Der Schwindel mit der Konstantinischen Schenkung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Oktober 2013 | 2.726 mal gesehen

Konstantinische SchenkungDer Bischof von Rom dürfte durch einen Schwindel zum Oberhaupt der katholischen Kirche geworden sein. Die Geschichte geht bis ins 4. Jht n.Chr. zurück. 

Nachdem Kaiser Flavius Valerius Constantinus, auch bekannt als Konstantin I., die Alleinherrschaft im römischen Reich errungen hatte, berief er im Jahr 325 n.Chr. die christlichen Bischöfe zum Konzil von Nicäa ein. Er wollte mit der Zusammenkunft in Nicäa einen Religionsfrieden erreichen um das römische Reich zu stabilisieren. Der Kaiser und die Bischöfe einigten sich im Konzil von Nicäa in einem Kompromiss. Dieser sah vor, dass Jesus Christus und Gott eine Wesenseinheit darstellen. Nach der Unterzeichnung dieses Dogmas durch die anwesenden Bischöfe, wurden die Christenverfolgungen im römischen Reich eingestellt. Es dauerte dann noch bis zum Jahr 380 n.Chr. bis das Christentum von Kaiser Theodosius I. zur römischen Staatsreligion erhoben wurde.

Im 8. Jht. n.Chr. tauchte ein Dokument auf, welches angeblich im Jahr 317 n.Chr. von Kaiser Konstantin I. ausgestellt wurde. Demnach soll Kaiser Konstantin I. den römischen Papst Silvester I. zum ersten Patriarchen des Christentums gemacht haben. Weiter soll der Kaiser dem Papst zudem den Lateran-Palast, die Krone, die kaiserlichen Gewänder, das Zepter, die Feldzeichen und die Kaiserliche Reitergarte geschenkt sowie ganz Italien inklusive der Stadt Rom sowie das gesamte weströmische Reich auf ewig der Macht und der Gerichtsbarkeit des Papstes und seiner Nachfolger übertragen haben. Dieses Dokument wird als Konstantinische Schenkung bezeichnet.

Auf dieses Dokument begründete die katholische Kirche ihre irdischen Ansprüche. Ohne die Konstantinische Schenkung würde es den Papst wahrscheinlich gar nicht geben. Das Problem dabei ist, dass die Konstantinische Schenkung erwiesenermassen eine Fälschung ist, die wahrscheinlich um 750 n.Chr. entstanden ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Führungsrolle des Papstes in der katholischen Kirche in Frage gestellt werden sollte. Denn diese begründet sich offensichtlich auf eine Urkundenfälschung und somit auf Betrug bzw. eine strafbare Handlung.

Die Patriarchen der orthodoxen Kirche bestritten die Führungsrolle des Papstes übrigens von Anfang an. Die katholische Kirche gab bereits im 17. Jahrhundert zu, dass es sich bei der Konstantinischen Schenkung wohl um eine Fälschung handle. Die Anzeichen dafür waren eindeutig. Die Konstantinische Schenkung war nicht im Latein verfasst, wie es zu Zeiten von Konstantin I. üblich war. Ausserdem war in der Schenkung von Konstantinopel die Rede, dieser Name setzte sich jedoch erst nach dem Tod von Kaiser Konstantin I. durch. Dennoch beharrte die katholische Kirche auf der Schenkung, da sie nichts für die Fälschung könne. Im 19. Jahrhundert akzeptierte die katholische Kirche dann, dass es wohl keine Schenkung gegeben hatte. Schliesslich verzichtete Papst Benedikt XVI. im Jahr 2006 auf den Titel „Erster Patriarch des Abendlandes“ und auf die Tiara im Wappen des Papstes. Diese gilt als Zeichen weltlicher Macht.

Zu meinem Erstaunen scheint der Schwindel der Konstantinischen Schenkung beim katholischen Fussvolk aber noch nicht angekommen zu sein. Denn die Führungsrolle des Papstes innerhalb der katholischen Kirche scheint nach wie vor unangefochten zu sein. Sogar deutsche Bischöfe reisen noch nach Rom, wenn sie in Deutschland in Kritik geraten sind.

