Lügt David Gibor?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2016 | 5.047 mal gesehen

David Gibor hat zwei Strafanträge gegen mich eingereicht und behauptet, dass Hermann Lei in einem Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei bestreitet das. Lügt David Gibor?

Wenn mich Eduard Ith «Dummkopf par excellence» nennt, weigert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft diesen strafrechtlich zu verfolgen. Ein entsprechender Strafantrag von mir wurde mit einer Einstellungsverfügung eingestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nicht besser. Sie wies einen Strafantrag von SVP-Nationalrat Claudio Zanetti mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Dieser hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn unter anderem als «gottverdammtes Drecksschwein» und «hirnamputierten Waschlappen» bezeichnet hat. Die NZZ hat darüber berichtet.

Auf der anderen Seite führt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zwei an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Strafanträgen ein Strafverfahren durch. Es geht um zwei Strafanträge, die von Daniel Kettiger im Auftrag von David Gibor am 23. Juni 2015 und am 3. November 2015 gegen mich eingereicht wurden.

Da ich von zwei Anwälten angegriffen werde und es sich um ein Strafverfahren handelt, habe ich einen Pflichtverteidiger beantragt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Rechtsverweigerung par excellence

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verweigert mir jedoch einen Pflichtverteidiger. Dies obwohl es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Bagatellfall im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO handelt. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass ich als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger für ein Strafverfahren mit schwerwiegendem Vorwurf benötige. Ich halte das für Rechtsverweigerung par excellence. Ich kann jetzt noch innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde dagegen einreichen. Ob ich das tue weiss ich noch nicht, denn ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Aus Erfahrung weiss ich inzwischen, dass sich der Aufwand für Beschwerden nicht lohnt. Ausserdem hat das Zürcher Obergericht einem Medienbericht zufolge eine entsprechende Beschwerde eines Studenten abgeschmettert.  Auch ihm wurde kein Pflichtverteidiger zugestanden. Die Justiz im Schweizer Rechtsstaat ist vor allem eines, eine fertige Willkür- und Gesinnungsjustiz!

Wie ehrlich ist Gibor?

In Gibors Strafantrag vom 3. November 2015 wird auf Seite 3 unter Ziffer 7 behauptet, dass Rechtsanwalt Hermann Lei verurteilt worden sei. Es heisst dort, Zitat:

„In der Zwischenzeit wurde Hermann Lei auch verurteilt.“

David Gibor hat diese Behauptung in seiner Einvernahme vom 17.03.2016 auf Seite 4, Frage 11 wiederholt. Hermann Lei teilte mir auf Nachfrage jedoch mit, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das Tagblatt veröffentlichte überdies den folgenden Artikel zur Sache Gibor vs. Lei.

David Gibor

Auszuschliessen ist, dass David Gibor und Daniel Kettiger den Sachverhalt nicht kennen. Mich erstaunt es daher, dass Daniel Kettiger und David Gibor dennoch behaupten, Lei sei bereits verurteilt worden.

Strafantrag vom 23. Juni 2015
Strafantrag vom 3. November 2015
Einvernahme David Gibor
Abweisung amtliche Verteidigung

Nachtrag vom 14.05.2016: 

Beschwerde gegen Abweisung amtliche Verteidigung