Grüner Bundesrichter fällt fragwürdiges Urteil

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2014 | 2.008 mal gesehen

Ein Grüner Westschweizer Bundesrichter fällt ein Urteil zugunsten eines Linken, der sich von einem ehemaligen roten Bundesrichter verteidigen lässt. Das Urteil ist höchst fragwürdig. Mir wird schlicht das Recht auf Beschwerde gegen eine fragwürdige Verfügung zu unrecht versagt. Es geht gar nicht mehr um den Sachverhalt sondern nur noch um die formaljuristische Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu klagen. Wenn mir ein Richter das Recht auf Einsprache abspricht, muss er auf den Inhalt der Klage bzw. den Sachverhalt gar nicht mehr eingehen. So kann er bequem ein Verfahren abwickeln.

Begründung in Sachen Legitimation zur Beschwerde:

Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters
Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters

Tatsache ist, dass ich im 1. Strafantrag, eine „angemessene Genugtuung“ verlangt habe. Genugtuungsforderungen werden gerne auf den Zivilweg verwiesen. Zudem läuft noch ein Zivilverfahren mit einer konkreten Forderung gegen denselben Prozessgegner. Insofern habe ich sehr wohl ein rechtlich geschütztes Interesse! Allerdings wusste ich gar nicht, dass ich das Zivilverfahren und die dort geltend gemachte Zivilforderung beim Bundesgericht erwähnen muss, weil es vor dem Bundesgericht um ein Strafverfahren ging, welches neben dem Zivilverfahren geführt wurde. Auf das Zivilverfahren habe ich aber im der Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern mit einer Beilage hingewiesen!!! Denn der Prozessgegner hat mit einem Artikel selber darauf hingewiesen. Diesen Artikel des Prozessgegners über das Zivilverfahren habe ich in der Beschwerde als Beilage hinzugefügt. Aber der Westschweizer Bundesrichter hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das anzuschauen. Vielleicht lag es ja an seinen Sprachkenntnissen, wer weiss.

Das vorliegende Urteil betrifft ein Strafverfahren im Kanton Luzern, welches zusätzlich zum Zivilverfahren im Kanton Zürich geführt wird. Daraus wurde mir jetzt ein Strick gedreht indem man mir einmal mehr mit einer höchst fragwürdigen Begründung das Einspracherecht verwehrt. Es wird mir einfach ein sogenanntes „geschütztes Interesse“ abgesprochen und somit das Recht auf Einsprache verwehrt. Dabei wurde nicht einmal überprüft ob noch ein Zivilverfahren läuft. Die Prozesse in unserem Land funktionieren nicht richtig.

Offenbar existiert das Beschwerderecht gegen Urteile untergeordneter Instanzen in der Schweiz nur zum Schein. Mir wurde es jedenfalls inzwischen schon zweimal abgesprochen! Dies mit höchst fragwürdigen und völlig inakzeptablen Argumenten.

Fakt ist, dass der Bundesrichter ein Grüner ist und sich der linke Widersacher von einem ehemaligen SP-Bundesrichter verteidigen lässt. Rot passt zu Grün wie Pech zu Schwefel. Die Grünen haben sich massgeblich an der Hetze gegen mich beteiligt. Dass das Bundesgericht trotzdem ausgerechnet einen grünen Bundesrichter mit dem Verfahren betraut, ist höchst unsensibel. Mir kommt dieses Urteil wie Parteipolitik vor.

Der Kampf kann jetzt nur noch über das noch verbleibende Zivilverfahren geführt werden. Dies weil unser Rechtsstaat nicht richtig funktioniert. Paradoxerweise wurde mir vom Bundesgericht ein geschütztes Interesse abgesprochen, da keine Zivilforderungen von mir geltend gemacht worden seien. So ein fertiger Unsinn.

Die neue Strategie meiner Gegner ist es offensichtlich mir einfach das Beschwerderecht zu verweigern. Ein voreingenommener Staatsanwalt erlässt eine Nichtanhandnahmeverfügung oder eine Einstellungsverfügung oder einen lächerlichen Strafbefehl mit einer absurd milden Strafe und die nachfolgenden Instanzen verweigern mir anschliessend als Geschädigtem und Privatkläger das Recht auf Beschwerde. Sie brauchen mithilfe dieses formaljuristischen Winkelzugs so nicht einmal mehr den Fall bzw. den Sachverhalt, also um was es geht, anzuschauen. Das ist in der Schweiz offensichtlich möglich. Unser Land ist zu einer Bananenrepublik verkommen.

