Nacktwandern verboten, Burka tragen erlaubt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2011 | 9.895 mal gesehen

nacktwandern verboten, burka erlaubt?Seit letztem Montag ist das Tragen einer Ganzkörper-verschleierung in Frankreich verboten. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse bis 150 Euro und  einem Pflichtkurs in Staatskunde rechnen. Männer, die ihre Frauen zwingen eine Burka zu tragen, können mit einer Busse bis zu 30’000 Euro oder einer Haftstrafe geahndet werden.

Kaum in Kraft gesetzt, sorgt das Gesetz bei radikalen Muslimen für Aufruhr. Eine 32 Jährige Muslima will eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Sie fühlt sich in ihren Freiheitsrechten, was die Ausübung ihrer Religion anbelangt, eingeschränkt.

Doch wie sieht es eigentlich beim umgekehrten Extrem aus? Kann ein Anhänger einer Naturreligion einfach nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen wenn seine Religion Nacktheit als Gebot und Vorschrift für Gläubige vorsieht? Oder gilt das dann als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses? Vielleicht sollten auch Nacktwanderer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Schliesslich werden auch ihre Freiheitsrechte eingeschränkt.

Wie würden religiöse Menschen reagieren wenn vor ihrem Gebetshaus nackte Menschen herumlaufen? Würden sie dann die Toleranz walten lassen, die sie von der Gesellschaft fordern? Ich glaube nicht. Religiöse Kreise fordern immer wieder härtere Gesetze und mehr Einschränkungen für die Erotikindustrie.

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7 Gedanken zu „Nacktwandern verboten, Burka tragen erlaubt?“

  1. Nur so zur Info, ich bin kein Nacktwanderer, doch mich persönlich stören Nacktwanderer und FKK’ler weniger als Ganzkörperverschleierte. Das liegt daran, dass ich Nacktwanderern und FKK’lern noch ins Gesicht schauen und sie als Mensch bzw. Persönlichkeit wahrnehmen kann.

    Religiöse Moralisten fallen oft dadurch auf, dass sie für sich eine fast grenzenlose Religionsfreiheit in Anspruch nehmen und gleichzeitig anderen Menschen das Recht auf freie Entfaltung absprechen. So geht das nicht! Entweder weist man religiöse Menschen in die Schranken oder aber man gewährt freizügigen Menschen (FKK’lern, Nacktwanderern, Swingern, Leute, die auf Sex im Freien stehen usw.) die gleichen Freiheitsrechte.

  2. das wäre doch ganz einfach – in england gibts die „church of global warming“ und die wurde auch offiziell anerkannt. also machen wir einfach eine religion daraus „church of naked peoples“ – und schon dürfen wir nackt durch die strassen laufen und niemand darf uns verhaften, da das ja religionsfreiheit ist….
    so einfach geht das

    aber ehrlich gesagt – ich habe lieber wandelnde teppiche um mich herum als frauen mit hupen bis zum boden und männer die ihr gehänge wie kuhglocken durch die welt hauen. wenn ich nämlich diese wandelnden teppiche anschaue – so will ich eigentlich gar nicht wissen was sich darunter verbirgt ;P

  3. Ich ziehe die Nackten den Verschleierten vor, sie sind freizügiger und vom Charakter her offener. Mit den Nackten kommt man eher ins Gespräch als mit den Verschleierten. Leute, die sich gehen lassen gefallen mir natürlich auch nicht. Wer sich pflegt und hegt und hin- und wieder auch einmal ins Fitness-Studio geht oder Sport macht, kann sich auch nackt sehen lassen. Man hat einen Grund mehr auf seinen Körper zu achten, weil man Sünden wie Fresssucht, Bewegungsmangel usw. nicht verstecken kann.

  4. Es ist rational nicht begründbar, warum in einem Land wie der Schweiz, dessen Verfassung mit „im Namen Gottes des Allmächtigen“ beginnt, ein Körper „wie von Gott geschaffen“ ein öffentliches Ärgernis darstellen soll. In einer freiheitlichen und aufgeklärten Gesellschaft gehört die Wahl der Kleidung (oder auch Nicht-Kleidung) zur persönlichen Ausdrucksfreiheit in die sich Staat und Behörden genausowenig einzumischen haben wie selbsternannte Moralapostel. Es steht uns nicht zu, die Freiheitsrechte anderer einzuschränken, nur weil uns deren Aussehen missfällt oder vielleicht an eigene unzuLänglichkeiten erinnert. Soviel zum Nacktwandern.

