Wir sollten die Menschenrechtskonvention kündigen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Dezember 2009 | 6.466 mal gesehen

RichterstaatDie europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Vertrag, der die Staaten, die ihn unterzeichnet haben, zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte verpflichtet. Er verankert das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Recht auf Achtung der Privatsphäre, die Meinungsäusserungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung. Die EMRK erlaubt es Bürgern, nach Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage wegen behaupteter Verletzung der Konvention einzureichen. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Quelle

Antidemokratische Kräfte aus dem linken Lager versuchen die EMRK immer wieder zu missbrauchen um demokratische Volksentscheide aufzuheben. Sie hebeln damit die direkte Demokratie unseres Landes aus. Dies wirft die Frage auf, wie sinnvoll die Ratifizierung der EMRK durch die Schweiz ist.

Für Bürger von Staaten, die die Menschenrechte nicht einhalten ist die EMRK sinnvoll. Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz kann aber auf die EMRK verzichten. Die in der EMRK verankerten Menschenrechte sind nämlich bereits in der Bundesverfassung verankert. Somit ist die EMRK nur eine unnötige Instanz, die über dem Souverän (dem Volk) steht. Das macht keinen Sinn, denn das Volk braucht keine Instanz, die es bevormundet.

Wir Schweizer brauchen keine fremden Richter! Um die Bevormundung durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufzuheben, sollte die Schweiz die EMRK kündigen. Notfalls ist der Bundesrat mit einer Volksinitiative dazu zu zwingen.

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22 Gedanken zu „Wir sollten die Menschenrechtskonvention kündigen“

  1. Genau. Und morgen lassen wir die Leute ausschaffen, welche die Schweizer Errungenschaften der letzten 100 Jahre zu vernichten versuchen. Amen.

  2. Die EMRK wurde 1974 ratifiziert und nicht vor 100 Jahren. Ausserdem, wie ich bereits geschrieben habe, sind die Errungenschaften unseres Bundesstaats in der Bundesverfassung festgehalten. Die Freiheits- und Bürgerrechte der Schweiz sind weitgehender als in jedem anderen europäischen Land! Eine europäische Menschenrechtskonvention braucht es nicht.

    Die europäische Menschenrechtskonvention dient einzig dem Zweck das Volk zu kontrollieren. Es ist eine Instanz über unserem Souverän. Eine solche Bevormundung braucht es nicht! Unsere Demokratie braucht keine fremden Richter!

  3. Die unselige Debatte mit den Minaretten jetzt auch noch nach Strasburg zu tragen halte ich für ausgesprochen sinnlos. Dann geht das ganze Seldwyla-Theater noch einige Monate weiter, Prost.

    In einer direkten Demokratrie kann es Vorkommen, dass Volksentscheide gegen die Grundrechte von EMRK und Bundesverfassung verstossen. Mit dem müssen wir umgehen können. Die beiden Extremvarianten -Volksinitiativen für ungültig erklären oder -EMRK kündigen, sind klar abzulehnen.

    Nun gehen die Grundrechte in der BV weiter als in der EMRK. D.h. alles was gegen letztere Verstösst, Verstösst erst recht gegen die Bundesverfassung. Eine Bundesverfassung welche ebenfalls von Volk und Ständen mit notabene grösserem Mehr als die Minarettinitiative angenommen wurde.

    Was würdest Du Alexander dann sagen, wenn etwa eine Initiative angenommen würde, welche auch deiner Meinung nach gegen die Grundrechte verstösst?? (Als kleine Denkbeispiel: Eine Initiative, welche z.B. die Weltwoche verbieten würde)???

  4. Ludwig, du scheinst den BV Art. 139 Abs. 2 nicht zu kennen. Dort heisst es:

    Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

    Somit ist klar, dass unsere Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) darüber wachen, dass keine Initiativen, die der Bundesverfassung widersprechen vors Volk kommen. Damit erübrigt sich deine hypothetische Frage nach dem was ich machen würde wenn.

    Was spricht dagegen die EMRK zu kündigen? Wie ich in meinem Artikel bereits geschrieben habe, werden weitergehende Menschenrechte und Freiheitsrechte bereits durch die Bundesverfassung und das zwingende Völkerrecht, dem sich die Schweiz verpflichtet hat garantiert.

    Ausgesuchte Artikel aus der BV als Beispiele:
    Art. 7 Menschenwürde
    Art. 8 Rechtsgleichheit
    Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
    Art. 13 Schutz der Privatsphäre
    Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
    Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
    Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
    Art. 22 Versammlungsfreiheit
    usw. usf.

