Willkür in der Schweizer Rechtsprechung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Februar 2016 | 2.551 mal gesehen

Wie willkürlich Schweizer Richter entscheiden, wird anhand der krassen Divergenz in der Beurteilung zweier Tweets deutlich.

Ich wurde wegen einem Tweet mit dem folgenden Wortlaut verurteilt:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Der Tweet war gerade einmal 5 Minuten online bevor er gelöscht wurde. Dafür erhielt ich eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Franken (9’000 Franken) sowie eine Busse von 1‘800 Franken. Zudem muss ich die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 10‘070 Franken übernehmen und drei Privatklägern eine Parteientschädigung von 18‘010.70 Franken zahlen, da diese angeblich durch meinen Tweet in ihrer Menschenwürde herabgesetzt worden seien. Dies obwohl in meinem Tweet nachweislich gar keine Personen genannt wurden und somit niemand unmittelbar betroffen sein kann.

Demgegenüber wurde ein Täter, welcher einen an mich gerichteten Tweet mit dem folgenden Wortlaut verfasste, lediglich mit einer Geldstrafe von zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung verurteilt:

„@DailyTalk Du dreckiges Schwein! Du Rassist!!“

Die Strafe ist ein Hohn, die mich als Geschädigten ein weiteres Mal demütigt. Der ehrverletzende Tweet war über 17 Monate online.

Der Beklagte erniedrigte  mich öffentlich, indem er mir die Menschenwürde absprach, mich als dreckiges Tier bezeichnete und mich als Rassisten diffamierte. Sein Tweet war Hetze und Rufmord zugleich und kann somit nicht mehr als leichtes Vergehen angesehen werden. Mit Hetze und Rufmord bahnte sich in den dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts der Genozid an den Juden und die Verfolgung Andersdenkender an. Gerade die Obermoralapostel der linken Schweizer Gesinnungsjustiz müssten das eigentlich wissen! Mir unterstellten sie, ich hätte mit dem Kristallnacht-Tweet den Holocaust legitimiert.

Trotzdem verwehrte mir ein linksgrüner Richter (GLP- und EVP-Mitglied) eine Genugtuung. Er meinte, dass die lächerliche Geldstrafe von zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung bereits eine angemessene Genugtuung für die an mir verübte Persönlichkeitsverletzung darstelle. Meine Anträge auf Genugtuung und Entschädigung schmetterte er ab. Er schob mir die Hauptschuld für die an mir begangene Straftat in die Schuhe. Die Straftat des Beklagten spielte der linke Richter verharmlosend herunter, indem er behauptete, sie sei im Affekt geschehen.

So unterschiedlich und ungerecht wird in der Schweiz Recht gesprochen. Schweizer Richter missbrauchen das richterliche Ermessen für eine ungerechte Rechtsprechung und für Gesinnungsurteile!

Das wahre Motiv der Hetze gegen mich im Juni 2012

Wäre ich nicht SVP-Mitglied gewesen wäre es wegen des Kristallnacht-Tweets weder zu einer Medienhetze wie im Juni 2012 gekommen, noch wäre ich verhaftet worden, es hätte keine Hausdurchsuchung gegeben, ich hätte meinen Job nicht verloren, wäre nicht über ein Jahr arbeitslos gewesen, es hätte kein Strafverfahren gegeben und und und. Das Motiv für die Hetzjagd und die ungerechte Behandlung der Justiz liegt in meiner damaligen SVP-Mitgliedschaft begründet. Das geht aus Tweets des anonymen Twitterers Newsmän und der Journalistin Michèle Binswanger vom 24. Juni 2012 hervor. Binswanger hat im Juni 2012 mit einem Artikel im Tagesanzeiger die Medienhetze gegen mich ausgelöst. Das Motiv war der „SVP-Hintergrund“!

