Sippenhaft für Nadja Drygalla?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. August 2012 | 10.084 mal gesehen

Die deutsche Spitzensportlerin Nadja Drygalla hat am vergangenen Donnerstag das olympische Dorf verlassen. Angeblich um zu verhindern, dass sie zur Belastung für die deutsche Olympia-Mannschaft wird. Drygalla wird vorgeworfen einen Freund zu haben, welcher für die rechte «Nationaldemokratische Partei Deutschland» (NPD) im Landtag kandidiert hat. Zudem soll ihr Freund einer Neo-Nazi-Vereinigung namens «Nationale Sozialisten Rostock» angehören. (Quelle)

Michael Vesper, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) stellt sich jedoch hinter Athletin Drygalla. «Drygalla sei glaubwürdig und er habe keinen Zweifel, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes und der olympischen Werte stehe.» (Quelle) Dennoch musste die Ruderin das olympische Dorf verlassen.

Ein Deutscher Journalist sagte einmal: «Der Kampf gegen Nazis, das Hinsehen, gehört zur Verantwortung Deutschlands. Keinem Nazi darf in Deutschland eine Bühne geboten werden .»

Dieser Kampf geht offenbar schon soweit, dass bereits Leute ausgegrenzt und diskriminiert werden, weil sie einen vermeintlichen Nazi lieben. So als ob es gegen das deutsche Grundgesetz verstossen würde einen Rechten zu lieben. Für mich ist das eine Sippenhaft, wie wir sie aus totalitären Diktaturen kennen. In was für einer Welt leben wir eigentlich? Wer sind hier eigentlich die Demokraten und wer die Faschisten?

Meiner Meinung nach gehen die selbsternannten Anti-Faschisten zuweit. Mit ihrem Vorgehen legitimieren sie doch gerade den Faschismus! Denn genau darum geht es doch beim Faschismus, ums Anprangern und die Ausgrenzung und Unterdrückung von Andersdenkenden oder Leuten, die anders sind.

Die Aussage des Journalisten zeugt von einem deutschen Nachkriegs-Anti-Nazi-Reflex, der antidemokratische Züge hat. Eine Demokratie, die sich mit faschistischen Methoden schützen muss, ist eine Demokratie, die Menschenrechte mit Füssen tritt! In einer Demokratie, die Menschenrechte achtet, haben Bürger das Recht ihre Meinung frei äussern und verbreiten zu können.

Ein Staat, der seine Bürger alleine aufgrund von deren Meinung verfolgt, diskriminiert, unterdrückt und ausgrenzt, ist ein Unrechtsstaat, der Menschen- und Bürgerrechte missachtet. Eine Gesellschaft die sowas zulässt oder gar befürwortet, öffnet dem Unrecht Tür und Tor!

Ich habe grossen Respekt vor einer Frau, die ihre Liebe zu ihrem Freund über ihre Karriere stellt und wünsche Nadja Drygalla viel Kraft, damit sie das ihr zugefügte Unrecht durchsteht.

Ägypten: Wie tolerant sind Muslime?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. März 2011 | 2.735 mal gesehen

Stop discrimination of Christians in EgyptIn Ägypten zündeten Muslime eine Kirche von koptischen Christen an. Als Christen gegen diesen Akt der Respektlosigkeit und Diskriminierung protestierten, wurden sie von wütenden Muslimen angegriffen. 13 Tote waren die Folge. Ist das die Toleranz- und Dialogkultur, welche Muslimen vorschwebt?

Anständig wäre es gewesen, wenn die Muslime sich mit den Christen solidarisiert und die Zerstörung der Kirche verurteilt hätten. Schliesslich ist auch eine Kirche ein Gotteshaus. Aus diesem Grund müsste man gerade von religiösen Menschen erwarten können, dass sie die Zerstörung eines Gotteshauses verurteilen.

Offensichtlich aber beschränkt sich das Mitgefühl vieler Muslime jedoch  lediglich auf ihre eigene Religion. Wenn jemand den Islam, den Koran oder den Erfinder des Islam kritisiert, dann schreien sie laut auf und beklagen sich über Diskriminierung. Wenn aber Muslime eine Kirche anzünden, solidarisieren sie sich mit den Brandstiftern und greifen die Opfer an.

Übrigens, die angezündete Kirche ist nicht die erste Kirche, die von Muslimen angezündet wurde. In verschiedenen islamischen Ländern wurden schon mehrere Kirchen von Muslimen angezündet und zerstört. Wenigstens sieht man dadurch die wahre Fratze des islamischen Extremismus. An den Früchten der Religion (den Gläubigen) werdet ihr erkennen ob sie gut oder schlecht ist.

Die UNO sollte einen Sonderberichterstatter nach Ägypten entsenden, der die religiös motivierte Diskriminierung von Christen untersucht. Die Schweiz wurde aufgrund der Minarett-Initiative bzw. wegen Plakaten bereits mit einem solchen Sondergesandten beehrt. Wieviel braucht es, bis die UNO einen Sonderberichterstatter in ein islamisches Land entsendet? Reichen 13 Tote und eine abgebrannte Kirche nicht aus? Was ist mit dem Sprengstoffanschlag, der zum Jahreswechsel vor einer Kirche in Ägypten verübt wurde und mehreren Christen das Leben gekostet hat? Wie lange schaut die UNO diesem menschenverachtenden Treiben noch zu?

Religionsfreiheit in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Dezember 2009 | 8.370 mal gesehen

Die meisten islamischen Staaten haben die „allgemeine Menschenrechtserklärung“ der Vereinten Nationen unterzeichnet. Diese Erklärung beinhaltet unter anderem ein „Verbot der Diskriminierung“ (Art. 2) und die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ (Art. 18). Die wenigsten islamischen Länder halten sich allerdings daran.

Zum Beispiel:
Artikel 2 sieht ein Verbot der Diskriminierung vor. Dennoch werden in den meisten islamischen Ländern Angehörige anderer Religionen benachteiligt und diskriminiert.

Islamische Länder, die Angehörige anderer Religionen diskriminieren:
Ägypten, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Bahrein, Brunei, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Libyen, Mauretanien, Oman, Palästina, Pakistan, Saudiarabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Vereinigte arabische Emirate usw. Quelle: Weltverfolgungsindex

Artikel 18 sieht vor, dass jeder Mensch das Recht hat seine Religion zu wechseln. Trotzdem werden in vielen islamischen Staaten Ex-Muslime, welche die Religion gewechselt haben, hart bestraft. In einigen Ländern steht auf Apostasie (Abfall vom Islam) sogar die Todesstrafe. Genauer Wortlaut des Artikels 18, der allgemeinen Menschenrechtserklärung: Religionsfreiheit in islamischen Ländern weiterlesen