Muslime klagen gegen Volkswillen!

Democracy go to hellIslamische Organisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Eine ihrer Klagen gegen das Bauverbot für Minarette wurde vor Gericht zugelassen. Insgesamt sind 6 Rekurse hängig. Einmal mehr zeigt sich, dass einige Anhänger einer antidemokratischen und totalitären Religion keinen Respekt vor demokratischen Volksentscheiden haben. Nun instrumentalisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Zwecke.

Die Schweiz hat sich 1974 mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, sich Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen. Die Politiker haben mit der Ratifizierung der EMRK widerrechtlich den Souverän unseres Landes entmachtet und der Herrschaft fremder Richter in Strassburg ausgesetzt.

In der Präambel der Bundesverfassung heisst es klipp und klar:

…im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,…

Wir sollten die ERMK schleunigst kündigen, denn wir brauchen sie nicht! Die Schweiz gewährleistet bereits umfassende Menschen- und Bürgerrechte in ihrer Bundesverfassung. Jene, die jetzt vor dem Gericht in Strassburg klagen gewähren den Anhängern ihrer Religion weit weniger Menschenrechte! Ein Austritt hat keine Nachteile für die Schweiz zur Folge. Bei einer Kündigung der EMRK fällt die Bevormundung unseres Souveräns weg.

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Staatsvertrag mit den USA ist abzulehnen!

SchlumpfineBeim Staatsvertrag mit den USA hat sich der Bundesrat (Exekutive) im Namen der Schweiz verpflichtet, bis Ende August 2010 in 4450 Fällen Amtshilfe wegen Steuerhinterziehung zu leisten. Ursache für dieses Abkommen war massiver Druck von US-Justizbehörden auf die UBS. Die Leidtragenden dieses Deals sind die betroffenen UBS-Kunden und der Bankenplatz Schweiz.

Dieses Abkommen ist zurzeit jedoch widerrechtlich. Denn am 22. Januar 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Judikative), dass die Schweiz keine UBS-Kundendaten von US-Bürgern, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, ausliefern darf. Das Gericht bezieht sich bei seinem Entscheid auf das geltende Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA. Demnach ist die Schweiz lediglich bei Steuerbetrug, nicht aber bei Steuerhinterziehung zur Amtshilfe verpflichtet.

Nun liegt der Ball bei der gesetzgebenden Gewalt, dem Parlament (Legislative). Dieses scheint nach dem Umknicken der SVP-Parlamentarier zu einem JA für den Staatsvertrag zu tendieren. Der Bundesrat und das Parlament wollen das geltende Doppelbesteuerungsabkommen zu Ungunsten der Schweiz schwächen. Sie wollen einen Vertrag mit den USA gutheissen, der die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufhebt und die Schweiz verpflichtet Daten von Kunden von Schweizer Banken herauszugeben. Damit ist das Bankgeheimnis so gut wie am Ende.

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