Rassismuskeule: Reicht ein Tweet um kriminell zu sein?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Februar 2016 | 1.339 mal gesehen

Wie würdet ihr über ein Land denken, in welchem Menschen die einen Tweet verfasst haben, eine Parkbusse erhalten haben oder an einer Demonstration teilgenommen haben als Kriminelle bezeichnet werden? Ich würde ein solches Land in Bezug auf Menschenrechte als problematisch einstufen.

Ich werde vom Schweizer Justizapparat wegen eines Tweets seit bald vier Jahren systematisch fertig gemacht. Die Medien und linke Akteure haben meine Persönlichkeitsrechte verletzt und linke Richter haben diese widerrechtlichen Handlungen nachträglich legitimiert indem sie mich zur Person der Zeitgeschichte ernannt haben. Personen der Zeitgeschichte haben weniger Persönlichkeitsschutz als Normalsterbliche, weil die Berichterstattung über sie von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist.

Selbst jetzt nutzen anonyme linke Feiglinge dieses mir angetane Unrecht indem sie die Rassismuskeule gegen mich einsetzen. Ich werde von solchen Leuten sogar öffentlich als „Krimineller“ bezeichnet. Siehe Bild:

So setzen anonyme linke Feiglinge die Rassismuskeule gegen mich ein!
So setzen anonyme linke Feiglinge die Rassismuskeule gegen mich ein!
Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben, wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum." width="586" height="381" /> Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben. Der Satz, der mit "würdest du" beginnt, kam nachher. Wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum.
Diese Antwort habe ich ihm zuerst gegeben. Der Satz, der mit „würdest du“ beginnt, kam nachher. Wird leider in der Timeline an anderer Stelle angezeigt, wer weiss warum.

Für mich das inakzeptabel. Zum einen war bereits die Verurteilung wegen des Tweets inakzeptabel. Ich wurde verurteilt, weil mir von linken Richtern vorgeworfen wurde, mit meinem Tweet den Holocaust legitimiert zu haben. Dies obwohl es in meinem Tweet weder um den Holocaust ging noch das das Wort Holocaust im Tweet vorkam.

Meine Verurteilung wegen eines Tweets war rein politischer Natur und hatte mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.  Abgesehen davon kann es doch nicht sein, dass ich bereits wegen eines Tweets als „Krimineller“ bezeichnet und damit auf eine Stufe mit Menschen gestellt werden, die Verbrechen begangen haben. Denn eines ist klar, mein Tweet war sicherlich kein Verbrechen.

Die Obrigkeitsgläubigen, die dem Bundesgericht und dessen Schweizer Vorinstanzen blind vertrauen, erinnere ich hiermit an den Fall Dogu Perincek.

Wer die Rassismuskeule einsetzt, der will damit seine Gegner kriminalisieren und in Verruf bringen um sich den demokratischen Dialog mit ihnen zu ersparen.

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