Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Juli 2010 | 12.028 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. In diesem Artikel erfahren Sie was die Ausschaffungsinitiative will und was für sie spricht.

Ausschaffungsinitiative

Was die Ausschaffungsinitiative will

Die Ausschaffungsinitiative will, dass kriminelle Ausländer und solche, welche die Sozialwerke missbrauchen die Schweiz verlassen müssen. Ausländern soll der ausländerrechtliche Status und das Aufenthaltsrecht entzogen werden, wenn sie wegen einem der folgenden Delikte rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Vorsätzliche Tötung
  • Vergewaltigung
  • ein schweres Sexualdelikt
  • ein Gewaltdelikt
  • Raub
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • ein Einbruchsdelikt

Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber die Liste durch weitere Tatbestände zu ergänzen.  Ausländer, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls verlieren. Zudem ist eine Einreisesperre von 5-15 Jahren und im Wiederholungsfall bis zu 20 Jahren vorgesehen.  Der Gesetzgeber  soll ausserdem innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Einreiseverbot erlassen. (Quelle)

Was für die Ausschaffungsinitiative spricht

  • Die Bundesversammlung hat die Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt und festgestellt, dass sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst.
  • Ausländer begehen, gemessen am Bevölkerungsanteil deutlich mehr Straftaten als Schweizer. Es besteht Handlungsbedarf! Der Ausländeranteil liegt zurzeit bei über 22% *. Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 werden jedoch rund 47.8% der Straftaten von Ausländern begangen! 36% der Straftaten werden von Ausländern mit Niederlassungs- oder Jahresbewilligung verübt. (Quelle)
  • Der Gegenvorschlag ist schlechter, denn er  sieht zahlreiche Schlupflöcher und Rekursmöglichkeiten vor. Ausserdem will er den Entzug des Aufenthaltsrechts von der Höhe des Strafmasses abhängig machen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Richter im zulässigen Rahmen ihres Ermessens tendenziell geringere Strafen verhängen um so einen vermeintlichen „Härtefall“ zu verhindern.

*Anmerkung: Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung betrug in der Schweiz im Jahr 2008 22,6%. Werden Kurzaufenthalter und Personen im Asylprozess nicht berücksichtigt, reduziert sich dieser Anteil auf 21,7%. (Quelle)

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17 Gedanken zu „Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative“

  1. Die Gegner der Ausschaffungsinitiative behaupten Dinge, die einfach nicht zutreffen.

    Es wird behauptet, dass die Ausschaffungsinitiative nur völkerrechtswidrig umgesetzt werden könne.

    Das trifft nicht zu, denn wie die Bundesversammlung klar festgestellt hat, verstösst die Ausschaffungsinitiative nicht gegen das zwingende Völkerrecht. Was zutrifft ist, dass es Probleme mit dem EGMR geben könnte. Dieser hat die Schweiz bereits einmal verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken in die Türkei ausgeschafft hat. (Quelle) Dem EGMR liegt jedoch die EMRK zugrunde und diese kann man kündigen.

    Es wird behauptet, dass die Ausschaffungsinitiative Ausländer diskriminieren würde.

    Das stimmt nicht. Es werden keine Ausländer diskriminiert, wenn die Ausschaffungsinitiative angenommen wird. Denn Ausländer haben nicht einfach so ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die Schweiz regelt den Aufenthaltsstatus eines Ausländers. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Das ist normale Praxis. Es wird weltweit so gehandhabt, dass Staaten den Aufenthaltsstatus von Ausländern regeln.

    Die Gegner sind dagegen, dass kriminelle Ausländer, die sich seit mehreren Jahren legal oder illegal in der Schweiz aufhalten, ausgeschafft werden können.

    Ich bin dafür, dass kriminelle Ausländer unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer ausgeschafft werden können. Menschen, die hier geboren worden sind, können sich einbürgern lassen. Wer dies nicht tut, hat seine Gründe und muss mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben. Sans Papiers, die unser Land schon längst hätten verlassen müssen, bleiben mit Unterstützung durch linke Organisationen und Privatpersonen in der Schweiz um nach Jahren des illegalen Aufenthalts ein Bleiberecht zu erwirken. Das darf nicht sein, hier ist Handlungsbedarf angezeigt. Wir brauchen keinen zweiten Fall Comagic!

