Antirassismus-Artikel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2009 | 7.973 mal gesehen

Beim Abstimmungskampf rund um die Minarett-Initiative ging es heiss zu und her. Am Anfang versuchten die Gegner der Initiative, diese für ungültig erklären zu lassen. Sie behaupteten, dass die Initiative gegen Artikel 15 der Bundesverfassung und das Völkerrecht verstossen würde. Beides stimmt nicht! Der Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert lediglich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Daraus kann aber kein Recht für den Bau von Gebäuden, die nicht zur Ausübung einer Religion benötigt werden, abgeleitet werden. Auch gegen das zwingende Völkerrecht verstösst die Initiative nicht. Kaum verwunderlich also, dass sowohl der Bundesrat als auch National- und Ständerat die Initiative für gültig erklärten.

Damit gaben sich die Gegner der Minarettinitiative jedoch nicht geschlagen. Nun schlugen sie mit der Rassismuskeule um sich. Sie nannten die Befürworter Rassisten und bemühten mehrmals die Antirassismuskommission. Sogar den UN-Menschenrechtsrat instrumentalisierten sie für ihre Zwecke. Doch erfolglos.

Als alles nichts half begannen sie die Anti-Minarett-Plakate der Befürworter anzuzünden und mutwillig zu zerstören. Soviel zur demokratischen Gesinnung und zur Intoleranz der Gegner der Initiative.

Mir ist aufgefallen, dass viele Befürworter der Initiative auch wiederholt Drohungen von Gegnern ausgesetzt waren. So drohte man damit Leute beim Arbeitgeber und bei verantwortlichen von höheren Schulen zu diffamieren. Um Leute einzuschüchtern wurde sogar mit dem Strafgesetz, konkret dem folgend zitierten Artikel 261bis (Antirassismusartikel) gedroht:

Art. 261bis 1 – Rassendiskriminierung

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Quelle

Info: Es ist erlaubt eine Religion zu kritisieren! Somit ist auch Islamkritik zulässig. Es ist auch erlaubt gegen Machtsymbole und Gebäude, die nicht ins Landschaftsbild passen zu sein. Was man nicht darf, ist jemanden wegen seines Glaubens diskriminieren bzw. zum Hass oder zur Diskriminierung gegen jemanden wegen seines Glaubens aufrufen.

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24 Gedanken zu „Antirassismus-Artikel“

  1. Unter Juristen ist es mehr oder weniger unumstritten, dass diese Initiative gegen die EMRK verstösst. Dass sie im Parlament dennoch bewilligt wurde, lässt sich einerseits durch die relativ zurückhaltende Haltung der Schweiz in Bezug auf Initiativverbote, andererseits auf das nicht Vorhandensein eines Verfassungsgerichts zurückführen.

    In der Schweiz löst man den immerwährenden Konflikt zwischen Verfassungs- bzw. Menschenrecht und Volkssouveränität so, dass man mehr oder weniger über alles abstimmen lässt, dies jedoch später dann verwässert oder einfach nicht praktiziert. So geschehen bei der Verwahrungsinitiative, die beispielsweise genauso schlicht und ergreifend nicht EMRK-Konform ist. (diese Konvention kann man selbstverstädnlich künden, nur ist man dann etwa auf dem Niveau der Republik Moldau)

    So oder so, wird eine Minarettinitiative niemals wirklich etwas bewirken können – selbst wenn sie angenommen würde. Es ist eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Menschenrechtsgerichtshof eine Minarettinitiative bei einer entsprechenden Klage verbieten würde.

  2. Olrad, deine Aussage stimmt in dieser allgemeinen Form nicht. Was du sagst, trifft überwiegend auf politisch aktive linke Juristen wie den grünen Nationalrat Dani Vischer zu.

    Die Experten des Bundes sind sich jedoch einig darüber, dass die Initiative Gesetzeskonform ist! Es ist auch so, dass Initiativen, die gegen die Verfassung und das zwingende Völkerrecht verstossen für ungültig erklärt werden müssen! Der Bundesverfassungsartikel 139 Abs. 2 lässt hier keinen Spielraum zu!

