Wie man Schweizer Hochpreisinsel knackt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. August 2011 | 2.166 mal gesehen

Die Preise zahlreicher Produkte sind in der Schweiz massiv höher als im angrenzenden Ausland. Schweizer zahlen teilweise sogar das Dreifache der Preise in Deutschland. Dies trotz starkem Franken. Diese massiven Preisunterschiede haben für die Schweizer Volkswirtschaft Konsequenzen. Die starken Preise senken die Kaufkraft von Schweizer Konsumenten. Einige Konsumenten tätigen ihre Einkäufe deswegen im angrenzenden Ausland. Dies wiederum führt zu einem geringeren Umsatz bei Schweizer Detailhändlern. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Unternehmensergebnisse. Schweizer Unternehmen sind unter Umständen gezwungen Arbeitskräfte zu entlassen um Kosten zu senken und sie zahlen weniger Steuern weil die Gewinne zurückgehen. Übrigens, die Schweiz war schon vor dem Erstarken des Schweizer Frankens eine Hochpreisinsel. Mit dem Erstarken des Schweizer Frankens hat sich das Problem lediglich verschärft. Wie kann man die Hochpreisinsel knacken?

Hier zwei Vorschläge für Massnahmen:

1. Parallelimporte durch Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen erleichtern. Parallel-importe umgehen das Vertriebsnetz des Herstellers und somit auch dessen Preispolitik. Sie sind dank einer Revision des Patentgesetzes seit 1. Juli 2009 erlaubt. Ausnahme: Leider sind Parallelimporte bei patentgeschützten Medikamenten nach wie vor untersagt. (Quelle) Die Politik sollte Hindernisse für Parallelimporte unverzüglich aus dem Weg schaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund weshalb Medikamente in der Schweiz teurer sein sollen als im angrenzenden Ausland. Oder sollen einzig die Schweizer mit höheren Preisen für die Entwicklungskosten aufkommen? Ist das fair?

2. Das Kartellgesetz anwenden und verschärfen. Dort heisst es:

Artikel 5 Absatz 1:
Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzulässig.

Artikel 5 Absatz 3:

Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird bei folgenden Abreden vermutet sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich oder der Möglichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen:

a. Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen;

Artikel 5 Absatz 4:

Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird auch vermutet bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen über die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden.

3.  Hersteller und Importeure, die Produkte in der Schweiz nachweislich zu massiv höheren Preisen anbieten als im benachbarten Ausland, sind zu sanktionieren, sofern sie dafür keinen vernünftigen Grund nennen können. Wo dazu die gesetzliche Grundlage für wirksame Sanktionen fehlt, ist von der Politik auf schnellstem Wege eine zu schaffen.

Gerade bürgerliche Parteien haben in Bezug auf die Marktliberalisierung eine grosse Verantwortung. Heimatschutzprogramme für ineffiziente Schweizer Produzenten schaden der Schweiz. Sie treiben Schweizer Konsumenten ins Ausland, gefährden Arbeitsplätze und erhalten ineffiziente Strukturen. Kommt hinzu, dass nur wenige Wähler von ineffizienten Heimatschutzprogrammen profitieren. Die meisten Wähler und Steuerzahler werden durch solche Heimatschutzprogramme benachteiligt.