Die Schweiz hat im Jahr 1974 die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert. Diese Konvention ist im Volksmund als Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt. Die EMRK ist ein vom Schweizer Stimmvolk genehmigter völkerrechtlicher Staatsvertrag, der für die rechtsanwendenden Behörden in der Schweiz genauso verbindlich ist wie die Bundesgesetze. Laut Bundesverfassung Artikel 190 muss sich das Bundesgericht an Bundesgesetze und das Völkerrecht halten.