    Bundesverfassung Art. 139, Abs. 2
    Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

    Also nochmals, die Minarett-Initiative ist gültig und verstösst weder gegen die Bundesverfassung Art. 15 noch gegen das zwingende Völkerrecht! Wäre es anderst, hätte sie von der Bundesversammlung für ungültig erklärt werden müssen. Die Bundesversammlung, welche die Minarett-Initiative für gültig erklärt hat, besteht aus denselben Parlamentariern, die Christoph Blocher abgewählt haben. Die SVP-Anhänger sind unter diesen Parlamentariern in der Minderheit.

  3. Pikant ist nur, dass zum Schutz der Verbreitung einer rassistischen Ideologie (nämlich der Islam) der Anti-Rassimus-Artikel hergenommen wird. Das zeigt wieder einmal deutlich wie absurd dieser ist.

  4. Olrad, gemäss Bundesverfassung müssen Volksinitiativen im Einklang mit der Bundesverfassung und dem zwingenden Völkerrecht sein. Die Minarett-Initiative ist im Einklang mit der Bundesverfassung und dem zwingenden Völkerrecht!

    Zudem verstösst die Minarettinitiative auch nicht gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Anbei der Artikel aus der Menschenrechtskonvention, welcher die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit regelt:

    Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
    (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit
    anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

    (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ord

    (Quelle)

    Gegen die Menschenrechtskonvention verstösst eigentlich nur der Koran und die Scharia. Denn weder der Koran noch die Scharia sehen Religionsfreiheit vor. Im Koran werden Leuten, die vom Islam abfallen, Strafen angedroht und die Scharia, das islamische Recht, sieht je nach Auslegung, die Todesstrafe für Apostaten vor. Die Minarett-Initiative tangiert, die Menschenrechtskonvention nicht. Es gibt kein Menschenrecht, welches zum Bau von Minaretten berechtigt.

  5. „Gegen die Menschenrechtskonvention verstösst eigentlich nur der Koran und die Scharia.“

    Da fehlt aber ein weiteres Buch: Auch die Bibel propagiert Menschenrechtsverletzungen. Gott selbst ruft die Isrealiten zu Völkermord an den Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter, Jebusiter und vielen anderen auf. (z.B. Dtn.20:10-17)
    Ich belasse es jetzt beim Beispiel des Völkermordes, der biblische Gott bricht aber fast alle Menschenrechte bzw. verlangt dass sie gebrochen werden.

  6. Raskalnikow, das stimmt nicht. Die Bibel ist eine Sammlung mehrerer Bücher. Sie besteht aus dem Alten Testament, welches sowohl für die Juden, die Christen und die Muslime von Bedeutung ist, und aus dem Neuen Testament.

    Das Alte Testament enthält die Geschichte des jüdischen Volkes, die 10 Gebote und die Geschichten der Propheten. Das Neue Testament enthält das Evangelium von Jesus Christus in vierfacher Ausgabe (Matthäus, Lukas, Markus, Johannes). Jesus Christus hat mit den Geboten des Alten Testaments aufgeräumt.

    Die Bibel ist also ein Buch, dass im Alten Testament Dinge enthält, die bedenklich sein können, die aber im Neuen Testament widerrufen werden. Beispiel: Aus „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ im alten Testament wurde im Neuen Testament „und schlägt dir einer auf eine Wange, so halte auch die andere hin.“

    Fazit: Geschichten des Alten Testaments haben für Juden und Muslime eine grössere Bedeutung als für Christen. Denn für Christen ist vorallem das Neue Testament, welches das Evangelium von Jesus Christus in vierfacher Ausgabe enthält, relevant. Sowohl Juden als auch Muslime kennen noch die Steinigung von Ehebrechern, welche im alten Testament propagiert wird. Im Neuen Testament steht aber, dass Jesus Christus die Steinigung einer Ehebrecherin verhindert hat. Jesus war gegen solche brutalen Praktiken. Jesus hat Nächstenliebe und Vergebung gepredigt. Jesus hatte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Armen, Kranken und Hilfsbedürftigen. Mohammed hat Kriege geführt und gemäss historischen Quellen politische Gegner ermorden lassen.