Die Häme bösartiger Widersacher ist mir damit gewiss. Ich muss sie schon seit über zwei Jahren dauerhaft ertragen und es nimmt somit kein Ende. Mein Kampf geht somit ebenfalls weiter und wir werden ja sehen, wer am Ende triumphiert bzw. ob am Ende noch jemand triumphiert. Klar ist, dass in dieser Bananenrepublik viele Behörden und natürlich ausnahmslos alle Medien auf Seiten meiner Widersacher stehen. Diese Behörden fügen mir mit ihrem Verhalten zusätzlichen Schaden zu. Ich ziehe es bis zum Ende durch, egal was kommt.

PS: Eine Bananenrepublik ist ein Staat, in welchem Korruption und staatliche Willkür vorherrschen. Korruption kommt im Staat vor, wenn Beamte ihr Amt missbrauchen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Meiner Meinung nach entscheiden einige Richter von untergeordneten Gerichten so, wie sie es für ihre Karriere oder Wiederwahl günstiger halten. Auch Gefälligkeitsurteile können nicht ausgeschlossen werden. Insofern, kann das als Korruption bezeichnet werden. Auf politischer Ebene ist unser Land schon längst korrupt. Mehrere Skandale beim Bund zeugen davon. Auch in Kantonen und Gemeinden gibt es zahlreiche Mauscheleien, von denen die Mehrheit der Bürger kaum etwas erfährt.

Quelle: Handelszeitung
Quelle: Handelszeitung
Korruption in Ueli Maurers VBS
Quelle: Handelszeitung
Quelle: 20min
Quelle: 20min

Gegen diese Fälle von schwerer Korruption beim Bund, ist eine freizügige Bundesangestellte ein Klacks.

Blutdiamanten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2014 | 1.281 mal gesehen

Als Blutdiamanten bezeichnet man Diamanten ohne Herkunftsdeklaration, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem Konfliktgebiet stammen. Mads Brügger zeigt im Film „Der gekaufte Konsul“ wie er mit Hilfe von Bestechung Konsul wird und Blutdiamanten einkauft. Ein Film zum Schmunzeln.

Offenbar gibt es auf dieser Welt noch Beschäftigungsgebiete für Abenteurer und Hasardeure. Nicht jedes Land ist so vorbildlich wie die Schweiz. Viele Länder, die auf der Schweiz herumhacken sollten sich selber einmal für ihre schmutzige Weltpolitik am Riemen nehmen.

Scheinheilige Denunzianten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. August 2014 | 2.929 mal gesehen

Mit dem Titel „Gefangen im Netz“ und dem abgedroschenen Spruch „Das Internet vergisst nicht“ machte der Blick heute einmal mehr auf die Bundesangestellte aufmerksam, die frivole Bilder von sich im Internet publiziert hatte. Was auch einmal gesagt werden muss: Das Internet vergisst vor allem deshalb nicht, weil es Leute gibt, die mit ihren Artikeln aktiv dafür sorgen, dass das so ist!

Das Internet vergisst nicht, weil es Leute gibt, die dafür sorgen, dass das so ist.
Das Internet vergisst nicht, weil es Leute gibt, die dafür sorgen, dass das so ist.

Es gibt im Internet Nacktbilder und Pornodarstellungen von Millionen von Menschen. Noch mehr Menschen freuen sich über diese Bilder, weil sie so gratis Bildmaterial für die Selbstbefriedigung erhalten oder damit ihre voyeuristischen Bedürfnisse stillen können. Die Nacktbilder sind für die Darsteller in der Regel kein Problem. Es sind ja oft schöne Menschen, die auf erotischen Bildern zu sehen sind. Zumindest, wenn man von ein paar spezifischen Nischen für spezielle Bedürfnisse absieht.

Problematisch für die Darsteller auf solchen Bildern wird es dann, wenn die Medien mit Argusaugen darauf aufmerksam machen und intensiv über einen längeren Zeitraum darüber berichten. Auf diese Weise vergisst das Internet tatsächlich nur noch schwer. Bevor die Medien ein riesen Theater um ein paar bestimmte Nacktbilder veranstalten, sind diese Nacktbilder einige Bilder unter Milliarden von Nacktbildern. Die Medien sind es, die einzelne Bilder von einzelnen Personen gezielt hervorheben, z.B. weil es sich bei einer Protagonistin um eine Sekretärin handelt, die beim Bund arbeitet.

