1830 geriet die politische Ordnung der Schweiz ins Wanken. In zahlreichen Kantonen verlangten Bürger mehr politische Rechte, neue Verfassungen und das Ende der Vorherrschaft alter Eliten. Die liberale Bewegung setzte tiefgreifende Reformen durch. Doch während sich die Kantone veränderten, blieb die Eidgenossenschaft ein lockerer Staatenbund.
Die entscheidende Frage blieb ungelöst: Sollte die Schweiz aus weitgehend souveränen Kantonen bestehen bleiben oder zu einem handlungsfähigen Bundesstaat werden? Liberale, Radikale und Konservative hatten unterschiedliche Vorstellungen von der politischen Zukunft des Landes.
Was 1830 mit Forderungen nach Freiheit und politischer Mitbestimmung begann, führte über gescheiterte Verfassungsreformen, religiöse Konflikte und bewaffnete Aufstände schliesslich zum Sonderbundskrieg von 1847.
Die Schweiz nach 1815: Ein Staatenbund ohne starke Zentralgewalt
Nach dem Sturz Napoleons wurde die politische Ordnung der Schweiz 1815 erneut umgestaltet. Der Wiener Kongress bestätigte die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz, während der Bundesvertrag von 1815 die Beziehungen zwischen den damals 22 Kantonen regelte.
Die Eidgenossenschaft blieb ein Staatenbund. Die Kantone waren weitgehend souverän. Eine gemeinsame Regierung, ein gewähltes eidgenössisches Parlament und eine einheitliche Bundesverwaltung existierten nicht.
Das wichtigste gemeinsame Organ war die Tagsatzung. Dort vertraten kantonale Gesandte die Interessen ihrer Regierungen. Ihre Handlungsmöglichkeiten waren begrenzt. Eine grundlegende Änderung des Bundesvertrags setzte die Zustimmung der Kantone voraus.
Auch innerhalb der Kantone waren die politischen Verhältnisse sehr unterschiedlich. In mehreren Kantonen hatten städtische Oberschichten oder traditionelle Führungskreise ihre Macht zurückgewonnen. Die Landbevölkerung besass häufig deutlich weniger Einfluss.
Diese Ordnung geriet ab 1830 zunehmend unter Druck.
1830: Die französische Julirevolution
löst eine Reformbewegung aus
Im Juli 1830 wurde der französische König Karl X. durch eine Revolution gestürzt. Die Ereignisse in Frankreich ermutigten auch in der Schweiz liberale Reformkräfte, die sich gegen die politische Ordnung der Restaurationszeit wandten. In verschiedenen Kantonen fanden grosse Volksversammlungen statt. Besonders die bisher politisch benachteiligte Landbevölkerung verlangte eine gerechtere Vertretung in den Parlamenten.
Im Kanton Thurgau gehörte der Pfarrer und Politiker Thomas Bornhauser zu den führenden Persönlichkeiten der Reformbewegung. Nach der französischen Julirevolution veröffentlichte er eine Schrift, in der er Gewaltenteilung, direkte Wahlen und politische Freiheitsrechte forderte. Am 22. Oktober und 18. November 1830 organisierte er mit Gleichgesinnten grosse Volksversammlungen in Weinfelden. Der politische Druck führte zu Neuwahlen und zur Ausarbeitung einer liberalen Kantonsverfassung von 1831, an der Bornhauser als Präsident der Verfassungskommission massgeblich beteiligt war.
Im Kanton Zürich versammelten sich am 22. November 1830 rund 10’000 Männer auf dem Zimikerhügel bei Uster. Am sogenannten Ustertag forderten sie eine neue Verfassung, die politische Gleichstellung von Stadt und Land sowie mehr Mitbestimmungsrechte. Ihre Forderungen wurden im «Memorial von Uster» festgehalten. Der politische Druck führte zur Auflösung des bisherigen Grossen Rats und zu Neuwahlen. Bereits im März 1831 erhielt Zürich eine neue liberale Kantonsverfassung.
Am 22. Dezember 1830 versammelten sich auch in Balsthal im Kanton Solothurn Tausende Bürger. Der liberale Politiker Josef Munzinger forderte dort die uneingeschränkte Volkssouveränität. 1831 erhielt Solothurn eine neue liberale Kantonsverfassung. Munzinger gehörte 1848 zu den ersten sieben Bundesräten.
