Nackte auf Altar des Kölner Doms

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Dezember 2013 | 3.184 mal gesehen

Während der Weihnachtsmesse stürmte die halbnackte Philosophie-Studentin Josephine Witt auf den Altar des Kölner Doms und schrie „Ich bin Gott“. Daraufhin wurde sie von sogenannten Kirch-Schweizern unsanft vom Altar heruntergerissen, geschlagen und aus dem Dom befördert. Als Kirch-Schweizer werden Angehörige des Sicherheitspersonals der Kirche genannt.

 

Die zwanzigjährige Femen-Aktivistin wollte mit ihrer Aktion laut Angaben der Bildzeitung gegen die, ihrer Ansicht nach, „sexistische und patriarchalische Haltung“ des Kölner Kardinals Meisner protestieren. Sie wurde angezeigt. Ob ihr in Deutschland ein Verfahren droht, wie seinerzeit der russischen Punk-Band Pussy Riot bleibt offen. Die Musikerinnen der kirchenkritischen Band Pussy Riot wurden in Russland zu Haftstrafen verurteilt, weil sie mit einem Auftritt in einer Kirche die Gefühle der Gläubigen herabgesetzt und zu religiösem Hass angestiftet haben sollen.

Pussy Riot

In Russland und in der Schweiz würde Frau Witt wohl wegen „Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit“ strafrechtlich verfolgt werden. Im Strafgesetzbuch kommt der Artikel 261 (Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) gleich vor dem Artikel 261bis1 (Rassendiskriminierung) und ist ein Offizialdelikt. Die Behörden müssten also von sich aus tätig werden.

Indem sich die Frau öffentlich auf dem Altar einer Kirche als Gott bezeichnet hat, hat sie womöglich den Gott der Kirchgänger verspottet. Damit könnte sie die Würde von Christen verletzt haben. Dies wird zumindest in ähnlichen Fällen wie z.B. bei Pussy Riot gerne behauptet. Der angeblich säkulare Schweizer Staat, welcher heutzutage die Rolle der Inquisition übernommen hat, müsste in so einem Falle die junge Frau strafrechtlich verfolgen. Ihr würde ähnlich wie im 18. Jahrhundert der Werdenbergerin Anna Göldi, ein Strafverfahren drohen. Anna Göldi wurde 1782 von einem Glarner Gericht wegen „Hexerei“ zum Tod verurteilt und durch das Schwert hingerichtet. Übrigens, ich bin Werdenberger, komme also aus der gleichen Region wie Anna Göldi.

Mich interessiert jetzt, wie der Deutsche „Rechtsstaat“ mit dieser Sache umgeht. Deutschland hatte Russland wegen dem Strafverfahren gegen Pussy Riot mehrfach kritisiert. Nun kann Deutschland zeigen ob das alles bloss politische Heuchelei war oder ob es in solchen Dingen tatsächlich liberaler ist als Putins Russland. Von der Kirche erwarte ich das, was sie predigt. Nämlich „Nächstenliebe“ und „Vergebung“!

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8 Gedanken zu „Nackte auf Altar des Kölner Doms“

  1. Ist doch immer wieder schön diese Femen Girl’s zu sehen – die haben eine Top-Figur und schöne Brüste – was will man mehr !

  2. Egal, was man von welcher Kirche hält, geht das zu weit. Das ist ein Straftatbestand und die Dame wir sich verantworten müssen. Aber vielleicht amnestiert Herr Gauck die Dame, ganz im Sinne von Putin. Wäre das alles nicht traurig, müsste man lut loslachen.

  3. Herr Selk, als die Sängerinnen von Pussy Riot wegen ihres Auftritts in einer russischen Kirche verurteilt wurden, wurde das im Westen als Verstoss gegen die Menschenrechte kritisiert. Amnesty International Schweiz hat darüber berichtet! Der deutsche Bundespräsident und die deutsche Bundeskanzlerin sagten sogar ihre Reise nach Sotschi ab! Jetzt soll in Deutschland die strafrechtliche Verfolgung eines ähnlichen Sachverhalts in Ordnung sein?

    Abgesehen davon leben wir doch nicht mehr im Mittelalter. Ganz im Sinne des Kommentars von Walter Müller, dürften einige Kirchgänger ob des barbusigen Anblicks von Josephine Witt doch möglicherweise hoch erfreut gewesen sein. Sowas erlebt man als Mann nicht alle Tage, noch dazu in einer Kirche.

    Die Empörung beruht doch auf einer Doppelmoral! Wenn Witt im Playboy abgebildet worden wäre, würde es kein solches Theater geben, dann würde sie sogar noch etwas dafür verdienen. Es soll mir keiner sagen, dass es nicht auch Christen gibt, die sich den Playboy kaufen. Der von euch, der frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein!!!

