Polizeilich registrierte Tötungsdelikte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Mai 2009 | 6.138 mal gesehen

In der Schweiz haben sich in den Jahren 2000-2004 gesamthaft 859 Ereignisse zugetragen, von denen die Polizei nach heutigem Wissensstand von vollendeter oder versuchter Tötung gemäss Art. 111-114 StGB ausgeht. 94% dieser Fälle konnten bis zur Erstellung der im Jahr 2006 veröffentlichten Publikation über Tötungsdelikte des Bundesamts für Statistik aufgeklärt werden.

Häufigkeitsziffer nach Gebieten
Urbane Gebiete waren mit einer durchschnittlichen Häufigkeitsziffer von 2.7 Fällen pro 100’000 Einwohner stärker belastet als ländliche Gebiete, die eine Häufigkeitsziffer von 1.5 Fälle pro 100’000 Einwohner zu verzeichnen hatten. Im Rahmen dieser Ereignisse wurden 1’064 Opfer registriert. Davon waren rund 40% weiblichen und 60% männlichen Geschlechts. Die höchste Opferbelastungsrate, bezogen auf die ständige Wohnbevölkerung (Ausländer auf der Durchreise und Kriminaltouristen sind also ausgenommen), weisen Männer mit ausländischer Staatszugehörigkeit (Ausländer) im Alter zwischen 20-24 Jahren auf!

Erfolgsquoten der verübten Tötungsdelikte
381 Personen (36%) starben an den Folgen der Tat, 319 Personen (30%) wurden schwer verletzt und die restlichen 367 Personen (34%) wurden entweder nur leicht oder gar nicht verletzt. In der Mehrzahl wurden die Opfer mit Stichwaffen (380 Personen) oder Schusswaffen (365 Personen) angegriffen. Wobei die polizeilich registrierten Tötungsdelikte mit Schusswaffen wesentlich häufiger tödlich verliefen als diejenigen mit anderen Tatmitteln.

Tatverdächtige nach Geschlecht und Nationalität
Im Zusammenhang mit diesen Straftaten wurden von der Polizei rund 943 tatverdächtige Personen registriert. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Männer (88%). Die höchste Tatverdächtigtenrate (bezogen auf die ständige Wohnbevölkerung! Kriminaltouristen also ausgeschlossen) weisen Männer mit ausländischer Staatszugehörigkeit (Ausländer) im Alter zwischen 20-24 Jahren auf. 57% der Angeschuldigten waren bereits im Vorfeld der Tat wegen mindestens einer anderen Straftat strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Stellt man für einen Vergleich zwischen Schweizer Tatverdächtigen und Tatverdächtigen aus der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung (Kriminaltouristen usw. also ausgenommen) die absoluten Zahlen in Bezug zur altersentsprechenden ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz, resultiert die aus der folgenden Grafik 4 ersichtliche Verteilung der Belastungsrate.

Tötungsdelikte
In sämtlichen Altergruppen weisen ausländische Männer der ständigen Wohnbevölkerung eine höhere Tatverdächtigten-Belastungsrate auf als die Schweizer Männer! Am grössten ist die Differenz in der Altergruppe der 20-24 Jährigen.

Tatwaffen bzw. Art der Tötung
Wie die folgende Grafik T4 zu den Tatwaffen bzw. Tötungsarten zeigt, wurden in den Jahren 2000-2004 insgesamt 163 der getöteten Opfer erschossen, 115 erstochen, 45 erdrosselt, 28 erschlagen und 30 auf eine andere Art getötet. Bei den Schwerverletzten wurde in 76 Fällen eine Schusswaffe (ausschliesslich Feuerwaffen?), in 177 Fällen eine Stichwaffe und bei den übrigen Fäuste und Füsse oder anderes verwendet.
Tatvorgehen bei Tötungsdelikten

Quelle: Publikation „Tötungsdelikte – Fokus häusliche Gewalt Polizeilich registrierte Fälle 2000-2004, im Jahr 2006 herausgegeben vom Bundesamt für Statistik (BFS)

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2 Gedanken zu „Polizeilich registrierte Tötungsdelikte“

  1. Sehr geehrter Herr Müller,

    ich finde Ihre Statistik oben „Tatverdächtige Personen von Tötungsdelikten“ spannend. Jedoch müssen wir wissen, dass ein Verdacht noch nicht bedeutet, dass die Tat tatsächlich durch diese Person ausgeübt wurde.

    Ich würde diese Statistik mit Vorsicht geniessen und nicht Unwahrheiten reininterpretieren.

    Im Strafrecht gilt immer glücklicherweise noch das Gebot der Unschuldsvermutung: In dubio pro reo!

    Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
    Dominik Peter

  2. Herr Peter, Sie tun mir unrecht wenn Sie mir unterstellen, dass ich etwas in die Statistik „hineininterpretiere“. Auch gehen Sie von einer falsche Annahme aus, wenn Sie von der Unschuldsvermutung sprechen.

    Beachten Sie die Quellenangabe und lesen Sie bitte erst die Publikation ehe Sie Dinge behaupten. Quelle

    Rund 94% der Fälle, die in der Statistik aufgeführt sind, konnten bis zur Erstellung der Publikation geklärt werden. Die Berichtsperiode sind die Jahre 2000-2004. Die Publikation erfolgte im Jahr 2006. Diese Statistik ist mit Sicherheit zutreffender als z.B. die Wahlprognosen und Hochrechnungen des Forschungsinstituts GfS. Eine Annahme treffe ich allerdings. Ich gehe davon aus, dass bei den 6% nichtaufgeklärten Fällen lediglich der Tatverdächtige noch nicht überführt ist. Der Tathergang und zumindest die „Art“ der Tatwaffe dürfte aber auch bei diesen Fällen bereits geklärt worden sein. Denn auch bei nichtaufgeklärten Fällen ist es möglich festzustellen ob jemand erschossen oder angeschossen wurde oder ob er erstochen oder lediglich angestochen wurde usw. Man kann dies bei der Begutachtung des Opfers (Leichenschau oder ärztliche Behandlung) feststellen. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass die 6% der nichtaufgeklärten Fälle ein komplett anderes Verteilungsmuster bei den Tätern aufweisen als es bei den bereits aufgeklärten 94% der Fälle der Fall ist.

    Demnächst werde ich noch von einer anderen Statistik aus dem Jahr 2007 (von einer anderen Bundesstelle) berichten. Die dort veröffentlichten Zahlen bestätigen die Befunde dieser Publikation.

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