Ich bin davon überzeugt, dass nur wenige Zeitungskonsumenten jemals ein Bild von dieser Bundesangestellten gesehen hätten, wenn die Medien nicht darüber berichtet und dabei mehrere Bilder von dieser Frau gezeigt hätten. Selbst wenn einige Leser die Bilder gesehen hätten, so wäre ihnen dabei nicht in den Sinn gekommen, es hier mit einer Bundesangestellten zu tun zu haben. Dieser Zusammenhang wurde erst von den Medien aktiv hergestellt. Siehe hier:

So machte der Blick Stimmung gegen die Frau. Jetzt wurde sie freigestellt.
So machte der Blick Stimmung gegen die Frau. Jetzt wurde sie freigestellt.

Wie scheinheilig und abgedroschen klingt da der Spruch, dass das Internet nie vergisst, wenn er von jenen kommt, die eigens dafür gesorgt haben, dass das so ist? Mir kommt das so vor wie wenn ein Rufmörder sagt, ich sorge dafür, dass der Rufmord nie vergessen geht.

Scheinheilig ist auch der Aufruf zur Aufklärung. Es ist so wie wenn die Medien jetzt versuchen aus ihrem Verbrechen eine gute Tat zu machen. Dies indem sie die Aktivitäten der denunzierten und vorgeführten Person als Exempel darstellen, wie es nach der Meinung von Experten im mittleren oder hohen Alter  nicht gemacht werden sollte. Viele dieser Experten haben gar nicht die nötige Kompetenz. Bei einem Vorfall auf Twitter haben etablierte Medien einen alten Kommunikationsberater als Experten beigezogen, der selber gar kein Twitterkonto hat und gar nicht richtig über den Vorfall orientiert war.

Ich bin davon überzeugt, dass viele, die ihre Bilder im Internet verbreiten,sich durchaus darüber bewusst sind, was sie tun. Es gibt aber dennoch Gründe trotzdem Bilder von sich im Internet zu publizieren, auch Nacktbilder. So kann z.B. jemand dermassen stolz auf seinen schönen Körper sein, dass er ihn der ganzen Welt zeigen will. So jemand schämt sich auch im Alter nicht über diese Bilder, kann er doch damit seinen Enkeln beweisen wie attraktiv er einmal ausgesehen hat. Andere bekommen aufgrund ihrer exhibitionistischen Veranlagung womöglich einen Kick wenn sie Nacktbilder von sich publizieren. Wieder andere denken sich, dass ihr Bild unter den Milliarden von Bildern im Internet untergeht und damit die Gefahr, dass es ihnen schaden kann, gering ist. Viele sind ja auch eher bereits nackt an einem Strand herumzulaufen, auf dem auch alle anderen nackt herumlaufen. Schwerer ist es hingegen nackt an einem Strand herumzulaufen, auf dem alle anderen bekleidet herumlaufen. Das hat etwas mit Aufmerksamkeit zu tun. Ein Nackter unter tausenden von Nackten fällt kaum auf, ein Nackter unter Bekleideten hingegen schon.

Es kommt auch darauf an, wie über Nacktheit in der Öffentlichkeit berichtet wird. Wenn es sich um Aktions- und Performance Kunst handelt, wird anders über Nacktheit berichtet. Niemanden kommt in den Sinn zu fragen, ob die Darsteller eines solchen Kunstprojekts noch in ihrem Job tragbar sind. Selbst die Journalisten und Kommunikationsexperten nicht.

Kunstaktion von Spencer Tunick
Berufstätige Menschen nehmen an einer Kunstaktion von Spencer Tunick teil (Bild im Internet gefunden)

Wahrscheinlich denken aber wenige, dass es Medien gibt, die gezielt nach Bildern suchen, über die sie dann wochenlang intensiv berichten um einem zu schaden. Wie der Fall mit der Sekretärin zeigt, berichten die Medien aber zuweilen auch wochenlang über Menschen, die nicht prominent sind und nichts verbrochen haben. Medien sind offenbar dazu fähig, vieles zu tun, wenn es darum geht das Sommerloch zu stopfen.

Ausserdem muss auch mal gesagt sein, dass nicht jeder Seite 3 Girl beim Blick, Bunny beim Playboy oder Lustobjekt auf einem Erotikkalender sein kann.

