Nach dem Ende der Helvetischen Republik gab Napoleon der Schweiz 1803 eine föderalistische Ordnung. Doch als seine Macht 1813 zerbrach, geriet die Eidgenossenschaft wieder in eine Krise. Alte Herrschaftsansprüche bedrohten erneut die neuen Kantone. Der Bundesvertrag von 1815 sicherte schliesslich ihren Zusammenhalt – unter entscheidendem Einfluss der europäischen Grossmächte.
Die Mediation bringt die kantonale Eigenständigkeit zurück
Der Stecklikrieg von 1802 hatte gezeigt, dass sich die helvetische Zentralregierung ohne französische Unterstützung nicht behaupten konnte. Napoleon griff erneut ein. Mit der Mediationsakte vom 19. Februar 1803 gab er der Schweiz eine neue Ordnung, die am 10. März in Kraft trat.
Die Kantone erhielten weitreichende Befugnisse zurück. Gleichzeitig blieben wichtige Veränderungen von 1798 bestehen: Die ehemaligen Untertanengebiete wurden nicht wieder wie zur Zeit der Alten Eidgenossenschaft ihren früheren Herren unterstellt. Neben den 13 alten Kantonen gehörten nun auch Aargau, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Waadt und Graubünden zur Eidgenossenschaft.
Damit bestand die Schweiz aus 19 gleichberechtigten Kantonen. Die Mediation verband die Rückkehr zur kantonalen Eigenständigkeit mit einer neuen territorialen Ordnung.

Ein schwacher Bund unter Napoleons Einfluss
Die gemeinsamen Angelegenheiten der Kantone behandelte die Tagsatzung, eine Versammlung der kantonalen Gesandten. Diese waren an die Weisungen ihrer Regierungen gebunden. Den Vorsitz übernahmen im jährlichen Wechsel die sechs Vorortskantone Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern. Das jeweilige Oberhaupt der Kantonsregierung führte als Landammann der Schweiz die Tagsatzung und vertrat die Eidgenossenschaft nach aussen.
Die gemeinsame Staatsgewalt blieb begrenzt. Die Kantone verteidigten ihre Befugnisse und setzten gemeinsame Beschlüsse nicht immer um. Dennoch bestand wieder eine Ordnung, die nach den Krisenjahren der Helvetik eine gewisse Stabilität brachte.
Diese Stabilität hatte allerdings einen äusseren Rückhalt: Napoleon. Die Mediationsakte diente auch den Interessen Frankreichs. Die Schweiz war formal unabhängig, politisch aber eng an die französische Macht gebunden.
1813: Napoleons Ordnung zerbricht
Nach dem gescheiterten Russlandfeldzug von 1812 und der Niederlage bei Leipzig im Oktober 1813 brach Napoleons Vorherrschaft in Europa zusammen. Im Dezember marschierten Truppen der antifranzösischen Koalition durch die Schweiz.
Damit verlor auch die Mediationsordnung ihren entscheidenden Rückhalt. Am 29. Dezember 1813 erklärten die Vertreter der zehn alten Kantone – Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Freiburg, Basel, Schaffhausen und Appenzell beider Rhoden – die Mediationsakte für aufgehoben.
Für die Schweiz begann damit die Zeit der Restauration. Gemeint ist die Wiederherstellung älterer politischer Verhältnisse. Was genau wiederhergestellt werden sollte, war jedoch heftig umstritten.
Bern will die Waadt und den Aargau zurück
In Bern übernahm im Dezember 1813 das Patriziat wieder die Regierung. Die alten Führungsschichten verlangten die Rückkehr der Waadt und des Aargaus unter bernische Herrschaft. Auch andere Kantone erhoben Ansprüche auf frühere Untertanengebiete.
Für die neuen Kantone stand damit ihre politische Existenz auf dem Spiel. Sie wollten jedoch ihre Eigenständigkeit bewahren. Die Rückkehr zu einer Ordnung vor 1798 hätte für sie den Verlust jener Freiheit bedeutet, die sie während der Umwälzungen gewonnen hatten.
