Während des Ersten Weltkriegs gaben zwei hochrangige Schweizer Generalstabsoffiziere geheime militärische Informationen an Deutschland und Österreich-Ungarn weiter. Obwohl ein Militärgericht eine Verletzung der Neutralität feststellte, wurden beide freigesprochen. Das wirft Fragen auf: Wie unabhängig war die damalige Militärjustiz? War es lediglich eine Neutralitätsverletzung oder ging es auch um Landesverrat? Und handelten die beiden Offiziere tatsächlich ohne Wissen ihrer Vorgesetzten? Gerade daran lassen deutsche und österreichische Quellen erhebliche Zweifel aufkommen.
Die Obersten und ihre Vorgesetzten
Mit der Mobilmachung der Schweizer Armee im August 1914 reorganisierte Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg den militärischen Nachrichtendienst. Oberst Friedrich Moritz von Wattenwyl leitete die Nachrichtensektion und war gleichzeitig Adjutant des Generalstabschefs. Oberst Karl Egli fungierte als Unterstabschef und damit als Stellvertreter Sprechers.
Die beiden Männer gehörten damit zur unmittelbaren Führungsspitze der Schweizer Armee. Sie waren direkt Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg unterstellt. Dieser wiederum unterstand General Ulrich Wille. Auf politischer Ebene war Bundesrat Camille Decoppet als Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements zuständig. Die Oberaufsicht lag beim Gesamtbundesrat.
Beide Obersten waren ausgeprägt deutschlandfreundlich. Auch ihre Vorgesetzten pflegten enge Beziehungen zu Deutschland und Österreich-Ungarn. Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg hatte bereits 1907 mit dem deutschen und dem österreichisch-ungarischen Generalstab Gespräche über einen militärischen Nachrichtenaustausch und eine mögliche Allianz im Verteidigungsfall geführt. In der französischsprachigen Schweiz sympathisierten dagegen viele mit Frankreich und der Entente.
General Ulrich Wille wurde in Hamburg geboren und heiratete 1872 die deutsche Gräfin Clara von Bismarck, eine Verwandte des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck. Seine militärischen Vorstellungen waren stark von der preussisch-deutschen Militärtradition geprägt, insbesondere von strenger Disziplin, Drill und ausgeprägter Offiziersautorität. Seine persönlichen und familiären Verbindungen zu Deutschland bildeten einen wichtigen Hintergrund seiner militärischen Haltung.
Geheimer Nachrichtenaustausch mit den Mittelmächten
Egli und von Wattenwyl unterhielten auf Grundlage von Absprachen zwischen den Generalstäben der Schweiz, Österreich-Ungarns und des Deutschen Reichs enge Kontakte zu den deutschen und österreichisch-ungarischen Militärattachés in Bern. Bereits ab Kriegsausbruch 1914 wurden geheime militärische Informationen ausgetauscht, darunter auch vertrauliche Tagesbulletins des Schweizer Generalstabs.
Doch die Nachrichtenlieferungen gingen wesentlich weiter. Der Westschweizer Kryptograf André Langie entschlüsselte während des Krieges über 1000 geheime Telegramme für die Schweizer Armee. Auch von ihm entschlüsselte Telegramme, darunter Nachrichten des russischen Militärattachés in Bern, gelangten an die Mittelmächte. Oberst Egli erklärte sich sogar bereit, auf deutschen Wunsch Schweizer Agenten nach Frankreich zu entsenden, um dem deutschen Nachrichtendienst langfristige Informationsquellen zu verschaffen.
Egli und von Wattenwyl rechtfertigten ihre Zusammenarbeit mit dem Grundsatz des gegenseitigen Nachrichtenaustauschs. Die Schweiz müsse Informationen liefern, um ihrerseits kriegswichtige Erkenntnisse zu erhalten. Ein solcher Austausch gehörte zur nachrichtendienstlichen Praxis. Allerdings durfte die neutrale Schweiz eine Kriegspartei nicht einseitig bevorzugen.
Dass der zuständige Militärdepartementsvorsteher Camille Decoppet über diese Nachrichtenlieferungen zunächst offenbar nicht informiert war, könnte auch mit seiner westschweizerischen Herkunft zusammenhängen. Möglicherweise wollte die überwiegend deutschlandfreundliche Armeeführung den Romand bewusst nicht einweihen, weil sie politischen Widerstand befürchtete.
Was wusste Generalstabschef Sprecher von Bernegg?
