Kantonsparlament verhindert Abstimmung über Vermummungsverbot

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Mai 2013 | 3.227 mal gesehen

Das Parlament des Kantons Basel Stadt hat eine Initiative der Jungen SVP für ungültig erklärt. Die Initiative sah ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum vor.

vermummungsverbot

Das Parlament folgte damit dem Regierungsrat, welcher die Initiative im Vorfeld für unzulässig erklärt hatte. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Initiative das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot und die Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiere. Das Parlament sieht kein öffentliches Interesse an einer Einschränkung der Grundrechte in Bezug auf öffentliche Vermummung.

Brisant: Aus Sicherheitsgründen gibt es auch im Kanton Basel Stadt bereits ein Vermummungsverbot! Dieses ist jedoch auf Versammlungen und Veranstaltungen beschränkt. Die Junge SVP wollte es einfach ausweiten, so dass es auch ausserhalb von Veranstaltungen gilt. Betroffen davon wären laut Blick hauptsächlich verschleierte Frauen gewesen.

Burka-Verbot

Interessant ist, dass nicht alle Muslimas es als religiöse Pflicht ansehen eine Ganzkörperverhüllung zu tragen. Es ist also keineswegs so, dass ALLE Frauen islamischen Glaubens eine Burka tragen. Von Vermummungsverbot betroffen wäre nur eine kleine Minderheit und keineswegs alle Angehörige einer Religion. Insofern frage ich mich inwieweit man sich hierbei auf die Religionsfreiheit berufen kann.

Zudem, dürfen dem Volk in einem säkularen Staat demokratische Rechte unter Berufung auf die Religionsfreiheit vorenthalten werden? Diese Frage ist auch deshalb interessant, weil in Basel eine Initiative über einen Sachverhalt nicht zugelassen wird, der in Frankreich bereits Realität ist. Frankreich hat ein sogenanntes Burkaverbot. Wieso ist es in Basel nicht möglich über etwas abzustimmen, was in Frankreich Gesetz ist? Gelten in Frankreich andere Menschenrechte als im Kanton Basel-Stadt? Waren Rousseau und Montesquieu Franzosen oder Basler?

Auch die Argumentation betreffend dem Recht auf persönliche Freiheit ist interessant. Ob dieses Recht in Basel auch Nacktwanderer beanspruchen können? Oder gilt dieses Recht nur für Privilegierte? Für mich sind strenge Kleidervorschriften eher das Gegenteil von „persönlicher Freiheit“. Dies insbesondere dann, wenn dadurch die Persönlichkeit eines Menschen auf uniforme Weise verhüllt wird. Burkas sehen alle recht ähnlich aus. Meistens sind sie schwarz oder blau.

Hand aufs Herz, ist das Ausdruck „persönlicher Freiheit“?

Ein Ausdruck der persönlichen Freiheit ist für mich eher Nacktwandern. Wer letzteres tut setzt sich über enge sittliche und gesellschaftliche Normen hinweg, welche die persönliche Freiheit einschränken, dies indem er sich frei entfaltet. Interessanterweise endet jedoch gerade beim Nacktwandern die Toleranz. Also gerade dort, wo es um wirkliche individuelle Freiheit geht. Ist das nicht erstaunlich und bedenklich zugleich?

Rate this post

6 Gedanken zu „Kantonsparlament verhindert Abstimmung über Vermummungsverbot“

  1. ja, die Sitten und Gebräuche der Menschheit – was für ein Thema! Im Westen überbordert halt oft der Narzismus = Ausübung der persönlichen Individualität. . Deshalb entspricht für mich Nacktwandern eher der Unsitte des Exhibitionismus. Die Person, die das tut, macht sich ja entweder lächerlich und mutiert zum öffentlichen Aergernis, oder der Begierde, je nach Alter und ästethischem Äusseren. Wo das auch geschieht, ob im finsteren Wald, oder in der belebten Strasse, ist ja auch noch ein Unterschied. Wenn aber in der Schweiz die eine oder andere Muslima die Burka trägt, ist das wohl kein Problem für die Gesellschaft in unserem Land. Wenn die Dame an der Zollkontrolle steht, ist sowieso fertig mit Verhüllung. Das Bild mit den Burkafrauen oben ist ja sowieso bei uns niemals sichtbar. Was diese Damen in ihren Ländern tun, ist ohnehin ihre eigene Angelegenheit. SummaSummarum: Das hintereste und letzte zu Verrechtlichen ist ja auch totaler Unsinn und der Ruf nach totaler Gerechtigkeit ebenso. Das eine oder andere sollte man einfach mal hinnehmen und sich mehr am gesunden Menschenverstand orientieren und schauen, dass man selbst mit der Umwelt gut zurechtkommt.

  2. Herr Grützner, was ist Ihrer Meinung nach eher Ausdruck von Freiheit? Nacktwandern oder eine Burka tragen? Was verstösst eher gegen gesellschaftliche Normen, welche die individuelle Freiheit einschränken? Was wiederum unterdrückt eher den individuellen Charakter einer Person? Wieso sollen sich denn Frauen so verhüllen und Männer nicht, wenn doch in unserem Staat Gleichberechtigung herrscht? Für was stehen Sie Herr Grützner? Für Freiheit oder für Unterdrückung?

    Schauen Sie mal was das belgische Verfassungsgericht von Burkas hält:

    Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung bestätigt. Auch das freiwillige Tragen einer Burka widerspreche dem Prinzip der Geschlechtergleichheit und verletze damit grundsätzliche Werte der demokratischen Gesellschaft.

