Fakten zur Abstimmung über die Personenfreizügigkeit

Am 8. Februar 2009 stimmen die Stimmberechtigten über die Weiterführung sowie die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ab. Um dem Leser bei der Entscheidungsfindung zu helfen, habe ich ein paar Fakten festgehalten.

Wieso wird über die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht getrennt abgestimmt?
Darüber wurde lange zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat gerungen. Vor allem die SP sowie grosse Teile der CVP und der Grünen waren für die Paketlösung. Dagegen stemmten sich insbesondere die SVP und die FDP.

Welche Probleme bringt die Paketlösung mit sich?
Ohne Paketlösung hätte das Volk der Weiterführung der Personenfreizügigkeit zustimmen und gleichzeitig die Erweiterung ablehnen können. In diesem Falle wäre es nicht automatisch zu einer Kündigung der Personenfreizügigkeit gekommen. Die Schweiz hätte mit der EU über die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien und das weitere Vorgehen verhandeln müssen. Er hätte dadurch die Chance gehabt, neue Bedingungen auszuhandeln. Die Befürworter der Paketlösung behaupten, dass die Schweiz bei solchen Verhandlungen schlechtere Karten gehabt hätte. Beweisen können sie es jedoch nicht und die Wirtschaftslage spricht eher gegen ihre Behauptung. Denn Länder mit einer hohen Arbeitslosenquote dürften an der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz weiterhin interessiert sein.

Was geschieht, wenn wir die Personenfreizügigkeit ablehnen?
Die besonders von Mittelinks-Schweizern bewunderte Bundesrätin Widmer-Schlumpf warnt für den Fall einer Ablehnung wiederholt vor «gravierenden» Auswirkungen. Bei einem Nein zur Weiterführung würden die Bilateralen I automatisch ausser Kraft treten, so wie das die sogenannte Guillotine-Klausel vorsehe.

Warum die Paketlösung entscheidend ist:
Die Bilateralen I traten bereits 2002 auf unbefristete Zeit in Kraft. Einzig die Personenfreizügigkeit wurde dabei auf 7 Jahre befristet abgeschlossen. Wenn keiner der beiden Vertragspartner (Schweiz und EU) kündigt, verlängert sie sich automatisch. Die EU hat bereits verlauten lassen, dass sie an den Bilateralen I festhalten möchte. Somit ist klar, dass aufgrund der Guillotine-Klausel auch die anderen Verträge der Bilateralen I nur aufgehoben würden, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit von sich aus kündigen würde. Bei einer getrennten Abstimmung hätte ein Nein allein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien die Bilateralen I nicht automatisch ausser Kraft gesetzt. Die Schweiz hätte in diesem Fall mit der EU über das weitere Vorgehen verhandeln müssen.

Risiken der Personenfreizügigkeit:

  • Für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien gilt eine Übergangsfrist von bis zu 7 Jahren. Während dieser Zeit kann die Schweiz den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Kontingente, den Inländervorrang sowie vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen beschränken. Anschliessend ist während weiterer 3 Jahre eine spezielle Schutzklausel vorgesehen.
  • Grundsätzlich kann als Arbeitnehmer nur in die Schweiz kommen, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Arbeitssuchende aus dem EU-Raum, die keinen gültigen Arbeitsvertrag haben, können sich jedoch bis zu 6 Monaten in der Schweiz aufhalten. Bei einer Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien könnte es dadurch auch zu unangenehmen Besuchen von Roma kommen, die monatelang im Land herumstreichen.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat. Wer also nur 1 Tag lang arbeitet und dann wieder arbeitslos ist (Scheinarbeitsverhältnis, um sich einen Aufenthalt in der Schweiz zu erschleichen), hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Er kann aber bis zu 5 Jahre lang Sozialhilfe kassieren.
  • Durch die Personenfreizügigkeit erschliessen sich dem Schweizer Arbeitsmarkt neue Quellen mit Leuten, die Stellen nachfragen. Wenn die Nachfragekurve nun grösser ist als die Jobangebotskurve, hat dies Auswirkungen auf den Lohn (Preis, Lohndumping) und die Arbeitslosenquote. Dieser Mechanismus kann in der Hochkonjunktur durch das Wirtschaftswachstum zeitweilig gestoppt werden. Die weltweite Lage verzeichnet derzeit allerdings ein negatives Wirtschaftswachstum.