  4. Herr Müller, muss Ihnen zustimmen. Diese doppelmoraline Haltung fliegt den Guten regelrecht um die Ohren. Dennoch hat sich die Frau strafbar gemacht. Und Herr Gauck, wie Frau Merkel sollten sich zurück halten, sonst haben die nächstens ‚den Tanz auf den Altären‘.

  5. Herr Selk, inwiefern soll sich denn die Frau strafbar gemacht haben? Hausfriedensbruch kann es nicht sein, da die Kirche öffentlich zugänglich war, geöffnet war und die Frau offensichtlich auch in die Kirche hineingelassen wurde.

    Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses kann es eigentlich auch nicht sein, da dies eine sexuelle Handlung voraussetzt.

    Auch unzüchtiges Verhalten sollte man ihr im 21. Jht. und nach 1968 eigentlich nicht mehr vorwerfen können. Viele Frauen laufen ja in Europa am Strand auch oben ohne herum ohne dass sie deswegen von einer Religionspolizei zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist übrigens auch gut so, denn Frauen sind Männern gegenüber gleichberechtigt und auch Männer laufen seit über 100 Jahren am Strand oder auf der Baustelle oben ohne herum. Die Zeiten, als Männer noch einen Body zum Baden anhatten sind längst vorbei. Ausserdem hat gerade Deutschland und insbesondere die ehemalige DDR (protestantisches Preussen) eine lange FKK-Tradition.

    Das Einzige was man ihr vorwerfen kann, ist, dass sie die Zeremonie des Pfaffen kurzfristig gestört hat. Doch, gehört die Kirche denn nicht allen Gläubigen? Abgesehen davon hat sie ja mit der philosophischen Auffassung, dass sie Gott ist, gar nicht mal so unrecht. Es gibt philosophische Ansichten, denen zufolge in allem Gott steckt.

    Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich bei der Tat um ein Antragsdelikt handelt und die Behörden somit nur ermitteln, wenn der Domherr einen Strafantrag einreicht. Dieser sollte davon jedoch ablassen, wenn er so handeln will, wie es Jesus Christus gemäss der christlichen Religionslehre vorgelebt hat.

  6. Um diesen „Fall“ noch etwas weiter auf die Spitze der Spitzfindigkeit zu treiben:
    Genau wegen Artikel 261 ff hat Frau Witt sich NICHT strafbar gemacht: sie kann sich darauf berufen, eine eigene (1-Frau-)Religionsgemeinschaft zu begründen, in welcher sie selbst oberste Herrin ist und diese HERRIN-Position als Gott bezeichnet, also mit einem Begriff, für den nie eine Antrag auf Markenschutz gestellt worden ist.

    Ich bin nur ein juristischer Laie, der in solchen „Fällen“ eher der intellektuellen „Juristik-Schach-Herausforderung“ (Zug-um-Zug-Strategie) frönt und diese nicht unbedingt als gesellschaftspolitisch relevante Konfliktsituation zu lösen sucht.
    Aber wenn schon ich, der Laie, den Vorwurf einer Verletzung des Artikels 261 ff locker
    in 4 1/2 Zeilen widerlegen kann, dann müsste der von Alexander im eMail erwähnte medienbekannte Schweizer Anwalt als Profi eine solche allfällige Anklage im hohlen Kreuz in der Luft zerfetzen können – wie üblich mit Kostenfolge für uns Steuerzahler („die Kosten für die Auslagen für die Verteidigung gehen zu Lasten der Staatskasse“).

    Die Staatsanwaltschaft wäre also gut beraten, den Fall wegen geringfügiger möglicher Schuld (Hausfriedensbruch ?) gleich ad acta zu legen – bei einem solchen Sachverhalt haben durchschnittliche Staatsanwälte gegen gute Rechtevertreter eh keine Siegchance, und sie riskieren höchstens, die Rechtsprechung insgesamt und vorallem sich selber einmal mehr der Lächerlichkeit als Möchtegern-Götter in schwarz preiszugeben …

  7. Werner, mir wurde in einer Nebenklage bereits wegen einem Tweet die „Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit“ vorgeworfen! Wenn Frau Witt in der Schweiz einen solchen Auftritt in einem Gotteshaus gewagt hätte, hätte sich bestimmt ein Wadenbeisser gefunden, der sie wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit vor Gericht gezerrt hätte. Wobei das Risiko einer solchen Klage wahrscheinlich von der Toleranz der Glaubensgemeinschaft abhängen würde. Es ist bekannt, dass das heutige Christentum zu den toleranteren und gemässigteren Religionen gehört. Es gibt andere Religionen, bei denen mit wesentlich drastischeren Reaktionen zu rechnen gewesen wäre als dies bei den Christen im Kölner Dom der Fall war.

  8. Da kann ich nur zustimmen.
    Und darauf hinweisen, dass der Buddhismus seit Jahrhunderten eine Tradition von Toleranz (und Friedfertigkeit) vorlebt und nicht erst seit einigen wenigen Jahrzehnten ..

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