Braucht die Schweiz ein Burka-Verbot?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2009 | 16.111 mal gesehen

Burka-Verbot
Aufgrund der zunehmenden Islamisierung Europas, wird in Ländern wie Frankreich, Belgien und Holland über ein Verbot von Burkas, sogenannten Ganzkörperschleiern für Muslimas, nachgedacht. In der Schweiz ist das Tragen von Burkas nach wie vor erlaubt. Doch auch hierzulande gibt es Politiker, die ein Burka-Verbot fordern. So reichte CVP-Präsident Christophe Darbellay am 13.12.2006 eine Interpellation mit dem folgenden Wortlaut ein:

In verschiedenen europäischen Ländern offenbarten sich besondere Probleme betreffend das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum. So wurden in Deutschland zwei Schülerinnen der Schule verwiesen, weil sie Burkas getragen haben. Die holländische Regierung überlegt sich ein generelles Burkaverbot. Die Stadt Utrecht wurde in einem Entscheid vor Gericht geschützt, Arbeitslosengelder streichen zu können, wenn arbeitslose Frauen bei der Stellensuche nicht bereit sind, die Burkas abzulegen und darum auch keine Stelle bekommen. Schliesslich haben in Belgien einige Städte Burkaverbote ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gedenkt er auch ähnliche Massnahmen wie in Holland und Belgien zu ergreifen?

2. Ist er bereit, bei verstärktem Auftreten von Burkas entsprechende Sanktionen zu ergreifen?

Am 14.02.2007 beantwortete der Bundesrat diese Interpellation wie folgt:

Zahlreiche praktizierende Musliminnen und Muslime leiten aus dem Koran und den Überlieferungen des Propheten Mohammed (Hadithen) ein religiöses Gebot ab, wonach Frauen Körper und Kopf bedecken sollen. Im Unterschied zum konventionellen Schleier (Hijab) wird das Gesicht mit der Burka vollständig verschleiert. Gemäss Artikel 15 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jede Person das Recht, „ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung …. allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen“. Umgekehrt darf aber auch niemand „gezwungen werden, …. eine religiöse Handlung vorzunehmen“. Artikel 15 BV garantiert somit das Recht jeder Frau und jedes Mannes, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden. Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) enthält die gleiche Garantie.

Wie die anderen Grundrechte kann jedoch auch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und wenn die Einschränkung durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sowie verhältnismässig ist und der Kerngehalt gewahrt bleibt (Artikel 36 BV). Massnahmen des Bundes erfordern überdies eine Kompetenzgrundlage in der Bundesverfassung. Daran fehlt es im Falle des zur Diskussion gestellten generellen Tragverbots für Burkas im öffentlichen Raum. Die staatlichen Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften sind eine kantonale Domäne (Art. 72 Abs. 1 BV). Auch die Wahrung der öffentlichen Sicherheit (Art. 57 Abs. 1 BV) und des Religionsfriedens (Art. 72 Abs. 2 BV) sind primär kantonale Zuständigkeiten.

Der Bundesrat bezweifelt auch, dass ein solches Tragverbot eine zulässige, im öffentlichen Interesse gerechtfertigte und verhältnismässige Einschränkung von Artikel 15 BV wäre. Zwar schützte das Bundesgericht 1997 einen Entscheid des Genfer Staatsrates, der einer an einer öffentlichen Primarschule unterrichtenden muslimischen Lehrerin das Tragen des Kopftuchs im Unterricht untersagte (BGE 123 I 296 ff.). Das Gericht stützte sich dabei jedoch auf die Verpflichtung zu einem konfessionell neutralen Schulunterricht und das daraus abzuleitende Verbot, die religiöse Einstellung der Primarschülerinnen und Primarschüler staatlich zu beeinflussen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schloss sich dieser Sichtweise an. In einem 2005 gefällten Entscheid schützte der Gerichtshof eine türkische Regelung, die das Tragen des Kopftuchs an höheren Bildungseinrichtungen verbot. Wiederum ging es aber nicht um ein generelles Tragverbot im öffentlichen Raum, sondern um staatliche Hochschulen, und das Verbot betraf auch nicht nur eine Religion.

