Durchsetzungsinitiative: Wie stark ist der Einfluss der Medien?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2016 | 1.873 mal gesehen

Heute hat das Schweizer Stimmvolk unter anderem über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt. Die Durchsetzungsinitiative wollte bewirken, dass die vom Volk bereits angenommene Ausschaffungsinitiative so wie von den Initianten gewollt umgesetzt wird. Obwohl das Volk die Ausschaffungsinitiative bereits angenommen hat, hat es die Durchsetzungsinitiative abgelehnt. Dieser widersprüchliche Volksentscheid erstaunt. Welche Rolle im Meinungsbildungsprozess spielten die Medien?

Auf die Rolle der Medien beim Meinungsbildungsprozess deutet die folgende Grafik hin:

Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative
Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative

Die Untersuchung zeigt deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Medienartikel negativ über die Durchsetzungsinitiative berichteten. Nur die Basler Zeitung und die Weltwoche berichteten positiv über die Initiative. Die anderen Zeitungen berichteten negativ über die Durchsetzungsinitiative.

Die Gegner der Durchsetzungsinitiative mobilisierten alles was in ihren Augen in der Gesellschaft Rang und Namen hat. Es wurden Bundesräte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsprofessoren, Musiker, Wirtschaftsführer und die Cervelat-Prominenz der Schweiz aufgeboten um in Medienartikeln gegen die Durchsetzungsinitiative Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus wurden die Befürworter der Initiative als Trolle, Lügner, Rassisten, Kriminelle und Nazis beschimpft und sogar plakativ diffamiert.

Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern
Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern gegen die Durchsetzungsinitiative

Einseitige Auseinandersetzung in der Medienöffentlichkeit

Eine wichtige Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist eine ausgewogene und sachliche Auseinandersetzung mit Abstimmungsvorlagen. Eine solche hat bei der Ausseinandersetzung über die Durchsetzungsinitiative zu grossen Teilen in der Medienöffentlichkeit nicht stattgefunden. Das belegt die von der Universität Zürich festgestellte einseitige Medienberichterstattung. Mir stellt sich  deshalb die Frage wie demokratisch die Schweiz überhaupt noch ist.

Wie stark ist der Einfluss der Massenmedien auf die politische Meinungsbildung in der Schweiz? Bestimmen die Massenmedien über den Erfolg und Misserfolg von Abstimmungsvorlagen?

Das Hauptargument der Gegner der Initiative basiert auf einer falschen Annahme

Die Gegner der Initiative betonten beim Abstimmungskampf immer wieder wie wichtig es ihnen sei, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Rechtsgleichheit eingehalten würden. Dieses Argument basiert jedoch auf der falschen Annahme, dass die Artikel 8 und 29 der Bundesverfassung von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats korrekt angewendet werden. Das ist jedoch in der Realität nicht der Fall. Denn leider sind in der Schweiz vor dem Gesetz nicht alle gleich. Schweizer werden in der Schweiz von der Justiz benachteiligt. Ich bin von dieser Gerichtspraxis selbst betroffen. Zwei Schweizer reichten gegen einen Vermieter eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm ein. Er hatte in einer Zeitung ein Inserat publiziert, aus welchem hervorging, dass er seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten will. Einer dieser Schweizer war ich. Der linksgrüne Bundesrichter Denys verweigerte mir in der Folge das Beschwerderecht. Er sprach mir als Schweizer die unmittelbare Betroffenheit ab. Dies bei einem Inserat, in welchem Schweizer diskriminiert wurden! Auf der anderen Seite wurde Kosovaren das Beschwerderecht hinsichtlich des Kosovaren-Inserats der SVP zugesprochen. Auch Rechtsanwalt David Gibor und zwei Türken wurde das Beschwerderecht zugesprochen als sie gegen einen Tweet von mir klagten. Dies obwohl im betreffenden Tweet weder Personen noch Personengruppen erwähnt wurden. Es war darin lediglich von der Regierung die Rede. Hier zeigt sich, dass in der Schweiz vor dem Gesetz eben nicht alle gleich sind. Ausserdem haben in der Schweiz auch nicht alle die gleichen Rechte. So dürfen Ausländer z.B. nicht abstimmen. Dafür haben sie auch nicht die gleichen Pflichten. Sie müssen z.B. keinen Militärdienst leisten.

