Staatsverträge vors Volk!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Dezember 2008 | 3.378 mal gesehen

Am 4. März 2008 hat die AUNS mit dem Unterschriftensammeln für die eidgenössische Volksinitiative für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!) begonnen.

Um was geht es?

Heute unterstehen nur bestimmte internationale Verträge wie z.B. ein EU-, ein UNO oder ein NATO-Beitritt einer obligatorischen Volksabstimmung. Die Volksinitiative möchte diese Bestimmung auf weitere völkerrechtliche Vereinbarungen ausdehnen und damit die Hürden für weitere internationale Abkommen erhöhen. Sie will den Artikel 140 Abs. 1 der Bundesverfassung wie folgt um die Bestimmung „d“ ergänzen:

Art. 140 Abs. 1 Bst. d (neu)
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

d. die völkerrechtlichen Verträge, die:

1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

Die Sammelfrist läuft am 4.09.2009 ab. Wer die Initiative unterstützen will, kann dies tun indem er auf diesen Link klickt!

Ich unterstütze die Initiative, denn in der Vergangenheit haben gewisse Kreise unter Berufung auf den Rechtsstaat und internationale Abkommen wie z.B. dem Völkerrecht immer wieder Volksinitiativen als verfassungswidrig in Frage gestellt. Dies war beispielsweise bei der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen der Fall. Dem muss zu Gunsten der demokratischen Selbstbestimmung ein Riegel geschoben werden. Zur Diskussion hier klicken!

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