Durchsetzungsinitiative: Wie stark ist der Einfluss der Medien?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2016 | 1.871 mal gesehen

Heute hat das Schweizer Stimmvolk unter anderem über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt. Die Durchsetzungsinitiative wollte bewirken, dass die vom Volk bereits angenommene Ausschaffungsinitiative so wie von den Initianten gewollt umgesetzt wird. Obwohl das Volk die Ausschaffungsinitiative bereits angenommen hat, hat es die Durchsetzungsinitiative abgelehnt. Dieser widersprüchliche Volksentscheid erstaunt. Welche Rolle im Meinungsbildungsprozess spielten die Medien?

Auf die Rolle der Medien beim Meinungsbildungsprozess deutet die folgende Grafik hin:

Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative
Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative

Die Untersuchung zeigt deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Medienartikel negativ über die Durchsetzungsinitiative berichteten. Nur die Basler Zeitung und die Weltwoche berichteten positiv über die Initiative. Die anderen Zeitungen berichteten negativ über die Durchsetzungsinitiative.

Die Gegner der Durchsetzungsinitiative mobilisierten alles was in ihren Augen in der Gesellschaft Rang und Namen hat. Es wurden Bundesräte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsprofessoren, Musiker, Wirtschaftsführer und die Cervelat-Prominenz der Schweiz aufgeboten um in Medienartikeln gegen die Durchsetzungsinitiative Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus wurden die Befürworter der Initiative als Trolle, Lügner, Rassisten, Kriminelle und Nazis beschimpft und sogar plakativ diffamiert.

Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern
Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern gegen die Durchsetzungsinitiative

Einseitige Auseinandersetzung in der Medienöffentlichkeit

Eine wichtige Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist eine ausgewogene und sachliche Auseinandersetzung mit Abstimmungsvorlagen. Eine solche hat bei der Ausseinandersetzung über die Durchsetzungsinitiative zu grossen Teilen in der Medienöffentlichkeit nicht stattgefunden. Das belegt die von der Universität Zürich festgestellte einseitige Medienberichterstattung. Mir stellt sich  deshalb die Frage wie demokratisch die Schweiz überhaupt noch ist.

Wie stark ist der Einfluss der Massenmedien auf die politische Meinungsbildung in der Schweiz? Bestimmen die Massenmedien über den Erfolg und Misserfolg von Abstimmungsvorlagen?

Das Hauptargument der Gegner der Initiative basiert auf einer falschen Annahme

Die Gegner der Initiative betonten beim Abstimmungskampf immer wieder wie wichtig es ihnen sei, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Rechtsgleichheit eingehalten würden. Dieses Argument basiert jedoch auf der falschen Annahme, dass die Artikel 8 und 29 der Bundesverfassung von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats korrekt angewendet werden. Das ist jedoch in der Realität nicht der Fall. Denn leider sind in der Schweiz vor dem Gesetz nicht alle gleich. Schweizer werden in der Schweiz von der Justiz benachteiligt. Ich bin von dieser Gerichtspraxis selbst betroffen. Zwei Schweizer reichten gegen einen Vermieter eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm ein. Er hatte in einer Zeitung ein Inserat publiziert, aus welchem hervorging, dass er seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten will. Einer dieser Schweizer war ich. Der linksgrüne Bundesrichter Denys verweigerte mir in der Folge das Beschwerderecht. Er sprach mir als Schweizer die unmittelbare Betroffenheit ab. Dies bei einem Inserat, in welchem Schweizer diskriminiert wurden! Auf der anderen Seite wurde Kosovaren das Beschwerderecht hinsichtlich des Kosovaren-Inserats der SVP zugesprochen. Auch Rechtsanwalt David Gibor und zwei Türken wurde das Beschwerderecht zugesprochen als sie gegen einen Tweet von mir klagten. Dies obwohl im betreffenden Tweet weder Personen noch Personengruppen erwähnt wurden. Es war darin lediglich von der Regierung die Rede. Hier zeigt sich, dass in der Schweiz vor dem Gesetz eben nicht alle gleich sind. Ausserdem haben in der Schweiz auch nicht alle die gleichen Rechte. So dürfen Ausländer z.B. nicht abstimmen. Dafür haben sie auch nicht die gleichen Pflichten. Sie müssen z.B. keinen Militärdienst leisten.

Konsequenzen

Meiner Meinung nach sollte es Amtsträgern und Staatsangestellten per Gesetz verboten werden in ihrer Eigenschaft als Amtsträger und Staatsangestellte öffentlich zu Abstimmungsvorlagen Stellung zu beziehen. Es sollte ihnen nur noch erlaubt sein, ihre persönliche Meinung als Privatpersonen zu äussern, wobei dies in den entsprechenden Artikeln explizit erwähnt werden müsste. Es ist inakzeptabel, dass Richter und Staatsanwälte ihre Ämter für die politische Einflussnahme missbrauchen. Letzteres noch dazu bei Abstimmungsvorlagen, von denen ihre Ämter betroffen sind und sie somit eindeutig befangen sind.

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