    Ich bitte sehr darum in solchen Dingen präzise zu sein und bei der Wahrheit zu bleiben! Mit pauschalen und nicht korrekten Angriffen gegen das Christentum kann man Menschenrechtsverletzungen im Islam nicht entschuldigen.

  7. Stefan, ich bin kein sonderlich religiöser Mensch. Die 10 Gebote sind erste Gesetze, die das Zusammenleben einer frühen Gesellschaft regelten.

    Religion war immer ein Instrument der Macht. Regenten eines Staates konnten ihre Macht mithilfe einer Religion legitimieren. Sie taten dies indem sie sich entweder selber zu Göttern machten (z.B. ägyptische Pharaonen oder römische Gottkaiser), als Sohn Gottes und Messias ausgaben (Jesus), als Propheten und Sprachrohre Gottes ausgaben (Mohammed, Uriella), sich als Stellvertreter von Petrus oder Mohammed ausgaben (Päpste und Kalifen) oder aber behaupteten, dass sie Regenten von Gottes Gnaden seien (z.B. Sonnenkönig bzw. vom Papst zum Kaiser ernannte Könige).

    Mich erstaunt es nicht, dass die 10 Gebote zunächst verlangen, dass man an EINEN Gott glaubt. Gemeint ist damit DER GOTT der jüdischen Gemeinschaft. Indem sich alle zum Staatsgott oder zum Gott der Gemeinschaft bekannten, konnte man den Zusammenhalt der Gemeinschaft festigen.

    Das man nicht töten soll, dass man nicht stehlen soll und dass man nicht lügen soll ist auch nachvollziehbar. Diese Gebote zielen darauf ab, ein angenehmes Zusammenleben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und Besitzrechte zu wahren.

    Auch dass man nicht des nächsten Frau begehren soll ist nachvollziehbar. Oder wer hätte es schon gerne, wenn ihm die Frau von einem anderen ausgespannt wird? Freie Liebe à la Hippies ist nicht jedermanns Sache. Zudem besteht bei sowas auch immer die Gefahr, dass sich Geschlechtskrankheiten ausbreiten können. Damals gabs, soweit ich weiss, noch keine Kondome. Zumindest nicht aus Gummi.

    Fazit: Die 10 Gebote stehen im Einklang mit weltlichen Bedürfnissen. Es geht darum die Macht der Herrschenden zu festigen, den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu festigen und Regeln für ein angenehmes Zusammenleben zu definieren. Mit der Hilfe einer Religion gelingt einem das bei primitiven Stammesgesellschaften vorzüglich.

  8. Ich möchte auf den von Dir eingebrachten Gegensatz von AT und NT eingehen.

    Meiner Ansicht nach besteht dieser Gegensatz überhaupt nicht, sondern ist vielmehr eine gern gebrauchte Augenwischerei der christlichen Propaganda. Argumente fallen mir auf Anhieb einige ein:

    1. Warum ist dann die Bibel als Ganzes das heilige Buch des Christentums – und nicht bloss das NT?
    2. Man kann nicht einfach die schönen/ guten Stellen der Bibel aufzählen und meinen diese heben dann die ebenfalls vorhandenen Anweisungen zu Gräueltaten auf! Beides steht gleichberechtigt nebeneinander und beides wird und wurde je nach Bedarf auch von den Gläubigen als Rechtfertigung benutzt.
    3. Jesus hebt die Anweisungen des AT überhaupt nicht auf (so wie Du es dargestellt hast):
    „Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen. Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht.“ Mt.5:17-18.
    – Nur wenige (unbedeutende) Gesetzte hat Jesus wirklich aufgehoben (er widerspricht sich noch an so mancher Stelle selbst).
    4. Das NT ist in keiner Weise so harmlos wie Dein Zitat suggerieren will (“…und schlägt dir einer auf eine Wange, so halte auch die andere hin.”). Mit gleichem Recht kann man auch anderes zitieren: „Und er war angetan mit einem Gewand, das mit Blut getränkt war, und sein Name ist: Das Wort Gottes. […] Und aus seinem Munde ging ein
    scharfes Schwert, dass er damit die Völker schlage; und er wird sie regieren mit eisernem Stabe; und er tritt die Kelter, voll vom Wein des grimmigen Zornes Gottes, des Allmächtigen.“ Off.19:13-15.
    5. Auf die Frauenfrage muss ich wohl erst gar nicht eingehen… es wird auch im NT nicht besser.

