Mittelalterliche Justiz im Kanton St. Gallen?

Das Kreisgericht Rheintal im Kanton St. Gallen veröffentlichte in der NZZ ein Urteil inklusive der vollen namentlichen Nennung und der Adresse des Verurteilten. Medien dürften das aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht tun. Das Gericht begründet dieses Vorgehen mit Artikel 68, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs. Dort heisst es: «Ist die Veröffentlichung eines Strafurteils im öffentlichen Interesse, … Weiterlesen