Schweiz passt Rassismusstrafnorm trotz EGMR-Urteil nicht an

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Februar 2016 | 1.502 mal gesehen

Nach den beiden klaren Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Perincek prüfte der Bund ob eine Revision der Rassismusstrafnorm nötig ist. Nun kam das Bundesamt für Justiz zur Ansicht, dass dies aufgrund eines Einzelfalls nicht nötig sei. Doch, wie kam es denn dann zum Fehlurteil der Schweizer Justiz in Sachen Perincek? Wenn es nicht am Gesetz liegt, dann müssen die Richter falsch entschieden haben. Auch das ist nicht akzeptabel. Wie kann die Justiz künftige Fehlurteile vermeiden? Wie kann die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden? Was gedenkt das Bundesamt für Justiz zu tun um den offensichtlichen Missstand in der Schweizer Rechtssprechung zu beheben?

Im Oktober 2015 stellte das von SP-Bundesrätin Sommaruga geführte Justizdepartement fest, dass Schweizer Richter mit der Verurteilung von Dogu Perincek wegen angeblicher Rassendiskriminierung gegen grundlegende Menschenrechte verstossen hatten.

Auszug aus Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 15. Oktober 2015
Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 15. Oktober 2015

Nach dem Urteil berichteten Medien darüber, dass der Bund prüft ob eine Revision der Rassismusstrafnorm notwendig ist.

Auszug aus Artikel auf srf.ch vom 16. Oktober 2015
srf.ch vom 16. Oktober 2015

Jetzt kam das von Sommaruga geführte Departement offenbar zum Schluss, dass eine Revision der Antirassismusstrafnorm nicht notwendig sei.

NZZ vom 19. Februar 2016
NZZ vom 19. Februar 2016

Laut NZZ ist Sommaruga der Ansicht, dass die Rassismusstrafnorm nach den beiden eindeutigen EGMR-Urteilen in Sachen Perincek nicht revidiert werden muss. Sommuraga ist der Ansicht, dass der EGMR nicht die Strafnorm sondern lediglich deren Anwendung in einem Einzelfall gerügt habe. Sie sieht deshalb keinen Anlass um gesetzgeberisch tätig zu werden.

Rassismusstrafnorm solle mit Vorsicht eingesetzt werden

Laut Bundesamt für Justiz verdeutlicht die Rechtsprechung des EGMR aber, dass die Rassismusstrafnorm nur mit Vorsicht eingesetzt werden sollte. Was heisst das? Dass Schweizer Richter jetzt ihre politische Rechtsprechung ändern müssen? Was ist das für eine Rechtsprechung, die auf Gesetzen beruht, welche je nach politischer Wetterlage eine unterschiedliche Rechtsprechung ermöglichen? Entweder haben die Richter das Gesetz falsch angewendet oder aber das Gesetz ist falsch und muss angepasst werden. Alles andere ist eine Zumutung, die eines Rechtsstaats unwürdig ist!

Man stelle sich vor, mich haben Sie wegen der folgenden Aussage verurteilt, weil sie angeblich gegen die Rassismusstrafnorm verstösst. Die Schweizer Richter unterstellten mir, mit dieser Aussage den Holocaust im zweiten Weltkrieg legitimiert zu haben, was ein totaler Schwachsinn ist:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ 

Wie meine Aussage verstanden werden musste, machte kürzlich eine Aussage des Philosophen Slavoj Zizek deutlich. Diese hatte den folgenden Wortlaut:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Ihm wurde nicht unterstellt,  dass er das tatsächlich will, mir schon. Die Richter setzten bei meiner Verurteilung die Kristallnacht zusätzlich sogar noch mit dem Holocaust gleich obwohl es eindeutig nicht dasselbe ist. Es zeigt, dass in der Schweiz mit verschiedenen Ellen gemessen wird. Die ungerechte Rechtsprechung der politische Gesinnungsjustiz der Schweiz muss aufhören!

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