    Fazit: Die Bibel ist dem Koran keineswegs ethisch überlegen. Beides sind keine gute Ratgeber für das friedliche Zusammenleben. Beide haben aber sicherlich ihre historische Berechtigung. Das Problem liegt meiner Meinung nach mehr im „Glauben“. Man sollte seinen kritischen Verstand (den ich fast niemandem abspreche) nicht nur im Alltag einsetzen, sondern genau so auf die Religion richten. Zu viele Menschen legen eine schizophrene Geisteshaltung an den Tag: Leben körperlich im 21. Jahrhundert mit all den technischen und wissenschaftlichen Errungenschaften; geistig aber sind sie im tiefsten Mittelalter stecken geblieben, glauben an
    Wunder und Götter. Dank der Aufklärung sind die meisten christlichen Länder hier etwas weiter, das gebe ich zu. Das ist aber nicht so geschehen wegen dem NT, sondern weil sich mutige und kluge Köpfe getraut haben den Kirchen die Stirn zu bieten.

  9. Hallo Raskalinkow

    Hier meine Antworten zu deinen Fragen.

    1. Das „Alte Testament“ ist eine Sammlung heiliger jüdischer Schriften aus Vorchristlicher Zeit. Du musst wissen, dass der Gründer des Christentums Jesus Christus war und nicht etwa Adam, Kain, Abraham usw. Die Geschichten, Gebote und Gesetze usw., die im AT stehen, entstanden lange vor der Geburt von Jesus Christus. Es sind somit keine christlichen Gebote, Gesetze und Geschichten, es sind jüdische. Im frühen Christentum hat man an Konzilen entschieden, welche Schriften in die Bibel aufgenommen werden und welche nicht.

    2. Wenn man sich wissenschaftlich mit der Bibel auseinandersetzt, dann muss man zunächst die Vorchristlichen Schriften von jenen unterscheiden, die nach dem Tod von Christus entstanden sind. Auffassungen können sich im Verlauf der Jahrhunderte ändern. Man kann dies anhand des Vergleichs zwischen AT und NT sehr gut erkennen. Jesus hatte grosse Auseinandersetzungen mit den Pharisäern (Tempeljuden) wegen der unterschiedlichen Auffassungen. Es ist naheliegend, dass Christen die Auffassungen von Jesus teilen. Somit ist es unlauter, wenn man die Verse der Tempeljuden den Christen zur Last legt.

    3. Jesus widerspricht sich nicht. Wenn er von einem Gesetz spricht, ist nicht immer sofort klar von welchem Gesetz er spricht. Man muss hier sein Hirn gebrauchen und nicht einfach etwas unterstellen.

    4. Die Offenbarung des Johannes ist meines Wissens nicht Teil des Evangeliums.

    5. Es gibt Hinweise, die den Schluss zulassen, dass Frauen im frühen Christentum mehr Ansehen hatten als in der heutigen katholischen Kirche. Das Zölibat als Vorschrift für Priester z.B. ist eine Erfindung des Mittelalters.

    Anmerkung: Es ist mühsam wenn man als Islamkritiker ständig gezwungen wird das Christentum langatmig zu reflektieren (so dass man beim Islamkritik-Thema am Ende zu 90% über das Christentum diskutiert hat) ehe man Islamkritik üben darf. Das Christentum hat bereits eine kritische Aufarbeitung hinter sich. Es hatte seine Aufklärung!!! Die kritische Geschichte der katholischen Kirche ist längst bekannt. Beim Islam sieht das anderst aus. Islamkritik ist immer noch verpönt. Siehe Reaktion auf die Mohammed-Karikaturen, die Ermordung von Theo Van Gogh und die Fatwa gegen Salman Rushdie usw. Vielleicht erlaubst du es also auch einmal den Islam kritisch zu beurteilen. Oder dürfen wir das nur mit dem Christentum machen?

