Erneut Erdbeben in der Schweiz wegen Geothermie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juli 2013 | 2.923 mal gesehen

In St. Gallen kam es gestern zu einem von Menschenhand verursachten Erdbeben der Stärke 3.6 auf der Richterskala. Ursache war ein Geothermie-Projekt.

Laut dem Chef der St. Galler Stadtwerke gab es eine Notsituation, bei der Menschenleben in Gefahr gewesen sind. Es sei mit hohem Druck Gas ins Bohrloch gedrungen. Um eine Katastrophe zu verhindern habe man deshalb 650 Kubikmeter Wasser und schwere Bohrspühlung ins Loch gepumpt. Die Folge ist bekannt, es kam zu einem Erdbeben.

Es ist nicht das erste Mal, dass in der Schweiz wegen Geothermieprojekten die Erde gebebt hat. Bereits im Jahr 2009 kam es bei Bohrungen für ein solches Projekt in Basel zu einem Erdbeben der Stärke 3.4. Die Verantwortlichen des Projekts in St. Gallen behaupteten jedoch, dass in der Ostschweiz ein sichereres Verfahren angewendet werde. Wie sicher dieses „sicherere“ Verfahren ist, haben die St. Galler gestern zu spüren bekommen.

Offenbar ist Geothermie doch nicht ganz so umweltfreundlich, zumindest nicht für die Bewohner auf der Erdoberfläche. Es ist fraglich ob solche Projekte angesichts der Schäden, die Erdbeben anrichten können, rentabel sind. Hoffen wir, dass Geothermie-Projekte künftig nicht noch in der Nähe von Atomkraftwerken realisiert werden. Atomkraftwerke sollen zwar erdbebensicher sein, doch sollten wir es nicht auf die Spitze treiben.

Das Risiko bohrt mit – Schäden wegen Bohrungen für Geothermie

Erfolgreicher Polizeieinsatz gegen Chaoten in Basel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2013 | 2.835 mal gesehen

Gestern führte die Polizei in Basel eine erfolgreiche Aktion gegen linke Chaoten durch. Diese hatten den Messeplatz in Basel besetzt und darauf eine unbewilligte Party veranstaltet.

Nachdem die Messe Schweiz die Teilnehmer der unbewilligten Party mehrfach erfolglos dazu aufgefordert hatte die Musik abzustellen und die Party abzubrechen, erstattete sie Strafantrag bei der Polizei. Daraufhin schritt die Polizei unter lautem Gebrüll der Partygäste erfolgreich ein, stellte die Musik ab und beendete die Party. Die Partybesucher warfen dabei Stühle, Flaschen, Farbbeutel, Knallkörper und ein Fahrrad auf die Polizei.

Leider wurde offenbar kein Partyteilnehmer verhaftet. Das ist bedauerlich, denn Teilnehmer einer unbewilligten Demonstration oder Party gehören für angerichtete Schäden, Umtriebe und verübte Straftaten zur Rechenschaft gezogen. Wer eine Party machen will, der soll eine Bewilligung beantragen und die Verantwortung dafür übernehmen.

Dennoch kann man der Basler Polizei für den Einsatz ein Kompliment machen. Hoffentlich lernen die Berner Sicherheitsbehörden etwas daraus, deren Einsatz an der unbewilligten „tanz dich frei Krawallparty“ in Bern war ein Misserfolg und eine peinliche Blamage für das ganze Land. Es macht sich in der internationalen Presse nicht gerade gut, wenn man sieht wie die Berner Polizei nicht einmal für Ordnung vor dem Bundeshaus sorgen kann.

Kantonsparlament verhindert Abstimmung über Vermummungsverbot

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Mai 2013 | 3.233 mal gesehen

Das Parlament des Kantons Basel Stadt hat eine Initiative der Jungen SVP für ungültig erklärt. Die Initiative sah ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum vor.

vermummungsverbot

Das Parlament folgte damit dem Regierungsrat, welcher die Initiative im Vorfeld für unzulässig erklärt hatte. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Initiative das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot und die Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiere. Das Parlament sieht kein öffentliches Interesse an einer Einschränkung der Grundrechte in Bezug auf öffentliche Vermummung.

Brisant: Aus Sicherheitsgründen gibt es auch im Kanton Basel Stadt bereits ein Vermummungsverbot! Dieses ist jedoch auf Versammlungen und Veranstaltungen beschränkt. Die Junge SVP wollte es einfach ausweiten, so dass es auch ausserhalb von Veranstaltungen gilt. Betroffen davon wären laut Blick hauptsächlich verschleierte Frauen gewesen.

Burka-Verbot

Interessant ist, dass nicht alle Muslimas es als religiöse Pflicht ansehen eine Ganzkörperverhüllung zu tragen. Es ist also keineswegs so, dass ALLE Frauen islamischen Glaubens eine Burka tragen. Von Vermummungsverbot betroffen wäre nur eine kleine Minderheit und keineswegs alle Angehörige einer Religion. Insofern frage ich mich inwieweit man sich hierbei auf die Religionsfreiheit berufen kann.

Zudem, dürfen dem Volk in einem säkularen Staat demokratische Rechte unter Berufung auf die Religionsfreiheit vorenthalten werden? Diese Frage ist auch deshalb interessant, weil in Basel eine Initiative über einen Sachverhalt nicht zugelassen wird, der in Frankreich bereits Realität ist. Frankreich hat ein sogenanntes Burkaverbot. Wieso ist es in Basel nicht möglich über etwas abzustimmen, was in Frankreich Gesetz ist? Gelten in Frankreich andere Menschenrechte als im Kanton Basel-Stadt? Waren Rousseau und Montesquieu Franzosen oder Basler?

Auch die Argumentation betreffend dem Recht auf persönliche Freiheit ist interessant. Ob dieses Recht in Basel auch Nacktwanderer beanspruchen können? Oder gilt dieses Recht nur für Privilegierte? Für mich sind strenge Kleidervorschriften eher das Gegenteil von „persönlicher Freiheit“. Dies insbesondere dann, wenn dadurch die Persönlichkeit eines Menschen auf uniforme Weise verhüllt wird. Burkas sehen alle recht ähnlich aus. Meistens sind sie schwarz oder blau.

Hand aufs Herz, ist das Ausdruck „persönlicher Freiheit“?

Ein Ausdruck der persönlichen Freiheit ist für mich eher Nacktwandern. Wer letzteres tut setzt sich über enge sittliche und gesellschaftliche Normen hinweg, welche die persönliche Freiheit einschränken, dies indem er sich frei entfaltet. Interessanterweise endet jedoch gerade beim Nacktwandern die Toleranz. Also gerade dort, wo es um wirkliche individuelle Freiheit geht. Ist das nicht erstaunlich und bedenklich zugleich?