Die beiden Obersten handelten nicht in irgendeiner untergeordneten Dienststelle. Egli war Sprechers Stellvertreter, von Wattenwyl sein Nachrichtendienstchef und Adjutant. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Generalstabschef tatsächlich nichts von den geheimen Nachrichtenlieferungen wusste.
Bereits 1916 wurde die mögliche Mitverantwortung von Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg öffentlich thematisiert. Eine zeitgenössische Karikatur von Victor Salvisberg zeigt Sprecher mit den beiden Obersten in seinen Armen: Von Wattenwyl sitzt auf seinem Schoss, während Egli danebensteht. Die Darstellung legte bereits damals nahe, dass die beiden Generalstabsoffiziere in seinem Auftrag handelten.
Eine 2024 veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung des deutschen Historikers Lukas Grawe liefert hierzu bemerkenswerte Hinweise. Grawe untersuchte die Tätigkeit deutscher Militärattachés in neutralen Staaten während des Ersten Weltkriegs. Dabei wertete er deutsche diplomatische und militärische Akten aus. Seine Erkenntnisse zeigen, dass der deutsche Militärattaché Busso von Bismarck nicht ausschliesslich mit Egli und von Wattenwyl zusammenarbeitete.
Auch Generalstabschef Sprecher von Bernegg selbst übermittelte Bismarck Informationen über schweizerische Verteidigungspläne, Truppenstellungen und den Ausbau militärischer Befestigungen.
Grawe verweist hierfür auf eine Aktennotiz des deutschen Auswärtigen Amts aus dem Jahr 1915 (PA-AA, RZ 201/11410, Blatt 21). Damit ist eine persönliche Zusammenarbeit Sprechers mit dem deutschen Militärattaché dokumentiert.
Bemerkenswert ist zudem die familiäre Verbindung zu General Wille: Der deutsche Militärattaché Busso von Bismarck war ein Cousin von Clara von Bismarck, der Ehefrau des Schweizer Generals. Diese Verwandtschaft erleichterte ihm den Zugang zur höchsten Schweizer Armeeführung.
Ein deutscher Bericht vom 27. Dezember 1915
Der deutsche Militärattaché Busso von Bismarck bestätigte in einem Bericht vom 27. Dezember 1915, wie eng die Zusammenarbeit mit der Schweizer Armeeführung gewesen war. Egli und von Wattenwyl bezeichnete er als zwei seiner wertvollsten Freunde in der Schweiz. Sie hätten nicht nur nachrichtendienstliche Informationen geliefert, sondern seien auch zu weiterer Unterstützung bereit gewesen.
Noch aufschlussreicher ist seine Einschätzung von Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg. Nach dem Wegfall der beiden Obersten bezeichnete Bismarck Sprecher als seine einzige verbliebene wirksame militärische Stütze in der Schweiz. Allerdings müsse dieser nun noch grössere Zurückhaltung üben als bisher.
Damit betrachtete der deutsche Militärattaché nicht nur Egli und von Wattenwyl, sondern auch deren unmittelbaren Vorgesetzten als wichtigen Ansprechpartner. Die Vorstellung, Sprecher habe von der Zusammenarbeit seiner beiden Untergebenen nichts gewusst, erscheint vor diesem Hintergrund wenig überzeugend. Zu diesem Zeitpunkt war die Tätigkeit der beiden Schweizer Obersten bereits aufgeflogen.
Österreichische Akten sprechen von stillschweigender Billigung
Eine weitere bemerkenswerte Aussage stammt aus einer geheimen Aktennotiz des österreichisch-ungarischen Generalstabs. Darin werden die umfangreichen Nachrichtenlieferungen durch Egli und von Wattenwyl ausdrücklich gewürdigt.
«Hierbei fanden sie eine moralische Stütze in der stillschweigenden Billigung ihres Verhaltens durch ihre höchsten militärischen Vorgesetzten General Wille und Oberst von Sprecher.»
Diese österreichische Darstellung entspricht in einem entscheidenden Punkt dem deutschen Bericht Bismarcks: Beide Quellen deuten darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit den Mittelmächten über die beiden Obersten hinausreichte.
Auch das Schweizerische Bundesarchiv hält in seiner historischen Darstellung «Bewaffnete Neutralität und Aktivdienst» ausdrücklich fest, dass die beiden Obersten bei der Weitergabe geheimer Nachrichten an Deutschland und Österreich-Ungarn von ihren Vorgesetzten gedeckt wurden.
