Wie leichtfertig Psychiater die IV belasten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. September 2009 | 5.572 mal gesehen

Pro IV-Betrug

Fast 40% aller IV-Renten werden an Leute mit nicht nachvollziehbaren psychischen Leiden ausbezahlt. Die dadurch entstehenden Kosten zulasten der IV sind immens und gehen in die Milliarden. Ohne diese Kosten gäbe es kein IV-Defizit!

Das folgende Beispiel macht deutlich wie leichtfertig Psychiater Patienten eine 100%-Arbeitsunfähigkeit bescheinigen:

Der 46 jährige Mehmed O. musste nur zur Haustüre hinaus und in den Bus steigen, um seinen Psychiater René S.* zu sehen. Alle zwei bis drei Monate nahm der Industriearbeiter aus Winterthur ZH diesen Weg, um sich auf die Couch zu legen. Dem Seelendoktor klagte Mehmed O. über seine psychischen Probleme, die in der Kindheit wurzeln sollten.

Die waren anscheinend so gravierend, dass ihm der Arzt ein Zeugnis nach dem anderen ausstellte. In jedem war von einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit die Rede. Doch Mehmed O. fuhr mit dem Bus nicht nur zum Arzt, sondern auch täglich zu seinem Arbeitsplatz. In einem Industriebetrieb arbeitete er in der Produktion – als geschätzter Mitarbeiter.

Erst nach dem elften Arztzeugnis flog er endlich auf: als der frechste Simulant der Schweiz. Für das Sozialamt Winterthur war es ein böses Erwachen. In der Anklageschrift, die SonntagsBlick vorliegt, steht: «Vom 1. Januar 2004 bis ­6. Juni 2006 bezog der Angeklagte (…) Sozialhilfegelder (…) von insgesamt 82 022.30 Franken» (siehe Ausriss r.). Dass Mehmed O. in der selben Zeit von seinem Arbeitgeber einen Bruttolohn von Fr. 197955.90 Franken bezog, verschwieg er dem Sozialamt.

Seinen grössten Coup landete Mehmed O. bei der Invalidenversicherung. Im gleichen Zeitraum, in dem er abeitete und krankgeschrieben war, liefen Abklärungen bei ­der IV. Die bescheinigte ihm schliesslich ebenfalls eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit.

Gemäss seinem Anwalt Marcus Wiegand bezieht Mehmed O. seit längerem eine 100-prozentige IV-Rente. Die sei erst nach dem Sozialhilfebetrug angelaufen – das eine habe mit dem anderen nichts zu tun: «Mein Klient hat eine Therapie gehabt und nicht nur simuliert», sagt der Rechtsvertreter dazu.

Paradox ist nur: Das Gericht wird Mehmed O. schuldig sprechen, weil er als Scheinkranker Sozialhilfe abzockte – diesbezüglich ist er im ­Wesentlichen geständig. Die IV hingegen stuft ihn immer noch als Vollinvaliden ein – und zahlt ihm klaglos eine volle Rente. Gemäss Anwalt Wiegand wurde das Dossier Mehmed O. erst im Frühling überprüft – ohne Beanstandung – die Rente wird weiter bezahlt.  

Quelle

Am 27. September 2009 stimmen wir über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten einer Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung ab. Die Leistungsträger unserer Gesellschaft sollen somit zusätzlich zu den vom Lohn abgezogenen Sozialversicherungsbeiträgen auch noch eine höhere Konsumsteuer zugunsten der IV bezahlen. Dies kommt einer Doppelbesteuerung gleich. Ich bin nicht bereit zusätzlich Geld in die Invalidenversicherung zu bezahlen solange das gravierende Problem des IV-Missbrauchs, welches bei weitem höher sein dürfte als bisher angenommen (siehe die fast 40% IV-Leistungsbezüger, die aufgrund eines nicht nachvollziehbaren psychischen Leidens Leistungen beziehen) nicht behoben ist!

Die IV war einst für Invalide, die unter physischen Leiden litten gedacht, heute kommen immer mehr Leute in den Genuss einer IV-Rente, die von einem Psychiater eine Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Leiden attestiert bekommen haben. Dank unserem korrupten Gesundheitswesen, werden diese Psychiater dadurch noch reicher, weil sie so neue Patienten gewinnen. Dadurch steigen natürlich zusätzlich auch noch die Kosten für die Krankenkassen, was wiederum zu höheren Krankenkassenprämien führt.

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