Behörden im Kampf gegen Prostitution?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. August 2011 | 8.337 mal gesehen

Heute wurde bekannt, dass der Bundesrat das Schutzalter für Prostitution von 16 Jahre auf 18 Jahre erhöhen will. Laut Experten bringen diese Massnahmen nicht viel. Zum einen ist Prostitution von unter 18 Jährigen in der Schweiz selten und zum anderen werden die Betroffenen kaum ein Interesse haben ihre Kunden zu verpfeifen. Wer sich in der Schweiz prostituiert, der tut dies in der Regel freiwillig. Bei Finanznöten hilft das Sozialamt und  Zwangsprostitution ist in der Schweiz verboten.

Der Grund für die Gesetzesänderung dürfte denn auch weniger im praktischen Nutzen liegen.  Motivation für die Gesetzesänderung dürfte vielmehr der Wunsch des Bundesrats nach einer Angleichung des Schweizer Rechts an das EU-Recht sein. Gut möglich, dass der Bundesrat immer noch beabsichtigt in ferner Zukunft der EU beizutreten und deshalb vorsorglich Schweizer Gesetze ans EU-Recht anpasst. Es gibt aber noch eine andere mögliche Motivation. Die Aussage von Bundesrätin Sommaruga im Schweizer Fernsehen hat mich hellhörig gemacht. Offenbar plant Frau Sommaruga weitere Vorstösse gegen die Erotikbranche und das Sexgewerbe.

Gut möglich, dass hinter diesen Plänen ein intensives Lobbying religiöser Organisationen und religiös-konservativer Politiker steckt. So hat sich bereits die CVP-Politikerinnen Barbara Schmid-Federer für eine Verschärfung der  liberalen Gesetzgebung in diesem Bereich eingesetzt. Wir Schweizer Bürger müssen aufpassen, dass uns CVP-Politiker und andere antiliberale Kräfte nicht unsere Freiheitsrechte rauben. Wehret den Anfängen. Es gibt immer mehr unsinnige und unnötige Gesetze und Gesetzesänderungen, die dem Volk aufgebürdet werden. Meist dienen diese neuen Gesetze und Gesetzesrevisionen mehr der Profilierung der Politiker, die sich dafür eingesetzt haben, als dem Volk. Dies ist übrigens kein neues Phänomen.

Zitat des römischen Geschichtsschreibers Bublius Cornelius Tactius:

Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen

Das Schutzalter 18 ist willkürlich und entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Dieses Schutzalter ist alleine politisch und religiös motiviert. Im Grunde genommen müsste das Schutzalter bei der biologischen Geschlechtsreife angesetzt werden. Das wäre dann aber unterhalb von 16 Jahren. Übrigens, einige Politiker fordern Stimmrechtsalter 16.

Nachtrag: Ohne Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters kann eine minderjährige Person keine berufliche Tätigkeit ausüben. Selbst ein Lehrvertrag wird von Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet. Fazit: Eltern, die ihre erzieherische Verantwortung wahrnehmen, können ihrer minderjährigen Tochter untersagen sich zu prostituieren. Kaum erstaunlich, dass es daher inder Schweiz kaum Prostitution von Minderjährigen gibt. Bürger sollten wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen und aufhören, immer mehr Verantwortung dem Staat zu übertragen.

Linke wollen Landesverteidigung schwächen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. August 2011 | 2.559 mal gesehen

Die SP will will die Schweizer Armee grundlegend reformieren. Sie stützt sich dabei auf eine Gefälligkeitsstudie, welche sie beim deutschen Militärexperten Lutz Unterseher in Auftrag gegeben hat. Unterseher zufolge solle sich die Schweizer Armee auf zwei Hauptaufgaben beschränken. So soll sie nur noch die Lufthoheit über der Schweiz garantieren und Truppen für Auslandeinsätze bereitstellen. Dafür wären Laut Unterseher noch 10’000 Söldner und 40’000 Bereitschaftskräfte nötig.  

Ich lehne die geforderte Armeereform der SP  aus folgenden Gründen ab:

  • Die  SP-Armeereform würde den Hauptauftrag der Armee ändern.
  • Sie würde unsere Landesverteidigung schwächen.
  • Sie würde die Sicherheitspolitik der Schweiz dem Wohlwollen ausländischer Mächte ausliefern.
  • Sie würde das Ende unserer Milizarmee bedeuten.
  • Die Schweiz könnte dadurch zur Zielscheibe des internationalen Terrorismus werden.