Die Affäre fliegt auf
Als André Langie im Oktober 1915 deutsche Telegramme entschlüsselte, entdeckte er Hinweise auf die Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Schweizer Generalstab an Deutschland. Besonders brisant war, dass ihm ausgerechnet Oberst Moritz von Wattenwyl, der Chef der Nachrichtensektion und sein direkter Vorgesetzter, diese Telegramme zur Entschlüsselung übergeben hatte.
Bemerkenswert ist, dass Langie seine Entdeckung weder von Wattenwyl noch dessen Vorgesetzten, Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg, meldete. Stattdessen wandte er sich an den ebenfalls aus der Westschweiz stammenden Nationalrat Édouard Secrétan. Auf dessen Anregung verfasste Langie ein ausführliches Memorandum für Bundesrat Camille Decoppet, den Vorsteher des Militärdepartements, der ebenfalls aus der Westschweiz stammte.
Damit brachte Langie die Obersten-Affäre ins Rollen.
General Wille versuchte zunächst, die Angelegenheit durch eine Versetzung der beiden Offiziere zu erledigen und eine öffentliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Doch die auffälligen Personalwechsel blieben nicht unbemerkt. Der sozialdemokratische Nationalrat und Journalist Robert Grimm kritisierte die Vorgänge unter dem Titel «Der Oberstenschub». Damit rückte die Angelegenheit ins öffentliche Interesse.
Besonders in der Westschweiz löste die Affäre Empörung aus. Dort betrachteten viele die deutschlandfreundliche Haltung der Armeeführung seit Kriegsbeginn mit Misstrauen. Unter dem wachsenden öffentlichen und politischen Druck ordnete der Bundesrat am 11. Januar 1916 eine Administrativuntersuchung an. Anschliessend kam es zum Militärgerichtsverfahren.
Neutralitätsverletzung – aber kein Schuldspruch
Am 28. Februar 1916 mussten sich Egli und von Wattenwyl vor dem Divisionsgericht 5 in Zürich verantworten. Das Militärgericht stellte fest, dass die Weitergabe vertraulicher Generalstabsbulletins objektiv gegen die schweizerischen Neutralitätsvorschriften verstossen hatte.
Die beiden Obersten verteidigten ihr Vorgehen mit der Notwendigkeit eines gegenseitigen militärischen Nachrichtenaustauschs. Um von Deutschland und Österreich-Ungarn kriegswichtige Informationen zu erhalten, habe die Schweiz ihrerseits Nachrichten liefern müssen. Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg, der sich hinter seine Untergebenen stellte, unterstützte diese Argumentation als Zeuge vor Gericht.
Trotz der festgestellten Neutralitätsverletzung wurden beide Obersten strafrechtlich freigesprochen.
Das Gericht berücksichtigte ihre dienstlichen Beweggründe und ihre Überzeugung, im Interesse der Schweiz gehandelt zu haben. Die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung erachtete es als nicht erfüllt. Der Freispruch bedeutete jedoch nicht, dass die einseitige Weitergabe vertraulicher militärischer Informationen als neutralitätsrechtlich zulässig anerkannt wurde. Vielmehr überwies das Gericht die beiden Obersten ausdrücklich zur disziplinarischen Beurteilung an die Militärbehörde.
General Wille verhängte anschliessend gegen beide Offiziere eine Disziplinarstrafe von jeweils 20 Tagen scharfem Arrest.
Wie unbefangen waren die militärischen Untersuchungsbehörden?
Es ist fraglich, ob die militärischen Untersuchungsbehörden die Obersten-Affäre unabhängig und gründlich untersuchten. Schliesslich waren nicht nur die beiden angeklagten Obersten in die Affäre verwickelt, sondern möglicherweise auch ihre höchsten Vorgesetzten.
Besonders aufschlussreich ist Willes anfänglicher Versuch, ein Militärgerichtsverfahren zu verhindern. Obwohl er die beiden Obersten angeblich selbst für schuldig hielt, wollte er eine strafrechtliche Verurteilung verhindern, um den Ruf der Schweizer Armee nicht zu beschädigen.
Hinzu kam die Rolle von Generalstabschef Sprecher von Bernegg. Er war der Vorgesetzte der beiden Obersten, hatte deren Tätigkeit nach österreichischen Quellen zumindest stillschweigend gebilligt und verteidigte ihr Vorgehen vor Gericht. Damit stellte sich zwangsläufig auch die Frage nach seiner eigenen Verantwortung.