Konsequenzen

Meiner Meinung nach sollte es Amtsträgern und Staatsangestellten per Gesetz verboten werden in ihrer Eigenschaft als Amtsträger und Staatsangestellte öffentlich zu Abstimmungsvorlagen Stellung zu beziehen. Es sollte ihnen nur noch erlaubt sein, ihre persönliche Meinung als Privatpersonen zu äussern, wobei dies in den entsprechenden Artikeln explizit erwähnt werden müsste. Es ist inakzeptabel, dass Richter und Staatsanwälte ihre Ämter für die politische Einflussnahme missbrauchen. Letzteres noch dazu bei Abstimmungsvorlagen, von denen ihre Ämter betroffen sind und sie somit eindeutig befangen sind.

Rassismuskeule: Reicht ein Tweet um kriminell zu sein?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Februar 2016 | 1.344 mal gesehen

Wie würdet ihr über ein Land denken, in welchem Menschen die einen Tweet verfasst haben, eine Parkbusse erhalten haben oder an einer Demonstration teilgenommen haben als Kriminelle bezeichnet werden? Ich würde ein solches Land in Bezug auf Menschenrechte als problematisch einstufen.

Ich werde vom Schweizer Justizapparat wegen eines Tweets seit bald vier Jahren systematisch fertig gemacht. Die Medien und linke Akteure haben meine Persönlichkeitsrechte verletzt und linke Richter haben diese widerrechtlichen Handlungen nachträglich legitimiert indem sie mich zur Person der Zeitgeschichte ernannt haben. Personen der Zeitgeschichte haben weniger Persönlichkeitsschutz als Normalsterbliche, weil die Berichterstattung über sie von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist.

Selbst jetzt nutzen anonyme linke Feiglinge dieses mir angetane Unrecht indem sie die Rassismuskeule gegen mich einsetzen. Ich werde von solchen Leuten sogar öffentlich als „Krimineller“ bezeichnet. Siehe Bild:

So setzen anonyme linke Feiglinge die Rassismuskeule gegen mich ein!
So setzen anonyme linke Feiglinge die Rassismuskeule gegen mich ein!
Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben, wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum." width="586" height="381" /> Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben. Der Satz, der mit "würdest du" beginnt, kam nachher. Wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum.
Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben. Der Satz, der mit „würdest du“ beginnt, kam nachher. Wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum.

Für mich das inakzeptabel. Zum einen war bereits die Verurteilung wegen des Tweets inakzeptabel. Ich wurde verurteilt, weil mir von linken Richtern vorgeworfen wurde, mit meinem Tweet den Holocaust legitimiert zu haben. Dies obwohl es in meinem Tweet weder um den Holocaust ging noch das das Wort Holocaust im Tweet vorkam.

Meine Verurteilung wegen eines Tweets war rein politischer Natur und hatte mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.  Abgesehen davon kann es doch nicht sein, dass ich bereits wegen eines Tweets als „Krimineller“ bezeichnet und damit auf eine Stufe mit Menschen gestellt werden, die Verbrechen begangen haben. Denn eines ist klar, mein Tweet war sicherlich kein Verbrechen.

Die Obrigkeitsgläubigen, die dem Bundesgericht und dessen Schweizer Vorinstanzen blind vertrauen, erinnere ich hiermit an den Fall Dogu Perincek.

Wer die Rassismuskeule einsetzt, der will damit seine Gegner kriminalisieren und in Verruf bringen um sich den demokratischen Dialog mit ihnen zu ersparen.

Duro-Desaster: Bund verschleudert Steuergelder

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Februar 2016 | 1.610 mal gesehen

Um der Mowag einen Geldsegen zu bescheren, möchte der Bund Duro-Militärfahrzeuge, die vor 20 Jahren 140’000 Franken kosteten für 250’000 erneuern. Der Spass soll die Steuerzahler mehr als eine halbe Milliarde Schweizerfranken kosten. Mit Patriotismus hat das nichts zu tun. Die Mowag war zwar einst ein Schweizer Unternehmen, doch heute gehört sie zum US-Konzern General Dynamics.

