Staatsvertrag mit den USA ist abzulehnen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2010 | 2.733 mal gesehen

SchlumpfineBeim Staatsvertrag mit den USA hat sich der Bundesrat (Exekutive) im Namen der Schweiz verpflichtet, bis Ende August 2010 in 4450 Fällen Amtshilfe wegen Steuerhinterziehung zu leisten. Ursache für dieses Abkommen war massiver Druck von US-Justizbehörden auf die UBS. Die Leidtragenden dieses Deals sind die betroffenen UBS-Kunden und der Bankenplatz Schweiz.

Dieses Abkommen ist zurzeit jedoch widerrechtlich. Denn am 22. Januar 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Judikative), dass die Schweiz keine UBS-Kundendaten von US-Bürgern, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, ausliefern darf. Das Gericht bezieht sich bei seinem Entscheid auf das geltende Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA. Demnach ist die Schweiz lediglich bei Steuerbetrug, nicht aber bei Steuerhinterziehung zur Amtshilfe verpflichtet.

Nun liegt der Ball bei der gesetzgebenden Gewalt, dem Parlament (Legislative). Dieses scheint nach dem Umknicken der SVP-Parlamentarier zu einem JA für den Staatsvertrag zu tendieren. Der Bundesrat und das Parlament wollen das geltende Doppelbesteuerungsabkommen zu Ungunsten der Schweiz schwächen. Sie wollen einen Vertrag mit den USA gutheissen, der die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufhebt und die Schweiz verpflichtet Daten von Kunden von Schweizer Banken herauszugeben. Damit ist das Bankgeheimnis so gut wie am Ende. Staatsvertrag mit den USA ist abzulehnen! weiterlesen