Zürcher Justizdirektor kritisiert Papst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Juni 2013 | 2.070 mal gesehen

Martin-GrafDer Zürcher Justizdirektor Martin Graf wirft laut Blick dem Oberhaupt der katholischen Kirche und dem Churer Bischof Vitus Huonder eine verfassungswidrige Haltung vor.

Demnach soll er an einer Medienkonferenz gesagt haben, dass sich Rom und Chur in einer «geschützten Werkstatt» bewegen würden, wo offenbar «die Zeit im späten Mittelalter stehen geblieben» sei. Weiter soll er gesagt haben, dass «die Rückständigkeit und permanente Verweigerung, gesellschaftliche Realitäten anzuerkennen, bekanntlich der katholischen Kirche weder in der Schweiz noch global viel Ruhm eingetragen habe.»

Ob sich Justizdirektor Graf mit seinen abschätzigen Äusserungen der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit strafbar gemacht hat, ist unklar. Laut StGB Artikel 261 macht sich strafbar, wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt. Wenn ein Oberhaupt der katholischen Kirche der Überzeugung ist, dass das Zölibat zum „richtigen“ Glauben gehört, dann könnte es sich verspottet fühlen, wenn Graf diese Überzeugung als mittelalterlich abtut.

Graf rechtfertigte auf Anfrage seine Äusserungen wie folgt:

«Meine Kritik richtet sich einzig und ausschliesslich gegen die Haltung des Bischofes von Chur und des Papstes», sagt der Justizdirektor. «Sie betrifft somit unter anderem das Zölibat, die Verweigerung der Priesterweihe für Frauen, die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und die Weigerung, geschiedene Paare wieder zu vermählen. Deren Haltung widerspricht aus meiner Sicht den in der Bundes- und Kantonsverfassung verbrieften Grundrechten.»

Ich finde es interessant, wie sich ein Spitzenpolitiker wie der Zürcher Justizdirektor  da über die katholische Kirche äussert. Ihm zufolge widerspricht die Haltung der Oberhäupter der katholischen Kirche der Bundes- und Kantonsverfassung.

Diese Ansicht teile ich sogar weitgehend. Denn wir haben in der Bundesverfassung das Gleichheitsgebot, welches festhält, dass Frauen Männern gegenüber gleichgestellt sind. Allerdings müsste Graf, mit diesen Argumenten konsequenterweise auch die Haltung von Oberhäuptern anderer Religionen kritisieren. Denn auch andere Religionen kennen eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau bzw. eine Diskriminierung von Homosexuellen.

Ein Justizdirektor sollte meiner Ansicht nach über ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verfügen. Einseitige Kritiken sind da fehl am Platz. Graf müsste alle fehlbaren Religionen gleichermassen kritisieren!

Martin Graf ist Mitglied der Grünen Partei. Vertreter der Grünen Partei haben in der Vergangenheit vermehrt Kritik gegenüber christlichen Religionsgemeinschaften und deren Vertreter geübt. Von einem Justizdirektor dürfte man mehr Feingefühl erwarten.

Index Librorum Prohibitorum

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2011 | 2.772 mal gesehen

Die katholische Kirche hat seit ihrer Gründung Menschen wie Dreck behandelt. Wenn nun katholische  Bischöfe im Namen der Menschenwürde gegen Inserate der SVP wettern und dabei von Menschenwürde sprechen, kommt mir das eigenartig vor. Offensichtlich versucht die katholische Kirche auf diese Weise die demokratische Meinungsäusserungsfreiheit einzu-schränken. Damit zeigt sie ihr wahres anti-demokratisches Gesicht.

Die antidemokratische Gesinnung der katholischen Kirche ist nicht neu. Die katholische Kirche hatte schon immer Mühe mit Andersdenkenden. Davon zeugen Inquisition, Glaubens-kongregation und Index Librorum Prohibitorum.

Bei der Gründung unseres Bundesstaats hat man die katholische Kirche bewusst politisch entmachtet. Nun greift sie mit ihren Tentakeln wieder nach der Politik. Damit gefährdet sie unsere Demokratie. Es liegt nicht an katholischen Bischöfen zu bestimmen wo die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit liegen. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist das Fundament unserer Demokratie. Sie sollte weder durch Gesetze noch durch eine religiöse Organisation eingeschränkt werden. In der Regel schadet sich selbst, wer schlimme Dinge sagt. Vorausgesetzt, dass die Medien differenzieren und umfassend berichten. Index Librorum Prohibitorum weiterlesen

Das Zölibat ist eine Gotteslästerung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. August 2011 | 2.619 mal gesehen

Heute sagte Abt Martin Werlen in der Tagesschau, dass Menschenverachtung eine Gotteslästerung ist. Dieser Aussage zufolge muss die katholische Kirche eine gotteslästerliche Vereinigung sein.