Ich frage mich, ob die verantwortlichen Behörden Alternativen seriös geprüft haben. Angesichts der zahlreichen Korruptionsskandale beim Bund bezweifle ich das. Meiner Meinung nach sollten auch andere Fahrzeuge in Betracht gezogen werden. Andere Armeen kommen auch ohne Duro aus.

Auch die Russen haben zum Beispiel gute Transportfahrzeuge, wie die folgenden Filme verdeutlichen. Im Ernstfall sind einfache, zuverlässige und stabile Fahrzeuge gefragt. Keine komplizierte Technik, die dann an der Front versagt und von den Soldaten nicht repariert werden kann.

Wann wird der Bund der Steuerzahler aktiv?

Aber wer weiss, vielleicht ist ja die Revision der Fahrzeuge so teuer, weil sie irgendwelche Umweltauflagen von grünen Traumtänzern erfüllen müssen. Als ob das im Ernstfall wichtig wäre.

Guckt euch den Duro an, der bringt es nicht. Anstatt den alten Duro für CHF 250’000 aufzupeppen sollten wir uns was Rechtes für echte Männer anschaffen. Wir brauchen keine Autos für Leute, die mit dem Offroader vor Schwellenruedi-Schwellen abbremsen sondern für solche die voll draufhalten und das aushalten.

Über das Hakenkreuzplakat und linke Heuchler

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Februar 2016 | 1.720 mal gesehen

Erinnert ihr euch noch an die von Linken geführten Debatten über Anstand und Stil in der Politik? Was ist davon geblieben? Einst wollten sie Nazisymbole und das Schäfchenplakat, mit welchem die SVP für die Ausschaffungsinitiative warb, verbieten. Jetzt verwenden die gleichen Kreise selber Nazisymbole, schwingen die Nazikeule und freuen sich darüber. Damit offenbaren diese Leute, wie verlogen und heuchlerisch sie sind. Das Hakenkreuz-Plakat diffamert jene, die für die Durchsetzungsinitiative sind als Nazis. Das ist eine Ungeheuerlichkeit!

Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern
Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern

Als die SVP mit dem Schäfchenplakat für die Ausschaffungsinitiative warb, bezeichneten Linke das Plakat als rassistisch und reichten eine Strafanzeige ein:

Mit dem Schäfchenplakat war die SVP für ihre Ausschaffungsinitiative
Mit dem Schäfchenplakat war die SVP für ihre Ausschaffungsinitiative

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und der Fall kam vor das Zürcher Obergericht.

Quelle
Quelle : Artikel auf 20min vom. 7. November 2007

Das Zürcher Obergericht kam zum Schluss, dass das Plakat nicht rassistisch ist. Das Urteil wurde rechtskräftig. Dennoch erreichten die linken Verleumder mit dem Strafverfahren eine Rassismusdikussion in den Medien. Damit wollten sie der SVP schaden und vom eigentlichen Thema ablenken.

Quelle:
Quelle: NZZ

Die gleichen Kreise die einst Nazisymbole und Plakate ihrer Gegner wegen angeblichem Rassismus verbieten wollten, machen jetzt mit einem Hakenkreuzplakat auf sich aufmerksam. Offenbar haben sie ihre eigenen Stildebatten über Anstand und Moral vergessen.

Sie machen sich damit unglaubwürdig und offenbaren ihr verlogene Doppelmoral. Mittlerweile sollte auch dem Hinterletzten klar sein, dass Linke ihre politischen Gegner geradezu inflationär als Rassisten und Nazis diffamieren. Sie können solche Ehrverletzungen und Verleumdungen begehen, weil sie auf verständnisvolle Staatsanwälte und Richter stossen, die diese Straftaten decken.