    Somit braucht es die EMRK gar nicht. Ich habe übrigens im Artikel die Links zur BV und der EMRK angegeben. Jeder kann sich so einen Überblick über den Inhalt verschaffen. Lies meinen Artikel nochmals aufmerksamer durch. Dann wirst du feststellen wozu die EMRK wirklich dient. Sie dienst als Kontrollinstanz. Lies weiter was ich davon halte. Ich habe geschrieben, dass diese Kontrollinstanz von Linken missbraucht wird und dass unser Volk keine fremden Richter braucht! Direktdemokratische Staaten brauchen keine solche Kontrollinstanz! Es besteht nämlich sonst die Gefahr, dass fremde Richter demokratische Entscheide des Volkes gefährden obschon diese nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Das darf nicht sein, denn dann können wir die direkte Demokratie gleich durch eine Diktatur ersetzen.

    Die im Fernsehen geäusserte Aussage eines Berner Rechtsprofessors, dass das Niveau der Schweiz im Falle einer Kündigung hinter jenes der Ukraine zurückfallen würde, ist absolut lächerlich und haltlos. Dieser Mann weiss nicht was er sagt. Denn wie könnte denn das Niveau sinken wenn unser Grundgesetz bereits weitergehende Grundrechte garantiert als die EMRK? Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand?

  5. Alexander
    nun ich würde mal sagen, genau das was in deinem Artikel steht hat das Parlament bis heute nicht wirklich gemacht. Es geht immer vom Gesunden Menschenverstand aus. Dabei denkt es nun mal nicht, dass mehr die Gefühle entscheiden können. Man eben mal eine Grenze aufzeigen will, wie eben gerade geschehen.
    Zudem, habt ihr wirklich so angst, dass das Resultat gekippt wird. Dann ist ev. doch was dran an den Vorwürfen. Denn sonst müsste man von den Menschenrechten, welche wir ja wie du sagst einhalten, keine Angst haben. Man wäre auf der Sicheren Seite.

  6. Ich weiss nicht wie realistisch die Chance ist, dass das Verbot doch noch von irgendeinem Gericht gekippt wird.

    Sollte dies jedoch trotzdem mal passieren, bin ich zumindest froh dass das Thema Islam in der Öffentlichkeit mehr besprochen wird, das sollte auch zwangsläufig dazu führen, dass sich mehr Leute mit der Problematik auseinandersetzen. (Auch wenn es nun zuerst eine Welle von „Islam heisst Frieden“ und „Der Islam ist doch nur eine Religion wie alle anderen“ predigten gibt)

  7. Alexander, du zitierst den Passus betreffend Ungültigerklärung einer Initiative. Darin steht klar, dass eine Initiative für ungültig erklärt werden kann wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt. Zwingendes Völkerrecht sind ganz wenige Grundrechte wie das Verbot von Folter, Genozid und die innere Religionsfreiheit.

    Das Parlament hat keine Möglichkeit eine Initiative für ungültig zu erklären, die im Rahmen unserer Verfassung problematisch sein könnte.
    Und genau das ist hier geschehen und genau darum werden sich auch Gerichte damit befassen müssen. Der Ausgang vor Schweizer Gerichten ist für mich unklar. Vor dem Gerichtshof in Strassburg ist es hingegen klar, diese Richter sind nur an die EMRK gebunden und da ist ein Bauverbot für ein religiöses Gebäude klar rechtswidrig.
    In der Schweiz wird man abwägen müssen was mehr zählt.
    Allerdings ist für mich klar, dass die Minarettinitiative sowohl das Diskriminierungsverbot als auch die äussere Religionsfreiheit verletzt.
    Es ist mir auch klar, dass diese Verletzungen im Vergleich zu den Problemen in islamischen Staaten Peanuts sind, aber wir können nicht mit dem Finger auf andere zeigen und gleichzeitig die Menschenrechte so auslegen wie wir gerne möchten.
    Auch aus diesem Grund finde ich es äusserst sinnvoll, dass eine Instanz ausserhalb unseres Landes angerufen werden kann und unter Umständen uns auf Lücken oder Probleme in unserer Verfassung hinweisen kann.

  8. gleich nochmals ich. 😉

    @constatine
    Ein Gericht kann das Verbot nicht einfach kippen, schon gar nicht der europäische Gerichtshof. Dieser würde uns auffordern nachzubessern und dann wäre es wieder an unserer Legislative zu schauen wie man das Verbot besser verankern kann.

  9. Jonas, zum x-ten Mal, die Minarettinitiative verstösst weder gegen unsere Bundesverfassung noch gegen zwingendes Völkerrecht. Aus diesem Grund konnte die Bundesversammlung die Initiative auch nicht für ungültig erklären.

