Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2016 | 2.028 mal gesehen

Wir haben in der Schweiz einen Rechtsstaat, der systematisch verhindert, dass Geschädigte ihre Rechte geltend machen können.

Die systematische Verhinderung beginnt mit Staatsanwälten, die vor allem bei Antragsdelikten ihren Job nicht machen wollen bzw. nicht richtig ermitteln oder sich gar weigern zu ermitteln. Diese Staatsanwälte missachten das Beschleunigungsgebot und ziehen Verfahren jahrelang ohne zu ermitteln in die Länge. Sie wimmeln die Strafanträge anschliessend mit sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen ab. Diese muss der Geschädigte dann innert einer äussert kurzen Frist von 10 Tagen mit einer Beschwerde an das Obergericht (Kantonsgericht) anfechten. Selbstverständlich muss er seine Beschwerde begründen.

Weiter geht es dann mit faulen Richtern, die Gerichtsverfahren mit hohen Prozesskostenvorschüssen abklemmen wollen. Die Richter schicken dem Beschwerdeführer eine Verfügung, in welcher ein hoher Prozesskostenvorschuss in der Höhe von mehreren tausend Franken gefordert wird, welcher in der Regel innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Zweck der hohen Geldforderung und der kurzen Zahlungsfrist ist es den Geschädigten möglichst keine Chance zu lassen, der Forderung der Justiz nachzukommen. Wenn ein Geschädigter die Prozesskaution aus finanziellen Gründen nicht erbringen kann, wird die Klage vom Schweizer Rechtsstaat abgewiesen. Die Schweizer Richter schaffen sich auf diese Weise Arbeit vom Hals.

Sollte es doch zu Gerichtsverfahren kommen, wollen Richter Urteile möglichst vermeiden und streben einen Vergleich an. Dies um es sich einfach zu machen. Richter sind angepasste Charakteren, die sich nicht mit Urteilen exponieren wollen und lieber mit dem Strom schwimmen. Zudem bedeuten Urteile mehr Aufwand als Vergleiche. Dies zumindest wenn die Urteile begründet werden müssen.

Bei Zivilverfahren können Schweizer Richter gemäss Art. 239 ZPO jedoch sogar auf eine Urteilsbegründung verzichten. Richter, die es sich leicht machen wollen, verzichten also einfach auf eine Urteilsbegründung, so haben sie weniger Arbeit und der Ball liegt wieder bei den Geschädigten. Diese müssen dann innert kurzer Frist eine Begründung verlangen, wenn sie eine haben möchten. Ansonsten wird das Urteil ohne Begründung rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Ein Geschädigter benötigt eine Urteilsbegründung um zu Entscheiden ob ein Weiterzug zur nächsten Instanz sinnvoll ist. Auch um ein Urteil anzufechten benötigt er eine Begründung.  Der Beschwerdeführer muss nämlich aufzeigen inwiefern die Vorinstanz geltendes Recht verletzt hat. Dass Richter dennoch auf Urteilsbegründungen verzichten können, dient vor allem dem System unseres Rechtsstaats, es ist jedoch nicht im Sinne der Geschädigten.

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System. Ob das im Sinne des Völkerrechts ist, ist höchst fraglich. Bislang habe ich jedoch weder von einem Richter, noch einem Staatsanwalt, noch einem Rechtsprofessoren gehört, der das in den Medien kritisiert hat. Erstaunen tut es mich nicht, denn sie sind für das Versagen des Rechtssystems verantwortlich.

Es ist eine fertige Schweinerei, dass sich gerade diese Leute immer wieder die Frechheit herausnehmen, sich in Abstimmungskämpfen als Hüter des Völkerrechts und der Menschenrechte aufzuspielen. Gerade Schweizer Richter, Schweizer Staatsanwälte und Schweizer Rechtsprofessoren sind massgeblich am systematischen Versagen des Schweizer Rechtsstaats verantwortlich. Sie sind Teil des Problems.