Auch in Bern, Aargau, Luzern und weiteren Kantonen gerieten die bisherigen Machtverhältnisse ins Wanken. Zwischen 1830 und 1832 erhielten zwölf Kantone neue Verfassungen. Diese stärkten die Rechtsgleichheit, die Gewaltenteilung und die politischen Mitwirkungsrechte. Presse-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit gewannen an Bedeutung.
Diese politische Erneuerungsbewegung wird als Regeneration bezeichnet. Allerdings waren sich die Befürworter der Reformen keineswegs einig, wie weit die Veränderungen gehen sollten.

1833: Die Regeneration führt zur Teilung des Kantons Basel
Die Forderungen nach politischer Gleichberechtigung führten im Kanton Basel zu einem besonders heftigen Konflikt. Die mehrheitlich liberal gesinnte Landbevölkerung verlangte eine stärkere Vertretung gegenüber der konservativ geprägten Stadt Basel, die ihre bisherigen Privilegien verteidigte.
Die Auseinandersetzungen eskalierten zu bewaffneten Kämpfen. Am 3. August 1833 besiegten die Truppen der Landschaft die städtischen Streitkräfte in der Schlacht an der Hülftenschanz.
Am 26. August 1833 bestätigte die eidgenössische Tagsatzung die Trennung des Kantons in Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Die Basler Kantonstrennung zeigte, dass die politischen Gegensätze der Regenerationszeit nicht überall durch Verfassungsreformen überwunden werden konnten. Sie führten bereits 1833 zu bewaffneten Auseinandersetzungen und zur dauerhaften Teilung eines Kantons.
Liberale, Radikale und Konservative: Drei Vorstellungen von der Zukunft der Schweiz
Die politischen Auseinandersetzungen der Regenerationszeit wurden vor allem von drei Strömungen geprägt.
Die Liberalen: Freiheit, Rechtsstaat
und politische Reformen
Die Liberalen wollten die überlieferten Machtstrukturen durch Verfassungsreformen überwinden. Sie forderten Rechtsgleichheit, Gewaltenteilung, persönliche Freiheitsrechte, Pressefreiheit sowie Handels- und Gewerbefreiheit. Zudem strebten sie die Umwandlung des Staatenbundes in einen Bundesstaat mit einer stärkeren Zentralgewalt an.
Ihr politischer Rückhalt lag besonders im Bildungs- und Besitzbürgertum. Viele Liberale bevorzugten eine repräsentative Demokratie, in der gewählte Volksvertreter die politischen Entscheidungen trafen.
Gemässigte Liberale befürworteten ein Zensuswahlrecht. Dabei hing die politische Mitbestimmung vom Vermögen, von der Steuerleistung oder von der wirtschaftlichen Stellung eines Bürgers ab.
Die Liberalen waren allerdings keine einheitliche Bewegung. Zahlreiche liberale Reformer setzten sich ebenfalls für eine Ausweitung des Wahlrechts ein.
Die Radikalen: Mehr Demokratie
und tiefgreifende Reformen
Die Radikalen entwickelten sich aus der liberalen Bewegung, gingen mit ihren politischen Forderungen jedoch weiter. Sie verlangten eine umfassendere Volkssouveränität, das allgemeine Männerwahlrecht und eine stärkere Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an politischen Entscheidungen.
Wie die Liberalen strebten sie die Umwandlung des Staatenbundes in einen Bundesstaat an. Sie wollten den politischen Einfluss der Kirchen zurückdrängen und befürworteten stärkere staatliche Eingriffe in die Wirtschaft und zur Lösung sozialer Probleme.
Während Liberale politische Reformen innerhalb bestehender Institutionen anstrebten, setzten Radikale auch auf revolutionären Druck, um tiefgreifende Veränderungen durchzusetzen.
Die Konservativen: Kantonale Selbstständigkeit
und traditionelle Ordnung
Die Konservativen wollten die überlieferten politischen und gesellschaftlichen Strukturen bewahren. Sie verteidigten die weitgehende Souveränität der Kantone und standen einer starken Zentralgewalt skeptisch gegenüber.
Besonders für katholisch-konservative Kreise war die Stellung der katholischen Kirche in Schule, Staat und Gesellschaft von zentraler Bedeutung.
Konservative gab es allerdings sowohl in katholischen als auch in reformierten Kantonen. Auch waren sie nicht grundsätzlich gegen politische Mitbestimmung. Gerade die katholisch-konservative Bewegung in Luzern nutzte Volksbewegungen und direktdemokratische Instrumente, um ihre politischen Ziele durchzusetzen.