Die Medienlandschaft ist einseitig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. August 2014 | 1.322 mal gesehen

Die deutschsprachige Medienlandschaft wird von einer bestimmten Sichtweise geprägt. Entsprechend einseitig und unausgewogen ist die Berichterstattung über politische und wirtschaftliche Sachverhalte und Ereignisse. Vieles wird gar nicht mehr hinterfragt, stattdessen werden einfach Ansichten von ausgewählten sogenannten „Experten“ übernommen, die bereits vorhandene voreingenommene Sichtweisen zementieren. Das ist bedenklich zumal die Medien die öffentliche Wahrnehmung wesentlich beeinflussen.

Es sind die Medien, die entscheiden über was sie berichten und was sie verschweigen. Auf dieser Welt passiert jeden Tag soviel, dass es gar nicht möglich ist über alles zu berichten. Daher wählen Medienschaffende die Themen aus, die sie für relevant halten oder den Geschmack ihrer Leser treffen. Diese Gatekeeper Funktion der Medien birgt viel Spielraum für die Medienschaffenden. Sie können auf diese Weise die öffentliche Wahrnehmung gezielt manipulieren. Die öffentliche Wahrnehmung beschränkt sich im Wesentlichen auf jene Themen, über die gerade berichtet wird.

Aber nicht nur mit der Themenauswahl können die Medien manipulieren sondern auch mit der Art und Weise wie sie über bestimmte Themen berichten. Hier wiederum haben die Medien eine grosse Narrenfreiheit. Schon mit der Auswahl der Quellen und Gesprächspartner können sie die Wahrnehmung von Ereignissen trüben bzw. in eine falsche Richtung lenken. Aber auch schlicht und einfach indem sie Tatsachen nicht korrekt wieder geben oder die Aufmerksamkeit auf Aspekte lenken, die ablenken oder die Wahrnehmung beeinflussen. Manche Medien verbreiten sogar bewusst falsche Tatsachenbehauptungen um unliebsamen Personen zu schaden. Dabei spielen auch politische Aspekte eine Rolle.

Eine weitere Möglichkeit die öffentliche Wahrnehmung zu manipulieren bietet die Intensität der Berichterstattung. Wenn ein Schwachsinn über einen längeren Zeitraum immer wieder wiederholt wird, beginnen viele Menschen daran zu glauben. Ein Grossteil der Menschen will etwas glauben ohne es gross hinterfragen zu müssen. Das ist bequem.

Die Medien manipulieren übrigens nicht nur mit Nachrichten, sondern auch mit einseitigen DOK-Filmen und anderen Sendungen. Die Wahrnehmung einer Person wird wesentlich davon geprägt wie über diese Person berichtet bzw. gesprochen wird. Das betrifft im Übrigen nicht nur lebende Personen sondern auch verstorbene. Wenn z.B. ein voreingenommener Historiker behauptet, dass Nero Rom angezündet habe, dann ergibt das ein negatives Bild von Nero. Wenn hingegen erzählt wird, dass voreingenommene Quellen behauptet haben, Nero hätte Rom angezündet, so ergibt das bereits eine etwas differenziertere Wahrnehmung von Nero.

Frivole Love Life Kampagne des Bundes

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. August 2014 | 2.426 mal gesehen

Was mich immer wieder verblüfft ist die Widersprüchlichkeit in unserer Gesellschaft. Wenn eine einfache Bundesangestellte in ihrer Freizeit Nacktbilder von sich im Internet publiziert, wird sie freigestellt. Dies, nachdem sie deswegen Opfer einer Medienhetzkampagne wurde, bei der sich Medien hervor taten, die selber gerne Nacktbilder zeigen.

Ich halte diese Freistellung für falsch. Ein Arbeitgeber, der selber frivole Bilder in der Öffentlichkeit verbreitet, sollte keine Angestellte freistellen, die es ihm gleich tut. Der Bund macht sich damit unglaubwürdig.

Die folgenden frivolen Bilder gehören zur Love Life Kampagne des Bundesamts für Gesundheit.

Love Life Plakat des Bundesamts für Gesundheit
Love Life Plakat des Bundesamts für Gesundheit
Mit Bildern wie diesem führt das Bundesamt für Gesundheit ihre Stopp-Aids Kampagne durch.
Mit Bildern wie diesem führt das Bundesamt für Gesundheit eine Stopp-Aids Kampagne durch.