    Die Gegner der Ausschaffungsinitiative behaupten, dass eine Annahme der Initiative Sippenhaft für Familienmitgliedern zur Folge hätte.

    Von Sippenhaft kann keine Rede sein. Wenn der Aufenthaltsgrund von Ehefrau und Kindern der Ehemann ist, dann entfällt logischerweise dieser Grund mit der Ausweisung des Ehemanns. Folglich ist es nur konsequent, dass die Ehefrau zusammen mit ihrem Ehemann zu gehen hat.

    Man muss sich zudem vor Augen halten, dass es hier einzig um Ausländer geht, die schwere Straftaten begangen haben oder unsere Sozialwerke betrogen haben.

  2. Guten Morgen

    Es gibt gar keine Diskussion eine solche Iniative zu bekämpfen. Jeder anständige Ausländer wird bei uns in allen Belangen gleich behandelt oder sogar besser als wir noch kleine Minderheit von Eidgenossen. Man muss soweit gehen, wenn ein eingebürgerter Ausländer kriminell wird, dann muss man ihm das Schweizerbürgerrecht wegnehmen und ausliefern.
    Wir haben in unserer Schweiz viele Gesetze, aber kein Gesetz das einmal eine härtere Gangart als Abschreckungsmanöver vorgibt. Es ist bedauerlich, dass die Mitteparteilen, die noch bürgerelich sein wollen, es aber zum Teil nicht sind, eine solchen Abstimmung mit einem Gegenvorschlag verhindern möchten. Die noch echten Schweizer sollen nun Nägel mit Köpfen machen.


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    Lunenborg sagt:

    Leider muss ich als Ausländer sehen das wir, ohne mitbestimmungsrechte, leben müssen mit was die Schweizer finden / empfinden. Hieroben wird sogar genannt das mann als eingebürgerte Schweizer raus gehen soll. Sagen Sie mir bitte wie weit mann als eingebürgert gilt ? Viele Schweizer sind irgendwann mal eingebürgt.. 2e, 3e usw Generationen. Familie hayek war auch mal aus Polen..

    Ich bin schon der Meinung das Kriminellen in bestimmte bereichen härter bestrafft werden sollen, aber warum nur die Ausländer; dann bitte allen. Schauen Sie mal die Wirtschaftskriminellen an die dann dafür sorgen das viele Ausländer wieder mal arbeitslos werden ( Swissair/UBS, usw). Vergessen Sie nicht das jede grosse Pleite dafür sorgt das KMU firmen, Putzinstuten usw auch pleite gehen; und das sind ja dann die Ausländer die dann beim Arbeitsamt sitzen. Alles is, so wie in alle Länder, Wirtschaftlich-Demografisch mit einander Vernetz. Untere Stufe der Wirtschaft ist immer >70% ausländisch.

    Was sollen wir z. B. mit den Schweizer die im Ausland Kriminell sind ? (München)….die sollen dann hier in der Schweiz im gefängnis kommen?

    Sozialgeld misbrauch ist aber nicht so einfach zu beweisen: die sogenannte (schweizer) Sachberatern wissen selber nichtmal wie die gesetzte sind; und die „beraten“ dann die Menschen die das Geld brauchen…Fehlerhafte Beratung ist dann schnell „misbrauch“ ..

    Die Linken haben schon Recht das mann dann eine Rechtstaat für die Schweizer und einer für die Ausländer macht.

    Es wird oft gesagt, das die Ausländer es einfacher haben; aus eigene Erfahrung muss ich leider sagen das ich bei meiner erste Stelle mit 40% weninger Lohn angenommen worden bin (ausbeutung). Einfacher ist es nie für ausländer.

    Ich mache mich Mühe aber wie wollt Ihr die Leute integrieren wenn jedes mal diese Initiaven kommen ? Warum meinst du das Leute sich nicht einbürgern ?

    mfg „eine gute auslander“

  4. Luneborg, es ist wohl Sache einer Gemeinde zu entscheiden wen sie ihn ihren Kreis aufnehmen will und wen nicht. Sicher nicht Sache der Einwanderer. Wenn ich jemanden Besuche ist es auch an ihm mir in sein Haus Einlass zu gewähren. Ich kann ihn nicht dazu zwingen bzw. Hausfriedensbruch begehen.

