Heiratsstrafe abschaffen – was bedeutet die Initiative für Alleinstehende?

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab. Die Initiative der Mitte will die heutige Ehepaarbesteuerung beibehalten und die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare beseitigen. Doch welche Folgen könnte die Vorlage für Alleinstehende und andere unverheiratete Steuerpflichtige haben?

Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist bereits beschlossen

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Ab 2032 wird jede Person unabhängig vom Zivilstand ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Damit werden die Heiratsstrafe und der Heiratsbonus abgeschafft.

Die Initiative der Mitte will die gemeinsame Besteuerung beibehalten

Die Initiative der Mitte verfolgt einen anderen Ansatz. Sie will die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer beibehalten. Gleichzeitig sollen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Bei einer Annahme müsste das Parlament die Initiative innerhalb von drei Jahren gesetzlich umsetzen. Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, müsste der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen. Dabei würde die Steuer eines Ehepaars auf zwei Arten berechnet. Das Ehepaar müsste nur den tieferen Betrag bezahlen.

Welche Folgen könnte die Initiative für Singles haben?

Die Initiative sieht keine unmittelbare Steuererhöhung für Alleinstehende vor. Allerdings könnten Unverheiratete bei einer entsprechenden gesetzlichen Umsetzung stärker belastet werden, wenn der Bund die Steuerausfälle begrenzen will.

Zwei mögliche Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer

Die folgenden beiden vereinfachten Rechenbeispiele veranschaulichen mögliche Auswirkungen. Die Beträge sind frei gewählt und stellen weder offizielle Steuerberechnungen noch Prognosen dar. Sie beziehen sich ausschliesslich auf die direkte Bundessteuer. Die verglichenen Haushalte sind nicht nach Einkommen oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleichgestellt.

Szenario 1: Nur Ehepaare werden entlastet

SteuerpflichtigeBisherNachherVeränderung
EhepaarCHF 6’000CHF 4’500− CHF 1’500
SingleCHF 5’000CHF 5’000CHF 0

In diesem Beispiel wird das Ehepaar steuerlich entlastet. Für den Single ändert sich nichts. Der Bund nimmt dadurch weniger Steuern ein.

Szenario 2: Singles werden zusätzlich belastet

SteuerpflichtigeBisherNachherVeränderung
EhepaarCHF 6’000CHF 5’500− CHF 500
SingleCHF 5’000CHF 5’500+ CHF 500

In diesem Beispiel wird das Ehepaar um CHF 500 entlastet, während der Single CHF 500 mehr Bundessteuern bezahlt.

Eine solche Entwicklung wäre möglich, wenn das Parlament die Steuerausfälle durch Anpassungen der Steuertarife teilweise zulasten unverheirateter Steuerpflichtiger kompensieren würde. Eine solche Erhöhung ist jedoch nicht Bestandteil der Initiative selbst.

Welche finanziellen Auswirkungen erwartet der Bund?

Nach Schätzungen des Bundes könnten die jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer je nach Umsetzung zwischen 680 Millionen und drei Milliarden Franken betragen. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen von der gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Falls die alternative Steuerberechnung ohne neues Umsetzungsgesetz eingeführt wird, erhalten Ehepaare jeweils die günstigere Berechnung. Die bestehenden Steuertarife für Unverheiratete würden dadurch nicht automatisch erhöht.

Unterschiedliche Steuersysteme bei Bund und Kantonen?

Die Initiative betrifft die direkte Bundessteuer. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung wird ab 2032 auch auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt. Bei einer Annahme der Initiative würden Ehepaare künftig beim Bund gemeinsam und bei den Kantonen individuell besteuert werden.

Was sagen Befürworter und Gegner?

Das Initiativkomitee will mit der Vorlage sicherstellen, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer nicht benachteiligt werden und weiterhin gemeinsam besteuert werden können.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Sie verweisen darauf, dass die Heiratsstrafe mit der bereits beschlossenen Individualbesteuerung ab 2032 abgeschafft wird, und warnen vor einer steuerlichen Privilegierung von Ehepaaren sowie unterschiedlichen Besteuerungssystemen bei Bund und Kantonen.

Quellen und weiterführende Informationen

Diesen Artikel bewerten

Lieber Leser, Deine Meinung interessiert mich!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.