Die politischen Gegensätze verliefen deshalb nicht einfach entlang der Konfessionsgrenzen. Es gab katholische Liberale und Radikale ebenso wie reformierte Konservative.
Der Streit um das Wahlrecht: Wer durfte politisch mitbestimmen?
Ein grundlegender Unterschied zwischen gemässigten Liberalen und Radikalen betraf das Stimm- und Wahlrecht. Während die Radikalen das allgemeine Männerwahlrecht forderten, befürworteten gemässigte Liberale das Zensuswahlrecht. Bei diesem hing die politische Mitbestimmung von bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen ab. Je nach kantonaler Regelung spielten Vermögen, Grundbesitz oder Steuerleistungen eine Rolle.
Wer die vorgeschriebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht erfüllte, war vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Wer sein Vermögen verlor und damit den Zensus nicht mehr erfüllte, verlor auch seine politischen Rechte. Auch der Bezug von Armenunterstützung führte in den meisten Kantonen zum Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht. Der Kanton Waadt schaffte diese Einschränkung bereits 1845 ab, Genf folgte 1847.
Die Regeneration brachte wesentliche Veränderungen. Ab 1831 wurde der Vermögenszensus in zahlreichen Kantonen abgeschafft. Bis 1848 hatte sich das allgemeine aktive Männerwahlrecht weitgehend durchgesetzt. Der Tessin war damals der einzige Kanton, in dem dieses noch durch einen Zensus beschränkt wurde.
Die politische Gleichstellung wirtschaftlich benachteiligter Männer wurde erst schrittweise verwirklicht. Frauen blieben vom kantonalen und eidgenössischen Stimmrecht ausgeschlossen. Die Regeneration bedeutete somit einen wichtigen Schritt zur politischen Gleichberechtigung, führte aber noch nicht zur Demokratie im heutigen Sinn.
Warum scheiterte die Reform des Bundes?
Während zahlreiche Kantone neue Verfassungen erhielten, blieb die gemeinsame eidgenössische Ordnung auf dem Bundesvertrag von 1815 aufgebaut.
Das führte zu einem grundlegenden Problem: Die reformierten Kantone wollten ihre neuen politischen Errungenschaften sichern und die Eidgenossenschaft handlungsfähiger machen. Die konservativen Kantone fürchteten dagegen, durch eine Bundesreform ihre Selbstständigkeit zu verlieren.
Die Gegensätze betrafen nicht nur die politische Machtverteilung, sondern auch wirtschaftliche Fragen. Unterschiedliche kantonale Zölle, Währungen, Masse und Rechtsvorschriften erschwerten den Handel und standen der Entstehung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums im Weg.
Eine stärkere Bundesgewalt sollte solche Hindernisse beseitigen können. Doch wie viel Macht sollten die Kantone dafür abgeben?
1832: Siebnerkonkordat und Sarnerbund
Am 17. März 1832 schlossen sich die sieben liberal regierten Kantone Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau zum sogenannten Siebnerkonkordat zusammen.
Die beteiligten Kantone verpflichteten sich, ihre neuen Verfassungen gegenseitig zu schützen und bei Bedrohungen zusammenzuarbeiten. Die Vereinbarung stärkte die liberalen Kräfte, verschärfte aber zugleich die politische Spaltung der Eidgenossenschaft.
Im November 1832 entstand mit dem Sarnerbund eine konservative Gegenbewegung. Ihr gehörten Uri, Innerschwyz, Obwalden, Nidwalden, Neuenburg und Basel-Stadt an. Mit Innerschwyz war der konservative Teil des damals politisch gespaltenen Kantons Schwyz gemeint. Die liberalen Bezirke hatten sich 1832 als Kanton Ausserschwyz abgespalten. Bereits 1833 wurden beide Kantonsteile auf Beschluss der Tagsatzung wiedervereinigt.
Die Eidgenossenschaft begann sich in gegensätzliche politische Lager aufzuteilen.
Der Rossi-Plan von 1832/33
Im Juli 1832 beauftragte die Tagsatzung eine Kommission mit der Ausarbeitung eines neuen Bundesvertrags. Der aus Italien stammende Jurist, Nationalökonom und Politiker Pellegrino Rossi, der 1820 das Genfer Bürgerrecht erworben hatte, gehörte dieser Kommission an und verfasste den erläuternden Bericht zum Verfassungsentwurf. Das Reformprojekt wurde deshalb als Rossi-Plan bekannt.