    Das Schweizer Bürgerrecht ist mehr wert als das Bürgerrecht anderer Staaten. Weil Schweizer in unserer Demokratieform mehr Mitbestimmungsrechte haben als dies Bürger anderer Staaten haben. Eine erleichterte Einbürgerung würde unser Staatswesen gefährden. Weil Bürgern aus anderen Kulturkreisen unser demokratisches Verständnis oft fehlt. Radikale Ausländer (z.B. Islamisten, Taliban, Nazis und Kommunisten) könnten zur Radikalisierung und Totalitarisierung unseres Staates beitragen, wenn sie mitbestimmen könnten.

    Mitbestimmungsrechte müssen mit Pflichten verbunden sein und erfordern eine gewisse geistige und politische Reife. Schweizer müssen Militär- oder Zivildienst leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Nachteile weil sie für diese Staatsdienste am Arbeitsplatz fehlen. Ausländer können hier einfach zu guten Bedingungen leben und von der Infrastruktur, dem guten Sozialwesen und der Sicherheit profitieren, die ihnen von den Schweizern zur Verfügung gestellt wird. Warum wohl kommen sie sonst in die Schweiz? Weil sie in ihren Herkunftsländern bessere Lebensbedingungen und eine bessere Infrastruktur zustandegebracht haben? Weil sie in ihren Herkunftsländern besser verdienen als bei uns in der Schweiz? Weil sie in ihren Herkunftsländern bessere Bildungs- und Karrierechancen haben als bei uns in der Schweiz? Wohl kaum.

    Zur Bestrafung von kriminellen Ausländern:
    Ausländer, die in der Schweiz leben und hier, die von uns zur Verfügung gestellte Infrastruktur sowie das Sozialwesen nutzen, geniessen unser Gastrecht. Dieses Gastrecht wird verwirkt, wenn man gegen grundlegende Gesetze verstösst bzw. unsere Rechtsordnung nicht anerkennt und sich nicht in die Gesellschaft integrieren will. Dass Staatsbürger hier anders behandelt werden ist logisch, die Schweiz ist ihre Heimat. Gäste können hingegen ausgewiesen werden und zwar dorthin woher sie gekommen sind. Sie sind von ihren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Bürgern von unkooperativen Staaten ist die Einreise in die Schweiz zu erschweren oder ganz zu untersagen. Allfällige Entwicklungshilfe für solche Staaten ist ersatzlos zu streichen. Ausländer haben in unserem Land kein Bürgerrecht und die Aufenthaltsgenehmigung kann ihnen entzogen werden.

  5. Recht haben Sie das die Gemeinte bestimmer wer oder wer nicht CH wird. Dies wird ja auch prozessmässig in verschieden Gesetze festgelegt; da liegt ja auch nicht das Problem. Radikalen, usw haben sowieso eine schwierige oder unmögliche Einbürgerung. Das Sie offenbar meinen das jede Auslander gewisse geistige und politische Reife fehlen ist mir unverständlich. jede Mensch is ja verschieden. Das die Rechte auch Pflichte gibt ist ja klar, die Pflichte haben wir auch. Für den Ersatz der Militair/zivildienst zahlt jede Steuerpflichtige (!) auch ich. Ihr Argument das jede Ausländer hier kommt um die bessere konditionen zu geniessen ist leider auch nichtganz doe Wahrheit; viele sind hier auch da mann ihr/sein partner(in) gefunden hat, oder hier geboren sind aber noch nicht CH sind usw. NB Bildung in der Schweiz, die meiste haben dies in ihr eigenes Land genossen und damit die CH damit „reicher“ gemacht. In meinem Fall sicher. Das da viele aus der EU in CH kommen hat zu tun das Ihr Bildungslevel höher ist als die in der Schweiz. So wohl kaum das Leute in CH wiel mann hier bessere Ausbildungen bekommen; dazu….viele mit Ausländische Namen haben die Hauch von einem Chance eine Lehrstelle zu bekommen.
    Ich verstehe den Wut, der Frust und die Emotionen, aber Sie würden auch gerne im Ausland behandelt werden nach die Gesetze die für jede gemacht worden ist, und nicht weil Sie CH sind das Sie in z.B Deutschland unter andere Rechtliche Gesetze kommen…Sachlich gesehen gibt es 1000 möglichkeiten das zu erreichen was Sie gerne möchte ohne dabei auf Nationalitäten zu schauen. Ich glaube das in jedes Land, auch in CH, jeder Mensch gleich ist und nicht wegen Sexe, Religion, m/f, Nationalität diskriminiert werden darf. DAs ist wirklich ein Recht das mann hüten soll, weill ein mensch ist ein mensch.

