Behörden im Kampf gegen Prostitution?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. August 2011 | 8.319 mal gesehen

Heute wurde bekannt, dass der Bundesrat das Schutzalter für Prostitution von 16 Jahre auf 18 Jahre erhöhen will. Laut Experten bringen diese Massnahmen nicht viel. Zum einen ist Prostitution von unter 18 Jährigen in der Schweiz selten und zum anderen werden die Betroffenen kaum ein Interesse haben ihre Kunden zu verpfeifen. Wer sich in der Schweiz prostituiert, der tut dies in der Regel freiwillig. Bei Finanznöten hilft das Sozialamt und  Zwangsprostitution ist in der Schweiz verboten.

Der Grund für die Gesetzesänderung dürfte denn auch weniger im praktischen Nutzen liegen.  Motivation für die Gesetzesänderung dürfte vielmehr der Wunsch des Bundesrats nach einer Angleichung des Schweizer Rechts an das EU-Recht sein. Gut möglich, dass der Bundesrat immer noch beabsichtigt in ferner Zukunft der EU beizutreten und deshalb vorsorglich Schweizer Gesetze ans EU-Recht anpasst. Es gibt aber noch eine andere mögliche Motivation. Die Aussage von Bundesrätin Sommaruga im Schweizer Fernsehen hat mich hellhörig gemacht. Offenbar plant Frau Sommaruga weitere Vorstösse gegen die Erotikbranche und das Sexgewerbe.

Gut möglich, dass hinter diesen Plänen ein intensives Lobbying religiöser Organisationen und religiös-konservativer Politiker steckt. So hat sich bereits die CVP-Politikerinnen Barbara Schmid-Federer für eine Verschärfung der  liberalen Gesetzgebung in diesem Bereich eingesetzt. Wir Schweizer Bürger müssen aufpassen, dass uns CVP-Politiker und andere antiliberale Kräfte nicht unsere Freiheitsrechte rauben. Wehret den Anfängen. Es gibt immer mehr unsinnige und unnötige Gesetze und Gesetzesänderungen, die dem Volk aufgebürdet werden. Meist dienen diese neuen Gesetze und Gesetzesrevisionen mehr der Profilierung der Politiker, die sich dafür eingesetzt haben, als dem Volk. Dies ist übrigens kein neues Phänomen.

Zitat des römischen Geschichtsschreibers Bublius Cornelius Tactius:

Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen

Das Schutzalter 18 ist willkürlich und entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Dieses Schutzalter ist alleine politisch und religiös motiviert. Im Grunde genommen müsste das Schutzalter bei der biologischen Geschlechtsreife angesetzt werden. Das wäre dann aber unterhalb von 16 Jahren. Übrigens, einige Politiker fordern Stimmrechtsalter 16.

Nachtrag: Ohne Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters kann eine minderjährige Person keine berufliche Tätigkeit ausüben. Selbst ein Lehrvertrag wird von Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet. Fazit: Eltern, die ihre erzieherische Verantwortung wahrnehmen, können ihrer minderjährigen Tochter untersagen sich zu prostituieren. Kaum erstaunlich, dass es daher inder Schweiz kaum Prostitution von Minderjährigen gibt. Bürger sollten wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen und aufhören, immer mehr Verantwortung dem Staat zu übertragen.