Aus den genannten föderalistischen und grundrechtlichen Motiven erwägt der Bundesrat keine Massnahmen gegen das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum. Im europäischen Raum fand ein generelles Tragverbot bisher keinen Eingang in nationales Recht. Der Bundesrat hält es auch nicht für sinnvoll, Sanktionen zu prüfen, die auf spekulativen Szenarien basieren, für deren Eintreten es zurzeit keine Hinweise gibt.

Im Bereich der vom Interpellanten angesprochenen Arbeitslosenversicherung ermöglicht Artikel 16 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (SR 837.0), der die Unzumutbarkeit der Annahme einer bestimmten Arbeit umschreibt, in genügend flexibler Weise eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und der Pflicht einer arbeitslosen Frau, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Zusammengefasst: Der Bundesrat lehnt ein Burka-Verbot mit Verweis auf die Religionsfreiheit bzw. den BV Art. 15 Glaubens- und Gewissenfreiheit ab und spielt den Ball den Kantonen zu, welche gemäss BV Art. 72 für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig sind.

Die Antwort des Bundesrates ist unbefriedigend. Denn einerseits ist schleierhaft inwiefern ein Burka-Verbot das Verhältnis zwischen Kirche und Staat tangiert, zumal es im Islam keine Kirchen gibt und andererseits beruft sich der Bundesrat einseitig auf die Religionsfreiheit ohne dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau sowie die Menschenrechtsthematik einzugehen. Wir haben in der Schweiz eine Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Religionsfreiheit hat jedoch auch in der Schweiz Grenzen. Zum Beispiel was den Tierschutz angeht, denken wir an das Schächtverbot.

[aartikel]3492247911:left[/aartikel] Die CVP erwägt nun eine Motion einzureichen und hofft dabei offenbar auf die Unterstützung von Seiten der SVP und der SP. In einem in der Zeitschrift 20min erschienen Artikel wurde Julia Gerber-Rüegg, Co-Präsidentin der SP-Frauen wie folgt zitiert: «Die Burka verstösst gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Sie degradiert die Frau zu einem Sexobjekt, da sie den Machtanspruch des Mannes über die Frau symbolisiert.»

Hisham Maizar, der Präsident der islamischen Dachverbände, spricht sich hingegen gegen ein Burka-Verbot aus. Ihm zufolge wäre ein Burka-Verbot ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Menschen und in die Religionsfreiheit. Dieser Ansicht widerspricht Saida Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam und meint: «Früher opferte man im Namen der Religion kleine Kinder. Heute zwingen Männer die Frauen im Namen des Islams zur Burka.»

Was man wissen muss: Hisham Maizar ist gegen die Minarettinitiative und befürwortet die Einführung der Scharia in der Schweiz.

Weniger eilig hat es Hisham Maizar, der Präsident der Föderation Islamischer Dachverbände in der Schweiz. Die Anerkennung gewisser Teile der Scharia sei ein vernünftiger Weg.

Quelle

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18 Gedanken zu „Braucht die Schweiz ein Burka-Verbot?“

  1. Jetzt bin aber überrascht ab Dir.
    Der Alexander Müller schreibt mal was (aus seiner Sicht) positives über die CVP.
    Und wir dachten, für Dich gebe es nur die SVP , SVP und nochmals SVP.

    Grüsse aus Spreitenbach
    Daniel Zutter

  2. Wir? Schreibst du immer in der 1. Person plural wenn du dich meinst?

    Im übrigen sei gesagt, dass es mir um die Sache geht. Bitte Fragezeichen im Titel des Artikels beachten und den Artikel lesen. 😉

  3. Kleine Korrektur: Die gute Frau Hisham Maizar ist ganz bestimmt nicht für eine Einführung der Scharia in der Schweiz. Ich lasse mich gerne belehren, aber dazu bräucht ich einen Link.