Die Armee hat den Auftrag:

a.
zur Verhinderung von Kriegen und Erhaltung des Friedens beizutragen;
b.
die Schweiz zu verteidigen und ihre Bevölkerung zu schützen;
c.
zur Friedensförderung im internationalen Rahmen Beiträge zu leisten;
d.
bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit sowie insbesondere bei der Bewältigung von Katastrophen im In- und Ausland die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.

(Quelle)

Die Landesverteidigung ist der Hauptauftrag unserer Milizarmee. Die Wahrung der Lufthoheit ist zwar ein zentraler Bestandteil einer Landesverteidigung, doch damit alleine kann man ein Land nicht verteidigen. Mit einer kleinen Söldnertruppe von 10’000 Mann wäre die Schweiz im Ernstfall auf ausländische Allianzpartner angewiesen. Diese Allianzen versagen jedoch oft gerade in Krisenzeiten. Siehe Polen im Jahr 1939. Keine einzige Schutzmacht ist Polen zu Hilfe geeilt. Eine Söldnertruppe wäre das Ende unserer Milizarmee. Milizsoldaten verteidigen ihre Heimat aufgrund ihrer emotionalen Bindung zum Vaterland jedoch beherzter und mit höherer Motivation als Söldner, die nur für Sold kämpfen. Auslandeinsätze Schweizerischer Söldnertruppen sind eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz, denn sie untergraben die Neutralität der Schweiz. Ein Land, welches via UNO im Auftrag von Grossmächten handelt, ist nicht mehr neutral. Es besteht die Gefahr, dass Auslandeinsätze Reaktionen provozieren, die sich in der Schweiz in Form von Terrorismus entladen.

Die Schweizer Milizarmee symbolisiert die Entschlossenheit und den Willen von pflichtbewussten Schweizer Bürgern, ihre Heimat bis zum Äussersten zu verteidigen. Das ist ein wichtiges Signal an die Adresse solcher, die gerne hin und wieder eine Kavallerie in unser Land schicken möchten. Der Glaube, dass die Zeit der konventionellen Kriege vorbei ist, ist ein Irrglaube. Die konventionellen Kriege sind weltweit nach wie vor am verbreitetesten. Wenn sich die Krise in Europa zuspitzen sollte und die EU daran zugrunde geht, könnte sich die Sicherheitslage in Europa grundlegend ändern. Internationale Verteidigungsbündnisse könnten dabei zerbrechen. Wir sehen anlässlich der gegenwärtigen Krise bereits Auflösungserscheinungen in der EU. Ich denke da an Schengen, die Personenfreizügigkeit und bilaterale Abkommen mit der Schweiz. Frankreich und Dänemark machten die Grenzen dicht, Spanien setzte die Personenfreizügigkeit mit rumänischen EU-Bürgern aus und Deutschland handelte mit der Schweiz ein separates Steuerabkommen aus und umging dabei die EU. Das sollte jedem zu denken geben, der mit offenen Augen die Welt beobachtet. Denn es deutet daraufhin, dass sich jeder EU-Staat am Ende selber am nächsten ist.

Asylbewerber aus Eritrea

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2011 | 3.121 mal gesehen

Heute berichtete 10v10 über Asylbewerber aus Eritrea. Dabei soll es sich um Deserteure handeln. Im Beitrag wurde einer dieser Flüchtlinge gezeigt, der jedoch nicht darüber sprechen wollte wie er in die Schweiz kam. Warum will er das nicht sagen? Weil er aus einem sicheren Drittstaat in die reiche Schweiz eingewandert ist? Oder wurde er gar von linken Hilfsorganisationen per Privatjet eingeflogen? Offensichtlich gewährt die Schweiz selbst Leuten Asyl, die verheimlichen wie sie ins Land gekommen sind. Berlusconi und Co. werden sich über die Schweizer Selbstlosigkeit freuen. Übrigens, in der eritreischen Armee kämpfen auch Frauen.