Besonders schwer wiegt der Umgang mit den Beweisen. Während die Weitergabe der Generalstabsbulletins untersucht wurde, blieb die Übermittlung der von André Langie entschlüsselten Telegramme an Deutschland und Österreich-Ungarn weitgehend ungeklärt. Die Angeklagten mussten auch keine Belege für ihre Behauptung vorlegen, die Schweiz habe im Gegenzug kriegswichtige Informationen erhalten.
Nach dem Prozess vernichtete die Schweizer Armee zudem einschlägige Beweismittel. Damit wurde die spätere Aufklärung zusätzlich erschwert.
Dass einzelne Militärrichter persönlich befangen waren, ist damit nicht bewiesen. Die Interessenlage innerhalb der Armeeführung, Willes dokumentierter Widerstand gegen eine gerichtliche Aufarbeitung und die unvollständige Untersuchung wesentlicher Vorwürfe geben jedoch Anlass, die Gründlichkeit und Unabhängigkeit des Verfahrens kritisch zu hinterfragen.
Der Freispruch klärte somit weder den gesamten Umfang der Nachrichtenlieferungen noch die Verantwortung der höchsten Schweizer Armeeführung. Gerade diese ungeklärten Fragen lassen erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Obersten-Affäre 1916 tatsächlich umfassend aufgearbeitet wurde.
Warum wurden Wille und Sprecher geschont?
Wille begründete seine Haltung mit dem Schutz des Ansehens der Armee. Doch ging es tatsächlich nur um deren Ruf? Angesichts der dokumentierten Verbindungen Sprechers zum deutschen Militärattaché stellt sich vielmehr die Frage, ob Wille auch verhindern wollte, dass die Verantwortung seines Generalstabschefs und möglicherweise seine eigene Rolle untersucht wurden.
Eine weitere mögliche Erklärung für den zurückhaltenden Umgang mit der Affäre liegt in der damaligen militärischen und politischen Lage. Die Schweiz befand sich mitten im Ersten Weltkrieg. Eine Ausweitung der Untersuchung auf Wille und Sprecher hätte auch die höchste militärische Führungsebene erfasst.
Wären auch Wille und Sprecher ihrer Ämter enthoben worden, hätte die Schweiz mitten im Krieg vier ihrer wichtigsten militärischen Führungspersonen innerhalb kurzer Zeit verloren.
Das hätte eine schwere Führungskrise auslösen können. Gleichzeitig wäre aus der Affäre ein noch grösserer Neutralitätsskandal geworden, mit möglicherweise erheblichen aussenpolitischen Folgen. Eine nachgewiesene Billigung der Nachrichtenlieferungen durch die höchste Armeeführung hätte die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität gegenüber den Ententemächten zusätzlich beschädigt.
Auch innenpolitisch drohte eine weitere Eskalation. Die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen der Deutschschweiz und der Romandie hätten sich weiter verschlechtern können.
Dass General Wille den Ruf der Armee schützen und eine vollständige Aufklärung verhindern wollte, ist historisch dokumentiert. Ob er damit auch sich selbst und Sprecher vor einer Untersuchung schützen wollte, bleibt offen. Die vorliegenden Quellen geben jedoch Anlass, genau diese Frage zu stellen.
Die Neutralität und der Röstigraben
Die Obersten-Affäre war mehr als ein Nachrichtendienstskandal. Sie offenbarte unterschiedliche Auffassungen darüber, was schweizerische Neutralität während eines europäischen Krieges bedeutete.
Während die militärische Führung den gegenseitigen Nachrichtenaustausch mit ausländischen Generalstäben als Mittel zur Sicherung der Landesverteidigung betrachtete, sahen Kritiker in der einseitigen Bevorzugung der Mittelmächte eine Verletzung der Neutralität.
Die unterschiedlichen Sympathien in der Deutschschweiz und der Romandie verschärften die Auseinandersetzung. Während einflussreiche Kreise der deutschschweizerischen Armeeführung mit Deutschland sympathisierten, standen viele Westschweizer Frankreich und den übrigen Ententemächten näher.
Erst nach der Obersten-Affäre nahm die Schweizer Armeeführung 1916 auch vertrauliche militärische Gespräche mit Frankreich auf. Diese wurden 1917 vertieft und betrafen insbesondere eine mögliche gemeinsame Verteidigung, falls Deutschland die schweizerische Neutralität verletzen sollte. Damit sollte auch die zuvor einseitige Ausrichtung auf die Mittelmächte neutralitätspolitisch ausgeglichen werden.