    In andere Länder ist es möglich das mann, weil mann x Jahre Steuern bazhlt hat, passives Stimmrecht zuhaben, damit, wie in jeder Demokratie, die Minderheiten ihre Stimmer hören können lassen. Sogar Aktives Recht auf kantole Ebene ist möglich., Diese würde die Integration stark verbessern, meiner Meinung nach.

    in kurzem: ich finde es schade das mann als Schweizer immer wieder die Demokratie beeinflussen lässt von Marketingaktivitäten bassiert auf Emotionen und Statistiken die nicht weiter erleuchtert werden. Statistik hat nur Bedeutung wenn dies in „the big picture“ betrachtet wird. Beispiel: “ 80% alle Bank/Finanz- kriminaltät wird von Schweizer verursacht“; ist unbedeutend: die richtige Frage würde sein: warum und weshalb? —dann kommt mann in eine andere diskussion, nähmlich: Ausbildung, Integration, Lehrstellen, Arm und Reich, Möglichkeiten usw.

    Ich danke Sie für diese Diskussion, weil das ist der einzige Weg in einer Demokratie,
    mfg

  6. „Mitbestimmungsrechte müssen mit Pflichten verbunden sein und erfordern eine gewisse geistige und politische Reife.“ — Oberste Pflicht in einem Demokratie ist eigentlicht die Demokratie zu hüten; die Grundrechte aller Menschen. Das er der Pflicht in einer Demokratie. Ja das ist eine grosse Verantwortung und Midnerheiten (inkl Ausländer) vertrauen darauf das diese Pflicht auch genommen wird

  7. Jovanic, bei Schwerverbrechern hört bei mir der Minderheitenschutz auf. Wer kleine Kinder schändet kann keinen Minderheitenschutz erwarten. Von den Linken magst er den in diesem Fall zugesprochen erhalten. Von mir nicht. Er würde bestraft und anschliessend nachhause in seine Heimat zurück geschickt. Wenn er dort wieder kleine Kinder schändet, kann er sehen wie seine Landsleute mit Kinderschändern umgehen. Vermutlich stellen sie ihn in seinem Herkunftsland gleich an die Wand und knallen ihn ab. So gesehen sind wir hier noch sehr human. Verarschen möchte ich mich im Gegensatz zu den Gutmenschen aber trotzdem nicht lassen.

    Ausländer, die in unserem Land leben wollen haben sich anzupassen und zu integrieren. Integration ist nicht Sache des Staates (der Gegenvorschlag sieht Integration auf Kosten der Steuerzahler vor, ein Grund mehr ihn abzulehnen). Deutsche Migranten und Migranten aus Österreich integrieren sich sehr gut in die Schweiz. Ich kenne Deutsche die sogar Kurse besuchen um einen Schweizerdialekt zu lernen! Mit denen hat man kaum Probleme. Einige Migranten aus anderen Ländern tun sich mit der Integration wesentlich schwerer. Man sieht das anhand der Kriminaltstatistik des Bundes.

  8. @Alexander müller

    1. „Die Gegner der Ausschaffungsinitiative behaupten, dass eine Annahme der Initiative Sippenhaft für Familienmitgliedern zur Folge hätte.

    Von Sippenhaft kann keine Rede sein. Wenn der Aufenthaltsgrund von Ehefrau und Kindern der Ehemann ist, dann entfällt logischerweise dieser Grund mit der Ausweisung des Ehemanns. Folglich ist es nur konsequent, dass die Ehefrau zusammen mit ihrem Ehemann zu gehen hat.“

    Ihre Argumentationsweise ist einfach menschenverachtend und juristisch nicht haltbar.
    Niemand hat für die Straftaten anderer einzustehen. Mit ihrer Aussage kriminalisieren sie gleich die gesamte Familie, ohne wenn und aber.
    Zudem wenn der Grund für die Ausweisung des Ehemanns erlischt, dann erlischt damit gleich der gesamte Ausschaffungssachverhalt in diesem Fall, was einem logischen Denkfehler ihrerseits gleichkommt und einfach lustig ist.

    2. „Es wird behauptet, dass die Ausschaffungsinitiative Ausländer diskriminieren würde.

