Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System
Wir haben in der Schweiz einen Rechtsstaat, der systematisch verhindert, dass Geschädigte ihre Rechte geltend machen können. Die systematische Verhinderung beginnt mit Staatsanwälten, die vor allem bei Antragsdelikten ihren Job nicht machen wollen bzw. nicht richtig ermitteln oder sich gar weigern zu ermitteln. Diese Staatsanwälte missachten das Beschleunigungsgebot und ziehen Verfahren jahrelang ohne zu ermitteln … Weiterlesen