Ein weiterer Konflikt zeigte sich 1917 in der Grimm-Hoffmann-Affäre. Damals unterstützte der deutschfreundliche St. Galler Bundesrat Arthur Hoffmann einen vertraulichen Friedensvorstoss zwischen Deutschland und Russland. Nach dessen Bekanntwerden wurde ihm vorgeworfen, die Mittelmächte begünstigt und die schweizerische Neutralität verletzt zu haben.
Hoffmann musste am 18. Juni 1917 zurücktreten. Sein Nachfolger wurde der ententefreundliche Genfer Gustave Ador. Dieser personelle Wechsel an der Spitze der schweizerischen Aussenpolitik war auch ein wichtiges Signal an die Westschweiz und die Ententemächte.
In beiden Affären verbanden sich neutralitätspolitische Fragen mit den sprachregionalen und politischen Gegensätzen innerhalb der Schweiz. Die Konflikte zeigten, wie stark die unterschiedlichen Sympathien für die Kriegsparteien selbst die höchsten staatlichen und militärischen Führungsebenen prägten.
Allerdings beruhte die Kritik an der deutschfreundlichen Armeeführung keineswegs nur auf den Sympathien der Romands für Frankreich. Die nachgewiesene Bevorzugung der Mittelmächte war eine grundlegende neutralitätspolitische Frage. Die späteren militärischen Gespräche mit Frankreich konnten die vorausgegangenen Neutralitätsverletzungen nicht nachträglich rechtfertigen.
Waren die beiden Obersten Bauernopfer?
Egli und von Wattenwyl gaben nachweislich geheime militärische Informationen an die Mittelmächte weiter. Deutsche und österreichisch-ungarische Quellen zeigen jedoch, dass auch die höchste Schweizer Armeeführung in den Nachrichtenaustausch eingebunden war.
Ob Wille und Sprecher die konkreten Nachrichtenlieferungen ihrer Untergebenen angeordnet oder bloss stillschweigend gebilligt hatten, lässt sich nicht abschliessend feststellen. Die Verantwortung der obersten Armeeführung wurde jedoch auch nicht umfassend aufgeklärt. Egli und von Wattenwyl handelten somit wahrscheinlich nicht isoliert. Inwieweit sie auch die Verantwortung ihrer Vorgesetzten mittragen mussten, bleibt offen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Lukas Grawe (2024/2025): Espionage, Sabotage, Propaganda. German Military Attachés in Neutral Countries and Their Organisation and Tasks During the First World War. Journal of Intelligence History, Band 24, Heft 3, S. 261–284. Online veröffentlicht am 25. August 2024.
- Politisches Archiv des Auswärtigen Amts: Aktennotiz von 1915 über die Weitergabe schweizerischer Verteidigungsinformationen durch Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg, PA-AA, RZ 201/11410, Blatt 21. Nachgewiesen bei Grawe, Fussnote 85.
- Busso von Bismarck: Bericht an den Chef des deutschen Generalstabs vom 27. Dezember 1915, PA-AA, RZ 201/11372, Blatt 53–56. Nachgewiesen bei Grawe, Fussnote 88.
- Österreichisch-ungarischer Generalstab: Geheime Aktennotiz über die Nachrichtenlieferungen der Obersten Egli und von Wattenwyl sowie deren stillschweigende Billigung durch General Wille und Generalstabschef Sprecher von Bernegg. Zitiert bei Hansjürg Zumstein, Schweizer Radio und Fernsehen, 5. Oktober 2015. Originalfundstelle beim Österreichischen Staatsarchiv, Kriegsarchiv, angefragt; Überprüfung ausstehend.
- Hansjürg Zumstein (2015): Landesverrat – Die Offiziere Moritz von Wattenwyl und Karl Egli. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), 5. Oktober 2015.
- Catherine Guanzini: Obersten-Affäre. Historisches Lexikon der Schweiz, 8. Oktober 2009.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Erster Weltkrieg. Version von 2006, bearbeitet am 5. Mai 2015. Abschnitt «Militärische Lage» von Hans Rudolf Fuhrer.
- Catherine Guanzini: Grimm-Hoffmann-Affäre. Historisches Lexikon der Schweiz, 17. Juli 2007.
- Schweizerisches Bundesarchiv: Militärgerichtsakten zur Obersten-Affäre, Archivsignatur E5330-01#1000/894#3778*.
- Jürg Schoch (1972): Die Oberstenaffäre. Eine innenpolitische Krise 1915/1916. Bern: Herbert Lang.
- Fritz Stoeckli (2020): L’affaire des colonels 1915–1916. Révélations des archives. Genève: Slatkine.
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