Wie man Schweizer Hochpreisinsel knackt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. August 2011 | 2.177 mal gesehen

Die Preise zahlreicher Produkte sind in der Schweiz massiv höher als im angrenzenden Ausland. Schweizer zahlen teilweise sogar das Dreifache der Preise in Deutschland. Dies trotz starkem Franken. Diese massiven Preisunterschiede haben für die Schweizer Volkswirtschaft Konsequenzen. Die starken Preise senken die Kaufkraft von Schweizer Konsumenten. Einige Konsumenten tätigen ihre Einkäufe deswegen im angrenzenden Ausland. Dies wiederum führt zu einem geringeren Umsatz bei Schweizer Detailhändlern. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Unternehmensergebnisse. Schweizer Unternehmen sind unter Umständen gezwungen Arbeitskräfte zu entlassen um Kosten zu senken und sie zahlen weniger Steuern weil die Gewinne zurückgehen. Übrigens, die Schweiz war schon vor dem Erstarken des Schweizer Frankens eine Hochpreisinsel. Mit dem Erstarken des Schweizer Frankens hat sich das Problem lediglich verschärft. Wie kann man die Hochpreisinsel knacken?

Hier zwei Vorschläge für Massnahmen:

1. Parallelimporte durch Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen erleichtern. Parallel-importe umgehen das Vertriebsnetz des Herstellers und somit auch dessen Preispolitik. Sie sind dank einer Revision des Patentgesetzes seit 1. Juli 2009 erlaubt. Ausnahme: Leider sind Parallelimporte bei patentgeschützten Medikamenten nach wie vor untersagt. (Quelle) Die Politik sollte Hindernisse für Parallelimporte unverzüglich aus dem Weg schaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund weshalb Medikamente in der Schweiz teurer sein sollen als im angrenzenden Ausland. Oder sollen einzig die Schweizer mit höheren Preisen für die Entwicklungskosten aufkommen? Ist das fair?

2. Das Kartellgesetz anwenden und verschärfen. Dort heisst es:

Artikel 5 Absatz 1:
Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzulässig.

Artikel 5 Absatz 3:

Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird bei folgenden Abreden vermutet sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich oder der Möglichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen:

a. Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen;

Artikel 5 Absatz 4:

Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird auch vermutet bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen über die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden.

3.  Hersteller und Importeure, die Produkte in der Schweiz nachweislich zu massiv höheren Preisen anbieten als im benachbarten Ausland, sind zu sanktionieren, sofern sie dafür keinen vernünftigen Grund nennen können. Wo dazu die gesetzliche Grundlage für wirksame Sanktionen fehlt, ist von der Politik auf schnellstem Wege eine zu schaffen.

Gerade bürgerliche Parteien haben in Bezug auf die Marktliberalisierung eine grosse Verantwortung. Heimatschutzprogramme für ineffiziente Schweizer Produzenten schaden der Schweiz. Sie treiben Schweizer Konsumenten ins Ausland, gefährden Arbeitsplätze und erhalten ineffiziente Strukturen. Kommt hinzu, dass nur wenige Wähler von ineffizienten Heimatschutzprogrammen profitieren. Die meisten Wähler und Steuerzahler werden durch solche Heimatschutzprogramme benachteiligt.

Ist die Meinung von Bürgern wirklich gefragt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2011 | 2.624 mal gesehen

Lauf offizieller Verlautbarung ist die Schweiz ein demokratisches Land. Daran habe ich jedoch meine Zweifel. Zu einer Demokratie gehört es, dass Bürger ohne Angst offen sagen können, was sie denken. Dies ist in der Schweiz jedoch offenbar nicht der Fall. Ich habe mit mehreren Leuten gesprochen. Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass sich viele Geschäftsleute, Angestellte und Wissenschaftler nicht getrauen öffentlich unter Nennung ihres Namens Stellung zu beziehen. Sie fürchten um Aufträge, ihren Arbeitsplatz oder um ihre wissenschaftliche Karriere. Diese Ängste scheinen berechtigt zu sein, wie der mutmassliche Druckversuch von Roger de Weck gegen Natalie Rickli zeigt.

Meiner Meinung nach sind politisch motivierte Druckversuche sehr bedenklich. Sie stellen unsere Demokratie in Frage. Denn dadurch werden politische Entscheide womöglich nicht mehr auf Basis von demokratischen Entscheiden sondern aufgrund von Erpressungen gefällt.

Wer Macht hat, der hat Verantwortung. Er sollte seine Macht zum Wohle aller einsetzen. Wenn er jedoch beginnt seine Macht zu missbrauchen um politische Gegner kaltzustellen, dann handelt er verantwortungslos und antidemokratisch. Gerade in einem demokratischen Land sollten Politiker, Regierungen und Beamte von öffentlichen Unternehmen wie z.B. der SRG im Sinne der Menschenrechte fair handeln. Wer seine Macht oder sein Amt missbraucht um politische Gegner auszuschalten, der handelt unfair, antidemokratisch und unmoralisch.

