10 vor 10 Sendung vom 28.10.2010

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Oktober 2010 | 5.698 mal gesehen

Die Sendung 10 vor 10 vom 28.10.2010 betrachtete die Urteile der Raser von Schönenwerd im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative. Es handelt sich bei den verurteilten Rasern um einen Griechen, einen Türken und einen Kroaten. 10vor10 ging der Frage nach ob diese drei Männer im Falle einer Annahme der Raserinitiative oder des Gegenvorschlags ausgeschafft werden müssten. Diese Frage lässt sich einfach beantworten.

Bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative müsste der Haupttäter das Land verlassen. Die Aus-schaffungsinitiative sieht den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ vor. Der Hauptangeklagte wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. (Quelle) Die beiden Mitangeklagten würden gemäss dem aktuellen Initiativtext nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative sieht jedoch vor, dass der Gesetzgeber Straftatbestände ergänzen kann. Er kann also weitere Straftatbestände hinzufügen. Damit könnte man dann auch Leute ausschaffen, die Vergehen wie die Mitangeklagten begangen haben.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass man Ausländer ausschaffen kann, wenn sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Somit könnte man grundsätzlich alle drei Verurteilten ausschaffen. Leider wird beim Gegenvorschlag aber im gleichen Artikel gleich wieder ein Rückzieher gemacht. So steht dort:

Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Die Praxis hat gezeigt, dass man mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und den Grundprinzipien des Völkerrechts so manche Ausschaffung verhindern kann. Die Interpretation über die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Völkerrechts liegt im Ermessen des Richters. Von den Rasern von Schönenwerd ist bekannt, dass sie in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken ausgeschafft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags keiner der Täter ausgeschafft werden würde.

Ebenfalls gegen den Gegenvorschlag spricht der Integrationsartikel, der im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Bei diesem Artikel geht es um die Integration von Ausländern. Was Integration mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat ist schleierhaft.