Der Entwurf sah eine grundlegende Neuordnung der Eidgenossenschaft vor. Geplant waren unter anderem ein fünfköpfiger Bundesrat, ein Bundesgericht und eine gestärkte Tagsatzung, die in bestimmten Angelegenheiten wie ein Parlament entscheiden sollte.
Ausserdem sollte der Bund zusätzliche Kompetenzen erhalten. Vorgesehen waren der freie Personen- und Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit und das Petitionsrecht. Damit nahm der Rossi-Plan wichtige Elemente des späteren Bundesstaates von 1848 vorweg.
Die Forderungen nach freiem Personen- und Warenverkehr sowie Niederlassungsfreiheit erinnern an die heutigen bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Schon damals ging es darum, wirtschaftliche Hindernisse abzubauen und den Menschen mehr Bewegungsfreiheit über politische Grenzen hinweg zu ermöglichen. Allerdings zielte der Rossi-Plan auf die Schaffung eines gemeinsamen Bundesstaates, während die bilateralen Verträge die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU regeln.
Doch 1833 scheiterte die Reform: Den konservativen Kantonen ging die vorgesehene Zentralisierung zu weit. Radikale hielten den Entwurf dagegen für unzureichend. Auch unter den Liberalen bestanden unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Bundesordnung.
Die Kantone konnten ihre eigenen Verfassungen verändern, weil sich innerhalb ihrer politischen Gemeinschaften entsprechende Mehrheiten durchsetzten. Für eine gemeinsame Bundesreform mussten sich dagegen Kantone mit sehr unterschiedlichen Interessen auf eine neue Ordnung verständigen. Dieser Konsens kam nicht zustande.
Der Konflikt zwischen Kirche und Staat verschärft sich
Nach dem Scheitern der Bundesreform rückte ein weiterer Gegensatz in den Mittelpunkt: das Verhältnis zwischen Staat und Kirche.
Liberale und Radikale wollten das Bildungswesen stärker unter staatliche Kontrolle stellen und den Einfluss kirchlicher Institutionen auf politische Entscheidungen begrenzen. Konservative Kräfte sahen darin einen Angriff auf die religiösen Rechte und die bisherige gesellschaftliche Ordnung.
1834: Die Badener Artikel
Im Januar 1834 trafen sich Vertreter der sieben liberal regierten Kantone Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Basel-Landschaft in Baden, um das Verhältnis zwischen Staat und katholischer Kirche neu zu regeln.
Die daraus hervorgegangenen Badener Artikel zielten darauf ab, die staatlichen Befugnisse gegenüber der Kirche auszubauen und kirchliche Angelegenheiten stärker staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Die Beschlüsse verstärkten die Gegensätze zwischen liberalen Reformkräften und kirchlich-konservativen Kreisen. Der Konflikt wurde zunehmend nicht nur politisch, sondern auch religiös ausgetragen.
1841: Die Aufhebung der Aargauer Klöster
Nach einer umstrittenen Verfassungsrevision und Unruhen im katholisch geprägten Freiamt eskalierten die Gegensätze im Kanton Aargau Anfang 1841. Die radikalliberale Kantonsregierung setzte sich militärisch durch.
Am 13. Januar 1841 beschloss der Aargauer Grosse Rat auf Antrag des radikalen Politikers Augustin Keller die Aufhebung sämtlicher acht Klöster des Kantons. Die Radikalliberalen betrachteten die Klöster als Stützen der konservativen Ordnung und als Hindernisse für die politische und gesellschaftliche Erneuerung. Im Sinne der Aufklärung wollten sie den Einfluss kirchlicher Institutionen auf Staat, Bildung und Gesellschaft zurückdrängen. Augustin Keller war selbst Katholik, strebte aber eine Reform der katholischen Kirche an. Später gehörte er zu den Wegbereitern der Christkatholischen Kirche in der Schweiz.
Keller beschuldigte die Klöster, den katholisch-konservativen Aufstand im Freiamt unterstützt zu haben. Dieser Vorwurf wurde durch spätere historische Untersuchungen widerlegt.
Der Entscheid, die Klöster aufzuheben, hatte erhebliche politische Folgen. Artikel 12 des Bundesvertrags von 1815 garantierte nämlich ausdrücklich den Fortbestand der Klöster und die Sicherheit ihres Eigentums.