  3. Herr Müller, zweifellos stehe ich für Freiheit, aber es geht doch darum, dass wir in der Schweiz kein Büro aufmachen für die paar wenigen Muslimas, die verhüllt umhergehen wollen. Wie man liest, gibt es unter ihnen Konvertitinnen, die das so wollen. Freiwillig! Wir müssen ja nicht die Freiheit für die Welt verrechtlichen, die eine solche Freiheit gar nicht will. Ihrem Einwand entnehme ich eher eine SchwarzWeiss Betrachtung. Wie stellt man sich dort, wo ein Burkaverbot besteht, die praktische Durchsetzung eines Burkaverbotes vor? Sollten die Damen vom Platz weg verhaftet werden? Wie würde das in der Praxis vor sich gehen? Was, wenn sie einem Beamten einfach weglaufen? Müsste der die Dame packen und in ein Polizeiauto zerren? Wir Westler haben in der Welt die Globalisierung entfacht und jetzt haben wir sie, eben auch in den Symbolen der Religionen, die bei uns auftauchen. Oder wollen Sie einem indischen Sikh auch mal den Turban verbieten?
    Wir müssen uns darauf beschränken, diejenigen religiösen Unarten zu verbieten, oder ihnen entgegenwirken, die zur Gewalt auffordern, oder dort eingreifen, wo eine Paraellelgesellschaft entstehen soll mit eigener Rechtsordnung, wie das in Grossbritannien offenbar schon der Fall sein soll, oder in den Schulen durchsetzen, dass es keine religiös motivierten Spezialfwünsche gibt, die unserem System entgegenwirken. Wir können nur hoffen, dass die neuen Generationen dieser Minderheiten sich an unser freiheitliches System einfügen und die demokratischen Gepflogenheiten voll und ganz übernehmen.

  4. Herr Grützner, meine Ausdrucksweise sollte eigentlich differenziert genug sein um Ihre Vorwürfe zu entkräften. Wie ich mir das vorstelle fragen Sie? Wie so was gehandhabt werden soll? Schauen Sie Herr Grützner, wir müssen hier das Rad nicht neu erfinden. Schauen Sie wie es in Frankreich und in Belgien gehandhabt wird oder schauen Sie wie im Appenzellerland mit Nacktwanderern umgegangen wird und schon ist Ihre Frage beantwortet.

    In der Regel wird bei Ordnungswidrigkeiten eine Busse verhängt und im Wiederholungsfall wird es teurer. So einfach wird das gehandhabt. Ein Beispiel: Wenn ein Autofahrer die bezahlte Parkzeit eine Viertelstunde überzieht, zahlt er CHF 40.00, wenn er eine Stunde überzieht zahlt er CHF 60.00 und danach wird das Auto abgeschleppt, dann zahlt er CHF 300.00 oder mehr. Ist doch ganz einfach, wo ist das Problem?

    1. Herr Müller, was meinen Sie mit der Neuerfindung des Rades? Parkzeitübertretung und Burkatragen können doch nicht miteinander verglichen werden. Die Durchsetzung der Parkbusse ist glasklar, die des Burkverbots überhaupt nicht. Oder wollen Sie Touristinnen aus dem Middle East büssen und wie wollen Sie die büssen? Die tragen ja keine Nummernschilder. . Das Burkaverbot in der Schweiz ist total unnötig, da das Burkatragen in der Schweiz kaum relevant ist. Die juristischen – und polizeilichen Kräfte sollten sich eher den Vandalen und militanten Demonstranten in der Schweiz widmen, wie dem Lumpenpack der Hooligans, als verhüllten Damen nachzujagen.

  5. Herr Grützner, das ist eine Redewendung. Damit ist gemeint, dass man etwas, was bereits existiert nicht neu erfinden muss. Wie bereits geschrieben, in Frankreich und in Belgien gibt es bereits ein Vermummungsverbot und ein dazugehöriges Sanktionssystem. Es muss nicht neu erfunden werden. In der Schweiz gibt es in einigen Kantonen bereits für Nacktwanderer ein ähnliches Sanktionssystem, welches ohne weiteres auch auf Ganzkörperverhüllung ausgeweitet werden könnte.

    Mit dem Beispiel mit der Parkbusse wollte ich Ihnen aufzeigen wie es mit dem Verhängen von Ordnungsbussen funktioniert. Das ist keine weltbewegende Sache, die schwierig zu handhaben ist. Ein Ordnungsbussensystem bindet auch nicht unnötig personelle Ressourcen. Es ist ja nicht so, dass Leute aktiv gejagt werden. Es ist vielmehr so, dass entdeckte oder gemeldete Verstösse geahndet werden. Ausserdem wie bereits geschrieben, bei Nacktwanderern funktioniert es auch.

    Was Touristen angeht, so darf auch die Schweiz von diesen verlangen, dass diese sich an die Gepflogenheiten unseres Landes halten. Umgekehrt ist das ja auch der Fall. Auch Sie müssen sich anpassen, wenn Sie ein islamisches Land besuchen. Das ist aber kein Einbahnsystem, es sollte gegenseitig sein.

    Fazit: Ihre Argumente halten nicht stand und sind nicht stichhaltig, es sind vielmehr faule Ausreden. Im übrigen hat sich das Ordnungsbussensystem einiger Kantone (Appenzellerland) auch bei Nacktwanderern bewährt und von denen gibt es auch nicht so viele. Wie gesagt, wenn man Nacktwandern büssen kann, dann kann man auch die Ganzkörpervermummung büssen wenn man will. Im Prinzip funktioniert es genau gleich. Beim einen ist einfach kaum Stoff vorhanden und beim anderen ist ein Übermass an Stoff vorhanden. Das ist der Unterschied. Die Gemeinsamkeit bei beiden Fällen ist, dass eine offensichtliche Normabweichung vorliegt, denn es ist ja weder die Norm, dass alle nackt herumlaufen noch, dass sich alle verhüllen.

Kommentare sind geschlossen.