Schweiz passt Rassismusstrafnorm trotz EGMR-Urteil nicht an

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Februar 2016 | 1.521 mal gesehen

Nach den beiden klaren Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Perincek prüfte der Bund ob eine Revision der Rassismusstrafnorm nötig ist. Nun kam das Bundesamt für Justiz zur Ansicht, dass dies aufgrund eines Einzelfalls nicht nötig sei. Doch, wie kam es denn dann zum Fehlurteil der Schweizer Justiz in Sachen Perincek? Wenn es nicht am Gesetz liegt, dann müssen die Richter falsch entschieden haben. Auch das ist nicht akzeptabel. Wie kann die Justiz künftige Fehlurteile vermeiden? Wie kann die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden? Was gedenkt das Bundesamt für Justiz zu tun um den offensichtlichen Missstand in der Schweizer Rechtssprechung zu beheben?

Im Oktober 2015 stellte das von SP-Bundesrätin Sommaruga geführte Justizdepartement fest, dass Schweizer Richter mit der Verurteilung von Dogu Perincek wegen angeblicher Rassendiskriminierung gegen grundlegende Menschenrechte verstossen hatten.

Auszug aus Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 15. Oktober 2015
Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 15. Oktober 2015

Nach dem Urteil berichteten Medien darüber, dass der Bund prüft ob eine Revision der Rassismusstrafnorm notwendig ist.

Auszug aus Artikel auf srf.ch vom 16. Oktober 2015
srf.ch vom 16. Oktober 2015

Jetzt kam das von Sommaruga geführte Departement offenbar zum Schluss, dass eine Revision der Antirassismusstrafnorm nicht notwendig sei.

NZZ vom 19. Februar 2016
NZZ vom 19. Februar 2016

Laut NZZ ist Sommaruga der Ansicht, dass die Rassismusstrafnorm nach den beiden eindeutigen EGMR-Urteilen in Sachen Perincek nicht revidiert werden muss. Sommuraga ist der Ansicht, dass der EGMR nicht die Strafnorm sondern lediglich deren Anwendung in einem Einzelfall gerügt habe. Sie sieht deshalb keinen Anlass um gesetzgeberisch tätig zu werden.

Rassismusstrafnorm solle mit Vorsicht eingesetzt werden

Laut Bundesamt für Justiz verdeutlicht die Rechtsprechung des EGMR aber, dass die Rassismusstrafnorm nur mit Vorsicht eingesetzt werden sollte. Was heisst das? Dass Schweizer Richter jetzt ihre politische Rechtsprechung ändern müssen? Was ist das für eine Rechtsprechung, die auf Gesetzen beruht, welche je nach politischer Wetterlage eine unterschiedliche Rechtsprechung ermöglichen? Entweder haben die Richter das Gesetz falsch angewendet oder aber das Gesetz ist falsch und muss angepasst werden. Alles andere ist eine Zumutung, die eines Rechtsstaats unwürdig ist!

Man stelle sich vor, mich haben Sie wegen der folgenden Aussage verurteilt, weil sie angeblich gegen die Rassismusstrafnorm verstösst. Die Schweizer Richter unterstellten mir, mit dieser Aussage den Holocaust im zweiten Weltkrieg legitimiert zu haben, was ein totaler Schwachsinn ist:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ 

Wie meine Aussage verstanden werden musste, machte kürzlich eine Aussage des Philosophen Slavoj Zizek deutlich. Diese hatte den folgenden Wortlaut:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Ihm wurde nicht unterstellt,  dass er das tatsächlich will, mir schon. Die Richter setzten bei meiner Verurteilung die Kristallnacht zusätzlich sogar noch mit dem Holocaust gleich obwohl es eindeutig nicht dasselbe ist. Es zeigt, dass in der Schweiz mit verschiedenen Ellen gemessen wird. Die ungerechte Rechtsprechung der politische Gesinnungsjustiz der Schweiz muss aufhören!