Wird der Bund wegen dieser Bilder erpresst? Wohl kaum.

Es wäre wohl an der Zeit, dass der Bund auch lebt, für was er im ganzen Land mit frivolen Plakaten wirbt. Es gibt zuviel Bigotterie im Land, wir brauchen nicht noch mehr.

Im Blick ist nackte Haut keine Seltenheit
Auch in vielen Zeitungen, wie hier beim Blick, ist nackte Haut keine Seltenheit

Schweizer Medien können ungestraft verleumden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. August 2014 | 2.220 mal gesehen

Schweizer Medien können in der Schweiz ungestraft Persönlichkeitsrechte verletzen und das Gesetz brechen. Dabei brauchen sie den Schweizer Rechtsstaat kaum zu fürchten. Deshalb erstaunt es mich auch nicht, dass es immer wieder schwere Fälle von Persönlichkeitsverletzungen durch die Medien gibt. Im Zweifel wird in den Redaktionen für die Auflage entschieden. Das Fressen kommt eben vor der Moral.

Wenn ein Betroffener gegen Medienunternehmen klagt, hat er je nach Persönlichkeitsverletzung zwei Möglichkeiten.

Variante A:
Er kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Beschimpfung und Ehrverletzung einreichen. Da Staatsanwälte Strafanträge wegen Persönlichkeitsverletzungen nicht gerne sehen, erlassen sie hier sehr oft Nichtanhandnahmeverfügungen. Dies oft zu unrecht. Dennoch ist vielen Klägern der Weg nach einer Nichtanhandnahmeverfügung verschlossen. Weil eine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung mit hohen Kosten verbunden ist und diese zudem innert einer kurzen Frist von 10 Tagen einzureichen ist.

Variante B:
Ein Kläger beschreitet den Zivilweg. Dieser Weg führt zunächst über einen Friedensrichter. Dabei fallen für den Kläger bereits Kostenvorschüsse für das Verfahren von mehreren hundert Franken an. Meist verlaufen solche Verhandlungen erfolglos, da die Medienunternehmen nicht an Vergleichen interessiert sind. Anschliessend erhält der Kläger die Klagebewilligung und kann beim Bezirksgericht klagen. Dort muss er aber dann zunächst Kostenvorschüsse von bis zu 13’000 Franken zahlen. Ausserdem sind Wartefristen von einem halben Jahr oder länger bis zur 1. Verhandlung üblich. Hier ist ebenfalls schon bei den meisten Schluss, da sie diese hohen Kosten plus die Anwaltskosten nicht aufbringen können.

Die Täter, welche für die Medienhäuser arbeiten, müssen hingegen nichts befürchten. Denn das Medienopfer muss beim Rechtsstaat ja erst einmal hohe Vorleistungen erbringen, ehe der auch nur einen Finger krumm macht. Selbst wenn sie in der letzten Instanz vom Bundesgericht verurteilt werden sollten, so kratzt es die Medienvertreter nicht. Denn für sowas haben sie eine Versicherung, die dann für die Kosten aufkommt.

Kürzlich schrieb mir ein Medienannwalt im Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nach dem Schlichtungsverfahren die folgenden Zeilen:

Unpräjudiziell und damit nicht für das bevorstehende (oder anderweitige) Gerichtsverfahren brauchbar, nachfolgender Vergleichsvorschlag:

Die Zeitung anonymisiert den gerügten Artikel im Onlinearchiv der Zeitung betreffend Ihre Person. Als Kürzel wird nicht A.M. verwendet

Die Kosten der Friedensrichterin werden von den Parteien hälftig getragen.

Per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche, eine Genugtuungszahlung wird nicht geleistet.

Mit diesem Vergleich würde Ihrem Kernanliegen entsprochen, es wäre ein Verfahren weniger, in welches Sie Energie und Geld investieren müssten.

Das Vergleichsangebot sah vor, dass das Medienhaus meiner Forderung auf Beseitigung der Persönlichkeitsverletzung entspricht, ich aber im Gegenzug die Hälfte der Friedensrichterkosten übernehmen solle (die ich bereits im Rahmen des Prozesskostenvorschusses vorausbezahlen musste) und zudem auf die geforderte Genugtuung verzichten solle. Als ich darauf nicht einging unterbreitete er mir folgendes Angebot:

Meine Mandantin wird keine Genugtuung zahlen. Im Sinne eines nachgebesserten, finalen (unpräjudiziellen) Angebots:

Anonymisierung im Archiv der Zeitung, entsprechende Anträge seitens der Zeitung zuhanden SMD / Swissdox.