Am 2. April 1841 erklärte die eidgenössische Tagsatzung die Aargauer Klosteraufhebung für unvereinbar mit dem Bundesvertrag von 1815. Die katholisch-konservativen Kantone betrachteten das Vorgehen als Verletzung des Bundesrechts und als Angriff auf die katholische Kirche.
Nach langwierigen Auseinandersetzungen wurden 1843 die vier Frauenklöster wiederhergestellt. Die vier Männerklöster blieben dagegen aufgehoben. Die Tagsatzung erklärte den Konflikt für erledigt. Die politischen und konfessionellen Spannungen waren damit jedoch keineswegs beseitigt.
Der Aargauer Klosterstreit verdeutlichte einen grundlegenden Widerspruch der Regenerationszeit: Während Liberale und Radikale eine stärkere bundesstaatliche Ordnung anstrebten, setzte sich eine radikalliberale Kantonsmehrheit über eine ausdrückliche Bestimmung des geltenden Bundesvertrags hinweg. Die katholisch-konservativen Kantone konnten sich in diesem Streit auf bestehendes Bundesrecht berufen.
1844: Die Jesuitenfrage bringt die Eidgenossenschaft an den Rand des Bürgerkriegs
Im Kanton Luzern hatte sich die politische Entwicklung inzwischen in die entgegengesetzte Richtung bewegt. 1841 gelangten katholisch-konservative Kräfte wieder an die Macht. Ihre neue Verfassung stärkte unter anderem direktdemokratische Elemente und die Gemeindeautonomie. Gleichzeitig gewann die katholische Kirche erneut politischen Einfluss.
Zu den führenden Persönlichkeiten der konservativen Bewegung gehörte der Grossbauer und Politiker Josef Leu von Ebersol. Am 24. Oktober 1844 beschloss der Luzerner Grosse Rat, die Jesuiten an die Höhere Lehranstalt zu berufen. Die Jesuiten waren ein katholischer Orden, der insbesondere im Bildungswesen eine bedeutende Rolle spielte. Für viele Liberale und Radikale verkörperten sie jedoch den politischen Einfluss der katholischen Kirche und den Widerstand gegen die liberale Staatsordnung. Die Berufung löste deshalb heftige Proteste aus, die weit über Luzern hinausreichten.
Die rechtliche Ausgangslage war allerdings eindeutig: Als souveräner Kanton durfte Luzern die Jesuiten an seine Schulen berufen. Die Entscheidung war mit dem geltenden Bundesrecht vereinbar. Die radikale Opposition begnügte sich dennoch nicht mit politischen Protesten.
Die Freischarenzüge von 1844 und 1845
Am 8. Dezember 1844 versuchten bewaffnete Gegner der konservativen Luzerner Regierung erstmals, diese zu stürzen. Der sogenannte erste Freischarenzug scheiterte jedoch. In der Nacht vom 30. auf den 31. März 1845 marschierten daraufhin rund 3500 Freischärler unter dem Kommando von Ulrich Ochsenbein erneut gegen Luzern.
Die bewaffneten Freiwilligen stammten aus Luzern und verschiedenen liberal regierten Kantonen. Ihr Ziel war es, die konservative Regierung zu beseitigen und die Jesuitenberufung rückgängig zu machen. Doch auch der zweite Freischarenzug scheiterte. Es gab Tote und Verwundete, zahlreiche Freischärler gerieten in Gefangenschaft.
Die Freischarenzüge waren bewaffnete Umsturzversuche gegen eine rechtmässige Kantonsregierung. Sie zeigten, wie stark sich die politische Auseinandersetzung inzwischen radikalisiert hatte. Die konservativen Luzerner Behörden reagierten ihrerseits mit Verhaftungen und Repressionen, von denen auch Unbeteiligte betroffen waren. Am 20. Juli 1845 wurde Josef Leu ermordet. Sein Tod vertiefte das Misstrauen und die Feindschaft zwischen den politischen Lagern zusätzlich.

1845: Sieben katholisch-konservative Kantone schliessen den Sonderbund
Die Aargauer Klosteraufhebungen, die Jesuitenfrage und insbesondere die Freischarenzüge verstärkten bei den katholisch-konservativen Kantonen die Befürchtung, ihre politische und religiöse Selbstständigkeit nicht mehr ausreichend schützen zu können.
