NEIN zum Boykott gegen Russland

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. August 2014 | 2.101 mal gesehen

Die Schweiz sollte sich nicht am Boykott gegen Russland beteiligen und dem Drängen aus Berlin, Brüssel und Washington nicht nachgeben. Die Schweiz ist UNO-Mitglied. Solange keine UNO-Resolution vorliegt, hat sich die Schweiz zurückzuhalten. Wenn die Schweiz dem Drängen aus Berlin, Brüssel und Washington nachgibt, ist sie kein neutrales Land mehr.

Nachfolgend noch ein interessanter Beitrag von Börsenmakler Dirk Müller. Ich teile seine Einschätzung.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kriegstreiber im Westen unter der Ägide von Washington und seinem Vasall in Berlin, unter dem Vorwand humanitäre Hilfe zu leisten, Kriegsverbrechen begehen. Seht selbst:

Jetzt begehen die gleichen Mächte erneut ein Verbrechen. Das Boykott gegen Russland ist Ausdruck der Machtpolitik der USA und der EU und hat nichts mit rechtstaatlichen Prinzipien zu tun. An solch einem fragwürdigen Akt hat sich die Schweiz als neutrales Land nicht zu beteiligen. Sollen doch die USA erst einmal Guantanamo an Kuba zurückgeben ehe sie Russland z.B. wegen der Krim kritisieren.

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2 Gedanken zu „NEIN zum Boykott gegen Russland“

  1. Guantanamo an Kuba vs. Krim an Russland? Wirklich? Ziemlich billige Argumentation. Die beiden Fälle haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Wollen Sie wirklich die Annexion der Krim kleinreden?

  2. Herr Monaro, die Krim gehörte einst zum osmanischen Reich. Es war Katharina die Grosse, welche die Krim im Jahr 1783 für Russland eroberte. Es waren Russen, welche die Krim gegen die Wehrmacht verteidigten. Die Russen haben auf der Krim ihre Schwarzmeerflotte stationiert. Die Bevölkerung auf der Krim hat wohl nicht von ungefähr mehrheitlich für einen Anschluss an Russland gestimmt.

    Das US-Gefangenenlager auf Guantanamo ist hingegen illegal. Es werden dort völkerrechtswidrig Menschen inhaftiert und gefoltert. Die kriminelle US-Regierung inhaftiert ausserhalb der USA politische Gefangene, damit sich ihre Schergen und Sadisten nicht an US-Gesetze halten müssen. Auf Kuba müssen sich die Schergen der US-Regierung an keine rechtsstaatlichen Gesetze halten. Wohl nicht ohne Grund wurden freigelassene Gefangene an die unterwürfigen Vasallen der USA verteilt. Hätten die Gegangenen ein Aufenthaltsrecht in den USA erhalten, hätten sie die US-Regierung verklagen können und mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe eindecken können.

    Haben Deutschland und die Schweiz wegen der völkerrechtswidrigen Misshandlung von Gefangenen in Guantanamo jemals ein Boykott gegen die USA erwogen? Die Antwort lautet NEIN.

    Der folgende Film zeigt wie Russen die Krim gegen die Wehrmacht verteidigt haben.

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