Rechtsverweigerung ist im Schweizer Rechtsstaat systemimmanent
Ein Medienhaus publizierte am 2. Januar 2013 einen Artikel, mit ehrverletzenden und rufschädigenden falschen Tatsachenbehauptungen über mich. Im Rahmen eines Zivilverfahrens verpflichtete sich das Medienhaus den Artikel aus dem Internet zu entfernen und mir eine Entschädigung auszuzahlen. Das Strafverfahren versandete jedoch. Ich erhielt am 22. Dezember 2015 eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Staatsanwaltschaft Uster teilte mir darin … Weiterlesen