Ausschaffungsinitiative als Vorwand für linke Asylpolitik?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2016 | 1.961 mal gesehen

Angeblich befürchten der Bundesrat und Wirtschaftsbosse, dass es bei der Ausschaffung krimineller Ausländer zu personellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt kommen könnte. Der Bundesrat will deshalb vorläufig aufgenommene Asylbewerber in den Arbeitsprozess integrieren und der Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid. Ich halte nichts davon. Der Bundesrat missbraucht die Ausschaffungsinitiative als Vorwand für eine linke Asylpolitik.

Weshalb ich nichts davon halte vorläufig aufgenommene Aslylbwerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren:

  1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweizer Wirtschaft ein Bedürfnis nach kriminellen Arbeitnehmern hat.
  2. Die Personenfreizügigkeit besteht weiterhin. Die Wirtschaftsbosse können weiterhin ausländische Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen in die Schweiz importieren. Sie können ältere Schweizer Arbeitnehmer also weiterhin durch jüngeres und günstigeres Personal aus dem Ausland ersetzen und somit auf Kosten der Allgemeinheit mehr Geld für sich selber beiseite schaffen und horten.
  3. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber müssen die Schweiz sehr wahrscheinlich wieder verlassen. Es ist daher nicht sinnvoll sie in den Schweizer Arbeitsmarkt zu integrieren. Das dient nur dazu um vorläufiges Aufenthaltsrecht zu einem Definitiven zu machen. Dies indem diese Leute später aufgrund der Härtefallregelung nicht mehr ausgeschafft werden dürfen. Wer schon länger in der Schweiz lebt und hier arbeitet, kann kaum mehr ausgeschafft werden, wenn er nicht kriminell wird.
  4. Wenn vorläufig aufgenommene Asylbewerber in den Arbeitsprozess integriert werden, erfüllen wir genau ihre Wünsche. Es handelt sich bei ihnen überwiegend um Wirtschaftsflüchtlinge, die in der Schweiz Arbeit suchen. Wenn wir solchen Leuten Arbeit geben, ist das eine Einladung an weitere Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist also eine grosse Dummheit dies zu tun.

Wer pfeift den Bundesrat und den Arbeitgeberverband zurück?

Der Schweizer Rechtsstaat wird von Egoisten dominiert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2016 | 1.610 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsstaat wird von feigen Richtern dominiert, denen das eigene Ego wichtiger ist als Gerechtigkeit und Augenmass.

Wie ihr wisst, wurde ich wegen des folgendes Tweets verurteilt:

„Vielleicht brauche wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Die Verantwortlichen auf dem Richterstuhl sahen in diesem Tweet einen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm. Sie begründeten dies damit, dass das Wort „Kristallnacht“ mit der Vernichtung der Juden im zweiten Weltkrieg assoziert werde und ich somit den Holocaust legitimiert hätte. Ich wurde also einzig deshalb verurteilt, weil in meinem Tweet das Wort „Kristallnacht“ stand und es mit dem Holocaust assoziert wurde. Absurder geht es nicht mehr. Warum ist die Argumentation der Richter absurd?

  1. Mit dieser Argumentation, müsste jeder, der das Wort „Kristallnacht“ verwendet, wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt werden.
  2. Das Wort „Kristallnacht kann nicht mit dem Holocaust assoziiert werden, denn es ist nicht dasselbe. Die sogenannte Reichskristallnacht von 1938 war Teil der NS-Vertreibungspolitik, welche vor Beginn des zweiten Weltkriegs betrieben wurde. Laut der ältesten Quelle, die auch vom Bundesgericht zitiert wurde, starben dabei 36 Menschen. Das entspricht der Anzahl Schweizer, die 1997 in Luxor von Islamisten erschossen wurden.  Der Holocaust wiederum ist Teil der NS-Vernichtungspolitik. Er findet während des zweiten Weltkriegs statt. Laut vorherrschender Lehre beginnt er mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941. Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass er bereits mit dem Überfall auf Polen im September 1939 begann, also zu Beginn des zweiten Weltkriegs. Indem die Reichskristallnacht nicht mit dem Holocaust identisch ist, kann das Wort „Kristallnacht“ auch nicht mit dem Holocaust assoziert werden. Folglich kann mir auch nicht „Legitimierung des Holocaust“ unterstellt werden.
  3. Auch eine Legitimierung einer Kristallnacht kann aus meiner Aussage nicht abgeleitet werden. Es geht daraus nämlich nicht hervor, dass ich eine Kristallnacht für Moscheen wollte. Es heisst im Tweet nicht „Ich will eine Kristallnacht.“ Der Tweet geht der Frage nach, was es wohl noch alles braucht, bis die Regierung endlich aufwacht.“ Er ist keine Legitimierung für eine Kristallnacht. Eine ähnliche Aussage machte der Philosoph Slavoj Zizek. Er sagte in einem Interview:
    „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Auch ihm würde kein vernünftiger Mensch unterstellen, dass er das wirklich will. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, weiss das.

Ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm, kann mir also nicht ernsthaft unterstellt werden. Dennoch wurde ich verurteilt und zu einer Zahlung von rund 18’010.70 Franken an David Gibor und zwei Türken verpflichtet. Dies da diese durch meinen Tweet angeblich unmittelbar betroffen seien. Dieser Fall zeigt, dass sich die Schweizer Rechtsprechung nicht an Gerechtigkeit orientiert, dass sie auch nicht an fairen Urteilen interessiert ist und dass es den Richtern nur darum geht, ihr Gesicht zu wahren.

Ich wurde bereits von den Massenmedien vorverurteilt. Die Richter waren von der Medienhetze gegen mich dermassen beeindruckt, dass sie es nicht wagten ein faires Urteil zu sprechen. Sie schwammen lieber im Strom der Massenmedien mit. So handeln angepasste Feiglinge, die lieber den Weg des geringsten Widerstands gehen, als das Richtige zu tun.

Das Urteil ist unerträglich und inakzeptabel. Es spielt jenen in die Hände, die meinen Ruf schädigen wollen und mit der Rassismus- und Nazikeule um sich schlagen. Es kommt immer wieder vor, dass die politische Linke die Rassismuskeule und die Nazikeule verwendet um ihre Gegner zu verleumden. Auf diese Weise kann sie politische Gegner aus dem Feld räumen ohne sich inhaltlich mit deren Argumenten auseinandersetzen zu müssen. Ein Rechtsstaat, der ein solches Treiben fördert, ist kein Rechtsstaat, höchstens ein Scheinrechtsstaat.