    Das stimmt nicht. Es werden keine Ausländer diskriminiert, wenn die Ausschaffungsinitiative angenommen wird. Denn Ausländer haben nicht einfach so ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die Schweiz regelt den Aufenthaltsstatus eines Ausländers. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Das ist normale Praxis. Es wird weltweit so gehandhabt, dass Staaten den Aufenthaltsstatus von Ausländern regeln. „

    Rein ihre Argumentationsweise ist unaufgeklärt und bishin undemokratisch, indem sie im folgenden Abschnitt gleich den Inhalt, der Behauptung mehrmals intrinsisch verneinen ohne jegliche Gründe zu nennen. Der einzige Grund, dass das Volk alles bestimmen darf ist gemeinhin juristisch gar nicht haltbar, weil es nunmal universelle Rechte der Menschen gibt.
    Ich würde meinen, dass das eine Form des modernen Menschenhandels darstellt, dass sie qualifizierte reinlassen und kriminelle wegschicken. Eine einfache Nutzenkalkulation über die Köpfe der Menschen. Immer mit einem Hauch von Verallgemeinerung versehen, dass gleich alle kriminell sind, um auch seinem nationalen Ego gerecht zu werden.
    Kriminalität ist ein universelles anthropologisches Problem und es ist schon verhöhnend sie mit gewissen Menschengruppen, sprich Ausländern, in Verbindung zu bringen.
    Für Menschen wie sie, ist Kriminalität sowieso eine Angelegenheit der Mentalität und Kultur.
    Herr Müller sie sollten endlich mal verstehen, dass das Volk nicht immer und überall über alles entscheiden darf. Auch die Demokratie hat auf verfassungsebene Grundsätze, die unveränderbar sind. Ja die Initiative verstösst eindeutig gegen die Verfassung aller Menschen.
    Menschen ihrer Lobby pochen immer darauf wir müssen die Wirstchaft liberalisieren (der Staat dürfe nicht in die Wirtschaft eingreifen), aber genau damit verwischen Sie, dass man durch Lobby und Geld das Volk, um die Demokratie und des Rechtsstaates bringt, durch Medien und Propaganda.

    Nun das tatsächliche Problem ist, dass es heutzutage im Rahmen des politischen Drucks und eines vulgären Volks, kaum gewissen Politikern gelingt rein moralisch und menschlich zu argumentieren, ohne sich gleich in die Zwickmühle der positiven Gesetze verfangen.

    Wenn man historisch auf der einen Seite die Bildung und Verbreitung der Nationalstaaten, sprich die Eingrenzung der Bewegungsfreiheit der Menschen auf der Welt, sowie die absolute Beanspruchung der Völker des knappen Grundbodens der Erde, betrachtet, und auf der anderen Seite die aus dem Westen einseitig vielen unbelesenen Drittweltländern aufgezwungene Globalisierung anschaut, dann sind dies traurige Anzeichen der Verhinderung der freien Marktwirtschaft, freien Mobilität der Menschen, zwanghaften Sicherung der Kapitalakkumulation. Nachdem die Grenzen gesetzt sind, beherrscht man die Welt mit eigens ideologisch auferlegten Gesetzen, Abschottung von Märkten und Globalisierung.

    Wie kann es sein das Finanz- wie auch Realkapital frei auf Weltmärkten fliessen können, jedoch die Mobilität von Arbeit und Humankapital nur auf von Nationalstaaten eigens opportun geregelten Bestimmungen gestützt sind?
    Weil die Welt nunmal nicht von der Demokratie oder der freien Marktwirtschaft beherrscht wird, sondern von nutzengierigen Völkern, die nurmal diese Grundsätze eines freien Staates zu ihren Gunsten ausgelegt werden. Eben weil heutige latent dass Recht des Stärkeren gilt und das Ansprechen solcher Themen überhaupt Tabu ist.

    Man argumentiert bei einer solchen Debatte so stark fallspezifisch im Rahmen der Funktionen des gesetzes, obwohl es um grundlegende Fragen der Menschen geht.
    Sehr stark treten nur Argumentationsstrukturen hervor, die medial frei von Privaten Gesellschaften verbreitet werden und auch diese sind scheinbar die einzigen unausweichlichen Mittel um für etwas einzustehen oder dagegen zu sein. Eine traurige Erscheinung in einem achso demokratischen Land.