Die Arbeitslosenzahlen vom SECO per Dezember 2008:
Anzahl Arbeitslose total: 118’762
Davon Schweizer: 64’216 (54.1 %)
Davon Ausländer: 54’546 (45.9 %)
Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung gemäss Statistik vom BFS für das Jahr 2007: 21.1 %

Wir haben einen Ausländeranteil von etwas über 21 %. 45.9 % aller Arbeitslosen sind Ausländer. Wozu braucht die Schweiz also eine Personenfreizügigkeit? Sollen noch mehr kommen? Wer finanziert das? Die Schweizer Angestellten, denen Lohndumping und Jobverlust droht?

Diesen Artikel bewerten

6 Kommentare zu „Fakten zur Abstimmung über die Personenfreizügigkeit“

  1. Nun, das sind keine Fakten die da uns präsentierts, sondern Angstmacherei auf der Gegnerseite.

    Noch etwas, bei der Abstimmung im Parlament haben über 30 SVP-Parlamentarier für das Päckchen gestimmt. Gegen das bin ich zwar auch und hätte es lieber gesehen wir hätten über zwei getrennte Vorlagen abstimmen können. Obwohl, wahrscheinlich hätte ich halt dann 2Mal JA gesagt.

  2. 75 % der Schweizer wollen beschissen werden, denn genau so viele haben die Initiative «Volksouveränität statt Behördenpropaganda» abgelehnt. Ich war dafür. Hier haben wir nun die Quittung dafür auf Seite 5.

    Mehr dazu hier:
    http://www.sackstark.info/?p=1429

    Was auch untergeht ist die Tatsache, daß, falls wir diesmal JA stimmen, wir neu auch JA zur UNBEFRISTETEN Weiterführung der Personenfreizügigkeit sagen, was bisher nicht der Fall war.

    Die beschriebenen Voraussetzungen, damit ein EU-Bürger sich in der Schweiz niederlassen darf, sind genau dieselben, wie vor der Personenfreizügigkeit. Dennoch werden diese Voraussetzungen als eine Verbesserung dargestellt.

    Was passiert, wenn die flankierenden Maßnahmen spätestens 2019 wegfallen? – Werden es uns unsere Kinder danken?

    usw., usf.

    Gruss
    Carolus Magnus

  3. Die Bilateralen Verträge I können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Wieso sollten wir also jetzt in einer wirtschaftlich schwierigen Lage den Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig weniger attraktiv machen?

    Falls die Horrorszenarien der SVP wirklich eintreffen werden, was ich jedoch nicht glaube, kann die Schweiz die Verträge jederzeit kündigen und die Personenfreizügigkeit tritt mit einer Frist von sechs Monaten ausser Kraft. Im jetzigen Zeitpunkt ein Nein in die Urne zu werfen, ohne zu wissen was anschliessend passiert, ist wirklich sehr fahrlässig.

    In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten nicht noch Unsicherheiten geschaffen werden. Deshalb appelliere ich an die Stimmbürger, der Ausdehnung und Erweiterung zuzustimmen.

  4. Manuel, inwiefern wird denn deiner Meinung nach der Wirtschaftsstandort Schweiz weniger attraktiv gemacht?

    Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist attraktiv weil er…

    über eine gute Infrastruktur verfügt,
    über eine attraktive Steuergesetzgebung verfügt,
    über gut ausgebildetets Personal verfügt, welches gerne in der Schweiz für hohe Löhne arbeitet,
    über eine hohe Lebensqualität verfügt,
    über politische Stabilität verfügt,
    neutral und sicher ist,
    mehrsprachig ist,
    unbürokratisch ist,
    die Lohnnebenkosten in der Schweiz tief sind und weil er
    verkehrstechnisch gut erreichbar ist.

    Mit der Personenfreizügigkeit und den Bilateralen hat das nichts zu tun. Die Personenfreizügigkeit ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, welches den freien Personenverkehr von Schweizern und EU-Bürgern zwischen der EU und der Schweiz regelt.

    Die Bilateralen sind abkommen mit der EU und regeln folgende Dossiers:
    Personenfreizügigkeit
    Luftverkehrsabkommen
    Landverkehrsabkommen
    Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
    Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
    Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewegungen

    Mit der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz hat das nichts zu tun!

  5. Personenfreizügigkeit, die schöngeredete Erfolgsgeschichte, kein Politiker will zugeben, dass es ein grosser Flopp war. Gekommen sind Personen die ohnehin kommen durften und die EU war froh und glücklich ihre Arbeitslosen in die Schweiz zu verfrachten. Fazit, eine Milliarde mehr Sozialausgaben bei einer Zuwanderung von 60000 Personen. „Ein riesen Erfolg oder“.

Die Kommentare sind geschlossen.