Ich bin höchst erstaunt darüber, dass der gegen Roger de Weck erhobene Vorwurf keine Konsequenzen hat. Von einem Rechtsstaat erwarte ich zumindest eine Untersuchung. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem derart gravierenden Vorwurf eines CEO nicht nachgegangen wird. Ich habe den Eindruck, dass auf diese Weise ein Linker aus den Reihen der Journalisten geschützt werden soll. Denn eines ist klar, wenn De Weck ein Rechter wäre, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits von seinem Posten zurückgetreten. Die Massenmedien hätten pausenlos mit aller medialen Gewalt auf ihn eingedrescht.

Die SRG dementiert den Vorwurf gegen Roger de Weck. Zudem scheinen die Kommunikationsstrategen der SRG darauf zu hoffen, dass die Sache dank dem grossen Schweigen der Massenmedien und anderer aktueller Themen bald vergessen geht. Gegen de Weck spricht, dass er keine Ehrverletzungsklage gegen den CEO von Goldbach Media eingereicht hat. Er könnte eine Richtigstellung verlangen, wenn der Vorwurf nicht zutreffen sollte. Aber wenn etwas dran ist und man den Ball flach halten möchte, verzichtet man auf solche Klagen. Diese würden das öffentliche Vergessen erschweren.

Ist Roger de Weck ein Demokrat?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. August 2011 | 4.234 mal gesehen

Laut einem Artikel im Tagesanzeiger soll SRG-Direktor Roger de Weck versucht haben die SRG-Kritikerin Natalie Rickli unter Druck zu setzen. De Weck soll eine Zusammenarbeit mit Ricklis Arbeitgeber, dem Werbevermarkter Goldbach Media, davon abhängig gemacht haben, dass dieser, Zitat: «Rickli abstelle». Dies behauptet gemäss Tagesanzeiger kein geringerer als Klaus Kappeler, der CEO von Goldbach Media.

Ich verstehe, dass Roger De Weck in seiner Funktion als SRG-Direktor keine Freude an Natalie Rickli hat. Denn diese reichte die Petition «Gebührenmonster: 200 Franken sind genug» ein. Die Petition fordert eine Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 200 Franken jährlich. Auf diese Weise sollen die Gebührenzahler entlastet werden.

Dennoch, das Roger de Weck vorgeworfene Vorgehen ist vollkommen inakzeptabel. Es ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Wer versucht politische Gegner mit Druck auf deren Arbeitgeber auszuschalten, der ist kein Demokrat. Sollte es sich bewahrheiten, bedeutet dies, dass unser Staatsfernsehen von einem Antidemokraten geführt wird. Fakt ist, dass sich Roger de Weck als vehementer Verfechter eines EU-Beitritts schon mehrmals kritisch gegenüber unseren Volksrechten und unserer Demokratie geäussert hat.

Ein Beispiel:

swissinfo: Die Schweiz präsentiert sich gerne als Muster-Demokratie. Was können wir von Deutschland lernen?

Roger de Weck: Den Rechtsstaat. Wir haben in der Schweiz eine starke Demokratie, aber einen schwachen Rechtsstaat. Dadurch, dass über Volksabstimmungen die einzelnen Artikel unserer Bundesverfassung geändert werden können und manchmal die Bundesverfassung so missbraucht wird, dass sie einem Gesetz ähnelt, dadurch, dass wir eine so starke Demokratie haben, vergessen wir den Rechtsstaat und den Schutz von elementaren Grundrechten. (Quelle)

Zudem ist Roger de Weck Mitglied des linksgerichteten Clubs Helvétique, welcher unsere demokratischen Volksrechte beschneiden möchte. Zwar ruht seine Mitgliedschaft zurzeit, doch dies nur aus Rücksicht auf sein Amt als SRG-Direktor.

Bundesgericht erklärt Raucher für krank

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. August 2011 | 3.730 mal gesehen

Es ist allgemein bekannt, dass rauchen zu zahlreichen Gesundheitsschädigungen wie  Herzkreislauf-, Atemwegs-,  Lungen- und Krebserkrankungen führen kann. Dies wiederum führt zu höheren Gesundheitskosten und damit zu höheren Krankenkassenprämien. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass Nikotinsucht selbst eine Krankheit ist. Dieses Urteil könnte zu einem weiteren Anstieg der Krankenkassenprämien führen. Denn die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.