Tagesanzeiger führt Leser hinters Licht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Februar 2016 | 1.645 mal gesehen

Offenbar will der linke Tagesanzeiger das Image der Schweizer Justiz aufbessern. Darauf deutet der irreführende Titel eines Artikels mit dem Wortlaut «Gerichte leisten eine gute Arbeit» hin. Im Artikel geht es um eine Studie eines unbekannten Politik- und Verwaltungswissenschaftlers. Diese untersuchte jedoch nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerichte. Seriöse Rückschlüsse auf die Arbeit der Gerichte und die Rechtssicherheit in der Schweiz können daraus keine gezogen werden.

Titel und Lead des Artikels bzw. Interviews
Titel und Lead des Artikels bzw. Interviews

Der Wissenschaftler untersuchte welche Faktoren einen Einfluss auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerichte ihres Kantons haben. Dazu führte er eine Befragung bei 3484 Personen durch und zog daraus seine Schlussfolgerungen. Wie repräsentativ die Anzahl der befragten Personen für die gesamte Bevölkerung ist, ging aus dem Artikel leider nicht hervor. Das ist jedoch ohnehin nicht relevant, da das Ergebnis der Studie irrelevant ist.

Das Vertrauen der Bevölkerung in Gerichte beruht, sofern vorhanden, auf Erfahrungen, welche Leute mit der Justiz gemacht haben. Viele haben jedoch keine Erfahrungen mit der Justiz gemacht. Das Vertrauen dieser Leute wird von äusseren Faktoren wie dem Image der Justiz, der Medienberichterstattung, sozialen Medien und dem sozialen Umfeld geprägt.

Jene Menschen, die bereits Erfahrungen mit der Justiz gemacht haben, können wertvolle Hinweise über die Leistung der Justiz geben. Die Ansichten der übrigen Menschen beruhen jedoch lediglich auf äusseren Faktoren und sind daher nicht viel wert.

Ich habe Erfahrungen mit der Schweizer Justiz gemacht, die mein Bild von der Justiz massgeblich geändert haben. Bevor ich diese Erfahrungen machte, hatte ich ein deutlich besseres Bild von der Schweizer Justiz und den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats. Das Vertrauen war entsprechend grösser. Mittlerweile habe ich kein gutes Bild mehr vom Schweizer Rechtsstaat und seinen Vertretern und kein Vertauen mehr in die Justiz.

Wissenschaftler sollten ihre Studien nicht nur auf Umfragen stützen. Um festzustellen wie Gerichte wirklich arbeiten, sollten sie sich die Mühe machen konkrete Fälle anzuschauen. Ich bin davon überzeugt, dass es viele fragwürdige Gerichtsurteile und Rechtsfälle gibt, die es zu analysieren und zu hinterfragen lohnt. Leider sind offenbar weder Journalisten noch Wissenschaftler daran interessiert hier Licht ins Dunkel zu bringen. Es wird lieber vor Abstimmungen an der Oberfläche gekratzt um Stimmung gegen eine Initiative zu machen.

Die Studie kam den Journalisten des Tagesanzeigers gerade recht. Der betreffende Artikel war gegen die Durchsetzungsinitiative gerichtet. Er sollte wahrscheinlich auch die Richter und Staatsanwälte stützen, die sich öffentlich gegen die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen haben. Das Engagement der Richter und Staatsanwälte zeigt, wie stark politisch diese denken. Genau das sollte zu denken geben, denn es ist ein weiteres Indiz dafür, dass wir in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz haben. Ein Grund mehr den Justizsumpf endlich trocken zu legen.

Kommt mir sehr bekannt vor…

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Februar 2016 | 1.841 mal gesehen

Die folgende Aussage des Philosophen Slavoj Zizek erinnert mich an meinen Kristallnacht-Tweet:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Gesehen auf Tagesanzeiger.ch: Quelle

Wortlaut der als Kristallnacht-Tweet bekannten Aussage:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ 

Kristallnacht-Tweet

Die Aussage von Zizek ist offenbar legal, meine Aussage wurde von Schweizer Richtern als Verstoss gegen das Schweizer Antirassismusgesetz eingestuft. Die Rechtssprechung der Schweizer Richter ist willkürlich und Ausdruck einer Gesinnungsjustiz!