    Da die Bundesverfassung umfassendere Freiheitsrechte und Menschenrechte als die EMRK garatiert, brauchen wir die EMRK auch nicht. Insbesondere hat die Schweiz keine fremden Richter nötig. Aus diesem Grund ist die EMRK zu kündigen.

    Mir ist klar, dass der Bundesrat und die Linken an der EMRK festhalten wollen. Denn sie können so die EMRK als Instrument gegen unliebsame Volksentscheide einsetzen. Das Volk soll entscheiden was es will. Das Recht auf den eigenen Willen oder eine Diktatur der fremden Richter.

  10. Was sagst du denn zu dem Vorwurf, dass die Minarettinitative gegen den Diskriminirungsartikel der Verfassung verstösst? Da eben nur einer Religion etwas per Verfassung verboten wird?
    Und nochmal, wenn wir uns an die EMRK halten, wieso habt ihr so eine Angst vor einem Negativen Urteil?

  11. Ich würde bei der Diskriminurung mal sagen, es kommt darauf an, wo die Person steht. Ein Muslim welcher ein Minarett will fühlt sich sicher diskrimitiert.

    Aber die Antwort auf die zweite Frage würde mich auch sehr Interessieren.

  12. Weisst du Trix, wenn man mir ein Minarett vors Haus stellt fühle ich mich auch diskriminiert. 😉

    Und die Italiener fühlen sich auch diskriminiert, wenn sie wegen Nichtchristen keine Kruzifixe in den Klassenzimmer ihrer Schulhäuser mehr aufhängen dürfen wie sie dies seit Jahrhunderten durften. Das Kruzifixverbot geht auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück. Dieser kann ja wohl nicht ein christliches Symbol verbieten und gleichzeitig das Verbot eines islamischen erlauben.

  13. Ich würde das Anders herum angehen. Man kann nicht ein Symbol verbieten und ein Anderes nicht.
    Also hat man hier ein Urteil in der Richtung der Befürworter. Das in Italen verstehe ich eh nicht.

    Ach ja, das Problem bei der Diskriminirung ist ja, dass sich immer jemand so fühlen kann.

  14. Frage:

    Weshalb – wenn man dir folgt und glaubt die Schweiz halte sich ohnehin an die Menschenrechte und brauche die EMRK nicht – hat man dann so grosse Angst, dass geklagt und verloren werden könnte?

  15. Es geht nicht darum ob man Angst vor den Entscheiden der fremden Richter hat oder nicht. Es geht darum ob man WILL, dass fremde Richter das letzte Wort haben.

    Meine Meinung ist gemacht:
    Ich WILL nicht, dass das Wort eines ausländischen Richters mehr gilt als das Wort der Schweizer Stimmbürger. Ich bin ganz klar für unsere direkte Demokratie. Es braucht keine Bevormundung durch Leute, die meinen etwas Besseres zu sein als das Stimmvolk! Damit dürfte ich im Einklang mit den alten Eidgenossen sein, die sich gegen fremde Mächte erhoben haben und Landesverräter am nächsten Baum aufgeknüpft haben.

  16. Hallo @all!

    Auch wenn mein Beitrag sehr spät kommt, ich muß ihn einfach zum Besten geben. Ich lebe in der BRD und hier ist die EMRK das einzige, was hier noch einiger Maßen für Ordnung sorgen könnte. Wenn ich jetzt mal die ganzen „Reichsdeutschen“ – Vereinigungen (KRR etc.) zitiere, ist die BRD ein Besazungskonstrukt der Alliierten. Als diese verfolgt sie ausschließlich die Ziele der Alliierten und nicht die der deutschen Bürger. Ihr in der Schweiz, habt ein solches Problem nicht und auch meiner Meinung nach, sollte immer das eigene Staatsvolk über staatsinterne Belange entscheiden.
    Was das Minarettverbot betrifft, sollten ausschließlich die Schweizer Staatsbürger darüber entscheiden und niemand anderes von Ausserhalb. Ich bin nicht kirchlich verankert, also ohne „Glaube“ und habe von daher eine andere Ansicht, evtl. objektiver. Gott (welcher auch immer das sein mag) braucht kein irdisches Gebäude für seine Gläubiger. Wenn jemand glaubt, muß er zum Beten nicht extra in das „Gotteshaus“ gehen. Ich wohne direkt vor einer evg. Kirche und deren Gebimmel ist manchmal schon sehr schlimm (Telefonieren ist dann nicht möglich weil man sich nicht verstehen kann). Wenn ich richtig informiert bin, verhält es sich mit einer Minarett noch grausamer. Ich arbeite des nachts und gehe meist gegen 4 Uhr ins Bett. Wenn dann um 6 oder 7 Uhr einer vom Dach jault, denn anders kann ich es nicht bezeichnen, ist er in meiner Gegend lebensmüde. Der fällt dann schneller tot vom Turm als er rauf gekommen ist. Sollen von mir aus die Gläubigen ihre „Gotteshäuser“ bauen und auch dahin gehen, aber die Lärmbelästigung sollte generell(Glockengeläut in unmittelbarem Wohngebiet, Turmgejaule etc.) verboten werden!