    Genauso wie niemand das Recht hat, einen anderen zum Nacktsein zu zwingen, hat auch niemand das Recht jemanden in eine Burka zu zwingen. Dem Zwang mit einem Bekleidungsgesetz zu entgegnen, ist der falsche Weg. Der Staat kann jedoch mit Recht fordern, dass Menschen im Sinne der Erkennbarkeit in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zeigen müssen, und er sollte dies nicht nur bei Muslimen sondern auch bei Fullballchaoten durchsetzen.

  5. Das Vermummungsverbot ist in der Schweiz kantonal geregelt. Anbei ein Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil zu einer Staatsrechtlichen Beschwerde, die von der SP und einer Frau A. (Muslima? Linksextreme?) gegen den Kanton Basel-Stadt eingereicht worden war:

    Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung
    vom 14. November 1991 i.S. Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt und Mitbeteiligte sowie A. gegen Kanton Basel-Stadt (staatsrechtliche Beschwerde)

    Regeste
    Art. 2 ÜbBest. BV, Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, Art. 10 und 11 EMRK, Datenschutz, Unschuldsvermutung; § 40 Abs. 4 des baselstädtischen Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG); Vermummungsverbot.
    Das in § 40 Abs. 4 ÜStG statuierte Verbot, sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich zu machen, verstösst nicht gegen Art. 2 ÜbBest. BV (E. 2).
    Das Vermummungsverbot stellt namentlich im Hinblick darauf, dass Ausnahmen bewilligt werden können, keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit dar (E. 3).
    Es verletzt auch den Anspruch auf Datenschutz (E. 4b) und den Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht (E. 4d).

    Quelle

    Im Kanton Tessin ist kürzlich eine kantonale Volksinitiative eingereicht worden, die ein Burkaverbot verlangt.

  6. Beide Extreme sind schlecht!

    In einem übervölkerten Lande wie der Schweiz muss es zwangsläufig auch eine höhere Regelungsdichte geben. Wenn man das nicht will, muss man die Bevölkerungszahl einschränken! Dies gilt insbesondere für krankhafte Extremismen wie: Nackt herumlaufen einerseits; und Totalverhüllung bis zur Unkenntlichkeit auf der anderen Seite!
    Wenn extrem Unvernünftige das nicht einsehen wollen, muss es geregelt werden!

    Es ist einerseits pietätlos und geschmacklos, wenn Nackte Leute vor Kirchen, Schulhäusern oder auch an dicht bevölkerten Orten wie z.B. Zürcher Bahnhofstrasse herumflitzen würden. Zu Recht haben auch die Appenzeller das Nacktwandern verboten. Dies sollte auch Schweizweit gelten, da es offensichtlich Uneinsichtige gibt! Die Schweiz ist nun mal nicht Kongo, Papua- Neuguinea oder das Amazonas- Gebiet!

    Andererseits ist auch eine Verschleierung: Burka, Niqab etc., wo der Mensch nicht mehr erkennbar ist, nicht tolerierbar! In einer freien Gesellschaft wie der unsrigen ist es üblich, dass man sich ungeniert und mit offenem Gesicht einander gegenüber tritt! Das ist die übliche, anständige Kommunikation hier in Europa, wenn sich Menschen einander begegnen und ansprechen. Wir haben hier nichts zu Verbergen, und wollen solche unredlichen „Versteckspiele“; die fremde, nicht hierher gehörende Kulturen uns aufnötigen wollen, auch nicht tolerieren!- Wer das nicht akzeptieren will, ist nicht reif für unsere kultivierte, offene Gesellschaft und soll in seinem Heimatstaat bleiben!
    Neben dem Vermummungsverbot will ich auch nicht, dass sich Terroristen und andere dubios- kriminellen Gestalten, hinter Burka`s verborgen unerkannt unter die Leute mischen können.

    Deshalb dürfen beide Extreme nicht erlaubt sein!

    Die vernünftige Mehrheit der Bevölkerung hier zu Lande macht es uns mit gutem Beispiel vor.

  7. Wer bestimmt eigentlich was gut und was schlecht ist? Ist das nicht subjektiv?

    Ich glaube nicht, dass es krank ist, nackt herumzulaufen. Schliesslich wurden wir nackt geboren. Es sind vielmehr gesellschaftliche Normen, die Grenzen setzen. Diese Normen haben eine zeitliche, eine kulturelle, eine religiöse, eine geographische und eine gesellschaftliche Dimension.

    Meiner Meinung nach darf man Anhängern der Freikörperkultur nicht verbieten, was man Anhängern einer Religion erlaubt.

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