  10. Die Initiative verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Aber die Initiative verstösst gegen die Bundesverfassung im Sinne der Gleichberechtigung. Solchen Sachen könnten man nur Abhilfe beschaffen, wenn man ein Verfassungsgericht hätte. Würde die Initiative angenommen, dann könnte eine Relegionszugehörigkeit keine Türmchen mehr bauen die andere Relegionszugehörigkeit aber schon. Dies verstösst unzweifelhaft gegen die Gleichberechtigung. Ganz abgesehen davon ist es ein Furz, ein Bauverbot in die Verfassung zu schreiben. Es gibt dezentral genügend Möglichkeiten mit sachlichen Gründen und nicht mit Willkür ein Baugesuch zu bekämpfen.

    K.

  11. @Alexander

    „Kornfeld, bitte nenne mir den BV-Artikel gegen den die Initiative deiner Ansicht nach verstösst und nicht einfach etwas behaupten“

    Art. 8 Rechtsgleichheit

    1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

    3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

    4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

    Diese Rechtsgleichheit würde mit der Annahme der Initiative verletzt. Der Islam darf keine Türmchen bauen, das Christentum aber schon.

    K.

  12. Ich will hier noch ein letztes mal Antworten… Du darfst mich auch gerne wieder belehren.

    Klar ist es mühsam, wenn man über den Islam sprechen will und es sich immer wieder ums Christentum dreht. Doch diese Reflektion ist enorm wichtig. Denn sie zeigt auf ob jemand mit gleichen Ellen misst.

    Deine Antworten auf meine Anmerkungen sind etwas merkwürdig geraten. Bei (1) gehst Du gar nicht auf das Argument ein! Es ist doch so, dass sich die (vermeintliche) Autorität Jesu auch aus den Prophezeihungen des AT schöpft (das ganze NT ist
    gespickt mit Verweisen ins AT). Sollten dies Prophezeihungen also wirklich wahr sein, so müssen auch die Aufforderungen zu Gräueltaten im AT als wahr angenommen werden. Deine (herablassende) Erläuterung, dass die Schriften an Konzilen zum heutigen Kanon der Bibel zusammengestellt wurden ist überhaupt kein Argument gegen meinen Einwand! Warum diese Kirchenväter auch das AT in der heiligen Schrift des Christentums belassen haben (und somit darf man es dem Christentum auch zum Vorwurf machen!) ist damit nicht erklärt.

    Jesus widerspricht sich sehr wohl. Wenn er zuerst sagt, dass das Gesetz bestehen bleibt und später aber einzelne Gesetze doch missachtet ist das doch ein Widerspruch. Sehr nett ist an dieser Stelle auch Dein Hinweis „Man muss hier sein Hirn gebrauchen…“.
    Sehr treffend ist Franz Buggles Buchtitel gewählt:“Denn sie wissen nicht was sie glauben“.

    Gegen Deine implizite Unterstellung unter (4) sollte ich mich wohl auch noch wehren. Ich habe nicht behauptet, dass die Offenbarung
    zu den Evangelien zählt (siehe oben). Die Offenbarung gehört aber sehr wohl zum NT.

    Ich bin absolut einverstanden mit Dir, wenn Du sagst, dass das Christentum in Europa die Aufklärung (wenigstens teilweise) erlebt hatte.
    Aber eben, das sind die Menschen. Die Texte der Bibel sind nach wie vor die Selben. Christen picken einfach gerne die schönen, salbungsvollen
    Passagen aus diesem Machwerk.

    Auch völlig einverstanden bin ich mit Dir, wenn Du verlangst, dass sich der Islam der gleichen Kritik stellen muss wie jedes andere
    Thema auch. Es ist einfach peinlich, wenn tausende von Muslimen wegen ein paar Karikaturen völlig ausflippen – sich im Gegenzug
    überhaupt nicht echauffieren, wenn im Sudan (arabische) Muslime andere (schwarze) Muslime vergewaltigen, vertreiben und ermorden.