  4. Ludwig, deine Korrektur ist unangebracht, denn du liegst falsch!

    Zunächst einmal solltest du wissen, dass Hisham Maizar ein Mann ist, und nicht wie du fälschlicherweise schreibst eine Frau, und zweitens solltest du den folgenden Artikel lesen: Hier klicken! Dort steht:

    Weniger eilig hat es Hisham Maizar, der Präsident der Föderation Islamischer Dachverbände in der Schweiz. Die Anerkennung gewisser Teile der Scharia sei ein vernünftiger Weg.

  5. Bei Demonstrationen würde die Burka ohnehin gegen das Vermummungsverbot verstossen. Wenn eine Frau dazu genötigt wird, die Burka zu tragen, dann wird sie wohl kaum frewillig zugeben, dass sie dies unter Zwang tut. Schliesslich ist die Züchtugung der Frau bei Ungehorsam im Koran vorgesehen, im Gegensatz zur Ganzkörperverschleierung, und fällt somit noch eher unter die Religionsfreiheit. Das Schweizer Strafrecht sieht das anders und da sind wir schon beim Problem angekommen. Die Ganzkörperverschleierung bedeutet soviel wie: Es ist eine Sünde weiblich zu sein, sie hat sich in der Öffentlichkeit unsichtbar zu machen, denn sie ist nur ein Objekt ohne Gesicht, ihr Anblick ist obszön, sie muss sich verhüllen wie ein Genital, das ausschliesslich zur Befriedigung ihres Ehemannes zu dienen hat und als dessen Eigentum bei niemand anderem anstössige Gelüste hervorrufen darf. Oder etwa nicht?

  6. Es wird einem auch hierzulande (und anderen Teilen Europas) von den täglich zahlreicher werdenden Toleranten leider zunehmend schwieriger gemacht, sich faktisch fremdartigen Kulturen (inkl. deren Bräuche) gegenüber kritisch oder gar ablehnend zu äussern. Unter geschickt ausgenützten humanitären Argumenten jeglicher Art werden Gegner beispielsweise eben eines solchen Burkaverbotes als inhumane Unmenschen, Rechtsaussen oder gar als Nazi gebrandmarkt.
    Erst wenn alle Frauen eines Tages Burka tragen dürfen/können/müssen hat die allumfassende, grenzenlose tolerante Freiheit Einzug erhalten.
    Freuen wir uns also heftig.

  7. Diese meinungsverbietende Pseudotoleranz, die sich europaweit etabliert hat, wird faule Früchte tragen. Wenn weiterhin aus Rücksicht auf fremdes Recht die eigenen Werte verraten werden, dann verlieren sie zunehmend an Glaubwürdigkeit und eines Tages ihre Gültigkeit. Dann ist es aber auch zu spät, diese auf friedlichem, demokratischem Weg zu reaktivieren. Wer so vehement an der Burka festhält, der kann nur ein radikaler sein, wie z.B. die faschistischen Taliban. Ich finde an dieser Stelle ist genauso wenig „Toleranz“ angebracht, wie bei den Neonazis.

  8. Ich bin ja nicht ganz auf der politischen Linie mit euch. Aber eine Einführung, Anerkennung auch nur eines Satzes der Scharia ist in meinen Augen inakzeptabel. Wir haben hier schweizer Recht und schweizer Recht gilt für alle Bürger in diesem Land. Es gibt hier keine Extrawürste für niemanden, sonst werde dafür sorgen, dass Pastafaris anders behandelt werden 😉

    Zum Burka verbot:
    Ich habe noch nie eine Frau in Burka gesehen (in der Schweiz). Aber ein Verbot halte ich für wenig sinnvoll. Ausserdem stimmt der Einwand mit dem Vermummungsgebot.

  9. Re.: BURKA Verbot ;

    m.E. sollte man auch gleich das

    BURKINI verbieten, hauptsächlich aus hygienischen Gründen aber auch w ei l e s Frauen feindlich ist !

  10. Burkaverbot ist willkommener Themengeber für unfähige Politiker.

    Unseren Politikern scheinen die Themen ausgegangen zu sein. Obwohl genügend dringlichere Sachthemen diskutiert werden könnten, stürzt man sich zuerst auf Minarette und nun auf Burkas. Das politische Niveau scheint hierzulande dem Tiefpunkt entgegen zu steuern und die Verwahrlosung der politischen Qualität immer mehr zu zu nehmen.