    Ich erwähne das, weil es eigentlich ein Fundament dessen ist, was wir einem Individuum gönnen würden, damit auch wir in schweren Zeiten uns nach einem solchen Recht sehnen dürfen.
    Weil diese Probleme im Anbetracht eines weltoffenen Staates bei einer solchen Initiative angesprochen werden müssten.

    Von mir aus könnte es mehr und mehr Volksentscheidung wetlweit geben, denn dann würde das tatsächliche Gesicht der entwickelten Menschheit zum Vorschein kommen, und in Zukunft würde man nur noch mit Scham in die Vergangenheit blicken dürfen.

    Eine solche Initiative ist für mich einfach feudal!!!!

  9. @tabu, 1. bei mir dürfen Sie den richtigen Namen nennen, um vertrauen zu schaffen, stehe mit meinem richtigen Namen dafür gerade.

    2. Weder die Ausschaffungsinitiative noch ich kriminalisieren Familienangehörige. Meine Aussage bezieht sich auf den Aufenthaltsgrund. Gemäss Ausschaffungsinitiative werden nur die Schwerverbrecher ausgewiesen. Die Familienangehörigen werden somit nicht bestraft. Es ist aber natürlich so, dass Eheleute in der Regel zusammenleben wollen sofern sie keine Scheidungsabsicht haben. Wenn dies der Aufenthaltsgrund der Ehepartner ist, entfällt dieser folglich und es ist naheliegend anzunehmen, dass auch die Familienangehörigen ihren Partnern folgen. Mit Kriminalisierung hat das überhaupt nichts zu tun. Juristisch ist das völlig unbedenklich.

    Ihre Argumentation zu meinem 2. Zitat ist absurd bis lächerlich. 1. sind Bürgerrecht und Aufenthaltsbewilligung nicht dasselbe und 2. diskriminiert die Ausschaffungsinitiative keine Ausländer. Ausländer, die sich an unsere Gesetze halten und keine Schwerverbrechen begehen bzw. unsere Sozialwerke nicht missbrauchen, haben von der Ausschaffungsinitiative rein gar nichts zu befürchten.

    Die Ausschaffungsinitiative richtet sich gegen ausländische Schwerverbrecher (Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder usw. sowie gegen Leute, welche die Sozialwerke unserer Gemeinschaft aus egoistischen Gründen missbrauchen. Hier muss man einfach einmal klar sehen, dass es überhaupt nicht ungerecht ist, wenn man solchen Leuten die Aufenthaltsbewilligung entzieht. Dasselbe passiert oft auch bei Verletzungen des Gastrechts. Wenn z.B. ein Betrunkener in einem Lokal randaliert, kann er vom Eigentümer oder dessen Security des Lokals verwiesen werden und zwar obschon man ihm vorher, als er noch nüchtern war, Eintritt ins Lokal gewährte.

    Auf den Rest ihrer Arugmentation gehe ich gar nicht erst ein, da zu langatmig und zu absurd.

  10. Besonders schlimm finde ich, wenn grosse Schweizer Medienkonzerne ihre Medienmacht dazu missbrauchen, um Fakten zu verdrehen. Beispielsweise durch den äussert weit links stehenden Kolumnist Daniel Binswanger von „Das Magazin“:

    http://schweizblog.ch/?p=1986

  11. ich bin eine gegnerin der initiative. denn: auch ich habe angst vor mördern und vergewaltigern, was glaubt ihr denn? aber: es geht doch nicht an, dass jemand, der ein mildes vergehen begeht seine heimat verlassen muss! denn selbst wenn er noch keinen CH-pass hat, kann sich ein ausländer nach vielen jahren und gründung einer eigenen familie hier zuhause fühlen. manchmal kennen viele ihr herkunftsland nicht einmal mehr! und was meine ich mit „mildem vergehen“: laut der initiative sollte z.b. ein mann ohne CH-pass, der zwar seit leben lang hier gelebt hat und brav seine steuern bezahlt hat, ausgewiesen werden, wenn er z.b. während einer kurzen arbeitslosigkeit seinem nachbarn im garten hilft und dafür fr.300.- verdient. das migrationsamt braucht nur wind davon zu kriegen und er wird wegen „sozialbetrug“ ausgewiesen, ohne dass sein fall näher betrachtet wird. hat er eine familie, pech für sie, sie sollen halt dann auch gehen! wenn man euch so liest. was meint ihr eigentlich, wie das für die kinder ist, eine ganze familie wird zerrissen! und dies nur wegen einem solchen „sackgeld“. dies ist einfach nur unverhältnismässig, und solche fälle werden oft passieren falls die initiative durchkommt. und das hat dann mit mördern und schwerverbrechern überhaupt nichts mehr zu tun.