    Hier komme ich nun wieder mit den gleich langen Ellen: Es ist immer einfach dem Andern und Fremden kritisch gegenüber zu stehen.
    Wir kennen auch in der Schweiz noch keine Trennung von Religion und Staat und das finde ich einfach peinlich. Im Kanton Waadt werden die Kirchensteuern sogar über die allgemeinen Steuern eingezogen und in fast allen Kantonen werden alle juristischen Personen dazu gezwungen Kirchensteuern zu zahlen. Leben wir in einem (christlichen) Gottesstaat?

  13. Raskalinkow

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen und behauptest Dinge, die man mit grundlegendem Allgemeinwissen (Primarschulstufe) besser wissen kann.

    Nochmals:
    1. Das Alte Testament besteht aus Schriften, die in vorchristlicher Zeit von Juden verfasst wurden. Der Inhalt kann logischerweise (gesunder Menschenverstand ist hier gefordert) nicht dem Christentum zur Last gelegt werden.

    2. Jesus war kein Revoluzzer. Folglich hat er bestehende Gesetze lediglich reformiert. Das bedeutet, dass sie bestehen blieben aber humaner gemacht wurden. Das ist kein Widerspruch sondern eine Verbesserung.

    3. Die Offenbarung des Johannes ist Bestandteil des NT, das ist korrekt. Allerdings habe ich doch schon erklärt, dass die Bibel eine Sammlung verschiedener Schriften ist, die an einem Konzil in der Spätantike (irgendwann im 3-4 Jht. n. Chr. zusammengestellt wurde. Wie diese Offenbarung einzuordnen ist, sei den Religionswissenschaftlern überlassen. Ich halte die Offenbarungsgeschichte für eine Spinnerei einer frühchristlichen Sekte.

    Was die Trennung von Staat und Religion anbelangt, so ist diese in der Schweiz forgeschrittener als in islamischen Ländern. Bin mit dir aber einverstanden, dass diese Trennung noch nicht vollständig ist. Könnte an Parteien wie der CVP liegen. Hier ist Handlungsbedarf, keine Frage, völlig einverstanden.

    @Kornfeld, Türme und Gemeinschaften sind keine Menschen. Der Artikel 8 besagt, dass vor dem Gesetz alle gleich zu behandeln sind. Daraus kann aber kein Recht für Religionsgemeinschaften zum Bau von nichtsakralen Gebäuden und faschistoiden Machtsymbolen abgeleitet werden.

  14. @Alexander

    Art. 8
    Niemand darf diskriminiert werden aufgrund seiner religiösen Überzeugung oder Lebensform.

    Wenn also Minaretten verboten werden aber die Kirchtürme schon, dass können Moslems zurecht monieren, dass sie UNGLEICH gegenüber Christen behandelt werden. Sie werden in ihrer Lebensform und in ihrer Überzeugung anders behandelt als die Christen. Dies widerspricht vom Grunde her der Verfassung. Ich wäre gespannt, wie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof beurteilt würde. Eine Klage würde garantiert eingeleitet.

  15. Kornfeld, Minarette sind keine religiösen Gebäude. Minarette werden zur Ausübung einer Religion nicht gebraucht. Der Gründer des Islam kannte keine Minarette. Minarette werden im Koran nicht erwähnt. Folglich kann im Namen der Religionsfreiheit kein Minarett verlangt werden.

    Auch Kirchtürme machen nicht das Christentum aus. Auch sie werden in der Bibel nicht erwähnt. Man kann auch Christ sein, wenn man keinen Kirchturm hat. Der Kirchturm ist zur Ausübung des Christentums nicht nötig. Allerdings sind Kirchtürme Bestandteil unserer KULTUR! Minarette sind das nicht. Sie gehören zu einer anderen KULTUR. Sie sind Symbole des islamischen Herrschaftsanspruchs. Hinter dem Verlangen nach Minaretten steht die Absicht unser Land zu islamisieren. Darum geht es!

  16. @Alexander

    Natürlich ist es nicht nötig für die Glaubensauübung, dass man Minaretten hat. Genauso wie es nicht nötig ist, dass man für die Glaubensausübung Kirchtürme braucht.

    Nur es geht nicht darum, ob es NÖTIG ist, sondern darum, ob man die Minaretten mit den Kirschtürmen gleichbehandelt (RECHTSGLEICHHEIT). Beide sollen doch UNNÖTIGE Bauten haben. Oder eben BEIDE nicht.