Ende 1845 schlossen sich die sieben Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zu einem gemeinsamen Schutzbündnis, dem sogenannten Sonderbund, zusammen. Unterwalden umfasste damals die beiden Halbkantone Obwalden und Nidwalden. Die Mitglieder wollten ihre kantonale Souveränität und ihre religiösen Interessen verteidigen. Das Bündnis verfügte über eine gemeinsame militärische Organisation.
Allerdings stand auch der Sonderbund im Widerspruch zur bestehenden Bundesordnung. Der Bundesvertrag von 1815 untersagte kantonale Verbindungen, die gegen den Bund oder gegen die Rechte anderer Kantone gerichtet waren. Damit war die Eidgenossenschaft in eine schwere Staatskrise geraten.
Die liberalradikalen Kräfte verlangten die Auflösung des Sonderbundes. Die katholisch-konservativen Kantone betrachteten ihr Bündnis dagegen als notwendige Antwort auf die vorangegangenen Angriffe. Eine politische Verständigung wurde zunehmend schwieriger.
Der Weg zum Sonderbundskrieg von 1847
Zwischen 1830 und 1847 hatten sich die politischen Kräfteverhältnisse in der Schweiz grundlegend verändert. In zahlreichen Kantonen waren liberale oder radikale Regierungen an die Macht gelangt. Die Forderung nach einem stärkeren Bundesstaat gewann an Unterstützung. Die konservativen Kantone wollten dagegen ihre weitgehende Selbstständigkeit bewahren und fürchteten, in einem zentralisierten Staat dauerhaft überstimmt zu werden.
Der Konflikt war mehr als ein Streit zwischen Katholiken und Reformierten. Er betraf ebenso unterschiedliche Vorstellungen von Volkssouveränität, Rechtsstaat, politischer Mitbestimmung und föderaler Ordnung.
Die gescheiterte Bundesreform von 1833 hatte gezeigt, dass sich diese Gegensätze innerhalb des bestehenden Staatenbundes kaum überwinden liessen. Die Aargauer Klosteraufhebungen und die Freischarenzüge offenbarten zudem, dass auch radikale Reformkräfte bereit waren, bestehendes Recht zu verletzen. Die Bildung des Sonderbundes verschärfte den Konflikt weiter.
1847 verfügten die liberal-radikalen Kräfte schliesslich über die Mehrheit in der Tagsatzung. Diese beschloss am 20. Juli die Auflösung des Sonderbundes. Da die Sonderbundskantone den Entscheid nicht akzeptierten, kam es im November 1847 zum Bürgerkrieg.
Von der Regeneration
zum Bundesstaat von 1848
Die Regeneration begann 1830 mit dem Kampf um kantonale Verfassungsreformen. Sie endete 1848 mit der Gründung des modernen schweizerischen Bundesstaates. Dazwischen lagen achtzehn Jahre politischer Auseinandersetzungen, gescheiterter Kompromisse, religiöser Konflikte und schliesslich ein Bürgerkrieg.
Die Bundesverfassung von 1848 schuf eine gemeinsame Regierung, ein eidgenössisches Parlament und einen handlungsfähigeren Bund. Gleichzeitig behielten die Kantone weitreichende Zuständigkeiten und eine starke Stellung innerhalb der neuen Bundesordnung. Die Schweiz wurde damit weder ein zentralistischer Einheitsstaat noch blieb sie ein lockerer Staatenbund.
Die moderne Schweiz entstand aus einem jahrzehntelangen Ringen um Demokratie, Religion und die Machtverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund. Im Zentrum stand die Frage, wie viel Selbstständigkeit die Kantone bewahren und welche Kompetenzen sie an den Bund abgeben sollten.
Quellen
- Historisches Lexikon der Schweiz: Regeneration
- Historisches Lexikon der Schweiz: Liberalismus
- Historisches Lexikon der Schweiz: Radikalismus
- Historisches Lexikon der Schweiz: Konservatismus
- Historisches Lexikon der Schweiz: Stimm- und Wahlrecht
- Historisches Lexikon der Schweiz: Siebnerkonkordat
- Historisches Lexikon der Schweiz: Rossi-Plan
- Historisches Lexikon der Schweiz: Badener Artikel
- Historisches Lexikon der Schweiz: Aargauer Klosterstreit
- Historisches Lexikon der Schweiz: Jesuiten
- Historisches Lexikon der Schweiz: Freischarenzüge
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