    „Jedes Buurli cha hüt Politiker wärde“ meinte dazu ein zustimmeneder Kollege, als ich von der gehörten Aargauer Ratssitzung und den gelogenen Argumenten erzählte.

    Ich fordere deshalb dringlichst die Einführung einer Zulasungsbewilligung für Politiker, ab Ebene Kantonsrat!

    Die Kriterien einer solchen Prüfung sollten beinhalten, Allgemeinwissen (Global), Sozialkompetenz, Kompetenzen in Wirtschaft, Politik und Kultur. Wer Note 6 erreicht darf auch in den Nationalrat. Die Anderen bleiben unten.

    Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, das irgenwelche Leute nur über den Sypathiebonus in wichtige Ämter gewählt werden, obwohl höchst unqualifiziert im Auftreten, in den Aussagen, in den Entscheidungen und vor allem in den Leistungen.

    Heute werden von Arbeitnehmern und Kleinunternehmern einiges an Kompetenzen gefordert, damit sie an der Stange bleiben können. Wieso eigentlich nicht bei Politikern.

    Es kann daher nur Recht sein, die Bekleidung verantwortungsvoller politischen Posten, via Eignungsprüfung ab zu sichern und nicht nur via Parteibüchlein. Zumal die heutigen Parteien in Politlanschaft wie auch bei der Mehrheit von Bürgern, abgewirtschaftet haben.

    Eigentlich müssten heute zu 80% Parteilose in der Regierung sitzen oder solche welche mit weitreichenden fachlichen und menschlichen Qualitäten aufwarten können.

    Vielleicht können diese Zeilen über das Burkaverbot hinweg, zusätzlich anregen.

  11. Ich halte nichts von einem Burkaverbot.

    Es braucht lediglich ein nationales Vermummungsverbot. Das dann aber konsequent überall durchzusetzen ist. Als nicht nur „Islam-Frauen“, sondern ganz besonders auch die linksextremen Chaoten sollten sich an das Vermummungsverbot halten müssen.

    Warum wird eigentlich die zerstörerische linksextreme Chaoten-Szene beschönigend „autonom“ genannt?? Die Medien machen sich mit dieser Schönrederei mitschuldig.

  12. Motorradfahrer tragen Helme in der Regel nur während der Fahrt und die Fastnacht ist auch nur während kurzer Zeit. Die Teilnehmer an Demos sollten sich jedoch nicht „verkleiden“ dürfen.


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    nobs thierry sagt:

    ich bin der meinung das burkas in der schweiz verboten werden sollte!!!, die jenigen frauen wo es sind nicht integriert im unserem land. wen sie es praktizieren wollen sollen diese leute in islamisches land zurück gehen . so was braucht die schweiz , eidgenoss(inen)e nicht!

  14. Spinnt die Schweiz jetzt föllig,
    wir sind schon lang nicht mehr neutral, ein neutrales Land macht so ein Verbot NICHT. und vor allem Schaden wir der Schweiz völlig mit so einem Verbot! Die Schweiz wird am ende sein wenn das so weiter geht, wir haben schon viel am Tourismus und an Bankkunden verloren, so wird es weiter sinken und ihr werded sehen,die schweiz ist dann nicht mehr schön!!!

  15. Ihr müsst an die konsequenzen denken, und nicht nur bis an euren Nasenspizt. dass macht mich so hässig, weil Ihr keine ahnung habt!

  16. Etoile, es geht nicht um Neutralität sondern um Grundrechte, die in unserer Bundesverfassung stehen.

    Siehe Bundesverfassung Artikel 7
    Die Würde des Menschen ist zu achten. (Diese ist bei jemandem, der eine Burka trägt meiner Meinung nach nicht mehr gegeben!)

    Siehe Bundesverfassung Artikel 8, Absatz 3
    Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung.