  12. Die Schweizer Ausschaffungsinitiative mag noch nicht in allen Punkten perfekt sein, aber eine Alternative dazu sehe ich nicht. Wenn in 2009 etwa 47,8 % der Straftaten von Ausländern begangen worden, dann muss darauf offensiv reagiert werden. In der Praxis bekommt diese Initiative sicherlich noch den nötigen Feinschliff.

    Beste Grüße in die Schweiz!

  13. Die Ausschaffungsinitiative ist die einzige vernünftige Lösung. Völkerrechtliche Bedenken sind absurd.

    Claudia, es geht nicht darum ob man Angst vor Mördern und Vergewaltigern hat. Es geht um die Frage ob man Mördern und Vergewaltigern aus dem Ausland ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz einräumen soll. Sprich, es geht um die Frage ob wir solche Leute im Land haben wollen oder nicht.

    Niemand wird wegen milden Vergehen ausgewiesen. Das ist eine absurde Lüge der Linken und der Mitteparteien. Damit wollen sie das Volk belügen. Die Linken und die Mitteparteien setzen sich längst nicht mehr für die Interessen des Schweizer Volkes ein. Sie wollen den Verbrechern Europas Tür und Tor zu unserer Heimat öffnen und sind Bereit sämtliche Interessen des Schweizer Volkes für einen EU-Beitritt zu verraten. Solchen Leuten darf man nicht trauen.

    Anbei noch ein sehr lesenswerter Artikel: Professoren üben harte Kritik am Bundesrat – und verstecken sich

    Zitat aus dem Artikel:

    In ihren Erläuterungen zur Volksabstimmung schreibt die Landesregierung, dass die von der Initiative vorgeschlagene Liste mit den für eine Wegweisung massgebenden Straftatbeständen zu stossenden Resultaten führen würde. Dies verdeutlicht der Bundesrat an folgendem Beispiel: «So müsste etwa ein in der Schweiz aufgewachsener ausländischer Jugendlicher wegen eines einmaligen und geringfügigen Einbruchdiebstahls automatisch weggewiesen werden.»

    Die «Berner Zeitung» (BZ) wollte von drei verschiedenen Staatsrechtsprofessoren wissen, ob diese Aussage richtig ist. Immerhin hat sie die Landesregierung mit dem sogenannten Abstimmungsbüchlein an alle Stimmberechtigten verteilt. Das Urteil der Gelehrten fiel vernichtend aus.

    «Regierung so plump wie SVP»

    Diese Darstellung des Bundesrats sei «Blödsinn», sagt der Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an einer grossen Schweizer Universität. «Das ist eine unseriöse Information der Stimmbevölkerung.» Beim Durchlesen des Abstimmungsmaterials sei er erschrocken: «Darin argumentiert der Bundesrat ebenso plump wie die Gegenseite.» Kritik übt der Staatsrechtler auch am «Arena»-Auftritt von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Sie machte dort juristische Falschaussagen.» Auf die Frage, ob er sich namentlich zitieren lasse, wehrte der Professor ab. Der Grund: Mit solchen Äusserungen werde man «sofort in die rechte Ecke gedrängt».

    Die BZ befragte einen weiteren Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an einer weiteren grossen Schweizer Universität. Dieser sagt: «Bei den Argumenten des Bundesrats stimmen einige Aussagen nicht.» Namentlich zitieren lassen will auch er sich nicht. Der Grund: «Ich kritisiere doch nicht vor der Abstimmung ein paar dumme Äusserungen des Bundesrats und sorge so dafür, dass die Initiative angenommen wird.»

  14. Der von Dir zitierte Artikel sagt halt eben auch aus, dass beide Seiten schlecht und/oder falsch argumentieren. Ein Pro-Argument für die Initiative ist das nicht unbedingt.

  15. Das stimmt nicht Jonas! Der Artikel sagt nicht, dass die SVP falsch oder schlecht argumentiert. Der Artikel ist eine klare Kritik an den Bundesrat! Behörden haben sachlich und korrekt zu informieren. Genau das tut der Bundesrat nicht und das ist das Problem.