Die Richter begründeten meine Verurteilung wegen des Kristallnacht-Tweets ohne es belegen zu können mit der haarsträubenden Behauptung, ich hätte damit den Holocaust legitimiert. Dies obwohl das Wort Holocaust in meiner Aussage gar nicht vorkommt und die Kristallnacht gemäss herrschender Lehre nicht dasselbe ist wie der Holocaust. Meine Aussage gleicht vom Aufbau und der Konstruktion her der zitierten Aussage des Philosophen Slavoj Zizek.

Keinem vernünftigen Menschen käme in den Sinn dem Philosophen Zizek zu unterstellen, er würde sich tatsächlich eine grössere Flüchtlingskriese, schlimmere Kriege und mehr Terror wünschen. Wer das glaubt, hat die Aussage von Zizek nicht verstanden. Genauso verhält es sich mit meiner Aussage. Die Richter, welche mir „Legitimierung des Holocaust“ unterstellten, haben meine Aussage nicht verstanden. Sie haben mir meine Aussage in unvollständiger Form und aus dem Kontext gerissen vorgeworfen und diese in einen unzutreffenden Zusammenhang mit dem Holocaust gestellt. Damit haben sie mein Recht am Wort verletzt und mir ohne es belegen zu können etwas vorgeworfen, was ich gar nicht getan habe.

Rechtsverweigerung ist im Schweizer Rechtsstaat systemimmanent

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Februar 2016 | 2.030 mal gesehen

Ein Medienhaus publizierte am 2. Januar 2013 einen Artikel, mit ehrverletzenden und rufschädigenden falschen Tatsachenbehauptungen über mich. Im Rahmen eines Zivilverfahrens verpflichtete sich das Medienhaus den Artikel aus dem Internet zu entfernen und mir eine Entschädigung auszuzahlen. Das Strafverfahren versandete jedoch. Ich erhielt am 22. Dezember 2015 eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Staatsanwaltschaft Uster teilte mir darin mit, dass sie meinen Strafantrag vom 23. Januar 2014 nicht anhand genommen hat und somit auch kein Strafverfahren eröffnen werde.

Gegen die Nichtanhandnahmeverfügung reichte ich eine Beschwerde beim Zürcher Obergericht ein. Dieses will nun erst einmal CHF 2’000.00 sehen, ehe es seinen Job macht. In seiner Verfügung schreibt das Zürcher Obergericht, dass ich dagegen beim Bundesgericht Beschwerde einreichen kann, wenn ich das möchte. So heisst es in der Verfügung:

„Der Entscheid über die Auferlegung einer Kaution ist ein Zwischenentscheid. Gegen selbständig eröffnete Zwischenentscheide ist eine strafrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht unter anderem dann zulässig, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Gemäss bundesgerichtlicher Praxis liegt in der Aufforderung zur Leistung einer Prozesssicherheit unter der Androhung, dass im Säumnisfall auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde, ein solcher Nachteil begründet (Urteil 1B_74/2015 vom 28. April 2015 E. 1.4 mit Hinweisen).“

Mit anderen Worten, sie wissen, dass ihre Forderung einen nicht wieder gut zumachenden Nachteil für mich darstellt. Denn sie hoffen wohl darauf, dass ich nicht zahlen kann und sie dann das Verfahren einstellen können ohne ihren Job machen zu müssen. Selbstverständlich würden sie mir auch dafür ein paar hundert Franken in Rechnung stellen. Das, was sich Vertreter des Schweizer Rechtsstaats hier leisten, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.

Eine Beschwerde an das Bundesgericht ist mit einem weiteren immensen Aufwand verbunden. Ausserdem würde mir auch das Bundesgericht eine Rechnung schicken, in welcher es einen Prozesskostenvorschuss verlangt.

Fazit: Rechtsverweigerung ist im Schweizer Rechtsstaat systemimmanent.

Asylbewerber, auch die Kriminellen, sehen sich übrigens nicht mit solchen Prozessschikanen konfrontiert. Dank SP-Bundesrätin Sommaruga kommen sie in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege. Für ihre Prozesskosten und Anwaltsrechnungen kommen die Steuerzahler auf.

