Bundesgericht erklärt Raucher für krank

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. August 2011 | 3.700 mal gesehen

Es ist allgemein bekannt, dass rauchen zu zahlreichen Gesundheitsschädigungen wie  Herzkreislauf-, Atemwegs-,  Lungen- und Krebserkrankungen führen kann. Dies wiederum führt zu höheren Gesundheitskosten und damit zu höheren Krankenkassenprämien. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass Nikotinsucht selbst eine Krankheit ist. Dieses Urteil könnte zu einem weiteren Anstieg der Krankenkassenprämien führen. Denn die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.

Zum Urteil kam es weil der Arnzeimittelhersteller Pfizer gegen einen Entscheid des Bundesamts für Gesundheit  (BAG) klagte. Dieses weigerte sich das Medikament Champix in die Liste von Medikamenten aufzunehmen, die durch die obligatorischeKrankenversicherung zu bezahlen sind. Das BAG begründete seinen Entscheid mit dem mangelnden Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Medikaments.

Das Bundesgericht entschied nun, dass Nikotinsucht eine Krankheit ist, sofern die Sucht aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig ist. Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.  Damit hob das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz, des Bundesverwaltungsgerichts, auf. Dieses stufte Nikotinabhängigkeit nicht als eigenständige, behandlungsbedürftige gesundheitliche Störung mit Krankheitswert ein und sah somit auch keine Vergütungspflicht im Rahmen der Präventionsleistungen.

Meiner Meinung nach sind Suchterkrankungen Wohlstandserkrankungen, deren Ursache das Fehlverhalten der Süchtigen ist. Wer Geld für Drogen hat, sollte auch Geld für Medikamente haben. Leute, die Zigaretten kaufen können, haben auch Geld für Medikamente.  Fairerweise sollte das Medikament somit nicht in den Grundversicherungskatalog augenommen werden. Eine andere Variante um die Raucher in die Pflicht zu nehmen wäre, Krankenkassenprämien für Raucher entsprechend der Kosten, die sie verursachen zu erhöhen. Dazu sind natürlich gesetzliche Anpassungen nötig. Damit stehen die aktuellen Bundesparlamentarier und jene, die im Herbst gewählt werden wollen, in der Pflicht.