    Auf der Insel Rügen haben die Zeugen Jehovas Ihren Königreichssaal gebaut (innerhalb von 6 Wochen). Ohne Glocken und ohne jemanden der vom Dach jault. Die treffen sich da und sind, ausser durch die Menge an Fahrzeugen, nicht zu bemerken. Auf diese Weise habe ich nicht gegen „Gotteshäuser“.

    Ansonsten kann ich nur sagen, ihr Schweizer habt euren Staat richtig aufgebaut. Ihr macht euch auch nicht abhängig von einer „EU“ oder sonstigen Staaten. Ihr entscheidet und kein EU-Mitgliedstaat kann euch ins Handwerk pfuschen. So stelle ich mir Deutschland vor!

    Liebe Grüße aus Deutschland

    MasterNemo

  17. Ich habe grosses Verständnisse für Ihre Argumente in diesem Artikel. Doch die Schweiz würde durch das Austreten aus der EMRK bloss falsche Signale aussenden. Man könnte den Schritt bösartig umdeuten und behaupten, dass unser Land an den Menschenrechten gar nicht mehr interessiert sei, obschon sich ja die Schweiz für die grundsätzlichen Menschenrechte immer stark macht. Ich sehe es so: Alle weltweiten, gutgemeinten Organisationen, Institutionen (UNO, UNHRC, Entwicklungshilfelobby etc. etc.) sind halt leider zum einen grossen Teil bloss Papiertiger, weil in ihnen Despoten und Vertreter von Unrechtsstaaten Einsitz haben, die sich dort gerne aufplustern und noch lieber überhöhte Honorare und Gehälter einkassieren. Da diese Organisationen aber mit politisch-diplomatischer Korrektheit am Leben erhalten werden, kann man von ihnen nicht viel erwarten.
    Allerdings: es ist dennoch gut, dass es sie gibt, sonst wäre das Elend in der Welt weit grösser.

  18. Herr Grützner, die EMRK ist mehr ein politisches als juristisches Instrument. Zudem ist das Wesentliche bereits in der Bundesverfassung festgehalten:

    In BV Art. 5 Absatz 4 steht: „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.“

    In BV Art. 7 steht: „Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.“

    In BV Art. 8 wird die Rechtsgleichheit geregelt (Gleichstellungsartikel, vor dem Gesetz ist jeder gleich)

    In BV Art. 16 wird die Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleistet.

    In BV Art. 139 Absatz 3 steht: „Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.“

    Es gibt noch weitere Artikel, die ich jetzt nicht weiter aufzähle, mit welchen die Menschenrechte gewährleistet sind. Die EMRK ist unnötig und stellt einen Eingriff in die Souveränität des Schweizer Rechtsstaats dar. Der Souverän der Schweiz sind Volk und Stände und nicht der Europarat!

    Wir sollten lieber ein Bundesverfassungsgericht schaffen, welches darauf achtet, dass Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sind. Weiter sollten wir darauf achten, dass sich die Justizbehörden (Richter, Staatsanwälte, Polizei) an das Prozessrecht halten und die Gesetze richtig anwenden. Hier liegt, nach meinen eigenen Erfahrungen, noch einiges im Argen. Staatsanwälte, die sich nicht ans Prozessrecht halten, gehören auf der Stelle vom Amt suspendiert. Hierbei geht es um nichts Geringeres als um die Glaubwürdigkeit und das Ansehen unseres Rechtsstaats!

  19. Ja, richtig, die Schweiz sollte sich ein BVG leisten, Die Schweiz ist Rechtsstaat genug und braucht sich eigentlich um gar kein Völkerrecht mehr zu kümmern. Aber das geht vielleicht politisch korrekt nicht, weil wir ein kleines Land sind, das sich um die Aussenbeziehungen halt doch bemühen muss.

  20. Herr Grützner, ich habe nichts gegen gute Beziehungen der Schweiz zu ausländischen Staaten und konstruktive Dialoge. Wir müssen einfach darauf achten, dass die Souveränität unseres Landes und unseres Rechtsstaats gewahrt bleibt.

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