    Und genau um DIES geht es!

    Die Islamisierung ist wieder eine ganz andere Sache. Diese hat aber nichts mit Minaretten zu tun, sondern mit der Scharia. Und diese Scharia verhindern wir sicher nicht, indem wir ein Baustopp in die Bundesverfassung schreiben, sondern wir verhindern diese damit, dass man den gültigen Rechtsstaat durchsetzt. Die Gesetzesgrundlage ist dazu da und ausreichend.

    K.

  17. Kornfeld, du legst den Artikel Rechtsgleichheit falsch aus! Sprich, du hast ihn nicht begriffen.

    Beim BV Artikel 8 – Rechtsgleichheit geht es darum, dass vor dem Gesetz, bei der Rechtssprechung, d.h. vor Gericht alle gleich sind.

    Es geht bei diesem Artikel natürlich nicht um ein allgemeines Recht für den Bau von Gebäuden. Das wäre absurd. Selbst ein Christ kann nicht einfach so unter Berufung auf diesen Artikel einen Turm bauen. Oder meinst du tatsächlich ein Christ könnte einfach irgendwo ein Stück Land kaufen und dann dort einen Turm aufstellen? Zur info, wir leben in der Schweiz und nicht in irgendeiner Bananenrepublik, in der man einfach tun und lassen kann was einem gerade beliebt.

  18. „Es geht bei diesem Artikel natürlich nicht um ein allgemeines Recht für den Bau von Gebäuden“

    Natürlich nicht.
    Es geht darum, dass man unter dem Verfassungsartikel „Rechtsgleichheit“ eine bestimmte Gruppierung nicht anders behandelt. Das heisst ja nicht, dass jeder ein Recht hat zu bauen. Es heisst aber, dass NIEMAND anders behandelt wird. Und bei einem Minarettverbot würden wir im Sinne der Gleichbehandlung eine Gruppierung diskriminieren.

    Genau dies regelt der Art. 8 der Bundesverfassung.

    K.

  19. Falsch! Bei der Rechtsgleichheit geht es darum, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Will heissen, wenn das Gesetz ein Bauverbot für Minarette vorsieht, dann gilt dies nicht nur für Muslime sondern auch für Christen. Das ist Rechtsgleichheit. Bitte nicht ständig etwas hineininterpretieren, dass nicht stimmt.

    BV Art. 8 – Rechtsgleichheit

    Info der UNIZH

    Fazit: Ein Bauverbot für Minarette verstösst nicht gegen BV Art. 8. Bundesrat und Parlament haben die Initiative für gültig erklärt. Die Bundesversammlung hätte eine Initiative, die gegen Bundesverfassung und zwingendes Völkerrecht verstösst gemäss BV Art. 139 Abs. 2 für ungültig erklären müssen. Sie hat es nicht getan, dies obschon die SVP-Parlamentarier in der Minderheit sind, das Parlament zur Mehrheit aus Blocher-Gegnern besteht und es unter den Parlamentariern mehrere Juristen gibt, die die Bundesverfassung durchaus kennen. Somit ist die Initiative gültig und verstösst auch nicht gegen einen BV Artikel.

  20. FInde den Ansatz super, unter „Minarett“ alle turmartigen religiösen Symbole zu subsummieren.
    Zum Antirassismusgesetz noch dies: Damit werden sicherlich sehr hehre Absichten verfolgt, die letztlich jedoch m.E. schon durch andere Gesetzesnormen geregelt sind (Tatbestände der üblen Nachrede, der Diffamierung, des Diskrimiierungsverbotes aufgrund Rasse, Geschlecht, etc., des Verbotes, falsche Zeugnisse abzulegen…). Wenn der Artikel aber dazu dient, unliebsame, dem öffentlichen Konsens zuwiderlaufende Meinungen zu äussern desavouiert er sich selbst.
    Schon der Kommunikationsforscher Paul Watzlawick warnter davor: ein Zuviel des Guten schlägt stets ins Böse um: zuviel Patriotismus erzeuge Chauvinismus, oder zu viel Sicherheit Zwang. So stellt sich die Frage: Wohin führt zuviel „Antirassismus“?

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