenn sie dann mit diesen Vorwürfen konfrontiert werden, haben sie zahlreiche Ausreden auf Lager. Auch gerne wird mit subtilen Methoden und Einschüchterung gearbeitet. Diese kommen natürlich mündlich und nicht schriftlich zur Anwendung, dies um die Beweisführung zu vereiteln. Es gibt Mittel und Wege, wie Anliegen von Bürgern bewusst torpediert und vereitelt werden.

Dagegen sollte auf politischer Ebene etwas unternommen werden. Doch leider ist es schwer solche Dinge nachzuweisen und zu thematisieren. Dies ist auch deshalb so weil neben den Akteuren meist nur die Betroffenen von solchen Vorgängen Kenntnis haben. Es liegt aber möglicherweise auch am fehlenden politischen Willen etwas an diesen Missständen zu ändern. Auch die Medien haben ganz offensichtlich kein Interesse daran, diese Missstände aufzudecken.

So kommt es, dass die breite Masse der Bevölkerung und theoretische Think-Thanks abgehoben über Menschenrechte sprechen. Dabei bleiben viele echte Missstände auf der Strecke. Gerade bei der Umsetzung von Gesetzen gibt es viele Missstände, über die zu wenig diskutiert wird. Es mangelt vielen Theoretikern von Think-Thanks schlicht an praktischer Erfahrung und praktischem Wissen. Am Ende werden Menschenrechte unter Berufung auf die Menschenrechte mit Füssen getreten. Schilda und seine Bürger lassen grüssen.

Nachtrag vom 25.04.2013: Ich habe im Artikel geschrieben, dass die Exponenten der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands gegangen sind, weil sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptiert haben. Indem sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptierten, kam es zu keinem Gerichtsverfahren. Eine Strafe bei einem schwerwiegenden Vorwurf ohne Gerichtsverfahren ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Wie ich inzwischen erfahren habe, scheinen die Beschuldigten den finanziellen Aufwand für die Verteidigung gescheut zu haben. Die SVP hat ihre Leute offensichtlich nicht finanziell unterstützt. Das ist bedenklich, denn es ist offensichtlich, dass es nur zu einem Strafverfahren kam, weil es sich  bei den Beschuldigten um SVP-Mitglieder gehandelt hat. Denn die Bilder, welche die SVP-Widen auf ihrer Website hatte, waren schon seit Jahren im Internet und wurden von Linken ins Netz gestellt. Trotzdem kam es in all den Jahren nie zu einer Anklage. Die linken Urheber, Google und die Medien verbreiten die Bilder immer noch ungestraft weiter. Die EKR und die Justiz sowie viele Journalisten wurden erst aktiv nachdem die Bilder auf der Website der SVP-Widen zu sehen waren.

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5 Gedanken zu „Rechtsstaat Schweiz – Quo vadis?“

  1. Für den Normalbürger und mit gesundem Menschenverstand ausgestatteten, erscheint die Linke sowieso schon seit Jahren als ideologisierte und fanatische Pseudoreligion, die sich nun in vielen Medien, sondern offenbar auch in der Justiz ausbreitet. Der Gesinnungsterror erhebt sich. Dabei muss immer wieder hervorgehoben werden, dass der schweizerische Wohlstand nicht auf dem Acker der Roten gewachsen ist, sondern auf dem der Rechtsbürgerlichen und nur Rechtsbürgerliche sind imstande, Arbeitspätze zu schaffen. Sollte das linke Gedankengut der DDR wiederauferstehen und sich wie ein Krebsgeschwür ausbreiten, sehe ich schwarz für die Schweiz und den ganzen, alten Kontinent. Grau ist er durch das Finanzdesaster durch Ueberschuldung und Verstaatlichung durch Ueberregulierung bereits geworden.