Die Zeitung übernimmt die ganzen Kosten Friedensrichterin.

Zu mehr kann ich meine Mandantin nicht bewegen.

Die wissen ganz genau, dass sie im Unrecht sind. Sonst wären sie ja wohl kaum bereit dazu, die Friedensrichterkosten zu übernehmen. Als ich sie vor einreichen des Schlichtungsgesuchts beim Friedensrichter aussergerichtlich bat, die Persönlichkeitsverletzung zu beseitigen, da weigerten sie sich. Sie wissen eben auch, wie unzureichend der Schweizer Rechtsstaat ist. Sie wissen, dass sie selbst dann, wenn sie den Prozess verlieren, glimpflich davon kommen werden. Wenn die Medien den Prozess verlieren, wir es für sie nichts weiter als ein Schadenfall für ihre Versicherung sein.

Darum haben es Medienopfer in der Schweiz nicht einfach. Sie kommen aufgrund des an ihnen verübten Verbrechens nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung. Dies weil die Versicherungen Menschen, die in Gerichtsverfahren verwickelt sind, nicht versichern wollen. Medien können in der Schweiz tun und lassen was sie wollen, der Rechtsstaat ist in Sachen Persönlichkeitsschutz ein zahnloser Papiertiger. Die Gesetze wurden wahrscheinlich von Theoretikern gemacht, die von der Praxis keine Ahnung haben und die auch nicht wissen was im realen Leben abläuft. Oder es sind Leute, die diese Gesetze zugunsten von Tätern interpretieren. So z.B. der schwachsinnige Unsinn im Strafrecht, dass Privatklägern die Einsprache bei Strafbefehlen verweigert wird. Das ist vor allem deshalb unsinnig weil Staatsanwälte ihre Arbeit eben viel zu oft nicht richtig machen! Aber das weiss ein Theoretiker eben wahrscheinlich nicht.

Die Schweiz hat ihre Neutralität aufgegeben

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. August 2014 | 1.948 mal gesehen

Das Boykott von Washington und Berlin erfolgte ohne UNO-Resolution. Indem sich die Schweiz an den Sanktionen von Washington und Berlin gegen Russland beteiligt, ergreift sie Partei. Nach gesunden Menschenverstand ist ein Land, das Partei für eine Seite ergreift nicht mehr neutral. Dabei spielt es keine Rolle ob es an Kampfhandlungen mitmacht oder bloss Waffen und Munition liefert und sich an Sanktionen beteiligt. Die Schweiz hat somit ihre Neutralität leichtfertig aufgegeben.

Wer die Regeln der strikten Neutralität nicht befolgt, der verspielt sein Vertrauen. Wer so handelt, der handelt unaufrichtig und opportunistisch. Leider mangelt es in unserem Land an starken Politikern mit Rückgrad, die das begreifen. Das liegt am politischen System und dessen Organisation. Das politische System und die Medienlandschaft Schweiz halten viele fähige Menschen davon ab, sich politisch zu engagieren.

Freistellung wegen Nacktbildern im Internet ist Schwachsinn

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. August 2014 | 2.662 mal gesehen

Heute schafften es die bigotten Schweizer Medien wieder einmal jemandem zu schaden. Eine junge Bundesangestellte wurde wegen der Medien freigestellt. Zuvor hatten die Medien ausführlich darüber berichtet, dass die Frau frivole Nacktbilder von sich im Internet publiziert hatte. Anschliessend warfen die Medien die Frage auf, ob die Frau im Job noch tragbar ist und fragten bei konservativen Politikern und womöglich auch bei der Bundesverwaltung nach.

So machte der Blick Stimmung gegen die Frau. Jetzt wurde sie freigestellt.
So machte der Blick Stimmung gegen die junge Frau. Jetzt wurde sie freigestellt. Es braucht mehr Chefs mit Eiern.

Ein befragter SVP-Politiker forderte ihre Entlassung, ein anderer zur Sache befragter SVP-Politiker aus dem Kanton Wallis machte dumme Sprüche, genauso wie eine befragte Zürcher SVP-Politikerin. Jetzt wurde die Frau doch tatsächlich freigestellt.