Der Konflikt verlief deshalb nicht einfach zwischen Anhängern und Gegnern Napoleons. Es ging darum, welche Veränderungen der vergangenen Jahre Bestand haben sollten. Mit dem Ende der französischen Vorherrschaft brachen die alten Macht- und Gebietsansprüche wieder auf. Dem stellten sich die neuen Kantone und liberale Kräfte entgegen.
Einigung unter Druck der Grossmächte
1814 verschärfte sich der Streit. Restaurative Kantone versammelten sich zu einer Gegentagsatzung. Eine bewaffnete Auseinandersetzung drohte.
Die europäischen Grossmächte wollten jedoch keine zerfallende Schweiz in der Mitte Europas. Sie bestanden auf dem Fortbestand der neuen Kantone und setzten die zerstrittenen Stände unter Druck, sich auf eine gemeinsame Bundesordnung zu einigen. Ihre Gesandten nahmen direkten Einfluss auf die Verhandlungen.
Die Schweiz regelte ihre Zukunft somit nicht allein. Ihre inneren Gegensätze waren so gross, dass ausländischer Druck wesentlich zur Einigung beitrug. Die Grossmächte handelten dabei aus eigenen Interessen: Eine stabile, neutrale Schweiz sollte als Pufferstaat zur Sicherung des europäischen Gleichgewichts beitragen. Demselben Zweck diente das 1815 geschaffene Königreich der Vereinigten Niederlande, das die heutigen Niederlande und Belgien umfasste und mit Luxemburg in Personalunion verbunden war – dem Gebiet der heutigen Benelux-Staaten.
Der Wiener Kongress sichert die neuen Kantone
Am Wiener Kongress von 1814 und 1815 verhandelten die europäischen Mächte über die Neuordnung des Kontinents. Neben der offiziellen eidgenössischen Delegation vertraten weitere Gesandte die Interessen einzelner Kantone. Bern verlangte frühere Untertanengebiete zurück, Graubünden wollte das Veltlin, Chiavenna und Bormio zurückgewinnen. Die neuen Kantone setzten sich dagegen für die Sicherung ihrer Eigenständigkeit ein.
Das Ergebnis bestätigte den Bestand der 19 Mediationskantone. Bern erhielt die Waadt und den Aargau nicht zurück. Dafür wurden ihm grosse Teile des ehemaligen Fürstbistums Basel einschliesslich der Stadt Biel zugesprochen. Auch Graubünden erhielt seine ehemaligen Untertanengebiete nicht zurück: Das Veltlin, Chiavenna und Bormio kamen zum österreichischen Königreich Lombardo-Venetien.
Mit Wallis, Neuenburg und Genf kamen drei weitere Kantone hinzu. Ihre Aufnahme hatte die Tagsatzung bereits im September 1814 beschlossen; die europäische Neuordnung bestätigte diese Erweiterung. Die Eidgenossenschaft umfasste nun 22 Kantone nach damaliger Zählweise.
Neuenburg nahm eine besondere Stellung ein: Es gehörte zur Eidgenossenschaft und blieb zugleich ein Fürstentum des preussischen Königs.
Der Bundesvertrag von 1815 schafft einen neuen Staatenbund
Die Grundlagen des neuen Bundesvertrags waren bereits 1814 ausgehandelt worden. Am 7. August 1815 wurde er im Zürcher Grossmünster feierlich beschworen. Nidwalden verweigerte jedoch die Zustimmung zum Bundesvertrag von 1815 und wollte stattdessen den alten Dreiländerbund von 1315 mit Uri und Schwyz wiederbeleben. Die Nidwaldner Gemeinden Hergiswil und Engelberg wollten dagegen dem neuen Bund angehören. Die schwache und zerstrittene Nidwaldner Regierung konnte den Konflikt nicht lösen. Erst nach dem Einmarsch eidgenössischer Truppen am 18. August 1815 lenkte Nidwalden ein. Das eidgenössisch gesinnte Engelberg, dessen Vertreter Nidwalden zuvor aus dem Rat ausgeschlossen hatte, schloss sich mit Unterstützung der Tagsatzung Obwalden an.
