Steinbrück zeigt Stinkefinger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. September 2013 | 1.775 mal gesehen

In den Medien zirkuliert zurzeit gerade ein Bild auf dem der linkspopulistische Kanzlerkandidat Peer Steinbrück von der SPD mit einer markanten Geste zu sehen ist. Er zeigt den Stinkefinger. Damit ist Steinbrück die erhoffte Aufmerksamkeit im Wahlkampf sicher.

Steinbrueck-StinkefingerOffen bleibt die Frage, gegen wen der Stinkefinger gerichtet ist. Gegen die Schweiz? Gegen das Deutsche Volk? Gegen Union und FDP? Gegen wohlhabende Steuerflüchtlinge? Oder doch einfach nur gegen die Betrachter des Bildes?

Klar ist, dass Peer Steinbrück mit seiner Geste kein gutes Vorbild ist. Gemäss deutschem Strafrecht kann ein Stinkefinger strafbar sein. Ein normaler deutscher Bürger, der mit einem Stinkefinger beleidigt, muss laut der Zeitschrift Focus mit einer Strafe von bis zu 4000 Euro rechnen.

Selbstgerechte SPD-Politiker unterstützen Kriminelle

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. April 2012 | 3.645 mal gesehen

Deutsche Steuerfahnder haben im Auftrag von Regierungen deutscher Bundesländer kriminelle Handlungen begangen. Sie haben sich mutmasslich der Anstiftung zu einem Verbrechen und der Hehlerei strafbar gemacht. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat deshalb zu Recht einen Haftbefehl gegen die fehlbaren deutschen Beamten erlassen.

Die genannten Straftatbestände müssten eigentlich auch in Deutschland strafbar sein. Allerdings sehen das Politiker, wie der ehemalige deutsche Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) anders. Für Leute wie Steinbrück scheint der Zweck die Mittel zu heiligen.

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit scheint bei  Politikern wie Steinbrück an der deutschen Grenze zu enden. Nur so lässt es sich erklären, dass er es für das legitime Recht deutscher Beamter hält, in anderen Nationen geltendes Recht zu brechen. Deutsche Gerichte würden auf dieselbe Art beschafftes Belastungsmaterial nicht anerkennen.

Beamte, die Gesetze brechen, müssen mit Strafverfolgung rechnen. Das sollten auch Leute wie Peer Steinbrück endlich kapieren. Doch leider scheint Steinbrück mit seiner Ansicht innerhalb der SPD nicht alleine zu sein.

Rücksichtsloses Vorgehen, welches Rechtsstaatlichkeit mit Fäusten traktiert, erinnert an die NSDAP. Siehe folgendes Bild, es zeigt ein historisches Plakat aus dem Jahr 1929. Auch damals ging es um Geld und auch damals waren Sozialisten beteiligt:

Die Rücksichtslosigkeit deutscher Sozialisten scheint nach wie vor keine Grenzen zu kennen.

Die Schweiz ein Schurkenstaat?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. April 2010 | 4.436 mal gesehen

Claus SchmiedelDer Streit zwischen der Schweiz und Deutschland wegen gestohlener Bankdaten erreicht eine neue Dimension. Nach den Norddeutschen Peer Steinbrück und Franz Müntefering, sorgt nun ein süddeutscher SPD-Politiker mit unflätigen Äusserungen für Aufsehen. Im Baden-Württembergischen Landtag verglich der linke Politiker Claus Schmiedel die Schweiz mit einem Schurkenstaat. Inzwischen hat er nachgedacht und sich für seine niederträchtige Aussage entschuldigt. Was ist bloss mit den deutschen SPD-Politikern los? Der eine droht mit der Peitsche, der andere will Truppen entsenden und wieder ein anderer vergleicht unser Land mit einem Schurkenstaat.

Doch was ist eigentlich ein Schurkenstaat? Was ist ein Schurke? Ein Schurke ist ein gemeiner Verbrecher, ein hinterhältiger Betrüger, ein Dieb oder jemand wie Gaddafi Senior. Für Schmiedel sind Staaten, die Kriminellen Zuflucht bieten Schurkenstaaten. Deutsche Politiker wie Schmiedel stören sich daran, dass die Schweiz bisher nur Rechtshilfe für Taten gewährt hat, die auch nach Schweizer Recht ein Verbrechen darstellen. Diese Praxis hat sich in der Schweiz jedoch insbesondere im Asylwesen bewährt. Wenn z.B. einer Frau aus dem Sudan die Steinigung droht weil sie schwanger wurde ohne verheiratet zu sein, dann bietet die Schweiz dieser Frau Schutz und liefert sie nicht an die sudanesischen Justizbehörden aus. Dies gilt auch dann, wenn das, was die Frau getan hat, nach sudanesischem Schariarecht eine Straftat darstellt.

Schmiedels Definition für einen Schurkenstaat lehne ich ab. Ein Schurkenstaat ist nach meiner Ansicht ein Staat, der kriminelle Handlungen verübt. Das kann z.B. ein Staat sein, der zu Verbrechen anstiftet indem er sich als Hehler betätigt, also aus Raffgier Dieben gestohlene Ware abkauft. Für Schurkenstaaten heiligt der Zweck die Mittel. Sie sind bereit eigene Gesetze zu brechen und gehen, wenn es sein muss über Leichen.