Wie ich darauf komme? Jeder von uns weiss wie menschenverachtend die katholische Kirche in früheren Zeiten mit Menschen umgegangen ist. Gut, die katholische Kirche hat sich diese Gräueltaten inzwischen selbst vergeben. Doch auch heute noch handelt die katholische  Kirche menschen-verachtend. Indem sie zum Beispiel Frauen diskriminiert und sich gegen die Abgabe von Präservativen ausspricht.

Ebenfalls menschenverachtend ist das Zölibat, denn es nimmt keine Rücksicht auf fundamentalste Bedürfnisse eines Menschen. Der Mensch ist ein sexuelles Wesen, welches laut Bibel nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde. (1. Buch Mose, Kapitel 1, Vers 27). Sexuelle Wesen haben sexuelle Bedürfnisse. Dennoch verlangt die katholische Kirche von Priestern das Gelübde zölibatär zu leben. Ein zölibatäres Leben ist ein Leben ohne Ehe in sexueller Enthaltsamkeit. So etwas von einem Menschen zu verlangen ist menschenverachtend. Denn es widerspricht den natürlichen sexuellen Bedürfnissen eines Menschen. Einem Menschen diese Grundbedürfnisse zu verweigern ist eine Menschenrechtsverletzung. Dies ist selbst dann der Fall, wenn durch Gehirnwäsche geläuterte Gläubige freiwillig ein solches Gelübde abgeben. Denn dass sich auch Priester, die dieses Gelübde freiwillig abgegeben haben, schwer damit tun, weiss man inzwischen. Einige Priester haben im Geheimen Geschlechtsverkehr mit einer Frau und andere vergreifen sich an kleinen Kindern und Messdienern (Hintergrundinfo).

Wer glaubt, wird selig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Januar 2011 | 3.383 mal gesehen

Zumindest bei Papst Johannes Paul II. trifft dies zu, wenn auch erst nach seinem Tod. Medienberichten zufolge wird er am 1. Mai selig gesprochen. Als offizieller Grund wird eine Ordensfrau genannt, die ihre Krankheit überwand nachdem der ehemalige Papst angebetet worden war. Was bedeutet diese Seligsprechung eigentlich? Hier die Definition von Wikipedia:

Seligsprechung oder Beatifikation (lat.: beatus „glücklich, selig“, facere „machen, tun“) nennt man nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die feierliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Heiligen bzw. Seligen aufgenommen worden ist. Im Unterschied zur Heiligsprechung wird durch die Seligsprechung jedoch nur eine lokale öffentliche Verehrung dieser Personen gestattet. Diese Praxis der Seligsprechung wird bei Menschen angewandt, die ein besonders vorbildhaftes Leben geführt haben.

Ich kann angesichts dieser Absurdität, welche die katholische Kirche da einmal mehr zelebriert nur den Kopf schütteln. Diese Kirche spricht einen ihrer eigenen Oberpriester selig. Das ist doch völlig absurd. Von mir aus können sie ja an die Existenz Gottes glauben, denn man konnte bis heute weder seine Existenz noch seine Nichtexistenz beweisen. Doch woher will katholische Kirche wissen was Gott tut? Schreibt die Kirche ihrem Gott etwa vor was er zu tun hat? Mir kommt die Praxis der Seligsprechung genauso dämlich vor wie die Sache mit dem weissen Rauch bei der Papstwahl. Die Kirchenfürsten halten ihre Schäfchen einmal mehr zum Narren.

Wahrscheinlich ist es ein  politischer Entscheid um die Polen glücklich zu machen. Trotzdem, Menschen, die an einen solchen Unsinn glauben oder einen solchen Glauben praktizieren, sind nicht aufgeklärt. Ich kann die katholische Kirche und ihre Kostümträger nicht ernst nehmen. Wer glaubt, wird selig weiterlesen