Freut sich der Blick über die Freistellung? Ziel erreicht???
Freut sich der Blick über die Freistellung? Ziel erreicht???

Ich halte die Freistellung für unangemessen. Offenbar mangelt es beim Bund an Chefs mit Eiern, die in der Lage sind dem Druck der sensations- und skandalgeilen Hetzmedien standzuhalten.

Seien wir doch froh, dass es auch noch attraktive und selbstbewusste Bundesangestellte und nicht nur graue Mäuschen und Mauerblümchen gibt. Die Frau hat wohl schon länger Bilder von sich im Internet publiziert und es hat niemanden gestört. Erst nachdem die Medien die Sache zum Politikum machten, wurde sie freigestellt. Die Sache ist einfach absurd.

Medien wie der Blick, die täglich mit nackten Tatsachen Geld verdienen und die sogar eine Sextante beschäftigen, fragen plötzlich ob eine freizügige Frau noch am Arbeitsplatz tragbar ist. Lieber Blick, wie sieht es denn mit deinen Seite 3 Girls aus? Sind die am Arbeitsplatz noch tragbar???

Sind Schweizer Journalisten Personen der Zeitgeschichte?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. August 2014 | 2.258 mal gesehen

Wieso haben eigentlich so viele Schweizer Journalisten einen Eintrag in Wikipedia? Sind das alles weltbewegende Personen der Zeitgeschichte oder handelt es sich bei diesen Einträgen um Eigenwerbung?

Hier ein paar Beispiele:

Tagi-Journalistin und Mama-Bloggerin Binswanger
Tagi-Journalistin und Mama-Bloggerin Binswanger

Engeler_Wikipedia

Stadler_Wikipedia

Felber_Wikipedia

Vogel_Wikipedia

Keller_Wikipedia

Meyer_Wikipedia

Somm_Wikipedia

Es gibt noch mehr Schweizer Journis auf Wikipedia. Offensichtlich sind das alles wichtige Personen der Zeitgeschichte mit internationalem Renommee. Wikipedia scheint zum Karussell der Eitelkeiten zu verkommen. Vielleicht tragen sich die Journis selber bei Wikipedia ein oder sie lassen sich von ihren Spezis eintragen, wer weiss. Ich gehe davon aus, dass viele Wikipedia-Autoren Journalisten sind. Da ist es nahehliegend, dass die sich gleich selber eintragen. Da dann auch viele Kontrolleure Journalisten sind, werden diese Einträge nicht gelöscht.

Es gibt übrigens mehr Einträge von männlichen Schweizer Journalisten als von weiblichen. Die hier aufgeführte Frau ist Feministin. Manchen Feministinnen werden Macho-Allüren nachgesagt.

Wer weiss vielleicht werden ja dereinst auch andere Berufsgruppen wie z.B. Kommunikationsberater, Buchhändler oder Bibliothekare auf Wikipedia aufgeführt. Für die Seite 3 Girls des Blicks dürfte Wikipedia zu prüde sein.

NEIN zum Boykott gegen Russland

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. August 2014 | 2.111 mal gesehen

Die Schweiz sollte sich nicht am Boykott gegen Russland beteiligen und dem Drängen aus Berlin, Brüssel und Washington nicht nachgeben. Die Schweiz ist UNO-Mitglied. Solange keine UNO-Resolution vorliegt, hat sich die Schweiz zurückzuhalten. Wenn die Schweiz dem Drängen aus Berlin, Brüssel und Washington nachgibt, ist sie kein neutrales Land mehr.

Nachfolgend noch ein interessanter Beitrag von Börsenmakler Dirk Müller. Ich teile seine Einschätzung.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kriegstreiber im Westen unter der Ägide von Washington und seinem Vasall in Berlin, unter dem Vorwand humanitäre Hilfe zu leisten, Kriegsverbrechen begehen. Seht selbst:

Jetzt begehen die gleichen Mächte erneut ein Verbrechen. Das Boykott gegen Russland ist Ausdruck der Machtpolitik der USA und der EU und hat nichts mit rechtstaatlichen Prinzipien zu tun. An solch einem fragwürdigen Akt hat sich die Schweiz als neutrales Land nicht zu beteiligen. Sollen doch die USA erst einmal Guantanamo an Kuba zurückgeben ehe sie Russland z.B. wegen der Krim kritisieren.