Zum Urteil kam es weil der Arnzeimittelhersteller Pfizer gegen einen Entscheid des Bundesamts für Gesundheit  (BAG) klagte. Dieses weigerte sich das Medikament Champix in die Liste von Medikamenten aufzunehmen, die durch die obligatorischeKrankenversicherung zu bezahlen sind. Das BAG begründete seinen Entscheid mit dem mangelnden Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Medikaments.

Das Bundesgericht entschied nun, dass Nikotinsucht eine Krankheit ist, sofern die Sucht aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig ist. Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.  Damit hob das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz, des Bundesverwaltungsgerichts, auf. Dieses stufte Nikotinabhängigkeit nicht als eigenständige, behandlungsbedürftige gesundheitliche Störung mit Krankheitswert ein und sah somit auch keine Vergütungspflicht im Rahmen der Präventionsleistungen.

Meiner Meinung nach sind Suchterkrankungen Wohlstandserkrankungen, deren Ursache das Fehlverhalten der Süchtigen ist. Wer Geld für Drogen hat, sollte auch Geld für Medikamente haben. Leute, die Zigaretten kaufen können, haben auch Geld für Medikamente.  Fairerweise sollte das Medikament somit nicht in den Grundversicherungskatalog augenommen werden. Eine andere Variante um die Raucher in die Pflicht zu nehmen wäre, Krankenkassenprämien für Raucher entsprechend der Kosten, die sie verursachen zu erhöhen. Dazu sind natürlich gesetzliche Anpassungen nötig. Damit stehen die aktuellen Bundesparlamentarier und jene, die im Herbst gewählt werden wollen, in der Pflicht.

Neid, eine Schweizer Untugend?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. August 2011 | 3.383 mal gesehen

Gestern beklagte sich Christoph Blocher in einem Interview über den Neid anderer Leute. Dieser sei in der Schweiz weit verbreitet und richte sich gegen jene, die sich aufgrund ihrer Leistung und ihrem Fleiss aus der Masse hervor getan hätten.

Selbstkritisch habe ich mich gefragt wie das bei mir aussieht und festgestellt, dass ich keine Neidgefühle gegen andere Menschen hege. Hingegen empfinde ich manchmal Gefühle der Missgunst. Für mich gibt es einen Unterschied zwischen Neid und Missgunst. Zunächst einmal habe ich Respekt vor Leuten, die etwas leisten. Allerdings ist persönlicher Erfolg nicht nur von der eigenen Leistung abhängig. Es braucht dazu auch etwas Glück und die Gunst anderer Leute. Es braucht Leute, die zu einem stehen, die einem fördern oder den Rücken decken und mit einem zusammen an einem Strang ziehen. Der persönliche Erfolg ist zu einem grossen Teil abhängig von der Zuneigung und Leistung anderer. Es braucht Türöffner. Manche profitieren auch von einer Erbschaft ohne dafür etwas geleistet zu haben.

Ich persönlich bin gesund und erfolgreich und habe keinen Grund auf andere neidisch zu sein. Dennoch habe auch ich manchmal Gefühle der Missgunst. Diese Missgunst tritt bei mir dann auf, wenn ich das Gefühl habe, dass Erfolgreiche arrogant werden und jene vergessen, die zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Gerade Parteien sind auf die freiwillige Arbeit und Beiträge ihrer zahlreichen Mitglieder angewiesen. Diese Leute arbeiten ehrenamtlich und opfern ihre Freizeit für ihre Partei und die Leute, die diese an der Spitze vertreten. Einige Exponenten scheinen das zu vergessen und gehen nach meinem Empfinden mit Helfern ziemlich arrogant um. Grüssen diese nicht einmal richtig. Das nervt und bildet letztlich eine Grundlage für Missgunst. Wenn einer grüsst hinterlässt das einen positiven Eindruck. So habe ich nie vergessen, dass mich Bundesrat Ueli Mauer persönlich gegrüsst hat. Dasselbe trifft für Sepp Blatter zu. Diese Höflichkeit rechne ich den beiden hoch an.

Eine weitere Grundlage für verletzte Gefühle und böses Blut bilden Machtkämpfe und Meinungsverschiedenheiten. Dabei kommt es vor, dass Leute, die sich jahrelang verdienstvoll für eine Sache eingesetzt haben, einfach abgesägt werden. Dass diese Leute dann nicht unbedingt gut auf jene zu sprechen sind, die sie zu Fall gebracht haben, versteht sich wohl von selbst. Wobei man sich natürlich auch selber zu Fall bringen kann, darf man auch nicht vergessen.