    Neutralität ist etwas ganz anderes und hat damit nichts zutun. Definition von Neutralität im politischen Sinn: Die Neutralität eines Staates bedeutet entweder das Abseitsstehen in einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten oder bezeichnet generell die allgemeine Politik der Neutralität. Da Burkaträgerinnen kein Staat sind, steht die Neutralität der Schweiz auch nicht zur Diskussion.

    Nimm dich erstmal selber an der Nase ehe du anderen Unkenntnis vorwirfst. Deine Unkenntnis schreit nämlich zum Himmel.

  17. Burka = Symbol der Frauenunterdrückung

    Doch was bringt uns ein Burkaverbot?
    Wir würden die Burka aus der Öffentlichkeit verbannen, doch das eigentliche Problem ist: DIE UNTERDRÜCKUNG! Die Unterdrückung würde weiterhin am Leben bleiben: in den eigenen vier Wänden!

    Und für jene Frauen, die freiwillig eine Burka tragen, würden sich in ihren Freiheitsrechten verletzt fühlen und somit mehr isoliert, ausgegrenzt und stigmatisiert!


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    Jakob sagt:

    Unter anderem schätze ich die Schweiz, weil sie fortschrittlich und aufgeklärt ist. Dazu gehört auch, dass man sich gegenseitig toleriert. Und zwar unabhängig von Kleidung, Herkunft, Religion, Weltanschauung. Dieser Wert ist mir wichtig in der Schweiz, und wäre sie intoleranter ginge für mich ein Kernaspekt des schweizerischen Erfolgsmodells verloren.

    Wie oben erwähnt – die Unterdrückung ist das Problem – nicht ein Kleidungsstück (welches unbestritten oft zu diesem Zweck (mis)braucht wird)

    Dieses Mittel zu verbieten ist im wahrsten Sinne des Wortes Symptombekämpfung. Wir müssen eine möglichst gerechte Gesellschaft schaffen, damit die Unterdrückung keine Kraft hat. Das ist eine Aufgabe, die mehrere Aspekte beinhaltet und deshalb führt sie für einfachere Gemüter, wie z.B. etoile einfach zur fölligen Überforderung. (etoile, völlig schreibt man mit v)

    Ich finde auch, dass z.B. in der Schule keine Burkas getragen werden dürfen (neben säkulären Aspekten auch wegen Dingen wie Mimik, lernen von Kontakt/Aufmerksamkeit über Gesichter)
    Ob jemand neben mir im Bus eine Burka trägt ist mir etwa so wurscht, wie wenn jemand einen auffallend steifen Anzug trägt… Ich denke, ach du armer cheib, sperrst dich selbst ein, oder so. Aber das ist nun wirklich nicht mein Problem, bzw. ihm das zu verbieten würde mir nicht in den Sinn kommen.

    Bei der Frage ob man etwas verbieten sollte, um irgendetwas zu erreichen, sollte man sich vieleicht jeweils vorstellen, wie man selbst gegenüber diesem Verbot reagieren würde, wäre man selbst betroffen.
    Also, angenommen die Schweiz verbietet das tragen von Bikinis/Hot pants/High heels, weil diese angeblich sexistisch sind und eizig dazu dienen die Frau als halbnacktes/geiles/fluchtunfähiges Sexobjekt zu degradieren. Wie manche Frau würde sich bevormundet vorkommen, und finden sie werde in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt, das tragen zu dürfen, was ihr gefällt/womit sie sich identifiziert.

    Und bei allen xenophobischen Tendenzen hier unter den anderen Kommentaren, möchte ich nochmal anfügen, dass ich dieses Land als Schweizer liebe, weil es ein tolerantes Land ist.

    Wer ein gutes Vorbild ist, der findet seine Fans, warum also nicht eifach es so gut machen, wie wir können, wenns gut ist werden sich andere schon ähnlich verhalten. Kleiderpolizei, das ist doch gerade ein Aspekt in arabischen Ländern, den wir eher mit abneigung betrachten. Wollen wir das nun auch einführen bei uns?

    Hätte ich irgendwann die Wahl zwischen z.B. fundamentalistischem Islam oder fundamentalistischem Christentum – mein Gott, mir wär’s egal, fände beides tragisch.

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