    Dass eine Partei aus ihrer Sicht argumentiert ist hingegen logisch und normal. Die SVP argumentiert intelligent und überzeugend. Der Bundesrat versucht nun mit juristischen Falschaussagen zu kontern. Das ist nicht gerade eine sehr vertrauensbildende Massnahme. Und dann wundern sich einige, wenn das Ansehen des Bundesrats schwindet.

    Aus dem Artikel geht auch hervor, dass die Professoren aus Angst um ihre Reputation nicht genannt werden wollen. Sie befürchten in die rechte Ecke abgeschoben zu werden. Offensichtlich müssen gute Professoren Linke sein. Zudem befürchten sie, dass sie die SVP-Initiative mit ihren Aussagen unterstützen könnten. Gerade dieser Umstand macht ihre an den Bundesrat gerichtete Kritik aber umso glaubwürdiger.

  16. Mein Glückwunsch! Der SVP-Initiative wurde mehrheitlich zugestimmt. Neidvoll blickt eine ähnliche Mehrheit der Deutschen auf die Schweizer Demokratie. Aber irgendwann werden auch wir für mehr Ordnung und Sicherheit im Lande sorgen.

  17. Guten Tag Herr Aigner, Deutschland bräuchte mehr Basisdemokratie, das heisst mehr Mitbestimmungsrechte für die Bürger. Gesetze betreffen schliesslich die Bürger, folglich sollten die Betroffenen beim Gesetzgebungsprozess mitreden dürfen. Es kann nicht sein, dass eine kleine Elite (=Berufspolitikerkaste) selbstherrlich und selbstgerecht im Sinne eines absolutistischen Herrschers über die Schicksale der Bürger eines Landes bestimmen können.

    Tipp an die Deutschen und Österreicher:

    Kämpft für ein Initiativ- und Referendumsrecht. Das Initiativrecht berechtigt Bürger Vorschläge für Verfassungs- und Gesetzesänderungen einzureichen. Werden diese für gültig befunden, muss das Volk darüber abstimmen. In der Schweiz muss ein Initiativkomitee binnen 18 Monaten 100’000 Unterschriften von Stimmbürgern sammeln, zudem muss die Initiative dem zwingenden Völkerrecht und der Bundesverfassung entsprechen. Dann muss sie vom Parlament für gültig erklärt werden und dann gibt es eine Volksabstimmung. Da Deutschland mehr als 10mal mehr Einwohner hat als die Schweiz, müsste man natürlich mehr als 100’000 Unterschriften verlangen, also etwa 1 Million. Das würde dann heissen, dass 1 Million Stimmbürger eine Volksabstimmung erzwingen können. Dem müssten sich dann auch die paar hundert Abgeordneten im deutschen Bundestag und Bundesrat beugen. Wäre doch cool oder?

    Das Referendumg ist ein Veto gegen ein Gesetzesbeschluss von Regierung und Parlament. Es wird zwischen obligatorischem Referendum und fakultativen Referendum unterschieden. In der Schweiz braucht es bei einem fakultativen Referendum 50’000 Stimmen, die in 100 Tagen gesammelt sein müssen. Bei Änderungen der Bundesverfassung, Beschlüssen zu einem Beiritt zu internationalen Organisationen und subranationalen Gemeinschaften und dringlich erklärten Bundesbeschlüssen und Bundesgesetzen, die über ein Jahr bestand haben sollen, kommt es zu einem obligatorischem Referendum. Das heisst, dass darüber das Volk zwingend abstimmen muss. Hier nachzulesen

    Mehr Basisdemokratie führt möglicherweise zu einer Verlangsamung im Gesetzgebungsprozess, dafür beugt es unüberlegte Schnellschüssen und übertriebenen Wahlversprechen vor. Politiker müssen bei Wahlen nicht mehr das Blaue vom Himmel herunterlügen, sie müssen mehr Rückgrad beweisen und für ein Parteiprogramm einstehen. Erfolgreiche Parteien brauchen so ein Profil, damit kann man sie besser unterscheiden. In Deutschland kann man die Union ja kaum von der SPD unterscheiden, kein Wunder ist die Wahlverdrossenheit so hoch, wenn man immer wieder zwischen den gleichen homogenen Gruppen, die ähnlich auftreten und ähnlich bis gleich politisieren, wählen muss. Sowas ist ja langweilig.

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