Strafbefehl Zürcher Staatsanwaltschaft

Urteil Bezirksgericht Zürich

Beschwerde Obergericht Zürich

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2 Gedanken zu „Willkür in der Schweizer Rechtsprechung“

  1. Machen Sie sich nicht immer zum Opfer. Der Grund, warum man auf Ihren Fall aufmerksam wurde, liegt auf der Hand: Ihr Tweet war derart daneben, dass sich viele Leute daran zu Recht empört haben. Zusätzlich problematisch: Als Mitglied einer Partei – egal ob SVP, CVP, SP – bringen Sie die ganze Partei in Verruf. Dass Sie auch noch für eine Partei politisch aktiv waren, macht das Ganze noch schlimmer. Es wäre gleich rausgekommen, wären Sie für eine andere Partei aktiv gewesen. Ihr unsäglicher Tweet war der Auslöser, kombiniert mit aktiver Mitgliedschaft in einer politischen Partei. Mit Ihrem Tweetvergleich im Text verharmlosen Sie Ihre Holocaust-Aussage wieder einmal. Da Sie in den Jahren bisher keinerlei Einsicht gezeigt haben, wird auch mein Kommentar nichts bringen. Sie werden noch in 20 Jahren im Selbstmitleid versinken und alle anderen sind Schuld, nur Sie nicht…

    1. Lieber Herr Mindter, Sie befinden sich gleich mehrfach im Irrtum.

      1. Die Leute, welche sich über meinen Tweet empört haben, haben diesen selber gar nicht gesehen. Sie haben sich nicht über meinen Tweet empört sondern über das, was über ihn in den Medien berichtet wurde. Das ist ein grosser Unterschied.

      2. „Man“ wurde nicht einfach auf meinen Tweet aufmerksam. Die Geschichte wurde Frau Binswanger vom Tagesanzeiger zugetragen. Diese hatte im Vorfeld mit diversen Personen aus dem linken Spektrum Kontakt und publizierte ihren Artikel ohne vorher mit mir gesprochen zu haben. Ich hatte also keine Möglichkeit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und der Artikel wurde ohne eine Stellungnahme von mir publiziert. Das widerspricht den Empfehlungen des Schweizer Presserats (Konkret Richtlinie 3.8).

      3. Wie Sie eben Anhand der Tweets von Frau Binswanger und einem ihrer Zuträger selber sehen können, spielte die SVP-Mitgliedschaft eine grosse Rolle. Sonst wäre es weder in den Tweets erwähnt worden, noch im Titel des Artikels von Frau Binswanger. Dieser lautete völlig den Tatsachen widersprechend: „Tweet von SVP-Mitglied fordert Kristallnacht für Muslime“.

      4. Wieso soll ich eine Partei in Verruf bringen, wenn ich als Privatperson meine Meinung auf Twitter kundtue? Was ist denn das für eine seltsame Ansicht? Eine Partei hätte ich nur dann in Verruf bringen können, wenn ich im Namen oder als Vertreter einer Partei etwas Schlimmes geäussert hätte. Das habe ich aber nicht getan. Es trifft aber zu, dass jene, die mich angegriffen haben, zum Ziel hatten eine Partei in Verruf zu bringen. Deshalb überbetonten sie ja meine Partei-Mitgliedschaft und stellten mich zu Unrecht in die rechtsextreme und rassistische Ecke.

      5. Ich habe keine Holocaust-Aussage gemacht. Wenn Sie genau lesen, werden Sie feststellen, dass das Wort Holocaust in meinem Tweet nicht vorkam. Wer das Wort Kristallnacht mit dem Wort Holocaust gleichsetzt, ist ein Dummkopf, der von Geschichte keine Ahnung hat.

      6. Es geht bei meinen Artikeln nicht um Selbstmitleid. Es geht um eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Es ist mir ein Bedürfnis davon zu berichten. Denn die Verlogenheit und Heuchelei jener, die mich verurteilt und mit dem Finger auf mich gezeigt haben, stinkt zum Himmel. Die wahren Verbrecher sind jene, die mir das angetan haben, was mir angetan wurde und immer noch angetan wird. Dazu gehören auch die Gesinnungsrichter, die das mit ihren absurden Urteilen ermöglicht haben.

      7. Zur Schuldfrage, mein Tweet ist nicht strafbar, infolgedessen kann ich nicht schuld an dem sein, was mir angetan wurde.

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