Verständnis habe ich auch für Missgunst in der Wirtschaft. Nicht alle Menschen haben nämlich die gleichen Chancen und Fähigkeiten um es bis zu den oberen Zehntausend zu schaffen. Viele bleiben aufgrund von Schicksalsschlägen oder anderen Problemen früher oder später auf der Strecke. Gerade in der Wirtschaftskrise gehören diese Leute nicht selten zu den Verlieren. Wenn man dann sieht, dass die Eigentümer und Kapitäne von Unternehmen ihren Mitarbeitern den Gürtel enger schnallen sich selber aber Millionenboni ausschütten, muss man sich nicht über Missgunst wundern. Wer so rücksichtslos handelt, der ist kein Vorbild mehr. Er wird zum Sündenbock.

In unserer Demokratie sind alle Bürger gleichwertig. Wir haben kein Zensuswahlrecht. Ein grosser Teil des Volkes will keine Obrigkeiten und Könige. Wer führen will, muss dienen können.

Abzockerei mit Importprodukten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Juli 2011 | 2.136 mal gesehen

Obwohl der Wert des Schweizerfrankens gegenüber Euro und US-Dollar markant zugenommen hat, gehen Preise bei Importprodukten kaum zurück. Teilweise zahlt man in der Schweiz für Importprodukte aus dem Euroraum bis zu 80% mehr als für die gleiche Ware in Deutschland. Solche Wucherpreise sind durch nichts mehr zu rechtfertigen. Die Abzocker sind entweder die Produzenten im Ausland oder aber die  Importeure.

Die Abzockerei bei Importprodukten schadet der Schweizer Wirtschaft. Dies einerseits weil Konsumenten in grenznahen Kantonen im Ausland einkaufen gehen und Geld somit ins Ausland abfliesst. Andererseits weil die Kaufkraft von Schweizer Konsumenten durch die teure Importware geschwächt wird, was sich wiederum negativ auf den Schweizer Binnenmarkt auswirken kann.

Meiner Meinung nach braucht es zum Schutz von Schweizer Konsumenten und Detailhändlern ein Gesetz, welches für Importprodukte eine maximale Preisdifferenz zu den vergleichbaren Preisen im Ausland vorschreibt. Diese maximale Preisdifferenz sollte nicht höher als 20% sein. Denn es ist durch nichts zu rechtfertigen weshalb Schweizer für die gleichen Produkte mehr als 20% mehr zahlen sollen als Konsumenten, die im angrenzenden Ausland einkaufen. Abzockerei mit Importprodukten weiterlesen

Renitente Ausschaffungshäftlinge

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Juli 2011 | 2.194 mal gesehen

Wie der folgende Filmbeitrag des Schweizer Fernsehen zeigt, kam es bei der Ausschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers aus Nigeria zu einem schweren Zwischenfall. Dabei wurde der renitente Asylbewerber mit Fäusten und einem Schlagstock traktiert. 

10vor10 vom 07.07.2011

Zu solchen Vorfällen bei Ausschaffungen kommt es, wenn sich ein Auszuschaffender besonders renitent verhält. Die mit der Ausschaffung betrauten Beamten stossen dabei psychisch und physisch an ihre Grenzen. Dies erklärt den Einsatz des Schlagstocks.

Es besteht Handlungsbedarf, denn die Ausschaffung von abgewiesenen Asylerschleichern kostet die Steuerzahler viel Geld. Wenn die Ausschaffung eines renitenten Auszuschaffenden abgebrochen werden muss, kostet es noch mehr. Dies ist gerade bei Asylbewerbern aus Nigeria besonders stossend. Denn kaum ein Asylantrag von Asylbewerbern aus Nigeria wird angenommen.

Ich wüsste, wie man das Probem mit renitenten Auschzuschaffenden effizienter lösen und dabei gleichzeitig Kosten sparen kann. Anstatt renitente Auszuschaffende mit Schlagstock und Fäusten zu traktieren, könnte man diese auch einfach narkotisieren. Dazu wäre es erforderlich, dass die Ausschaffungen von einem Anästhesisten begleitet werden. Dieser könnte während des Flugs den Gesundheitszustand von narkotisierten Auszuschaffenden überwachen. Der Anästhesist würde zwar zusätzlich kosten, doch das ist am Ende günstiger als eine misslungene Ausschaffung.