Willkür in der Schweizer Rechtsprechung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Februar 2016 | 2.559 mal gesehen

Wie willkürlich Schweizer Richter entscheiden, wird anhand der krassen Divergenz in der Beurteilung zweier Tweets deutlich.

Ich wurde wegen einem Tweet mit dem folgenden Wortlaut verurteilt:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Der Tweet war gerade einmal 5 Minuten online bevor er gelöscht wurde. Dafür erhielt ich eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Franken (9’000 Franken) sowie eine Busse von 1‘800 Franken. Zudem muss ich die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 10‘070 Franken übernehmen und drei Privatklägern eine Parteientschädigung von 18‘010.70 Franken zahlen, da diese angeblich durch meinen Tweet in ihrer Menschenwürde herabgesetzt worden seien. Dies obwohl in meinem Tweet nachweislich gar keine Personen genannt wurden und somit niemand unmittelbar betroffen sein kann.

Demgegenüber wurde ein Täter, welcher einen an mich gerichteten Tweet mit dem folgenden Wortlaut verfasste, lediglich mit einer Geldstrafe von zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung verurteilt:

„@DailyTalk Du dreckiges Schwein! Du Rassist!!“

Die Strafe ist ein Hohn, die mich als Geschädigten ein weiteres Mal demütigt. Der ehrverletzende Tweet war über 17 Monate online.

Der Beklagte erniedrigte  mich öffentlich, indem er mir die Menschenwürde absprach, mich als dreckiges Tier bezeichnete und mich als Rassisten diffamierte. Sein Tweet war Hetze und Rufmord zugleich und kann somit nicht mehr als leichtes Vergehen angesehen werden. Mit Hetze und Rufmord bahnte sich in den dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts der Genozid an den Juden und die Verfolgung Andersdenkender an. Gerade die Obermoralapostel der linken Schweizer Gesinnungsjustiz müssten das eigentlich wissen! Mir unterstellten sie, ich hätte mit dem Kristallnacht-Tweet den Holocaust legitimiert.

Trotzdem verwehrte mir ein linksgrüner Richter (GLP- und EVP-Mitglied) eine Genugtuung. Er meinte, dass die lächerliche Geldstrafe von zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung bereits eine angemessene Genugtuung für die an mir verübte Persönlichkeitsverletzung darstelle. Meine Anträge auf Genugtuung und Entschädigung schmetterte er ab. Er schob mir die Hauptschuld für die an mir begangene Straftat in die Schuhe. Die Straftat des Beklagten spielte der linke Richter verharmlosend herunter, indem er behauptete, sie sei im Affekt geschehen.

So unterschiedlich und ungerecht wird in der Schweiz Recht gesprochen. Schweizer Richter missbrauchen das richterliche Ermessen für eine ungerechte Rechtsprechung und für Gesinnungsurteile!

Das wahre Motiv der Hetze gegen mich im Juni 2012

Wäre ich nicht SVP-Mitglied gewesen wäre es wegen des Kristallnacht-Tweets weder zu einer Medienhetze wie im Juni 2012 gekommen, noch wäre ich verhaftet worden, es hätte keine Hausdurchsuchung gegeben, ich hätte meinen Job nicht verloren, wäre nicht über ein Jahr arbeitslos gewesen, es hätte kein Strafverfahren gegeben und und und. Das Motiv für die Hetzjagd und die ungerechte Behandlung der Justiz liegt in meiner damaligen SVP-Mitgliedschaft begründet. Das geht aus Tweets des anonymen Twitterers Newsmän und der Journalistin Michèle Binswanger vom 24. Juni 2012 hervor. Binswanger hat im Juni 2012 mit einem Artikel im Tagesanzeiger die Medienhetze gegen mich ausgelöst. Das Motiv war der „SVP-Hintergrund“!

Strafbefehl Zürcher Staatsanwaltschaft

Urteil Bezirksgericht Zürich

Beschwerde Obergericht Zürich