Der Bundesvertrag von 1815 verband die Kantone zu einem Staatenbund mit einer noch schwächeren Zentralgewalt als während der Mediation. Das Amt des Landammanns der Schweiz wurde abgeschafft. Stattdessen übernahmen Zürich, Bern und Luzern im Zweijahresturnus als Vororte die Leitung der gemeinsamen Bundesgeschäfte – mit beschränkten Befugnissen. Die Tagsatzung blieb das zentrale gemeinsame Organ. Die Kantone blieben weitgehend selbstständig und sicherten einander ihren Beistand zu. Eine gemeinsame Bundesregierung gab es nicht.
Die gemeinsame Militärorganisation wurde gestärkt. In anderen Bereichen blieb der Bund schwach und die Tagsatzung von den Kantonsregierungen abhängig. Interkantonale Zölle sowie unterschiedliche Währungen, Masse und Gewichte erschwerten den Handel. Auch eine gemeinsame Aussenpolitik liess sich gegenüber den kantonalen Einzelinteressen nur schwer durchsetzen.
Der Bundesvertrag schützte vor allem die Freiheit der Kantone. Die politische Freiheit ihrer Einwohner war damit noch nicht gesichert.

1815 erhält die Neutralität einen europäischen Rahmen
Zur Neuordnung gehörte auch die internationale Anerkennung der immerwährenden Neutralität. Die Wiener Erklärung vom 20. März 1815 hielt fest, dass diese im Interesse der europäischen Staaten liege. Am 20. November folgte in Paris die förmliche Anerkennung und Garantie der Neutralität und der Unverletzlichkeit des schweizerischen Gebiets durch die Grossmächte.
Die Schweiz sollte als neutraler Puffer zwischen Frankreich und Österreich zur Stabilität Europas beitragen. Wie beim bereits erwähnten Königreich der Vereinigten Niederlande war ihre Stellung Teil der europäischen Sicherheitsordnung und entsprach den Interessen der Grossmächte.
Die Neutralität von 1815 war folglich kein allein errungenes schweizerisches Ergebnis. Sie entstand im Zusammenspiel von Schweizer Diplomatie, innerer Neuordnung und den Sicherheitsvorstellungen der Grossmächte.
Keine Rückkehr zur Alten Eidgenossenschaft
Die restaurative Bewegung brachte in mehreren Kantonen alte Eliten zurück an die Macht. Dennoch liessen sich die Veränderungen seit 1798 nicht vollständig rückgängig machen. Die neuen Kantone blieben bestehen. Die frühere Untertanenordnung wurde nicht wiederhergestellt.
Der Bundesvertrag von 1815 verband damit kantonale Selbstständigkeit mit den territorialen Veränderungen der Revolutions- und Mediationszeit. Er hielt die Schweiz zusammen, löste aber den Streit um politische Mitsprache und eine stärkere gemeinsame Staatsgewalt nicht. Ab 1830 begann mit der Regeneration die nächste Phase dieser Auseinandersetzung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Historisches Lexikon der Schweiz: Mediationsakte – Entstehung, kantonale Verfassungen und gemeinsame Staatsordnung von 1803.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Mediation – Politische Entwicklung und Abhängigkeit von Frankreich zwischen 1803 und 1813.
- Verfassungen.ch: Übereinkunft der alten Kantone vom 29. Dezember 1813 – Wortlaut nach der Verfassungssammlung von K. H. L. Pölitz (1833).
- Historisches Lexikon der Schweiz: Restauration – Rückkehr alter Eliten und Konflikte nach dem Ende der Mediationsordnung.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Bundesvertrag – Entstehung, Inhalt und Bedeutung der Bundesordnung von 1815.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Wiener Kongress – Kantonsgebiete, europäische Machtinteressen und Neutralitätsanerkennung.
- Staatsarchiv Nidwalden: Nidwalden und Engelberg: Wieso Engelberg nicht zu Nidwalden gehört – Konflikt um den Bundesvertrag von 1815 und Anschluss Engelbergs an Obwalden.
- Schweizerisches Nationalmuseum: Neustart in Wien – Die zerstrittene Eidgenossenschaft und ihre Stellung in der europäischen Neuordnung.
- Universität Bern: Bundesvertrag von 1815 – Historische Einordnung und Zugang zum Vertragstext.
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