  2. Soweit ich weiss ist ein Verstoss gegen die ARG ein Antragsdelikt, d.h. die Justiz kann ermitteln wenn eine Anzeige vorliegt. Und ist diese Anzeige konkret gegen Personen gerichtet (wie wohl in diesem Fall) hat die Justiz keine Handhabe weitere Personen zu belangen. Oder sehe ich das falsch? (Ich bin kein Jurist, aber das tönt für mich logisch). Insofern wäre die Schelte zumindest an die Adresse der Justiz nicht ganz gerechtfertigt, warum niemand Anzeige gegen die ursprünglichen Verfasser eingereicht hat weiss ich nicht, wirklich lustig ist das nun wirklich nicht. Wenn die Server im Ausland stehen dürfte es allerdings auch schwierig sein die wirklichen Urheber herauszufinden und die Bilder löschen ist im Internet eh unmöglich, das Netz vergisst nie.

  3. Da bist du falsch informiert Jonas. Ein Verstoss gegen das ARG ist ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft muss von sich aus tätig werden wenn sie davon Kenntnis hat.

    Da die SVP-Widen die Bilder offensichtlich von Google heruntergeladen hat, hätte die Staatsanwaltschaft Baden die Ermittlungen ausweiten müssen. Tat sie aber nicht, das ist skandalös. Dass die Sache politisch motiviert ist und an einen stalinistischen Schauprozess erinnert, sieht man neben den oberflächlichen Ermittlungen auch anhand der einseitigen und undifferenzierten Medienberichterstattung und daran, dass sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus erst meldete nachdem im Februar 2012 bekannt wurde, dass die Bilder auf der Website einer SVP-Lokalpartei publiziert wurden. Die Bilder sollen aber schon seit 2007 im Netz sein.

    Der Betreiber von Stupidedia.org heisst David Sowka und wohnt in Wien. Zwischen der Schweiz und Österreich besteht ein Rechtshilfeabkommen für Strafsachen. Es wäre möglich Sowka haftbar zu machen sollte der Autor des Textes nicht ermittelt werden können. Aber die zuständige Staatsanwaltschaft muss es wollen und ihren Job richtig machen. Als ich bei der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft nachfragte, wurde mir die Auskunft unter Berufung auf das Amtsgeheimnis verweigert. – In anderen Fällen gehen Staatsanwälte von sich aus an die Presse und nennen sogar die Namen von Verdächtigen. (Beispiel) In solchen Fällen haben Staatsanwälte kein Problem damit die Persönlichkeitsrechte von Personen zu verletzen, die das Recht auf Unschuldsvermutung haben.

  4. Danke, man lernt nie aus.

    Dass die Bilder geschmaklos sind und die Veröffentlichung illegal ist steht für mich ausser Frage. Dass die Exponenten der SVP Ortspartei dafür bestraft werden ist für mich klar, warum nicht weiter ermittelt wurde kann ich nicht beantworten, vielleicht wurde ja, ich glaube nicht dass die Justiz sich da immer alles entlocken lässt. Politische Spielchen im konservativen Kanton Aargau, ich weiss nicht, vielleicht laufen auch noch Verfahren, wenn das Ausland im Spiel ist dauert eh alles immer länger. Gibt es Quellen dafür, dass nicht andersweitig ermittelt wurde?

  5. Ja, es gibt Hinweise, dass nicht weiter ermittelt wurde. Ein Hinweis gibt Google-Bilder. Google doch mal mit dem Stichwort: „SVP-Widen“

    Du wirst dann die Bilder finden, wegen welcher die Verantwortlichen der SVP-Widen bestraft wurden und sehen welche Websites, die Bilder weiterhin straflos im internet verbreiten. Auch gegen diese Websites müsste die Staatsanwaltschaft logischerweise ermitteln. Denn entweder ist es strafbar diese Bilder auf der Website zu publizieren oder es ist nicht strafbar. Was nicht geht ist, einzig die SVP-Widen dafür zu bestrafen. Das ist skandalös!

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